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Konkordate, Koadjutoren, Bischofswahlen


Werner001

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Die Auflösung des Bistums Konstanz zur Verhinderung Wessenbergs als Bischof erfolgte 1821, nachdem 1817 Wessenberg zum Bischof gewählt worden war. Dabei ist interessant, dass Wessenberg noch bis 1827 seine Rolle als Generalvikar und Verweser des Bistums Konstanz ausübte, weil erst dann die Bischofssitze der neugegründeten Bistümer Rottenburg und Freiburg nach langem politischen Gerangel zwischen dem Vatikan und den Regierungen in Karlsruhe und Stuttgart besetzt werden konnten.

 

 

Nun mal langsam, also das Erzbistum Freiburg wurde gegründet, damit der Landesherr von Baden nicht mit 5 BIschöfen diskutieren musste wenn er ein neues Gesetz erlässt, deshalb umfasst das Erzbistum Freiburg genau das Land Baden.

Das erklärt den Umfang des Bistums Freiburg, den der Großherzog im Konkordat gleich mitkorrigieren lies, drum hat es auch 8 Jahre gedauert bis das unter Dach und Fach war (wie der König von Württemberg auch und die Schweizer Kantone ebenfalls)

 

Dass es überhaupt existiert geht auf die Auflösung des Bistums Konstanz zurück.

 

Und dessen Auflösung geht auf das von mir beschriebene zurück.

 

Dass die Fürsten von Baden und Württemberg den Coup des Vatikans gerne mitmachten lag sicher nicht an ihrer Sorge um den katholischen Glauben, da sie reformiert bzw. lutherisch waren.

 

Werner

 

 

Ja ich hab gerade ein wenig recherchiert und hab auch was dazu gefunden, einen ähnlichen Fall kenn ich auch aus der Neuzeit, Papst JP II hat doch extra das Bistum Liechtenstein geschaffen, weil er nicht so sehr mit dem Bischof übereinstimmte. Unser Dekan hat jetzt mehr Gläubige in seinem Gebiet als dieser Bischof.

Na, Johannes-Paul hat wohl schon mit dem Bischof übereingestimmt, aber die Schäfchen des Bischofs nicht.

Der Bischof Haas (gebürtiger Liechtensteiner) wurde 1988 zum Koadjutor von Chur mit Nachfolgerecht ernannt, unter Verletzung der Rechte des Churrer Domkapitels und Verletzung der Konkordate mit mehreren Kantonen, die alle bei der Bischofswahl ein Mitspracherecht haben (kommt einem irgendwie bekannt vor in diesem Thread, oder?)

 

Als Haas sich dann auch noch als extrem konservativ erwies (ein guter Teil des Bistums Chur steht in alter Konstanzer Tradition und ist eher liberal eingestellt) kam es zum offenen Konflikt zwischen dem Bischof und vor allem den Züricher Katholiken (inklusiven einem Großteil des Klerus!)

 

Hundertfünfzig Jahre früher hätte das wohl wieder zu einem Machtkampf mit anschliessendem Schisma geführt (Ich sags nochmal, der Vatikan hat dabei geltendes (Kirchen)Recht verletzt!), aber die Zeiten haben sich zum Glück geändert, und so gab nach einer Weile der Vatikan klein bei.

 

Für Bischof Haas wurde extra das Erzbistum Vaduz gegründet und aus dem Bistum Chur ausgegliedert, und die Churer bekamen einen neuen Bischof, diesmal unter Einhaltung aller Verträge.

 

Werner

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Na, Johannes-Paul hat wohl schon mit dem Bischof übereingestimmt, aber die Schäfchen des Bischofs nicht.

Der Bischof Haas (gebürtiger Liechtensteiner) wurde 1988 zum Koadjutor von Chur mit Nachfolgerecht ernannt, unter Verletzung der Rechte des Churrer Domkapitels und Verletzung der Konkordate mit mehreren Kantonen, die alle bei der Bischofswahl ein Mitspracherecht haben (kommt einem irgendwie bekannt vor in diesem Thread, oder?)

 

Als Haas sich dann auch noch als extrem konservativ erwies (ein guter Teil des Bistums Chur steht in alter Konstanzer Tradition und ist eher liberal eingestellt) kam es zum offenen Konflikt zwischen dem Bischof und vor allem den Züricher Katholiken (inklusiven einem Großteil des Klerus!)

 

Hundertfünfzig Jahre früher hätte das wohl wieder zu einem Machtkampf mit anschliessendem Schisma geführt (Ich sags nochmal, der Vatikan hat dabei geltendes (Kirchen)Recht verletzt!), aber die Zeiten haben sich zum Glück geändert, und so gab nach einer Weile der Vatikan klein bei.

 

Für Bischof Haas wurde extra das Erzbistum Vaduz gegründet und aus dem Bistum Chur ausgegliedert, und die Churer bekamen einen neuen Bischof, diesmal unter Einhaltung aller Verträge.

 

Werner

Gibt es für die Verletzung des Kirchenrechts belege, ich kann das nämlich nicht so ganz glauben.

Oder würdest Du bei Kardinal Meisners Ernennung auch von einer Verletzung des Kirchenrechts sprechen?

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Na, Johannes-Paul hat wohl schon mit dem Bischof übereingestimmt, aber die Schäfchen des Bischofs nicht.

Der Bischof Haas (gebürtiger Liechtensteiner) wurde 1988 zum Koadjutor von Chur mit Nachfolgerecht ernannt, unter Verletzung der Rechte des Churrer Domkapitels und Verletzung der Konkordate mit mehreren Kantonen, die alle bei der Bischofswahl ein Mitspracherecht haben (kommt einem irgendwie bekannt vor in diesem Thread, oder?)

 

Als Haas sich dann auch noch als extrem konservativ erwies (ein guter Teil des Bistums Chur steht in alter Konstanzer Tradition und ist eher liberal eingestellt) kam es zum offenen Konflikt zwischen dem Bischof und vor allem den Züricher Katholiken (inklusiven einem Großteil des Klerus!)

 

Hundertfünfzig Jahre früher hätte das wohl wieder zu einem Machtkampf mit anschliessendem Schisma geführt (Ich sags nochmal, der Vatikan hat dabei geltendes (Kirchen)Recht verletzt!), aber die Zeiten haben sich zum Glück geändert, und so gab nach einer Weile der Vatikan klein bei.

 

Für Bischof Haas wurde extra das Erzbistum Vaduz gegründet und aus dem Bistum Chur ausgegliedert, und die Churer bekamen einen neuen Bischof, diesmal unter Einhaltung aller Verträge.

 

Werner

Gibt es für die Verletzung des Kirchenrechts belege, ich kann das nämlich nicht so ganz glauben.

Oder würdest Du bei Kardinal Meisners Ernennung auch von einer Verletzung des Kirchenrechts sprechen?

Wenn irgendwo im Kirchenrecht steht, daß Konkordate eingehalten werden müssen und dass päpstlich verbriefte Rechte eines Domkapitels durch den Vatikan zu achetn sind, dann war es eine Verletzung des Kirchenrechtes.

 

Falls diese Dinge nicht da stehen war es nur eine Verletzung des weltlichen Rechtes.

 

Bei Kardinal Meisner sieht die Sache etwas anders aus, da hat ja das Kapitel schliesslich nachgegeben und auf sein gutes Recht verzichtet.

 

Werner

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Wenn irgendwo im Kirchenrecht steht, daß Konkordate eingehalten werden müssen und dass päpstlich verbriefte Rechte eines Domkapitels durch den Vatikan zu achetn sind, dann war es eine Verletzung des Kirchenrechtes.

 

Falls diese Dinge nicht da stehen war es nur eine Verletzung des weltlichen Rechtes.

 

Bei Kardinal Meisner sieht die Sache etwas anders aus, da hat ja das Kapitel schliesslich nachgegeben und auf sein gutes Recht verzichtet.

 

Werner

Mit anderen Worten: Nichts genaues weiß ich nicht, aber ich unterstelle dem Papst einfach mal Rechtsbruch. Interessant.

Das für Köln gültige Preußenkonkordat gibt dem Papst explizit das Recht einen Koadjutor mit Nachfolgerecht ohne Zustimmung des Domkapitels zu ernennen, ich kann mir vorstellen, daß das in Chur nicht anders ist. Deswegen wollte ich ja Belege sehen.

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Wenn irgendwo im Kirchenrecht steht, daß Konkordate eingehalten werden müssen und dass päpstlich verbriefte Rechte eines Domkapitels durch den Vatikan zu achetn sind, dann war es eine Verletzung des Kirchenrechtes.

 

Falls diese Dinge nicht da stehen war es nur eine Verletzung des weltlichen Rechtes.

 

Bei Kardinal Meisner sieht die Sache etwas anders aus, da hat ja das Kapitel schliesslich nachgegeben und auf sein gutes Recht verzichtet.

 

Werner

Mit anderen Worten: Nichts genaues weiß ich nicht, aber ich unterstelle dem Papst einfach mal Rechtsbruch. Interessant.

Das für Köln gültige Preußenkonkordat gibt dem Papst explizit das Recht einen Koadjutor mit Nachfolgerecht ohne Zustimmung des Domkapitels zu ernennen, ich kann mir vorstellen, daß das in Chur nicht anders ist. Deswegen wollte ich ja Belege sehen.

Nichts genaues weiss man nicht????

Muss man denn hier wirklich selbst für die allergrößte Ironie dazuschreiben, dass es Ironie ist?

Schande auf dein Haupt, daß du dem Kirchenrecht unterstellst, es würde das Brechen von Konkordaten und vom Papst gewährten Rechten erlauben!

 

Werner

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Nichts genaues weiss man nicht????

Muss man denn hier wirklich selbst für die allergrößte Ironie dazuschreiben, dass es Ironie ist?

Schande auf dein Haupt, daß du dem Kirchenrecht unterstellst, es würde das Brechen von Konkordaten und vom Papst gewährten Rechten erlauben!

 

Werner

Äh, Hallo?

Das frage ich ja die ganze Zeit, wo man dieses Konkordat nachlesen kann, in dem das angeblich festgelegt ist, oder wo diese vom Papst gewährten Rechte, die die Ernennung eines Koadjutors ausschließen, die es außer in Chur nirgends zu geben scheint, festgehalten sind.

 

Wo in deiner Antwort Ironie enthalten sein soll, erschließt sich mir in keinster Weise.

bearbeitet von NurFürSuchfunktion
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Nichts genaues weiss man nicht????

Muss man denn hier wirklich selbst für die allergrößte Ironie dazuschreiben, dass es Ironie ist?

Schande auf dein Haupt, daß du dem Kirchenrecht unterstellst, es würde das Brechen von Konkordaten und vom Papst gewährten Rechten erlauben!

 

Werner

Äh, Hallo?

Das frage ich ja die ganze Zeit, wo man dieses Konkordat nachlesen kann, in dem das angeblich festgelegt ist, oder wo diese vom Papst gewährten Rechte, die die Ernennung eines Koadjutors ausschließen, die es außer in Chur nirgends zu geben scheint, festgehalten sind.

 

Wo in deiner Antwort Ironie enthalten sein soll, erschließt sich mir in keinster Weise.

Ich habe die Konkordatstexte nicht online.

Das heisst aber nicht dass sie nicht existieren.

 

Werner

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Ich habe die Konkordatstexte nicht online.

Das heisst aber nicht dass sie nicht existieren.

 

Werner

Deswegen frage ich ja. Was ist das für ein Konkordat (d.h. mit wem wurde es geschlossen und wann)?

Hast Du es offline? Was wird dort über das Recht der Ernennung eines Koadjutors gesagt?

Und warum hat sich der Staat oder Kanton, dessen Rechte dort angeblich verletzt wurden, nicht zur Wehr gesetzt?

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Ich habe die Konkordatstexte nicht online.

Das heisst aber nicht dass sie nicht existieren.

 

Werner

Deswegen frage ich ja. Was ist das für ein Konkordat (d.h. mit wem wurde es geschlossen und wann)?

Hast Du es offline? Was wird dort über das Recht der Ernennung eines Koadjutors gesagt?

Und warum hat sich der Staat oder Kanton, dessen Rechte dort angeblich verletzt wurden, nicht zur Wehr gesetzt?

Hast du den Fall Haas mal verfolgt?

Welche Möglichkeiten hat ein zivilisierter Mitteleuropäischer Staat, wenn der Vatikan ein Konkordat verletzt?

 

Die Zeiten wo man dann nach Rom marschiert ist und die Stadt geplündert hat sind ja vorbei.

 

Der Kanton Zürich hat die Initiative der Zürcher Katholiken unerstützt, ein Bistum Zürich zu gründen (Bistumsneugründungen in der Schweiz bedürfen staatlicher Zustimmung, das kannst du in der Schweizer Verfassung nachlesen, such sie dir bitte selbst raus)

 

Für die Churer Bischofswahl gilt wie beim preussischen Konkordat die Dreierliste, aus der das Kapitel auswählen darf. Wenn der Papst einfach einen Bischof ernennt ist das ein Verstoß dagegen, das sollte doch eigentlich jedermann einleuchten....

 

Werner

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Ich habe die Konkordatstexte nicht online.

Das heisst aber nicht dass sie nicht existieren.

 

Werner

Deswegen frage ich ja. Was ist das für ein Konkordat (d.h. mit wem wurde es geschlossen und wann)?

Hast Du es offline? Was wird dort über das Recht der Ernennung eines Koadjutors gesagt?

Und warum hat sich der Staat oder Kanton, dessen Rechte dort angeblich verletzt wurden, nicht zur Wehr gesetzt?

Meine Güte. :huh:

 

Google ist auch Dein Freund.

 

Reichskonkordat

Konkordat allgemein

preußisches Konkordat 1929

bayrisches Konkordat 1924

bearbeitet von Flo77
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Welche Möglichkeiten hat ein zivilisierter Mitteleuropäischer Staat, wenn der Vatikan ein Konkordat verletzt?[...]

Werner

Ich würde sagen, dass der Staat - wenn er klug ist - das Konkordat als durch den Vatikan gekündigt erklärt und sämtliche Pflichten des Staates, die sich aus dem ehemaligen Konkordat ergeben, mit sofortiger Wirkung einzustellen.

 

Damit wären bei uns in Deutschland auf einen Schlag sämtliche Priester ohne Lohn und Brot, es gäbe keinen Reliunterricht mehr und sämtliche Pfarreien würden ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts verlieren.

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Na, Johannes-Paul hat wohl schon mit dem Bischof übereingestimmt, aber die Schäfchen des Bischofs nicht.

Der Bischof Haas (gebürtiger Liechtensteiner) wurde 1988 zum Koadjutor von Chur mit Nachfolgerecht ernannt, unter Verletzung der Rechte des Churrer Domkapitels und Verletzung der Konkordate mit mehreren Kantonen, die alle bei der Bischofswahl ein Mitspracherecht haben (kommt einem irgendwie bekannt vor in diesem Thread, oder?)

 

Als Haas sich dann auch noch als extrem konservativ erwies (ein guter Teil des Bistums Chur steht in alter Konstanzer Tradition und ist eher liberal eingestellt) kam es zum offenen Konflikt zwischen dem Bischof und vor allem den Züricher Katholiken (inklusiven einem Großteil des Klerus!)

 

Hundertfünfzig Jahre früher hätte das wohl wieder zu einem Machtkampf mit anschliessendem Schisma geführt (Ich sags nochmal, der Vatikan hat dabei geltendes (Kirchen)Recht verletzt!), aber die Zeiten haben sich zum Glück geändert, und so gab nach einer Weile der Vatikan klein bei.

 

Für Bischof Haas wurde extra das Erzbistum Vaduz gegründet und aus dem Bistum Chur ausgegliedert, und die Churer bekamen einen neuen Bischof, diesmal unter Einhaltung aller Verträge.

 

Werner

Gibt es für die Verletzung des Kirchenrechts belege, ich kann das nämlich nicht so ganz glauben.

Oder würdest Du bei Kardinal Meisners Ernennung auch von einer Verletzung des Kirchenrechts sprechen?

Wenn irgendwo im Kirchenrecht steht, daß Konkordate eingehalten werden müssen und dass päpstlich verbriefte Rechte eines Domkapitels durch den Vatikan zu achetn sind, dann war es eine Verletzung des Kirchenrechtes.

 

Falls diese Dinge nicht da stehen war es nur eine Verletzung des weltlichen Rechtes.

 

Bei Kardinal Meisner sieht die Sache etwas anders aus, da hat ja das Kapitel schliesslich nachgegeben und auf sein gutes Recht verzichtet.

 

Werner

 

in Chur wurde das Kirchenrecht in keiner weise verletzt Mgr Haas war Coadjutor mit Nachfolgerecht von Mgr Vonderach ein kirchenrechtlich völlig korrekter Vorgang

den der selbe Vorgang wurde auch bei der ernennung von Mgr Vonderach angewendet dieser war Coadjutor von Bischof Caminada und ist diesem nachgefolgt auch damals unter dem "guten " Johannes dem XXIII durfte das Domkapitel nicht wählen

belege bitte hier

bitte bei den Ordinarien nachlesen im Jahr 1962 und 1990

http://www.catholic-hierarchy.org/diocese/dchus.html

 

hier nach zu lesen vonderach war wie Haas Koadjutor

http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bvonde.html

http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bhaasw.html

also das ganze war eine inszeniertung der konzilgeist gläubigen

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Art. 6. (1) Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhls reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

 

Quelle

 

Von dem Koadjutorverfahren steht dort gar nichts!

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Art. 6. (1) Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhls reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

 

Quelle

 

Von dem Koadjutorverfahren steht dort gar nichts!

 

Doch, ein wenig steht da schon dazu:

Art. 7. Zum Praelatus nullius und zum Koadjutor eines Diözesanbischofs mit dem Rechte der Nachfolge wird der Heilige Stuhl niemand ernennen, ohne vorher durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt zu haben, daß Bedenken politischer Art gegen den Kandidaten nicht bestehen.

Hier geht es zwar nicht direkt um das Wahlrecht aber indem hier der Koadjutor mit Nachfolgerecht erwähnt wird, ist diese Möglichkeit den Verfassern und Unterzeichnern des Konkordates wohl bewusst gewesen.

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Werner

Ich würde sagen, dass der Staat - wenn er klug ist - das Konkordat als durch den Vatikan gekündigt erklärt und sämtliche Pflichten des Staates, die sich aus dem ehemaligen Konkordat ergeben, mit sofortiger Wirkung einzustellen.

 

Damit wären bei uns in Deutschland auf einen Schlag sämtliche Priester ohne Lohn und Brot, es gäbe keinen Reliunterricht mehr und sämtliche Pfarreien würden ihren Status als Körperschaften öffentlichen Rechts verlieren.

Tja, in Deutschland.

In der Schweiz geht der Kirchenbeitrag direkt an die Kirchgemeinde, die dort eine Institution des öffentlichen Rechtes ist. Über das Geld verfügt dort also der Kirchenvorstand, der an das Bistum dann einen betrag überweist, der jährlich neu ausgehandelt wird.. Die Zürcher Gemeinden verweigerten Haas damals die gesamten Zürcher Kirchensteuereinnahmen. Der Staat ist da aussen vor.

 

Was wäre die Folge der Kündigung des Konkordates? Der Papst könnte künftig, wie überall sonst auch, nach persönlichem Gutdünken die Bischofsstühle besetzen, also würde man das Gegenteil von dem erreichen, was man eigentlich erreichen wollte.

Schlechte Karten also.

 

Werner

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Die Zeiten wo man dann nach Rom marschiert ist und die Stadt geplündert hat sind ja vorbei.

 

Der Kanton Zürich hat die Initiative der Zürcher Katholiken unerstützt, ein Bistum Zürich zu gründen (Bistumsneugründungen in der Schweiz bedürfen staatlicher Zustimmung, das kannst du in der Schweizer Verfassung nachlesen, such sie dir bitte selbst raus)

 

Für die Churer Bischofswahl gilt wie beim preussischen Konkordat die Dreierliste, aus der das Kapitel auswählen darf. Wenn der Papst einfach einen Bischof ernennt ist das ein Verstoß dagegen, das sollte doch eigentlich jedermann einleuchten....

 

Werner

Nein, ich habe den Fall Haas nicht verfolgt, deswegen frage ich ja, nur leider bekomme ich auch diesmal wieder keine substantiellen Antworten.

Du wirst dem Papst einen eklatanten Rechtsbruch vor, soll ich mich jetzt dafür entschuldigen, daß ich dafür gerne Belege sehen würde?

Wenn für die Churer Bischofswahl dasselbe gilt, wie beim Preußenkonkordat, dann war alles in Ordnung, da das Preußenkonkordat, wie bereits erwähnt, explizit die Ernennung eines Koadjutors mit Nachfolgerecht durch den Papst erlaubt.

 

 

Was hat das Reichskonkordat, das bayerische Konkordat oder das Preußenkonkordat mit Chur zu tun? Wenn Du auch nur gelesen hättest, was ich bisher geschrieben habe, hättest Du auch gemerkt, daß ich das Preußenkonkordat schon erwähnt habe.

 

Deswegen frage ich ja, denn wenn ich diese drei Konkordate nehme, dann ist alles mit rechten Dingen gelaufen, aber ich weiß nicht, was für ein Konkordat für Chur gilt, und ich konnte es auch über Google nicht finden. Deswegen werfe ich auch Werner nicht vor, er würde Unwahrheiten über den Papst verbreiten, sondern ich frage nach. Ich weiß nicht was stimmt, aber es ist wohl verständlich wenn ich mißtrauisch bin, wenn hier schon der Fall in Köln falsch dargestellt wird.

 

Lustigerweise ist niemand hier bereit, meine Frage zu beantworten, das einzige was festzustehen scheint, ist, daß der Papst eben Recht gebrochen hat, weil man es gerne so hätte.

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Art. 6. (1) Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhls reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, daß Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

 

Quelle

 

Von dem Koadjutorverfahren steht dort gar nichts!

Vier Zeilen drunter:

Art. 7. Zum Praelatus nullius und zum Koadjutor eines Diözesanbischofs mit dem Rechte der Nachfolge wird der Heilige Stuhl niemand ernennen, ohne vorher durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt zu haben, daß Bedenken politischer Art gegen den Kandidaten nicht bestehen.

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in Chur wurde das Kirchenrecht in keiner weise verletzt Mgr Haas war Coadjutor mit Nachfolgerecht von Mgr Vonderach ein kirchenrechtlich völlig korrekter Vorgang

den der selbe Vorgang wurde auch bei der ernennung von Mgr Vonderach angewendet dieser war Coadjutor von Bischof Caminada und ist diesem nachgefolgt auch damals unter dem "guten " Johannes dem XXIII durfte das Domkapitel nicht wählen

belege bitte hier

bitte bei den Ordinarien nachlesen im Jahr 1962 und 1990

http://www.catholic-hierarchy.org/diocese/dchus.html

 

hier nach zu lesen vonderach war wie Haas Koadjutor

http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bvonde.html

http://www.catholic-hierarchy.org/bishop/bhaasw.html

also das ganze war eine inszeniertung der konzilgeist gläubigen

 

Danke, der einzige Beitrag mit relevantem Inhalt bisher.

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In Chur gilt nicht das preussische Konkordat, da gilt wie beim preussischen Konkordat die Dreierliste. So und nicht anders hab ich das auch schon geschrieben.

 

Werner

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Was wäre die Folge der Kündigung des Konkordates? Der Papst könnte künftig, wie überall sonst auch, nach persönlichem Gutdünken die Bischofsstühle besetzen, also würde man das Gegenteil von dem erreichen, was man eigentlich erreichen wollte.

Schlechte Karten also.

Die Kündigung des Konkordates wäre das Ende der katholischen Kirche in D wie wir sie kennen.

 

Das muss nicht schlecht sein - ich weiß z. B. nicht, ob BXVI nicht doch ziemlich bewusst ist, daß die Aufrechterhaltung der Ortskirchen in D weitaus mehr von der Person des Bischofs abhängig wäre, wenn es die staatliche Hilfe beim Gebühreneinzug nicht mehr gibt.

 

Und ob dann Besetzungen wie GeLuMü oder auch ++Joachim noch 'riskiert' werden würden - ich kann's nicht sagen,

 

Oder ob die Rolle als "Wahre Minderheitenkirche" doch das angestrebte Ideal wäre.

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In Chur gilt nicht das preussische Konkordat, da gilt wie beim preussischen Konkordat die Dreierliste. So und nicht anders hab ich das auch schon geschrieben.

 

Werner

Die Frage bleibt allerdings noch offen, ob es in Chur auf wie beim preussischen Konkordat den Koadjutor gibt.

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In Chur gilt nicht das preussische Konkordat, da gilt wie beim preussischen Konkordat die Dreierliste. So und nicht anders hab ich das auch schon geschrieben.

 

Werner

Die Frage bleibt allerdings noch offen, ob es in Chur auf wie beim preussischen Konkordat den Koadjutor gibt.

Selbst falls nicht, dann wäre das Austricksen des Wahlrechts des Kapitels mit einem Koadjutor etwas was ich von Neppern, Schleppern oder Bauernfängern erwarten würde, aber nicht vom Stellvertreter Christi auf Erden.

 

Werner

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nein glaube ich nicht

insgesammt wurde die Koadjutoren regelung

1844

1932

1962

1990 angewendet das letzte mal wurde theater gemacht

somit kann man glaub ich davon ausgehen das es da keine klausel gibt

 

überigens gäbe es auch beim einzigen wahlberechtigten domkapitel in Österreich dem von Salzburg die möglichkeit koadjutoren zu instalieren und das wahlrecht zu umgehen seit dem 15 jhd

war das 4 mal der fall

bearbeitet von Siri
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Selbst falls nicht, dann wäre das Austricksen des Wahlrechts des Kapitels mit einem Koadjutor etwas was ich von Neppern, Schleppern oder Bauernfängern erwarten würde, aber nicht vom Stellvertreter Christi auf Erden.

 

Werner

Joseph Höffner hat ja auch als Koadjutor die Nachfolge von Frings angetreten. Der Grund war die beinahe Erblindung des Kardinals. Genau wie solch eine körperliche Einschränkung kann auch ein theologischer Dissens ein guter Grund für die Berufung eines Koadjutors sein.

Die Benennung eines Koadjutors ist im Kirchenrecht und z.B. auch im preussischen Konkordat geregelt. Wieso es also unlauter sein soll, verstehe ich nicht.

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Selbst falls nicht, dann wäre das Austricksen des Wahlrechts des Kapitels mit einem Koadjutor etwas was ich von Neppern, Schleppern oder Bauernfängern erwarten würde, aber nicht vom Stellvertreter Christi auf Erden.

 

Werner

Joseph Höffner hat ja auch als Koadjutor die Nachfolge von Frings angetreten. Der Grund war die beinahe Erblindung des Kardinals. Genau wie solch eine körperliche Einschränkung kann auch ein theologischer Dissens ein guter Grund für die Berufung eines Koadjutors sein.

Die Benennung eines Koadjutors ist im Kirchenrecht und z.B. auch im preussischen Konkordat geregelt. Wieso es also unlauter sein soll, verstehe ich nicht.

Die Benennung an sich natürlich nicht.

ich würde einfach erwarten, daß das mit dem Domkapitel abgestimmt wird und nicht per Order de Mufti passiert.

Aber vielleicht hab ich auch nur ganz einfach zu idealistische Vorstellungen von Kirche.

 

Werner

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