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Ist eine Ehe auch dann gültig, wenn ein Ehepartner nicht gläubig ist?


Luzia

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Da wurde jemand als Baby (ev.) getauft, später (wegen den Eltern) konfirmiert und ist danach (als Jugendlicher) aus der Kirche ausgetreten (weil er nicht an Gott glaubt) und hat später kirchlich (ev.) geheiratet (weil der Partner es so wollte). Klar war und ist dem "Ungläubigen" immer gewesen: Hier geht es um den Wunsch meines Partners/meiner Partnerin, ich selber könnte auch ohne dieses "Zerimoniell" leben, weder die kirchliche Form, noch die Inhalte der Trauungszeremonie ändern hieran etwas.... Tatsache ist: der "Ungläubige" (aber getaufte) hat nie an Gott geglaubt (favorisiert eher Naturreligionen oder "bastelt" sich seine eigene Überzeugung aus Materialien von div. "Glaubensrichtungen"...) und glaubt auch nicht an Gott...

 

Der gläubige andere Ehepartner (inzwischen RK) hat damit nun zunehmend ein Problem...

 

Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?

 

Gespannte Grüße

Luzia

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Franciscus non papa

ohne jetzt kirchenrechtliche sonderheiten diskutieren zu wollen.

 

gott ist mit den menschen, die einander lieben. und wenn einer der beiden um den segen gottes bittet, warum sollte er diesen segen verweigern?

 

gott ist die liebe, und die liebe überwindet auch hindernisse.

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Da wurde jemand als Baby (ev.) getauft, später (wegen den Eltern) konfirmiert und ist danach (als Jugendlicher) aus der Kirche ausgetreten (weil er nicht an Gott glaubt) und hat später kirchlich (ev.) geheiratet (weil der Partner es so wollte). Klar war und ist dem "Ungläubigen" immer gewesen: Hier geht es um den Wunsch meines Partners/meiner Partnerin, ich selber könnte auch ohne dieses "Zerimoniell" leben, weder die kirchliche Form, noch die Inhalte der Trauungszeremonie ändern hieran etwas.... Tatsache ist: der "Ungläubige" (aber getaufte) hat nie an Gott geglaubt (favorisiert eher Naturreligionen oder "bastelt" sich seine eigene Überzeugung aus Materialien von div. "Glaubensrichtungen"...) und glaubt auch nicht an Gott...

 

Der gläubige andere Ehepartner (inzwischen RK) hat damit nun zunehmend ein Problem...

 

Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?

 

Gespannte Grüße

Luzia

 

Ja.

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ohne jetzt kirchenrechtliche sonderheiten diskutieren zu wollen.

 

gott ist mit den menschen, die einander lieben. und wenn einer der beiden um den segen gottes bittet, warum sollte er diesen segen verweigern?

 

gott ist die liebe, und die liebe überwindet auch hindernisse.

 

Schon klar, Gott lässt uns auch die Freiheit, seinen guten Weg zu verlassen und sorgt sich auch und vielleicht auch besonders um sog. verlorene Schafe oder um Schafe auf Abwegen. Dennoch, dies war hier nicht die Frage...

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Da wurde jemand als Baby (ev.) getauft, später (wegen den Eltern) konfirmiert und ist danach (als Jugendlicher) aus der Kirche ausgetreten (weil er nicht an Gott glaubt) und hat später kirchlich (ev.) geheiratet (weil der Partner es so wollte). Klar war und ist dem "Ungläubigen" immer gewesen: Hier geht es um den Wunsch meines Partners/meiner Partnerin, ich selber könnte auch ohne dieses "Zerimoniell" leben, weder die kirchliche Form, noch die Inhalte der Trauungszeremonie ändern hieran etwas.... Tatsache ist: der "Ungläubige" (aber getaufte) hat nie an Gott geglaubt (favorisiert eher Naturreligionen oder "bastelt" sich seine eigene Überzeugung aus Materialien von div. "Glaubensrichtungen"...) und glaubt auch nicht an Gott...

 

Der gläubige andere Ehepartner (inzwischen RK) hat damit nun zunehmend ein Problem...

 

Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?

 

Gespannte Grüße

Luzia

 

Ja.

 

Wieder einmal gilt: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet..." (und zwar bevor man/frau sich bindet), denn "Irrtum schützt vor Strafe nicht" (zumindest nicht immer...)

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Da wurde jemand als Baby (ev.) getauft, später (wegen den Eltern) konfirmiert und ist danach (als Jugendlicher) aus der Kirche ausgetreten (weil er nicht an Gott glaubt) und hat später kirchlich (ev.) geheiratet (weil der Partner es so wollte). Klar war und ist dem "Ungläubigen" immer gewesen: Hier geht es um den Wunsch meines Partners/meiner Partnerin, ich selber könnte auch ohne dieses "Zerimoniell" leben, weder die kirchliche Form, noch die Inhalte der Trauungszeremonie ändern hieran etwas.... Tatsache ist: der "Ungläubige" (aber getaufte) hat nie an Gott geglaubt (favorisiert eher Naturreligionen oder "bastelt" sich seine eigene Überzeugung aus Materialien von div. "Glaubensrichtungen"...) und glaubt auch nicht an Gott...

 

Der gläubige andere Ehepartner (inzwischen RK) hat damit nun zunehmend ein Problem...

 

Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?

 

Gespannte Grüße

Luzia

 

Ja.

 

Wieder einmal gilt: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet..." (und zwar bevor man/frau sich bindet), denn "Irrtum schützt vor Strafe nicht" (zumindest nicht immer...)

 

Man soll also wirklich den geliebten Menschen verlassen, nur weil er nicht an eine Religion glaubt? *verständnislosdenkopfschüttel*

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Man soll also wirklich den geliebten Menschen verlassen, nur weil er nicht an eine Religion glaubt? *verständnislosdenkopfschüttel*

 

Das war hier weder die Frage, noch der Tenor der Antworten. Interessant ist dennoch die Frage: Eine Ehe wird als sakramental/gültig angesehen, obwohl das für einen der Partner weder wichtig, noch von Belang oder von Bedeutung ist, für den anderen wohl schon. Das Sakrament gilt dann für beide? Für einen? Oder "bindet" nur einen (nämlich den, der sich darum "schert") - Die Antwort auf diesen Kern der Frage ist m.E. noch offen...

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Das war hier weder die Frage, noch der Tenor der Antworten. Interessant ist dennoch die Frage: Eine Ehe wird als sakramental/gültig angesehen, obwohl das für einen der Partner weder wichtig, noch von Belang oder von Bedeutung ist, für den anderen wohl schon. Das Sakrament gilt dann für beide? Für einen? Oder "bindet" nur einen (nämlich den, der sich darum "schert") - Die Antwort auf diesen Kern der Frage ist m.E. noch offen...
Damit wäre aber Deine Eingangsfrage falsch gestellt und müsste lauten: was Bedeutet die Sakramentalität der Ehe?

 

Die Antwort auf diese Frage suche ich auch noch, nachdem von meiner Ehe ganz eindeutig gesagt werden kann, daß sie nicht sakramental ist (wie jede Ehe an denen wenigstens ein ungetaufter Partner beteiligt ist).

 

Das "Problem" in Deinem Fall liegt in der geschehenen Taufe deines Partners. Dadurch haben bei euch zwei Getaufte die Ehe geschlossen, die damit auch sakramental ist (woran soweit ich weiß auch der Austritt nichts ändert).

 

Wurde Eure Ehe nach römischem Recht gültig geschlossen, ist sie auch sakramental.

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Das war hier weder die Frage, noch der Tenor der Antworten. Interessant ist dennoch die Frage: Eine Ehe wird als sakramental/gültig angesehen, obwohl das für einen der Partner weder wichtig, noch von Belang oder von Bedeutung ist, für den anderen wohl schon. Das Sakrament gilt dann für beide? Für einen? Oder "bindet" nur einen (nämlich den, der sich darum "schert") - Die Antwort auf diesen Kern der Frage ist m.E. noch offen...
Damit wäre aber Deine Eingangsfrage falsch gestellt und müsste lauten: was Bedeutet die Sakramentalität der Ehe?

 

Die Antwort auf diese Frage suche ich auch noch, nachdem von meiner Ehe ganz eindeutig gesagt werden kann, daß sie nicht sakramental ist (wie jede Ehe an denen wenigstens ein ungetaufter Partner beteiligt ist).

 

Das "Problem" in Deinem Fall liegt in der geschehenen Taufe deines Partners. Dadurch haben bei euch zwei Getaufte die Ehe geschlossen, die damit auch sakramental ist (woran soweit ich weiß auch der Austritt nichts ändert).

 

Wurde Eure Ehe nach römischem Recht gültig geschlossen, ist sie auch sakramental.

 

Spricht das nun für die Erwachsenentaufe? Das Baby wurde nicht gefragt und Kommunion, Firmung, Konfirmation (für oder gegen die sich der "Bewerber" dann aktiv entscheidet), bzw. innere Haltung/Einstellung oder ein "Abfall vom Glauben" sind scheinbar nicht von Belang...

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Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?
Ja, in kirchrechtlicher Hinsicht handelt es sich, da es um zwei getaufte Partner geht, um eine sakramentale Ehe.
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Das war hier weder die Frage, noch der Tenor der Antworten. Interessant ist dennoch die Frage: Eine Ehe wird als sakramental/gültig angesehen, obwohl das für einen der Partner weder wichtig, noch von Belang oder von Bedeutung ist, für den anderen wohl schon. Das Sakrament gilt dann für beide? Für einen? Oder "bindet" nur einen (nämlich den, der sich darum "schert") - Die Antwort auf diesen Kern der Frage ist m.E. noch offen...

 

hmmm ... ich bin der Meinung, die Frage nach gültig/nicht gültig oder sakramental/nicht sakramental stellt sich doch nur für jemanden, dem etwas am Glauben im Allgemeinen und an der RKK im Speziellen liegt.

 

Wenn die Frau, die Du erwähnst, gläubig ist und rk, dann müsste es ihr doch passen, wenn die Ehe sakramental ist. Und dem ungläubigen Mann ist es so oder so egal, oder verstehe ich da etwas falsch?

 

Ich persönlich habe meine Frau vor Gott geehelicht, habe damit als Katholik (nicht ausgetreten) die Formpflicht verletzt, weil es keine kath. Trauung war, sondern eine freitheologische. Daher bin ich vor der kath. Kirche weder gültig noch sakramental verheiratet (wenn ich das alles richtig verstanden habe). Das ändert aber nichts an meiner Einstellung zu meiner Frau und meinem Versprechen ... bis der Tod uns scheidet. Und ich bin überzeugt, dass meine Ehe vor Gott gültig ist und Er uns seinen Segen schenkt.

 

--- off topic an

die Formulierung unseres Predigers hat mir da aber um einiges besser gefallen ... "solange Gott Euch das Leben schenkt" ... wäre das nicht eine Idee auch für die RKK oder ist die Formel "bis der Tod Euch scheidet" irgendwie festgesetzt?

--- off topic aus

 

lg

noty

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Das war hier weder die Frage, noch der Tenor der Antworten. Interessant ist dennoch die Frage: Eine Ehe wird als sakramental/gültig angesehen, obwohl das für einen der Partner weder wichtig, noch von Belang oder von Bedeutung ist, für den anderen wohl schon. Das Sakrament gilt dann für beide? Für einen? Oder "bindet" nur einen (nämlich den, der sich darum "schert") - Die Antwort auf diesen Kern der Frage ist m.E. noch offen...

 

hmmm ... ich bin der Meinung, die Frage nach gültig/nicht gültig oder sakramental/nicht sakramental stellt sich doch nur für jemanden, dem etwas am Glauben im Allgemeinen und an der RKK im Speziellen liegt.

 

stimmt

 

Wenn die Frau, die Du erwähnst, gläubig ist und rk, dann müsste es ihr doch passen, wenn die Ehe sakramental ist. Und dem ungläubigen Mann ist es so oder so egal, oder verstehe ich da etwas falsch?

 

das siehst du schon richtig...

 

Ich persönlich habe meine Frau vor Gott geehelicht, habe damit als Katholik (nicht ausgetreten) die Formpflicht verletzt, weil es keine kath. Trauung war, sondern eine freitheologische. Daher bin ich vor der kath. Kirche weder gültig noch sakramental verheiratet (wenn ich das alles richtig verstanden habe). Das ändert aber nichts an meiner Einstellung zu meiner Frau und meinem Versprechen ... bis der Tod uns scheidet. Und ich bin überzeugt, dass meine Ehe vor Gott gültig ist und Er uns seinen Segen schenkt.

 

So weit, so gut (und ebenfalls richtig) und was ist, solltest Du dich mit Deiner Frau einmal nicht mehr so gut verstehen? Hast du damit ein "Hintertürchen" für eine zweite Chance ... (verstehe mich bitte nicht falsch, ich meine das "nur" aus kirchenrechtlicher Sicht und möchte dir hier nichts unterstellen). Nur in dem von mir hier oben dargestellten Fall hat der "gläubige" Partner im Falle des "Scheiterns der Ehe" ganz einfach Pech gehabt.... --> Nur zur Verdeutlichung, es handelt sich hier um einen konstruierten Fall um eine Frage zu formulieren, nicht um meine Situation.

 

Ich glaube an den liebenden und vergebenden Gott der uns seine bedingungslose Liebe und Vergebung schenkt, obwohl er uns genau kennt und für den kirchenrechtliche Dinge wahrscheinlich weitaus weniger Bedeutung haben, als unser Tun und unser Glaube

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--- off topic an

die Formulierung unseres Predigers hat mir da aber um einiges besser gefallen ... "solange Gott Euch das Leben schenkt" ... wäre das nicht eine Idee auch für die RKK oder ist die Formel "bis der Tod Euch scheidet" irgendwie festgesetzt?

--- off topic aus

 

lg

noty

Sagt ja eh keiner. Man sagt: ... Ich will dich lieben und achten und ehren, solange ich lebe."

Wenn das Brautpaar nicht in ganzen Sätzen sprechen will oder kann, formuliert's eben der Priester als FRage, und die beiden sagen "ja".

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Naja, ich kann mir kaum vorstellen, dass man einen Menschen, den man liebt, nur verlässt, weil er andere religiöse Vorstellungen hat als man selbst. Ich denke, da wird mehr dazugekommen sein, was man jetzt so von außen nicht beurteilen kann und sollte, oder?!?

 

Aber um noch mal auf Deine ursprüngliche, kirchenrechtliche Frage zurückzukommen:

 

Die Gültigkeit einer Ehe (im katholischen Sinn) ist ja zunächst nicht immer das Gleiche, wie eine sakramentale Ehe. Auch die Ehe zwischen einem katholischen Partner und einem Nichtgetauften oder einer anderen Religion Angehörigen kann kirchlich gültig geschlossen werden, wenn sie auch nicht sakramental sein kann.

 

Bei dem von Dir gestellten Beispiel ist die evangelisch geschlossene Ehe - insofern damals eine Dispens von der katholischen Formpflicht beantragt wurde - eine sakramentale und kirchenrechtlich gültig geschlossene Ehe.

Und weder Sakramentalität, noch Gültigkeit sind dabei jemals abhängig von der Gläubigkeit eines Partners. - Wie will man die schon messen oder beweisen?! Wichtig ist allein, dass beide Ehepartner sich mit dem katholischen Eheverständnis einverstanden erklären, das eben besagt, dass die Ehe unauflöslich ist und erst durch den Tod eines Ehepartners endet. Es gibt zwar noch einige Gründe mehr, die dazu führen, dass eine Ehe annuliert werden kann, Ungläubigkeit eines Partners gehört (zum Glück) aber nicht dazu!

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Im Falle des Scheiterns solch einer Ehe kann der gläubige Part ja dann auch immer noch auf das baldige Ableben seines "Ex" hoffen/warten und derweil keusch leben - oder konvertieren - oder sich einfach nicht um's Kirchenrecht scheren ... (um nur einige Möglichkeiten zu nennen)...

 

Ganz schön schwieriges Thema ... (und das meine ich nun nicht satirisch ...)

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Im Falle des Scheiterns solch einer Ehe kann der gläubige Part ja dann auch immer noch auf das baldige Ableben seines "Ex" hoffen/warten und derweil keusch leben - oder konvertieren - oder sich einfach nicht um's Kirchenrecht scheren ... (um nur einige Möglichkeiten zu nennen)...

 

Ganz schön schwieriges Thema ... (und das meine ich nun nicht satirisch ...)

 

Verglichen mit der 1. Möglichkeit, wäre die 2. und 3. wohl das christlichere Verhalten :lol:

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Im Falle des Scheiterns solch einer Ehe kann der gläubige Part ja dann auch immer noch auf das baldige Ableben seines "Ex" hoffen/warten und derweil keusch leben - oder konvertieren - oder sich einfach nicht um's Kirchenrecht scheren ... (um nur einige Möglichkeiten zu nennen)...

 

Ganz schön schwieriges Thema ... (und das meine ich nun nicht satirisch ...)

 

Verglichen mit der 1. Möglichkeit, wäre die 2. und 3. wohl das christlichere Verhalten :lol:

 

Wieso? Wenn einfach nur brav gehofft/gewartet wird und das Ableben weder aktiv noch passiv herbeigeführt / beeinflusst wird?

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Wieso? Wenn einfach nur brav gehofft/gewartet wird und das Ableben weder aktiv noch passiv herbeigeführt / beeinflusst wird?

 

Wie bekloppt muss man werden, um darauf zu hoffen, dass ein anderer Mensch stirbt, damit man endlich mit einem andren vögeln darf? Das ist mir völlig schleierhaft.

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Wie bekloppt muss man werden, um darauf zu hoffen, dass ein anderer Mensch stirbt, damit man endlich mit einem andren vögeln darf? Das ist mir völlig schleierhaft.

 

Es gibt diese Bekloppten, die nennen das Liebe.

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Franciscus non papa
Wie bekloppt muss man werden, um darauf zu hoffen, dass ein anderer Mensch stirbt, damit man endlich mit einem andren vögeln darf? Das ist mir völlig schleierhaft.

 

Es gibt diese Bekloppten, die nennen das Liebe.

 

 

smile, das ist aber nun nicht dein ernst???

 

wenn ich liebe, hoffe ich doch nicht auf den tod des geliebten menschen, damit ich dann.....

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Es gibt diese Bekloppten, die nennen das Liebe.

 

Zu wem denn? Kannst du dir das vorstellen, in hoffnungsfroher Erwartung Samstags die Todesanzeigen durchzublättern, und dem Tag entgegenzufiebern, an dem der Mensch, dem man einst Treue bis in den Tod versprochen hat, endlich gestorben ist, damit man mit seiner neuen Liebe schlafen kann?

Das ist für mich eine der perversesten Gefühlslagen, die ich mir vorstellen kann. Den Tod eines Menschen, den man mal geliebt hat, herbeizusehnen. Was hat das mit Liebe zu tun? Das ist tote Buchstabentreue.

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Ich glaube, gerade driftet dieser Thread ab....

 

Nein. Die Frage wurde ja beantwortet - mit einem einzigen Wort von Chrysologus. Damit ist das ursprüngliche Thema erledigt.

 

Aus der Diskussion hat sich herausgestellt, dass das Problem weiter geht: Was kann man tun, wenn die Ehe Gefahr läuft, zu scheitern. Dies scheint ja auch der Grund gewesen zu sein, danach zu fragen, ob es sich überhaupt um eine sakramentale Ehe handelt.

 

Insofern läuft der Thread intentionsmäßig durchaus in einer klaren Linie weiter...

 

Und die Möglichkeiten sind ja allemal bekannt und in der Anzahl limitiert:

 

- Versuch, die Ehe zu reparieren

- Suche nach Möglichkeiten, eine Annullierung der Ehe zu erreichen

- funktionell zölibatäres Leben nach Trennung

- Ignorieren des Kirchenrechts

 

Wofür man sich hier entscheidet, ist zwar eine Privatangelegenheit, aber dazu kann man ja als Mitforant auch eine persönliche Meinung haben.

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Der gläubige andere Ehepartner (inzwischen RK) hat damit nun zunehmend ein Problem...

 

Ist das nun aus kath. Sicht eine "sakramentale" Ehe?

 

Gespannte Grüße

Luzia

 

Ja.

 

Wieder einmal gilt: "Drum prüfe, wer sich ewig bindet..." (und zwar bevor man/frau sich bindet), denn "Irrtum schützt vor Strafe nicht" (zumindest nicht immer...)

 

Man soll also wirklich den geliebten Menschen verlassen, nur weil er nicht an eine Religion glaubt? *verständnislosdenkopfschüttel*

man sollte als ein Gottgläubiger auch keinen heiraten, der nicht an Gott glauben vermag. Wer steht denn höher ? Gott oder der, der nicht an Gott glaubt. So einen Menschen würde ich nicht heiraten.

bearbeitet von rakso
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Ich glaube, gerade driftet dieser Thread ab....

 

Nein. Die Frage wurde ja beantwortet - mit einem einzigen Wort von Chrysologus. Damit ist das ursprüngliche Thema erledigt.

 

Aus der Diskussion hat sich herausgestellt, dass das Problem weiter geht: Was kann man tun, wenn die Ehe Gefahr läuft, zu scheitern. Dies scheint ja auch der Grund gewesen zu sein, danach zu fragen, ob es sich überhaupt um eine sakramentale Ehe handelt.

 

Insofern läuft der Thread intentionsmäßig durchaus in einer klaren Linie weiter...

 

Und die Möglichkeiten sind ja allemal bekannt und in der Anzahl limitiert:

 

- Versuch, die Ehe zu reparieren

- Suche nach Möglichkeiten, eine Annullierung der Ehe zu erreichen

- funktionell zölibatäres Leben nach Trennung

- Ignorieren des Kirchenrechts

 

Wofür man sich hier entscheidet, ist zwar eine Privatangelegenheit, aber dazu kann man ja als Mitforant auch eine persönliche Meinung haben.

 

wieder einmal war ich ungenau (sorry) .... ich meinte nicht inhaltliche, sondern eher sprachliche Entgleisungen ...

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