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juristische Frage


Gerlinde

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Hallo miteinander,

ich habe mich durch die "Depressionen"-Diskussion mal durchgekämpft. Und habe eine Frage, die dort aber das gegenseitige ankeifen stören würde :blink: .

 

Wenn einer ausnutzt, dass eine Erbtante depressiv ist, und sie durch Gemeinheiten regelrecht in den Selbstmord treibt, kann derjenige dann noch erben? Oder kann man juristisch was machen, dass es gar nicht erst so weit kommt?

 

Haltet mich jetzt bitte nicht für ein fake - die Frage ist ernst gemeint, und ich krieg das große Heulen, wenn ich nur an diese Tante denke, und was ihr seit über einem Jahr für Gemeinheiten angetan wrden.

bearbeitet von Gerlinde
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Ich denke, dass es erst mal bewiesen sein muss, dass ein solcher Tatbestand vorliegt, ob der/die "Täter" aus diesem Beweggrund handeln und dabei Erfolg hatten. Dann muss ja auch geklärt sein, ob der/die "Täter" die gesetzlichen Erben sind, vom Erbrecht her.

 

Frage: Kannst du den Beweis erbringen? Wie schaut dieser Beweis aus? (Formmäßig)

 

junia

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Ich denke, dass es erst mal bewiesen sein muss, dass ein solcher Tatbestand vorliegt, ob der/die "Täter" aus diesem Beweggrund handeln und dabei Erfolg hatten. Dann muss ja auch geklärt sein, ob der/die "Täter" die gesetzlichen Erben sind, vom Erbrecht her.

 

Frage: Kannst du den Beweis erbringen? Wie schaut dieser Beweis aus? (Formmäßig)

 

junia

Aber sie ist doch nur depressiv, und sie treiben sie in den Suizid, wenn sie weitermachen - es gibt Briefe, Tagebücher.

 

Aber ist das ein Beweis? Gilt das?

 

Und ich will doch, dass es nicht passiert - ich will das verhindern. Wenn sie "Erfolg" haben, ist es doch zu spät ...

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Hallo miteinander,

ich habe mich durch die "Depressionen"-Diskussion mal durchgekämpft. Und habe eine Frage, die dort aber das gegenseitige ankeifen stören würde  :blink:  .

 

Wenn einer ausnutzt, dass eine Erbtante depressiv ist, und sie durch Gemeinheiten regelrecht in den Selbstmord treibt, kann derjenige dann noch erben?

 

 

Nein. Wenn du es beweisen kannst, bekommen sie nur das Urteil für die Tat.

 

Oder kann man juristisch was machen, dass es gar nicht erst so weit kommt?

 

Ja, dass kann man. Am besten du konsultierst schnellstmöglichst einen Anwalt. z.B. kann die Tante zu dir ziehen

 

Briefe, Tagebücher.

Aber ist das ein Beweis? Gilt das?

 

Im Prinzip gibt es keine bessere Beweise. An der Handschrift kann man nicht nur erkennen, wer es geschrieben hat, sondern auch in welche Verfassung die Person war.

Aber trotzdem wird das Gericht zurecht mit skepsis diese Beweise beäugeln.

Was soll man noch schreiben, eine Ferndiagnose ist zu gewagt und führt zu unnötige Spekulationen.

 

 

mfg

bearbeitet von Mammut
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Ja, Briefe und Tagebücher sind ein Beweis.

 

Hast du Kontakt zu ihr? Ist es dir möglich, sie so weit zu unterstützen, dass sie rechtlichen Beistand bekommt? Ich denke, auch psychosoziale Vereine (wie Caritas oder Diakonie) haben Leute, die sich mit der Materie auskennen und einzelne Schritte empfehlen können. Wichtig ist, dass die Frau nicht allein gelassen wird in ihrer Not, sondern wirklich Unterstützung und Begleitung bekommt.

 

junia

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Hallo miteinander,

ich habe mich durch die "Depressionen"-Diskussion mal durchgekämpft. Und habe eine Frage, die dort aber das gegenseitige ankeifen stören würde :blink: .

 

Wenn einer ausnutzt, dass eine Erbtante depressiv ist, und sie durch Gemeinheiten regelrecht in den Selbstmord treibt, kann derjenige dann noch erben? Oder kann man juristisch was machen, dass es gar nicht erst so weit kommt?

 

Haltet mich jetzt bitte nicht für ein fake - die Frage ist ernst gemeint, und ich krieg das große Heulen, wenn ich nur an diese Tante denke, und was ihr seit über einem Jahr für Gemeinheiten angetan wrden.

Also, wenn ich in Rechtskunde richtig aufgepasst habe, kann deine Tante, per Testament, immer enterben. Dann steht dem / der "Täter/in" aber immer noch der Pflichtteil zu (die Hälfte vom gesetzlichem Erbteil).

 

Wenn er / sie deiner Tante das leben so zur Hölle macht wie du es beschreibst, und das in ihrem Testament belegt, kann sie, sie / ihn auch komplett vom Erbe ausschließen.

 

Wer sich so verhällt wie du es andeutest, hat nicht nur moralisch, sondern auch juristisch sein Erbanspruch verwirkt.

 

Wie gesagt unter Vorbehalt. Hieb- und Stichfest kann das nur ein Rechtsanwalt beurteilen.

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Juristisch gesehhen heißt der Ausdruck "Erbunwürdigkeit".

 

Wer ist erbunwürdig?

 

Wer erbunwürdig ist, bekommt übrigens auch keinen Pflichtteil.

 

Weitere Frage und Antworten zum Thema Erbunwürdigkeit: hier.

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