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Protestanten und Katholiken, ein Mahl?


tomlo

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Zitat aus der Quelle:

Da nach evangelischem (und katholischem) Verständnis sich im Abendmahl Jesus Christus selbst so schenkt, wie dies die Einsetzungsworte verheißen, die auch für die römischkatholische Messe konstitutiv sind, besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß er dies auch in katholischen Eucharistie- Gottesdiensten tut.

na da fällt mir ja ein Stein vom Herzen :blink::)

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und noch eine interessante Stelle in diesem Dokument:

 

3.6 Was geschieht mit den Elementen nach dem Gottesdienst?

 

Die Frage, was nach dem Gottesdienst mit den Elementen geschieht, ist eng verbunden mit der in der Kirchengeschichte heftig umstrittenen Frage, auf welche Weise Jesus Christus im Abendmahl bzw. in den Elementen präsent ist. Da die mittelalterliche Theologie die Präsenz Jesu Christi sehr eng auf die Elemente bezog (durch die sogenannte »Transsubstantiationslehre«), hat man konsequenterweise das unverbrauchte, aber geweihte Brotelement in besonderen Sakramentshäusern bzw. Tabernakeln aufbewahrt und bei einer späteren Feier ausgeteilt. So ist es auch geltende Lehre und Brauch bei der römisch-katholischen Schwesterkirche. Die Lehre der lutherischen Kirchen geht hingegen davon aus, daß die besondere Verbindung zwischen dem lebendigen Jesus Christus und den Elementen Brot und Wein nur zum Zweck und daher während des Gebrauchs im Gottesdienst besteht (in usu). In der Meißener Erklärung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Church of England von 1991 ist festgehalten, daß »ein angemessener Umgang mit den nach der Feier übrig gebliebenen Gaben« geboten ist (Abschnitt 6; ähnlich in den erwähnten Lebensordnungen: Leitlinien A 3 1.3. bzw. Ordnungen 1,1-3, siehe oben S. 25, Zeilen 27 ff.). Empfohlen wird der theologisch unbedenkliche unmittelbare Verzehr. Da der erwähnte »Gebrauch im Gottesdienst « es einschließt, Kranken die Abendmahlsgaben in zeitlicher Nähe zur gottesdienstlichen Feier zu bringen, wenn diese selbst nicht teilnehmen konnten, bestehen keinerlei theologische Bedenken gegen eine solche Praxis der Krankenkommunion. Andernfalls ist ein eigenständiges Krankenabendmahl angemessen.

 

Ein »ein angemessener Umgang mit den nach der Feier übrig gebliebenen Gaben« kann also duchaus darin bestehen den übrig gebliebenen Messwein in den Ausguß zu kippen - ist dann ja eh keine Verebindung mit Jesus Christus mehr.

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Wozu soll das hier eigentlich führen?

 

Daß die Eucharitie/Abendmahlverständnisse der Konfessionen so unterschiedlich sind, daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt (zumindest aus latholischer Sicht) wissen wir bereits. Das spricht nicht gegen Ökumene, sondern macht sie gerade notwendig. Das gemeinsam tun und feiern, was wir können, die Unterschiede klar formulieren und aushalten, für die Einheit beten und weitergehen auf Christus hin. Das ist doch nicht so schwer. Und ich weiß auch nicht, wo da ein Problem liegt.

bearbeitet von ThomasBloemer
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Mir ging es eigentlich auch um diesen Anschnitt...

 

3.12 Dürfen evangelische Christen an einer römischkatholischen Eucharistie teilnehmen?

 

An diesem Punkt, der vor allem das kirchliche Leben von konfessionsverbindenden Ehen tief belastet, wird die bis heute noch bestehende Trennung zwischen den beiden großen Konfessionen schmerzlich deutlich. Die lehramtliche und kirchenrechtliche Lage von Seiten der römisch-katholischen Kirche ist klar: Das oben erwähnte »Direktorium« hat nochmals betont, daß »die katholische Kirche im allgemeinen den Zutritt zur eucharistischen Gemeinschaft (...) einzig jenen Gläubigen, die mit ihr in der Einheit des Glaubens, des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens stehen«, gewährt (Nr. 129). Darunter wird die »volle kirchliche Gemeinschaft« verstanden, also die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche einschließlich der mit ihr unierten orientalischen Kirchen. Allerdings wird ebenso ausdrücklich bestimmt, daß »unter gewissen Umständen, in Ausnahmefällen und unter gewissen Bedingungen der Zutritt zu diesen Sakramenten Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften gewährt oder sogar empladung fohlen werden kann« (ebd.). Als ein solcher Ausnahmefall wird explizit die Lebensgefahr genannt und die Bestimmung weiterer Ausnahmefälle den Diözesanbischöfen und Bischofskonferenzen überlassen. In verschiedenen Texten ist der Begriff einer »geistlichen Notlage« als eine solche Ausnahme eingeführt worden, ansonsten bleiben die Ausnahmefälle meist ohne nähere Bestimmung. Freilich gelten in allen diesen Formen von Ausnahmefällen vier Bedingungen: Der evangelische Christ ist erstens gehindert, »einen Spender der eigenen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen«, er erbittet zweitens von sich aus diese Sakramente, er bekundet drittens den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist viertens in rechter Weise vorbereitet (Nr. 131; vgl. CIC 844 § 4). Verschiedene römisch-katholische Theologen betonen allerdings, daß auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe Mann und Frau nach lehramtlichem Verständnis durch das Sakrament der Ehe miteinander verbunden sind (sofern sie römisch-katholisch oder mit Dispens evangelisch getraut wurden). Sie leben darum in einer geistlichen Gemeinschaft, deren Trennung ausgerechnet am Tisch des Herrn nicht zu rechtfertigen sei.

 

Da nach evangelischem (und katholischem) Verständnis sich im Abendmahl Jesus Christus selbst so schenkt, wie dies die Einsetzungsworte verheißen, die auch für die römischkatholische Messe konstitutiv sind, besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß er dies auch in katholischen Eucharistie- Gottesdiensten tut. Über einzelne Elemente der Messe, insbesondere des Hochgebetes, wird seit der Reformation zwischen katholischen und evangelischen Theologen kritisch debattiert; aber ebenso besteht seit der Reformationszeit auf evangelischer Seite ein weitgehender Konsens darüber, daß die durch Christus im Abendmahl eröffnete Gemeinschaft nicht durch menschliche Zeremonien oder Theologien beschädigt werden kann. Um aber auf diesem sensiblen Feld die in den letzten Jahrzehnten an vielen Orten gewachsene ökumenische Gemeinschaft nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, nur dann in einer katholischen Eucharistiefeier zu kommunizieren, wenn sicher ist, daß der Vorsteher der Feier – also der jeweilige Priester – keine Einwände hat und in der Gemeinde kein Anstoß daran genommen wird.

 

Besonders den letzten Satz finde ich gut...

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Wozu soll das hier eigentlich führen?

 

Daß die Eucharitie/Abendmahlverständnisse der Konfessionen so unterschiedlich sind, daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt (zumindest aus latholischer Sicht) wissen wir bereits. Das spricht nicht gegen Ökumene, sondern macht sie gerade notwendig. Das gemeinsam tun und feiern, was wir können, die Unterschiede klar formulieren und aushalten, für die Einheit beten und weitergehen auf Christus hin. Das ist doch nicht so schwer. Und ich weiß auch nicht, wo da ein Problem liegt.

das Problem ist, dass du dich widersprichst. In einem sagst du folgerichtig, "daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt", im gleichen Atemzug kommt dann der Satz "sondern macht sie gerade notwendig".

 

Ja was denn nu, steht und fällt die Ökumene jetzt mit mit der Eucharistie, oder gibt es noch was anderes zu bieten, als nur Abendmahlfeiern???

 

Ein gutes Statement von Klaus Berger zum Thema empfehle ich dir zum lesen:

ökumenischer Diskurs

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Mit Verlaub, Katta: den Satz finde ich nicht gut.

 

Ich hätte mir einen Hinweis gewünscht, daß es für evangelische Christen nur dann geraten ist, in einer katholischen Eucharistiefeier zur Kommunion hinzuzutreten, wenn sie dem katholischen Verständnis zustimmen können. DAS wäre der Respekt vor dem katholischen Standpunkt, den ich umgekehrt auch für den evangelischen habe (und u.a. hier immer wieder einfordere). Sio wird insinuiert, der Priester bzw. die Gemeinde könne mehr oder weniger nach Gutdünken einladen - das ist aber nicht der Fall. Im Grunde wird hier geraten, zwar die Gefühle der anwesenden Katholiken zu respektieren, die Unterschiede im Verständnis aber gerade ausgeblendet. Das ist zwar gut gemeint, aber im Grunde unehrlich.

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das Problem ist, dass du dich widersprichst. In einem sagst du folgerichtig, "daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt", im gleichen Atemzug kommt dann der Satz "sondern macht sie gerade notwendig".

Das ist kein Wiederspruch, sondern diem logische Konsequenz. Wenn die Eucharistieverständnisse kompatibel wären, hätte wir bereits die Einheit und bräuchten nicht über Ökumene zu reden.

 

Ja was denn nu, steht und fällt die Ökumene jetzt mit mit der Eucharistie, oder gibt es noch was anderes zu bieten, als nur Abendmahlfeiern???

 

*sprachlosbin*

 

Ist die Eucharistie die einzige Form des Gottesdienstes? Kann man nur eucharistisch beten?

 

Gibt es keine Diakonie?

 

Ist Christus nur katholisch Mensch geworden, gestorben und auferstanden?

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Mit Verlaub, Katta: den Satz finde ich nicht gut.

 

Ich hätte mir einen Hinweis gewünscht, daß es für evangelische Christen nur dann geraten ist, in einer katholischen Eucharistiefeier zur Kommunion hinzuzutreten, wenn sie dem katholischen Verständnis zustimmen können. DAS wäre der Respekt vor dem katholischen Standpunkt, den ich umgekehrt auch für den evangelischen habe (und u.a. hier immer wieder einfordere). Sio wird insinuiert, der Priester bzw. die Gemeinde könne mehr oder weniger nach Gutdünken einladen - das ist aber nicht der Fall. Im Grunde wird hier geraten, zwar die Gefühle der anwesenden Katholiken zu respektieren, die Unterschiede im Verständnis aber gerade ausgeblendet. Das ist zwar gut gemeint, aber im Grunde unehrlich.

Da aus evangelischer Sicht Verständnisunterschiede ja nur aus subjektiv katholischer Sicht bestehen, wäre es von einem Protestanten unehrlich, objektive Verständnisunterschiede anzuerkennen. Durch Nichtteilnahme an der Kommunion kann er höchstens den Respekt vor der subjektiven Sicht der katholischen Lehre bekunden, auch wenn er selbst und die anwesenden Katholiken diese nicht teilen.

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Durch Nichtteilnahme an der Kommunion kann er höchstens den Respekt vor der subjektiven Sicht der katholischen Lehre bekunden, auch wenn er selbst und die anwesenden Katholiken diese nicht teilen.

dann war der Frere Roger recht respektlos, gelle :blink:

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Och Leut', ich weiss nicht... wenn Frere Roger das hier alles lesen würde, wäre er zum einen sicher entsetzt, zum anderen würde er sich sicher überlegen, ob er richtig gehandelt hat. Meiner Meinung nach ist entscheidend, dass der Papst ihm die Kommunion ausgeteilt hat und Ratzi auch... wenn ein evangelischer Christ zu mir kommt und ich sage "Der Leib Christi?!" und er antwortet mit "Amen" ("So sei es!"), nimmt er es entweder an, oder nicht. Im zweiten Fall hat er es nur vor Gott zu vertreten, nicht vor uns. Am besten kommunieren wir alle nur noch daheim in der Pfarrkirche. Was meint ihr, was erst am Weltjugendtag alles zur Kommunion geht, der nicht katholisch ist....

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Ist die Eucharistie die einzige Form des Gottesdienstes? Kann man nur eucharistisch beten?

 

Gibt es keine Diakonie?

 

Ist Christus nur katholisch Mensch geworden, gestorben und auferstanden?

das ist doch genau das, worauf ich die ganze Zeit hinwill.

 

Es gibt andere Wege, als die eucharistische Anbetung des Herrn.

 

Wie wärs mit Gastmählern (nicht Abendmahl), wie wärs mit Bibelabenden, wie wärs mit Wortgottesdiensten?

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Wie wärs mit Gastmählern (nicht Abendmahl), wie wärs mit Bibelabenden, wie wärs mit Wortgottesdiensten?

Gibt es doch.... oder sind wir die einzige katholische Gemeinde der christlichen Welt, die sowas macht? Wir feiern regelmäßig ökumenische Agape.

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Da aus evangelischer Sicht Verständnisunterschiede ja nur aus subjektiv katholischer Sicht bestehen, wäre es von einem Protestanten unehrlich, objektive Verständnisunterschiede anzuerkennen.

Warum? Die Unterschiede sind doch ganz objektiv schon deshalb vorhanden, weil eine Seite die Sache eben anders sieht.

 

Durch Nichtteilnahme an der Kommunion kann er höchstens den Respekt vor der subjektiven Sicht der katholischen Lehre bekunden...

 

Ja. Und umgekehrt. Ich finde das gar nicht so schwer, zu sagen: Ich sehe es zwar anders, aber ich vertraue Dir, daß Du es um Christi Willen so siehst, wie Du es tust, und respektiere das deshalb. Wo ist das Problem?

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Mir ging es eigentlich auch um diesen Anschnitt...

 

3.12 Dürfen evangelische Christen an einer römischkatholischen Eucharistie teilnehmen?

 

An diesem Punkt, der vor allem das kirchliche Leben von konfessionsverbindenden Ehen tief belastet, wird die bis heute noch bestehende Trennung zwischen den beiden großen Konfessionen schmerzlich deutlich. Die lehramtliche und kirchenrechtliche Lage von Seiten der römisch-katholischen Kirche ist klar: Das oben erwähnte »Direktorium« hat nochmals betont, daß »die katholische Kirche im allgemeinen den Zutritt zur eucharistischen Gemeinschaft (...) einzig jenen Gläubigen, die mit ihr in der Einheit des Glaubens, des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens stehen«, gewährt (Nr. 129). Darunter wird die »volle kirchliche Gemeinschaft« verstanden, also die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche einschließlich der mit ihr unierten orientalischen Kirchen. Allerdings wird ebenso ausdrücklich bestimmt, daß »unter gewissen Umständen, in Ausnahmefällen und unter gewissen Bedingungen der Zutritt zu diesen Sakramenten Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften gewährt oder sogar empladung fohlen werden kann« (ebd.). Als ein solcher Ausnahmefall wird explizit die Lebensgefahr genannt und die Bestimmung weiterer Ausnahmefälle den Diözesanbischöfen und Bischofskonferenzen überlassen. In verschiedenen Texten ist der Begriff einer »geistlichen Notlage« als eine solche Ausnahme eingeführt worden, ansonsten bleiben die Ausnahmefälle meist ohne nähere Bestimmung. Freilich gelten in allen diesen Formen von Ausnahmefällen vier Bedingungen: Der evangelische Christ ist erstens gehindert, »einen Spender der eigenen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen«, er erbittet zweitens von sich aus diese Sakramente, er bekundet drittens den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist viertens in rechter Weise vorbereitet (Nr. 131; vgl. CIC 844 § 4). Verschiedene römisch-katholische Theologen betonen allerdings, daß auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe Mann und Frau nach lehramtlichem Verständnis durch das Sakrament der Ehe miteinander verbunden sind (sofern sie römisch-katholisch oder mit Dispens evangelisch getraut wurden). Sie leben darum in einer geistlichen Gemeinschaft, deren Trennung ausgerechnet am Tisch des Herrn nicht zu rechtfertigen sei.

 

Da nach evangelischem (und katholischem) Verständnis sich im Abendmahl Jesus Christus selbst so schenkt, wie dies die Einsetzungsworte verheißen, die auch für die römischkatholische Messe konstitutiv sind, besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß er dies auch in katholischen Eucharistie- Gottesdiensten tut. Über einzelne Elemente der Messe, insbesondere des Hochgebetes, wird seit der Reformation zwischen katholischen und evangelischen Theologen kritisch debattiert; aber ebenso besteht seit der Reformationszeit auf evangelischer Seite ein weitgehender Konsens darüber, daß die durch Christus im Abendmahl eröffnete Gemeinschaft nicht durch menschliche Zeremonien oder Theologien beschädigt werden kann. Um aber auf diesem sensiblen Feld die in den letzten Jahrzehnten an vielen Orten gewachsene ökumenische Gemeinschaft nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, nur dann in einer katholischen Eucharistiefeier zu kommunizieren, wenn sicher ist, daß der Vorsteher der Feier – also der jeweilige Priester – keine Einwände hat und in der Gemeinde kein Anstoß daran genommen wird.

 

Besonders den letzten Satz finde ich gut...

Der letzte Satz: typisch evangelisches Kirchenverständnis. Die merken immer noch nicht, daß in der katholischen Kirche nicht jede Gemeinde für sich steht, sondern in die gesamte Kirche eingebunden ist. Ich finde solche menschlich-willkürliche Schreiberei nicht gerade von Achtung vor der anderen "Schwesterkirche" durchdrungen, weil gerade deren Selbstverständnis torpediert wird.

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das Problem ist, dass du dich widersprichst. In einem sagst du folgerichtig, "daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt", im gleichen Atemzug kommt dann der Satz "sondern macht sie gerade notwendig".

Ich denke nicht, dass du die Subjekte von zwei aufeinander folgenden Hauptsätzen nicht auseinander halten kannst, daher willst du wohl hier was böswillig unterstellen. :blink:

 

Thomas Blömer:

"Daß die Eucharistie/Abendmahlverständnisse der Konfessionen so unterschiedlich sind, daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt (...), wissen wir bereits.

Das (=Diese festgestellte Tatsache) spricht nicht gegen Ökumene, sondern macht sie (=Die Ökumene)gerade notwendig."

 

 

Also, lies erst Mal, bevor du hier rumblökst! :)

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3.12 Dürfen evangelische Christen an einer römischkatholischen Eucharistie teilnehmen?

 

An diesem Punkt, der vor allem das kirchliche Leben von konfessionsverbindenden Ehen tief belastet, wird die bis heute noch bestehende Trennung zwischen den beiden großen Konfessionen schmerzlich deutlich. Die lehramtliche und kirchenrechtliche Lage von Seiten der römisch-katholischen Kirche ist klar: Das oben erwähnte »Direktorium« hat nochmals betont, daß »die katholische Kirche im allgemeinen den Zutritt zur eucharistischen Gemeinschaft (...) einzig jenen Gläubigen, die mit ihr in der Einheit des Glaubens, des Gottesdienstes und des kirchlichen Lebens stehen«, gewährt (Nr. 129). Darunter wird die »volle kirchliche Gemeinschaft« verstanden, also die Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche einschließlich der mit ihr unierten orientalischen Kirchen. Allerdings wird ebenso ausdrücklich bestimmt, daß »unter gewissen Umständen, in Ausnahmefällen und unter gewissen Bedingungen der Zutritt zu diesen Sakramenten Christen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften gewährt oder sogar empladung fohlen werden kann« (ebd.). Als ein solcher Ausnahmefall wird explizit die Lebensgefahr genannt und die Bestimmung weiterer Ausnahmefälle den Diözesanbischöfen und Bischofskonferenzen überlassen. In verschiedenen Texten ist der Begriff einer »geistlichen Notlage« als eine solche Ausnahme eingeführt worden, ansonsten bleiben die Ausnahmefälle meist ohne nähere Bestimmung. Freilich gelten in allen diesen Formen von Ausnahmefällen vier Bedingungen: Der evangelische Christ ist erstens gehindert, »einen Spender der eigenen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft aufzusuchen«, er erbittet zweitens von sich aus diese Sakramente, er bekundet drittens den katholischen Glauben bezüglich dieser Sakramente und ist viertens in rechter Weise vorbereitet (Nr. 131; vgl. CIC 844 § 4). Verschiedene römisch-katholische Theologen betonen allerdings, daß auch in einer konfessionsverschiedenen Ehe Mann und Frau nach lehramtlichem Verständnis durch das Sakrament der Ehe miteinander verbunden sind (sofern sie römisch-katholisch oder mit Dispens evangelisch getraut wurden). Sie leben darum in einer geistlichen Gemeinschaft, deren Trennung ausgerechnet am Tisch des Herrn nicht zu rechtfertigen sei.

 

Da nach evangelischem (und katholischem) Verständnis sich im Abendmahl Jesus Christus selbst so schenkt, wie dies die Einsetzungsworte verheißen, die auch für die römischkatholische Messe konstitutiv sind, besteht kein Grund, daran zu zweifeln, daß er dies auch in katholischen Eucharistie- Gottesdiensten tut. Über einzelne Elemente der Messe, insbesondere des Hochgebetes, wird seit der Reformation zwischen katholischen und evangelischen Theologen kritisch debattiert; aber ebenso besteht seit der Reformationszeit auf evangelischer Seite ein weitgehender Konsens darüber, daß die durch Christus im Abendmahl eröffnete Gemeinschaft nicht durch menschliche Zeremonien oder Theologien beschädigt werden kann. Um aber auf diesem sensiblen Feld die in den letzten Jahrzehnten an vielen Orten gewachsene ökumenische Gemeinschaft nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, nur dann in einer katholischen Eucharistiefeier zu kommunizieren, wenn sicher ist, daß der Vorsteher der Feier – also der jeweilige Priester – keine Einwände hat und in der Gemeinde kein Anstoß daran genommen wird.

 

Besonders den letzten Satz finde ich gut...

Der letzte Satz: typisch evangelisches Kirchenverständnis. Die merken immer noch nicht, daß in der katholischen Kirche nicht jede Gemeinde für sich steht, sondern in die gesamte Kirche eingebunden ist. Ich finde solche menschlich-willkürliche Schreiberei nicht gerade von Achtung vor der anderen "Schwesterkirche" durchdrungen, weil gerade deren Selbstverständnis torpediert wird.

Du würdest sagen, dass sei auf den ersten Blick ja sehr nett, aber bei genauer Betrachtung ist es sogar ein subtiler Angriff auf die (als kleinkariert und untolerant dargestellte) katholische Kirche.

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Du würdest sagen, dass sei auf den ersten Blick ja sehr nett, aber bei genauer Betrachtung ist es sogar ein subtiler Angriff auf die (als kleinkariert und untolerant dargestellte) katholische Kirche.

Ja, da die Sicht der "Schwesterkirche" bewußt außer Acht gelassen wird.

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das Problem ist, dass du dich widersprichst. In einem sagst du folgerichtig, "daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt", im gleichen Atemzug kommt dann der Satz "sondern macht sie gerade notwendig".

Ich denke nicht, dass du die Subjekte von zwei aufeinander folgenden Hauptsätzen nicht auseinander halten kannst, daher willst du wohl hier was böswillig unterstellen. :blink:

 

Thomas Blömer:

"Daß die Eucharistie/Abendmahlverständnisse der Konfessionen so unterschiedlich sind, daß eine gemeinsame Feier nicht Frage kommt (...), wissen wir bereits.

Das (=Diese festgestellte Tatsache) spricht nicht gegen Ökumene, sondern macht sie (=Die Ökumene)gerade notwendig."

 

 

Also, lies erst Mal, bevor du hier rumblökst! :)

du und Thomas wäret besser bei der Römischen Glaubenskongregation aufgehoben. Ich bin sicher, mit euren Talenten hättet ihr sogar Kardinal Ratzinger der Irrlehren überführt. :):P

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und du wärst wohl besser in einer Institution aufgehoben, die Thomas schon genannt hat. Da wird nicht nur Grammatik gelehrt, sondern auch akzeptables Benehmen. Diskussionsfähigkeit? Ok, da muss du noch ein bißchen warten, bis du älter bist... :blink:

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[/b]Um aber auf diesem sensiblen Feld die in den letzten Jahrzehnten an vielen Orten gewachsene ökumenische Gemeinschaft nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, nur dann in einer katholischen Eucharistiefeier zu kommunizieren, wenn sicher ist, daß der Vorsteher der Feier – also der jeweilige Priester – keine Einwände hat und in der Gemeinde kein Anstoß daran genommen wird.

 

Besonders den letzten Satz finde ich gut...

Der letzte Satz: typisch evangelisches Kirchenverständnis. Die merken immer noch nicht, daß in der katholischen Kirche nicht jede Gemeinde für sich steht, sondern in die gesamte Kirche eingebunden ist. Ich finde solche menschlich-willkürliche Schreiberei nicht gerade von Achtung vor der anderen "Schwesterkirche" durchdrungen, weil gerade deren Selbstverständnis torpediert wird.

Der letzte Satz in der Erklärung ist wirklich bemerkenswert, wie das gesamte Dokument. Es wird in sehr einfühlender Art und Weise unsere offizielle katholische Einstellung dargestellt und - im letzten Satz - die Möglichkeit des Kommunionempfanges als Einzelfall beschrieben - und Einzelfälle werden nun mal vor Ort entschieden und nicht in Rom!

Wer anderes schreibt, hat leider von der Pastoral keine Ahnung ........ und auch nicht von den offiziellen Dokumenten.

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