mn1217 Geschrieben vor 15 Stunden Melden Geschrieben vor 15 Stunden (bearbeitet) Person A zeigt Person B an und macht das öffentlich. Die Anzeuge an sich ist mMn unstrittig richtig,wenn ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das öffentlich zu machen,naja, aber nachvollziehbar. Kann für Person A auch ein wichtiger,sogar mutiger Schritt sein- wobei das mMn schon auf die Anzeuge zutrifft. Aber wie sieht es mit den Reaktionen aus? Es folgen oft öffentliche Verurteilungen der Person B,auch von prominenter Seite,auch wenn noch gar kein Prozess begonnen hat,geschweige denn ein Urteil besteht. Gibt es da eine Haltung aus religiöser Sicht? Säkular habe ich etwas Bauchschmerzen bei solchen Vorgängen. bearbeitet vor 15 Stunden von mn1217 Zitieren
Kulti Geschrieben vor 13 Stunden Melden Geschrieben vor 13 Stunden 2 hours ago, mn1217 said: Gibt es da eine Haltung aus religiöser Sicht? Ich vermute da gibt es jede Menge. Splitter und Balken und ohne Sünde Steine Werfen und Herr vergib mir armen Sünder und so. Ich persönlich hab da mal jemanden gegenüber gesessen der bekundete kein Verständnis für Fremdgeher zu haben. Mit einer Miene wie Burt Lancaster bei "From my cold dead Hands". Sach ich "Mit der Haltung gehst Du davon aus, dass Dir das selber nie passiert. Davor kann ich nur warnen." Werd ich angeschaut wie Platz 3 beim Doofmann Wettbewerb. 3 Wochen später lernt der Kerl ne andere kennen und buhuuuuu. Nope, Fingerpointing ohne Demut halte ich nicht für empfehlenswert. Vorverurteilung ist sowieso schwierig, siehe die Story um Herrn Opharim. Zitieren
mn1217 Geschrieben vor 12 Stunden Autor Melden Geschrieben vor 12 Stunden Das ist aber halt so allgemein. Irgendwie hab ich auf was Soezifischeres gehofft... Als Frau bin ich halt leider auch die Buhfrau,wenn ich auf so etwas wie den Rechtsstaat oder " keine Vorverurteilung" hinweise., wenn die anzeigende Person weiblich ist. Zitieren
Kulti Geschrieben vor 12 Stunden Melden Geschrieben vor 12 Stunden 11 minutes ago, mn1217 said: Als Frau bin ich halt leider auch die Buhfrau,wenn ich auf so etwas wie den Rechtsstaat oder " keine Vorverurteilung" hinweise., wenn die anzeigende Person weiblich ist. Ich kenne jetzt zwar den Sachverhalt nicht, aber wenn es emotional genug ist kannste eh nix machen außer ganz allgemein Stellung zu beziehen oder dich eben zu enthalten. Wirklich blöd ist halt wenn die Anschuldigung falsch ist. Dann bleibt trotzdem was haften (vor allem bei denen die es nicht wirklich interessiert was da passiert ist). Zitieren
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