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Abtreibung


marcel18

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Erstmal Hallo :blink:

Ich bin der Marcel, 18 Jahre alt und aus Karlsruhe. Soviel mal dazu 8)

 

Ich habe eine Schulaufgabe bekommen, und zwar soll ich ein Referat über die Stellungnahme der katholischen Kirche zur Abtreibung halten. Natürlich haben ich über diverse Suchmaschinen etliche Treffer erhalten, aber irgendwie fand ich nicht das, was ich erhofft hatte. Habe auch die Forumsuche benutzt, aber die unteren Fragen gehen mir nicht ganz hervor. Deswegen hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

 

1. Wie schaut es eigtl. aus, ist die kath. Kirche generell gegen Abtreibung?

- Wenn nicht, warum?

- Oder erst ab einem gewissen Entwicklungsstand des Kindes (Embryo, Fötus, usw.)

- Oder ist es bei Behinderten anders? (also wenn der Arzt schon weit vor der Geburt feststellt, dass das kind schwer geistig behinhdert ist)

 

2. Was hat es mit diesem Holocaust auf sich?

habe davon schon mehrmals was gelesen, aber blick da nicht ganz durch. sry

 

3. Wie steht der Papst zu der ganzen Sache?

 

4. Wie ist das alles in der Bibel festgelegt?

 

5. Im generellen: Abtreibung Ja/Nein?

 

6. Gibt es Unterschiede zur evangelischen Kirche in diesem Punkt?

 

 

ich hoffe es kann mir jemand diese Fragen beantworten. Ich selbst habe leider nicht so sehr die Bindung zur Kirche, aber respektiere natürlich die anderen.

 

Danke schon im Vorraus, hoffe ich bekomme ein paar gute Antworten.

 

Bis dann

 

Marcel

bearbeitet von marcel18
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Vorab: Ist das Referat in einem religions-neutralen Fach oder sollst Du es im Religionsunterricht halten?

 

Im Religionsunterricht, aber dieser ist nicht aufgeteilt in evang. únd kath. sondern gemischt.

 

Du weisst nicht, was der Holocaust war?

<peinlich>Nicht wirklich :blink: </peinlich>

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@Elrond: Wenn Du jeden, der mit dem Holocaust nichts anfangen kann, für ein Fake hältst, wirst Du Dich wohl ganz schön umgucken... :)

 

@Marcel: hast Du schonmal selber gegoogelt?

 

http://dbk.de/katechismus/

 

Da kannst Du zur Haltung der KK nachlesen... aber die Hausaufgaben komplett abgenommen kriegen is nich...:blink:

bearbeitet von Claudia
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@Marcel: hast Du schonmal selber gegoogelt?

 

http://dbk.de/katechismus/

 

Da kannst Du zur Haltung der KK nachlesen... aber die Hausaufgaben komplett abgenommen kriegen is nich...

 

Schon klar *g*

 

Gegoogelt habe ich, ja. Aber danke, ich schau mir die Seite mal an.

 

Ps: danke schonmal für eure schnellen antworten, hätte ich nicht erwartet :blink:

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Ich habe eine Schulaufgabe bekommen, und zwar soll ich ein Referat über die Stellungnahme der katholischen Kirche zur Abtreibung halten. Natürlich haben ich über diverse Suchmaschinen etliche Treffer erhalten, aber irgendwie fand ich nicht das, was ich erhofft hatte. Habe auch die Forumsuche benutzt, aber die unteren Fragen gehen mir nicht ganz hervor. Deswegen hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.

 

1. Wie schaut es eigtl. aus, ist die kath. Kirche generell gegen Abtreibung?

- Wenn nicht, warum?

- Oder erst ab einem gewissen Entwicklungsstand des Kindes (Embryo, Fötus, usw.)

- Oder ist es bei Behinderten anders? (also wenn der Arzt schon weit vor der Geburt feststellt, dass das kind schwer geistig behinhdert ist)

 

2. Was hat es mit diesem Holocaust auf sich?

habe davon schon mehrmals was gelesen, aber blick da nicht ganz durch. sry

 

3. Wie steht der Papst zu der ganzen Sache?

 

4. Wie ist das alles in der Bibel festgelegt?

 

5. Im generellen: Abtreibung Ja/Nein?

 

6. Gibt es Unterschiede zur evangelischen Kirche in diesem Punkt?

 

 

ich hoffe es kann mir jemand diese Fragen beantworten. Ich selbst habe leider nicht so sehr die Bindung zur Kirche, aber respektiere natürlich die anderen.

 

Danke schon im Vorraus, hoffe ich bekomme ein paar gute Antworten.

 

Bis dann

 

Marcel

Hallo Marcel!

 

Erstmal herzlich willkommen hier im Forum!

 

Hier die wohl wichtigsten Quellen zu Deinen Fragen:

 

Katechismus der Katholischen Kirche (Ziffer 2270 ff.)

 

Katholischer Erwachsenenkatechismus

 

Enzyklika Evangelium vitae

 

Nicht vom Lehramt, aber auch lesenswert:

 

Jugend für das Leben

 

Da dürftest Du wohl Antworten auf die meisten Deiner Fragen finden, sonst kann Dir hier sicher auch jemand weiterhelfen.

 

Und zum Holocaust siehe etwa Wikipedia, bloß daß der nicht viel mit Abtreibung zu tun hat.

 

Grüße, Fabianus

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Du weisst nicht, was der Holocaust war?

Ich vermute, er meint den Babycaust, bzw. die ständig beliebten Vergeiche von Herrn Meisner zwischen Schwangerschaftsabbruch und Treblinka.

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Zu Punkt 6 der Fragenliste vielleicht eine interessante Information: Was die Protestanten so zur Abtreibung sagen bzw. ob es eine amtlich-protestantische Meinung gibt, weiß ich nicht. Gebunden ist ja dort eh niemand an irgendwas. Mitte der 80er Jahre hat die Synode der evangelischen Kirche im Rheinland (das ist die Landeskirche des ehem. EKD-Vorsitzenden Präses Kock) einen Beschluß gefaßt, daß kirchlichen Mitarbeiterinnen dieser Landeskirche die Abtreibung aus kirchlichen Mitteln bezahlt wird. Die Pastorin (thür. Landeskirche), bei der ich Tauf- und Konfirmationsstunden hatte, meinte zur Abtreibung sinngemäß: Generell ist das nicht so toll, aber wenn eine Frau kein Kind will (weil sie z. B. schon mehrere hat), dann ist es doch besser, sie treibt ab.

 

(Einer der Hauptpunkte dieser Konfirmationsstunden waren allerdings auch die durchgeführten und versäumten sozialpolitischen Taten der (kath.) Kirche in Brasilien. In der vorletzten Stunde bekamen wir dann ein Lesezeichen mit aufgedrucktem Vaterunser, damit wir es bis zur Taufe und Konfirmation auswendig lernen konnten.)

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okay, habe jetzt viele gute Sachen gefunden, dafür schon mal vielen dank. Aber ncoh eine Frage, was ist wenn die Frau während der schwangerschaft durch das Kind ind Lebensgefahr schwebt und nur durch eine Abtreibung überleben würde, auch wenn das kind dann ohne die Mutter überleben könnte. Wie schaut es dann aus?

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Das ist, glaube ich, nach katholischer Lehre der einzige eindeutige Fall einer erlaubten Abtreibung.

Wir hatten die Diskussion schon einmal hier.

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Also mal zusammenfassend:

 

1. Nur wenn die sicher ist, dass die Mutter sterben würde, wird eine Abtreibung gebilligt?

 

2. Wenn die Mutter Drogensüchtig ist und sich aufs Kind auswirkt?

3. Wenn sie finanziell nicht in der Lage wäre ein Kind zu versorgen?

4. Wenn sie zu jung wäre und sich nicht reif fühlt?

5. Wenn das Kind behindert sein würde (egal wie schwer, geistig oder körperlich)

 

Bei diesen Aspekten billigt es die Kirche nicht(Punkt 2. - 5.), nur wenn die Mutter sterben würde (Punkt 1)

 

Richtig?

(Letztendlich muss es ja jeder für sich selbst entscheiden, aber es gibt sicherlich ein paar Stellungen der kath. Kirche dazu)

---------------

 

 

Außerdem hat nach der katholischen Kirche das Kind schon bereits bei der Befruchtung das Recht zu leben, nicht erst ab der 28. Schwangerschaftwoche oder sowas?

 

Richtig?

 

----------

 

Wie versteht sich die katholische Kirche bei diesen Sachen? Steht sie als Berater zur Seite, oder eher als Richter, der versucht ihnen vorzuschreiben wie sie handeln sollen? (Bitte um ehrliche Antwort)

 

----------

 

 

Hoffe dass ihr mir das beantworten könnt, bin selbst evangelisch und kenne mich damit nicht so aus, deshalb möchte ich erst recht keine falschen Aussagen in mein Referat einbinden.

 

Danke im Voraus und danke für das Vorherige. Echt klasse Hilfe hier. :blink:

bearbeitet von marcel18
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Alles richtig. Die katholische Kirche betreibt in jedem Bistum Beratungsstellen in Trägerschaft verschiedener katholischer Vereine oder der Caritas, die aufklären, die werdende Mutter bei dem Auffinden von Hilfe etc. unterstützen usw., daneben gibt es in einigen Bistümern bischöfliche Hilfsfonds für bedürftige Mütter.

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@soames

 

Vielen Dank für deine Antwort, mir war es einfach wichtig etwas sicherheit von jemandem zu bekommen, nicht dass ich irgend einen Mist schreibe der gar nicht stimmt :blink:

 

Das mit den Bistümer ist sehr hilfreich, wenn noch jemand solche Sachen kennt die mir helfen könnten, dann bitte her damit :)

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Also mal zusammenfassend:

 

1. Nur wenn die sicher ist, dass die Mutter sterben würde, wird eine Abtreibung gebilligt?

Ja. aber nicht gut geheißen.

2. Wenn die Mutter Drogensüchtig ist und sich aufs Kind auswirkt?

Kein Grund abzutreiben - die Drogensucht hat auch Auswirkungen auf die Mutter - tötet man die deshalb? Warum Mutter und Kind mit zweierlei Maß messen? Das Kind hat jedenfalls keine Schuld an der Drogensucht - warum also unschuldige strafen?

3. Wenn sie finanziell nicht in der Lage wäre ein Kind zu versorgen?

Schon mal was von Sozialamt oder Adoptionsfreigabe gehört? Und vom Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch den Vater?

4. Wenn sie zu jung wäre und sich nicht reif fühlt?

Kein Grund. Die Möglichkeit, das Kind wegzugeben (Heim, Adoptiv- oder Pflegeeltern) gibt's immer.

5. Wenn das Kind behindert sein würde (egal wie schwer, geistig oder körperlich)

Kein Grund. Wenn ein 5-jähriges Kind durch einen Autounfall behindert sein würde (egal wie schwer, geistig oder körperlich) wird es ja auch nicht getötet - warum dann das ungeborene Kind?

 

Bei diesen Aspekten billigt es die Kirche nicht(Punkt 2. - 5.), nur wenn die Mutter sterben würde (Punkt 1)

 

Richtig?

Ja, siehe oben.

 

(Letztendlich muss es ja jeder für sich selbst entscheiden, aber es gibt sicherlich ein paar Stellungen der kath. Kirche dazu)

---------------

Es wird eben nicht nur "für sich" entschieden - sondern über einen anderen Menschen verfügt - über das Kind.

 

Außerdem hat nach der katholischen Kirche das Kind schon bereits bei der Befruchtung das Recht zu leben, nicht erst ab der 28. Schwangerschaftwoche oder sowas?

 

Richtig?

Nicht nur laut kath. Kirche, sondern auch nach Strafgesetzbuch.

 

Wie versteht sich die katholische Kirche bei diesen Sachen? Steht sie als Berater zur Seite, oder eher als Richter, der versucht ihnen vorzuschreiben wie sie handeln sollen? (Bitte um ehrliche Antwort)

bisserl einseitig, die Auswahl, die du da anbietest. Natürlich berät die Kirche, es gibt auch eine ganze Reihe bischöfliche Hilfsfonds zur Unterstützng von Schwangeren, Müttern und Familien in Notlagen etc. LINK

Ein Richter macht keine Vorschriften, er fällt Urteile. Und urteilen oder verurteilen tut die Kirche nicht - aber sie nennt Unrecht eben unrecht. Und sie hat ihre Gebote: z. B.: Du sollst nicht töten. Und das ist eindeutig genug.

 

Hoffe dass ihr mir das beantworten könnt, bin selbst evangelisch und kenne mich damit nicht so aus, deshalb möchte ich erst recht keine falschen Aussagen in mein Referat einbinden.

 

Danke im Voraus und danke für das Vorherige. Echt klasse Hilfe hier. :blink:

Viel Erfolg.

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Das ist, glaube ich, nach katholischer Lehre der einzige eindeutige Fall einer erlaubten Abtreibung.

Wobei Du natuerlich noch der Vollstaendigkeit halber erwaehnen solltest, dass die kath. Kirche nicht die Authoritaet hat, irgendetwas rechtsverbindlich zu verbieten oder zu gewaehren.

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(Letztendlich muss es ja jeder für sich selbst entscheiden, aber es gibt sicherlich ein paar Stellungen der kath. Kirche dazu)

---------------

Es wird eben nicht nur "für sich" entschieden - sondern über einen anderen Menschen verfügt - über das Kind.

Der Vollstaendigkeit halber ist hier ein nicht-katholischer Standpunkt: Ein Embryo im extremen Fruehstadium der Schwangerschaft ist noch nicht als Mensch oder Kind anzusehen, sondern eher als Moeglichkeit, sich spaeter zum Menschen zu entwickeln. Von diesem Standpunkt aus gesehen ist eine Abtreibung im Fruehstadium der Schwangerschaft eben kein "verfuegen ueber das Kind".

 

Außerdem hat nach der katholischen Kirche das Kind schon bereits bei der Befruchtung das Recht zu leben, nicht erst ab der 28. Schwangerschaftwoche oder sowas?

 

Richtig?

Nicht nur laut kath. Kirche, sondern auch nach Strafgesetzbuch.

Ja, im Prinzip ist das Strafgesetzbuch so geschrieben. In der Realitaet ist es das aber nicht. Denn laut Strafgesetzbuch wird eine Abtreibung im Fruehstadium nicht geahndet, dass heisst, es handelt sich hierbei nicht um ein bestrafbares Delikt. Daraus ableiten zu wollen, dass ein Embryo in diesem Fruehstadium ein strafrechtliches verbuergtes Recht auf Leben hat ist ein Fehlschluss. Da der Staat sich ja nicht die Muehe gibt, dieses Recht zu schuetzen, ist es irrelevant, ob es dieses Recht ueberhaupt gibt.

 

Ein Richter macht keine Vorschriften, er fällt Urteile. Und urteilen oder verurteilen tut die Kirche nicht - aber sie nennt Unrecht eben unrecht.

Und genau da urteilt die Kirche. Wenn jemand hingeht und Tat A begeht, dann sagt die Kirche: dies ist Recht; wenn jemand anderes hingeht und Tat B begeht, dann sagt die Kirche: Dies ist Unrecht. Genau darin besteht das Urteilen, und das Verhalten der Kirche ist genau aequivalent zum Verhalten eines Strafrichters (nur in der Prozedur und in dem zugrundeliegenden Moralkodex ganz anders aufgebaut).

 

Der wirkliche Unterschied ist folgender: Das Urteil eines Strafrichters hat Konsequenzen, die sofort und heftig fuehlbar sind, von Geldstrafen bis auf Gefaengnis. Und in unserer Gesellschaft haben wir uns entschieden, dass Urteile von Strafrichtern durch die Weltliche Macht (das Gewaltmonopol des Staates) ausfuehrbar sind. Wenn der Richter sagt: "Fuer 12 Monate ins Gefaengnis", dann gibt es Polizisten, Sheriffs, oder Marshalls, die das Urteil des Richters ganz schnell in die Tat umsetzen. Und die Polizisten haben Gummiknueppel und/oder Pistolen am Guertel.

 

Fuer das Urteil der Kirche ist das anders. Wenn die Kirche sagt: "Du hast Unrecht getan, Du sollst beichten, und buessen", dann gibt es heutzutage keine Form, das durchzusetzen, ausser der freiwilligen Mitarbeit des Suenders oder Angeklagten. Die Kirche und ihre Mitarbeiter haben keinen Zugang zu Gewalt oder zu Strafmassnahmen, ausser in Extremfaellen dem Suender oder Angeklagten den Zugang zum Abendmahl zu blockieren. Ob das Urteil der Kirche "im naechsten Leben" ausgefuehrt wird ist auch eine interessante Frage; ich wuerde mal annehmen, dass nur die wenigsten Katholiken behaupten wuerden, dass ein Suender nach seinem Tod in der Hoelle in einem Schwefelsee kochen muss, nur weil ein Priester oder Bischof ihn dazu verurteilt hat. Schliesslich wird man laut katholischem Dogma (soweit ich weiss) von Gott gerichtet, nicht von der Kirche. Das bedeutet natuerlich nicht, dass man als Christ einfach die Urteile der Kirche ignorieren kann. Wenn der Priester zu Dir sagt: "Du wirst als Strafe fuer deine Suende in einem Schwefelsee kochen", und Du zeigst Deine Respektlosigkeit durch eine obzoene Geste dem Priester gegenueber, und wiederholst die Suende noch drei Mal, dann wuerde ich ganz schwer vermuten, dass St. Petrus kurz nach Deinem Ableben runtertelefoniert, sie sollten den Schwefeltopf fuer Dich eben noch ein bisschen heisser einstellen, weil Du das verdient hast. Und dem wuerde ich sogar (als eingefleischter Atheist) zustimmen!

 

In unsererer Gesellscahft haben wir uns entschieden, dass die Religionen keine weltliche Gewalt haben; ganz im Gegenteil, das ihr Verhalten zum groessten Teil der weltlichen Gerichtsbarkeit und dem weltlichen Gewaltmonopol unterliegt (Paradebeispiel: Katholischer Priester misshandelt Kinder, er wird dann von einem weltlichen Gericht verurteilt, und in ein weltliches Gefaengnis gesteckt, und die Dioezese zahlt Schadenersatz und Schmerzensgeld, heute faengt bei uns in der Gegend gerade der naechste Prozess gegen das Erzbistum San Francisco an). Anders ausgedrueckt: In unserer Gesellschaft wollen wir nicht mehr, dass die Kirche Gummiknueppel und Pistolen am Guertel hat. Ob das gut oder schlecht ist, darueber kann man streiten. Ich wuerde mal annehmen, dass Lucia und ich da unterschiedlicher Meinung sind.

 

Damit es ganz klar ist: Du fragtest nach der Katholischen Position. Meine obigen Ausfuehrungen sind nicht die Katholische Position - ich tue nicht mal so, als wenn ich Katholik waere. Meine Ausfuehrungen sind eher der Versuch, die Katholische Position in eine etwas groessere Sichtweise einzubetten.

 

Ausserdem: Auch von mir, viel Glueck mit den Hausaufgaben.

Ralph

bearbeitet von Baumfaeller
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sondern eher als Moeglichkeit, sich spaeter zum Menschen zu entwickeln.

man entwicklelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Den Juden haben die Nazies einst auch das Menschsein abgesprochen, ja ihnen noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt sich zum Menschen zu entwickeln.

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sondern eher als Moeglichkeit, sich spaeter zum Menschen zu entwickeln.

man entwicklelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Den Juden haben die Nazies einst auch das Menschsein abgesprochen, ja ihnen noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt sich zum Menschen zu entwickeln.

Erklaeren mal, warum Du eine befruchtete Eizelle als Menschen ansiehst.

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@ Angelocrator

 

Erklaeren mal, warum Du eine befruchtete Eizelle als Menschen ansiehst.

Nun, dann schauen wir uns den Prozeß der Zeugung von Nachkommen einmal etwas genauer an!

Alles zunächst unter der Prämisse von „Etsi deus non daretur!“.

Wer es etwas ausführlicher und bebildert haben möchte, kann dies auf folgender Seite tun: Weiterbildung ist gut!

 

Phase I: Vor der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle

Phase II: Von Verschmelzung bis zur Nidation

Phase III: Von Nidation bis zur Geburt

 

In der Phase I gibt es da eine männliche Samenzelle und eine weibliche Eizelle. Hierbei steht wohl außer Frage, daß diese Zellen als zu Mann und Frau gehörig betrachtet werden. In ihnen alleine ist jeweils ein Teil-Chromosomensatz enthalten, der jedoch für sich gesehen kein neues Leben ist. Hierfür spricht auch die natürliche monatliche Regelblutung der Frau, bei der die bereits gereifte aber unbefruchtete Eizelle den Körper verläßt.

 

Zu Beginn der Phase II verschmelzen Ei- und Samenzelle zu einer neuen Einheit, die Zygote entsteht. Hier ist tatsächlich ein Qualitätssprung festzustellen, denn dieses neue Leben ist einzigartig und bisher nie dagewesen. Dies gilt sogar für Zwillings- und sonstige Mehrlingsschwangerschaften, da diese zwar in ihrer Generation selber nicht einzigartig sind (und auch bis zum Tod der übrigen genetischen Doubles nicht sein werden), gegenüber den vorhergehenden und nachfolgenden Generationen aber sehr wohl einzigartig sind und bleiben.

Darüber hinaus gilt diese Einzigartigkeit unabhängig davon, ob die Befruchtung intrakorporal oder extrakorporal geschehen ist. Von der Qualität her betrachtet ist zwischen einer Zygote in der Petrischale und einer Zygote auf der Wanderung zwischen Eileiter und Gebärmutter kein wirklicher Unterschied festzustellen.

In der Zygote sind der «Bauplan des menschlichen Lebens» und damit alle inneren Voraussetzungen dafür enthalten, daß sich dieses Leben weiterentwickelt.

Die Phase II endet mit dem Einnisten der mittlerweile zur Blastozyste weiterentwickelten Zygote in der Gebärmutter (Nidation). Diese Möglichkeit ist zwar der Zygote in der Petrischale ohne weiteren menschlichen Eingriff vorenthalten, dies ändert aber nichts an der Qualität der Zygote selber.

 

Die Phase III beginnt – wie schon gesagt – mit der Nidation.

Wobei man hier schon kritisch die Frage stellen kann, ob es sich tatsächlich um eine neue (andere) Phase handelt. Die Blastozyste selber verändert sich schließlich durch die Nidation zunächst nicht, sie «dockt nur an ihre Versorgungsstation an». Oder mit anderen Worten: Das Auto fährt zur Tankstelle, um Benzin für den Fahrbetrieb zu haben. Dieses „Benzin“ sorgt jetzt dafür, daß der schon in der Zygote vorhandene Bauplan ausgeführt werden kann, verändert den Bauplan jedoch nicht.

Das „Benzin“ führt jetzt zu einem Anwachsen der Blastozyste zu einem Embryo, der sich bis zur Geburt vom Fruchtwasser ernährt, den Herzschlag der Mutter vernimmt und es sich ansonsten gut gehen läßt.

 

Nun lassen sich aus diesem Phasenverlauf vier unterschiedliche Fallgestaltungen bilden:

1. normaler Verlauf, d.h. Entwicklung von der Befruchtung (intra- oder extrakorporal) bis zur Geburt.

2. krankhafter Verlauf, d.h. die befruchtete Eizelle geht, ohne Einwirkung eines fremden Dritten ab bzw. nistet sich nicht in die Gebärmutter ein. Dieser Verlauf wird Abort genannt.

3. normal-krankhafter Verlauf, d.h. die Eizelle wird in der Petrischale befruchtet und anschließend – aus welchen Gründen auch immer – nicht in die Gebärmutter implantiert, sondern verbleibt tiefgefroren in der Fertilitätsklinik.

4. krimineller Verlauf, d.h. die befruchtete Eizelle (egal ob Zygote, Blastozyste oder Embryo genannt), wird durch gewaltsame Einwirkung eines fremden Dritten zu Tode gebracht. Dieser Verlauf wird Abtreibung genannt.

 

Der Prozeß von der «Weitergabe des Lebens» ist oben in zwei unterschiedlichen Strukturen geschildert worden, von denen keine eine religiöse Vorentscheidung enthält. Von Beginn an ist dieser Prozeß «Weitergabe des Lebens» prinzipiell ergebnisoffen.

 

Das Menschsein wird den obigen Ausführungen zufolge an dem Qualitätssprung festgemacht, den Ei- und Samenzelle bei ihrer Verschmelzung erfahren!

 

Ich würde jetzt gerne von Dir wissen, warum der Mensch nicht Mensch von dem Zeitpunkt an ist, wo Ei und Samenzelle verschmelzen?

 

GsJC

Raphael

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