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Kirchliches Gerichtsverfahren - wider den Rechtsstaat?


Clown

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RadVat meldet heute:
Müller: Benedikt kein Gegner der Befreiungstheologie

Papst Benedikt XVI. ist nach den Worten des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller kein Gegner der Befreiungstheologie. Dank des Einsatzes von Gustavo Gutierrez, der bekanntesten Figur dieser Richtung, sei die Auseinandersetzung mit der Glaubenskongregation «in das richtige Lot geraten», sagte Müller am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur. “Ratzinger teilt da voll und ganz meine Meinung.” Dem vorausgegangen sei ein Lernprozess, in dem Missverständnisse ausgeräumt und Argumente präziser gefasst werden mussten. Die Römische Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Kardinal Joseph Ratzinger hatte 1985 den brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff gemaßregelt. (kna)

 

Weiß da jemand genauere Details? Bisher dachte ich, Ratzi hätte die Befreiungstheologie bekämpft? :lol:

Naja, er hat sie ja terminiert, wie man an seinem Verhalten in Nicaragua und dem Maulkorb gegen Boff sehen kann.

 

P.S.: Und Herr Müller ist ja auch kein übertriebener Freund von Pluralismus in der Kirche (mit der Rechtsstaatlichkeit hat er ja auch so seine Probleme).

bearbeitet von Clown99
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RadVat meldet heute:
Müller: Benedikt kein Gegner der Befreiungstheologie

Papst Benedikt XVI. ist nach den Worten des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller kein Gegner der Befreiungstheologie. Dank des Einsatzes von Gustavo Gutierrez, der bekanntesten Figur dieser Richtung, sei die Auseinandersetzung mit der Glaubenskongregation «in das richtige Lot geraten», sagte Müller am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur. “Ratzinger teilt da voll und ganz meine Meinung.” Dem vorausgegangen sei ein Lernprozess, in dem Missverständnisse ausgeräumt und Argumente präziser gefasst werden mussten. Die Römische Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Kardinal Joseph Ratzinger hatte 1985 den brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff gemaßregelt. (kna)

 

Weiß da jemand genauere Details? Bisher dachte ich, Ratzi hätte die Befreiungstheologie bekämpft? :lol:

Naja, er hat sie ja terminiert, wie man an seinem Verhalten in Nicaragua und dem Maulkorb gegen Boff sehen kann.

 

P.S.: Und Herr Müller ist ja auch kein übertriebener Freund von Pluralismus in der Kirche (mit der Rechtsstaatlichkeit hat er ja auch so seine Probleme).

Terminiert?

 

Und Müller hat Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit? In welchem Staat denn?

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RadVat meldet heute:
Müller: Benedikt kein Gegner der Befreiungstheologie

Papst Benedikt XVI. ist nach den Worten des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller kein Gegner der Befreiungstheologie. Dank des Einsatzes von Gustavo Gutierrez, der bekanntesten Figur dieser Richtung, sei die Auseinandersetzung mit der Glaubenskongregation «in das richtige Lot geraten», sagte Müller am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur. “Ratzinger teilt da voll und ganz meine Meinung.” Dem vorausgegangen sei ein Lernprozess, in dem Missverständnisse ausgeräumt und Argumente präziser gefasst werden mussten. Die Römische Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Kardinal Joseph Ratzinger hatte 1985 den brasilianischen Befreiungstheologen Leonardo Boff gemaßregelt. (kna)

 

Weiß da jemand genauere Details? Bisher dachte ich, Ratzi hätte die Befreiungstheologie bekämpft? :lol:

Naja, er hat sie ja terminiert, wie man an seinem Verhalten in Nicaragua und dem Maulkorb gegen Boff sehen kann.

 

P.S.: Und Herr Müller ist ja auch kein übertriebener Freund von Pluralismus in der Kirche (mit der Rechtsstaatlichkeit hat er ja auch so seine Probleme).

Terminiert?

 

Und Müller hat Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit? In welchem Staat denn?

In Deutschland. Er hat Mitarbeitern der Kirche verboten, Klage bei arbeitsrechtlichen Konflikten außerhalb der kirchl. Gerichtsbarkeit zu erheben. Das ist ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit.

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Terminiert?

 

Und Müller hat Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit? In welchem Staat denn?

In Deutschland. Er hat Mitarbeitern der Kirche verboten, Klage bei arbeitsrechtlichen Konflikten außerhalb der kirchl. Gerichtsbarkeit zu erheben. Das ist ein Problem mit Rechtsstaatlichkeit.

Nein, mein Lieber. Das ist die Anwendung hiesiger geltender Rechtsregeln. Wenn Dir das nicht gefällt, kannst Du nicht einfach die Bedeutung von "Rechtsstaat" verändern. Oder Du mußt zum Verfassungsgericht.

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Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der sich selbst an die ihm gesetzten und von ihm gesetzten Regelungen für das Zusammenleben hält. Dies natürlich nur, wenn die Regelungen nicht einfach heißen "Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt." Ebenso ist Rechtsschutz für den Bürger unabdingbar.

 

Im Arbeitsrecht gilt in unserm Staat eine besondere Regelung für Kirchen u. ä. Diese haben als öffentliche Körperschaften eine eigene Gerichtsbarkeit für bestimmte Fälle. Wenn diese Regelung, wie in Regensburg, gelebt wird, so hält sich der Bischof lediglich an die geltenden Regeln und vermeidet ein Zuständigkeitschaos. Ebendieses Einhalten von Regelungen, die nicht nur den Einzelfall betreffen, nennt man auch Rechtsstaatlichkeit. Und der jeweilige Arbeitnehmer ist ja auch in diesen Verfahren weder recht- noch schutzlos.

bearbeitet von soames
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Nein, Herr Müller hat seinen Untergebenen verboten, in Fällen konkurrierender Zuständigkeit staatl. Gerichte anzurufen. Ich unterstelle ihm auch, dass er das nicht aus Sorge um das "ausufernde Zuständigkeitschaos" getan hat, sondern vielmehr um aufmuckende Untertanen besser unter der Knute zu halten (wobei man dazu sagen muss, dass die, die bei der Kirche arbeiten sich in den allermeisten Fällen selber unter die Knute begeben haben).

Zudem kommt jemand, der in ein Kirchengericht anruft, nicht in den Genuss eines fairen Verfahrens nach rechtsstaatl. Normen.

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Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der sich selbst an die ihm gesetzten und von ihm gesetzten Regelungen für das Zusammenleben hält. Dies natürlich nur, wenn die Regelungen nicht einfach heißen "Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt." Ebenso ist Rechtsschutz für den Bürger unabdingbar.

 

Im Arbeitsrecht gilt in unserm Staat eine besondere Regelung für Kirchen u. ä. Diese haben als öffentliche Körperschaften eine eigene Gerichtsbarkeit für bestimmte Fälle. Wenn diese Regelung, wie in Regensburg, gelebt wird, so hält sich der Bischof lediglich an die geltenden Regeln und vermeidet ein Zuständigkeitschaos. Ebendieses Einhalten von Regelungen, die nicht nur den Einzelfall betreffen, nennt man auch Rechtsstaatlichkeit. Und der jeweilige Arbeitnehmer ist ja auch in diesen Verfahren weder recht- noch schutzlos.

Nun gilt es aber als allgemeine Ansicht, dass die Verschlechterung eines Zuganges zum Recht zwar nicht unbedingt rechtswidrig, aber rechtspolitisch zumindest bedenklich ist.

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Nein, Herr Müller hat seinen Untergebenen verboten, in Fällen konkurrierender Zuständigkeit staatl. Gerichte anzurufen. Ich unterstelle ihm auch, dass er das nicht aus Sorge um das "ausufernde Zuständigkeitschaos" getan hat, sondern vielmehr um aufmuckende Untertanen besser unter der Knute zu halten (wobei man dazu sagen muss, dass die, die bei der Kirche arbeiten sich in den allermeisten Fällen selber unter die Knute begeben haben).

Zudem kommt jemand, der in ein Kirchengericht anruft, nicht in den Genuss eines fairen Verfahrens nach rechtsstaatl. Normen.

Er hat es verboten - na und? Das nennt sich Klärung. Und es ist völlig legal und legitim. Wer als Priester seinen Dienst nicht ordnungsgemäß versehen will, hat sich solches nicht auch noch von staatlichen Gerichten, die von Kirchenrecht sowieso keine Ahnung haben, legitimieren zu lassen (wenn sie dies überhaupt täten). Woher rührt eigentlich Deine Kenntnis über Verfahrensgang und Ausmaß der Fairneß bei kirchlichen Gerichten? Das klingt mir wieder sehr nach ausgeprägtem und resistentem Vorurteil. Die Verdienste insbesondere des kanonischen Rechts um rechtsstaatliche und faire Verfahren in Europa sind konkurrenzlos.

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Nein, Herr Müller hat seinen Untergebenen verboten, in Fällen konkurrierender Zuständigkeit staatl. Gerichte anzurufen. Ich unterstelle ihm auch, dass er das nicht aus Sorge um das "ausufernde Zuständigkeitschaos" getan hat, sondern vielmehr um aufmuckende Untertanen besser unter der Knute zu halten (wobei man dazu sagen muss, dass die, die bei der Kirche arbeiten, sich in den allermeisten Fällen selber unter die Knute begeben haben).

Zudem kommt jemand, der in ein Kirchengericht anruft, nicht in den Genuss eines fairen Verfahrens nach rechtsstaatl. Normen.

Er hat es verboten - na und? Das nennt sich Klärung. Und es ist völlig legal und legitim. Wer als Priester seinen Dienst nicht ordnungsgemäß versehen will, hat sich solches nicht auch noch von staatlichen Gerichten, die von Kirchenrecht sowieso keine Ahnung haben, legitimieren zu lassen (wenn sie dies überhaupt täten). Woher rührt eigentlich Deine Kenntnis über Verfahrensgang und Ausmaß der Fairneß bei kirchlichen Gerichten? Das klingt mir wieder sehr nach ausgeprägtem und resistentem Vorurteil. Die Verdienste insbesondere des kanonischen Rechts um rechtsstaatliche und faire Verfahren in Europa sind konkurrenzlos.

Ein deutscher Staatsbürger hat das Recht an deutsche Gerichte zu appelieren (vgl. Art. 103 Absatz (1)). Da hat seine Exzellenz Herr Müller nicht reinzureden. Ich halte es auch für unwürdig, wenn ein Arbeitgeber seinen Untergebenen versucht den Gang zu Gerichten zu verbieten.

 

Dass kirchl. Verfahren heutigen rechtsstaatlichen Normen nicht standhalten ist offensichtlich (allein schon Can. 1442 CIC ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Normen).

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Nein, Herr Müller hat seinen Untergebenen verboten, in Fällen konkurrierender Zuständigkeit staatl. Gerichte anzurufen. Ich unterstelle ihm auch, dass er das nicht aus Sorge um das "ausufernde Zuständigkeitschaos" getan hat, sondern vielmehr um aufmuckende Untertanen besser unter der Knute zu halten (wobei man dazu sagen muss, dass die, die bei der Kirche arbeiten, sich in den allermeisten Fällen selber unter die Knute begeben haben).

Zudem kommt jemand, der in ein Kirchengericht anruft, nicht in den Genuss eines fairen Verfahrens nach rechtsstaatl. Normen.

Er hat es verboten - na und? Das nennt sich Klärung. Und es ist völlig legal und legitim. Wer als Priester seinen Dienst nicht ordnungsgemäß versehen will, hat sich solches nicht auch noch von staatlichen Gerichten, die von Kirchenrecht sowieso keine Ahnung haben, legitimieren zu lassen (wenn sie dies überhaupt täten). Woher rührt eigentlich Deine Kenntnis über Verfahrensgang und Ausmaß der Fairneß bei kirchlichen Gerichten? Das klingt mir wieder sehr nach ausgeprägtem und resistentem Vorurteil. Die Verdienste insbesondere des kanonischen Rechts um rechtsstaatliche und faire Verfahren in Europa sind konkurrenzlos.

Ein deutscher Staatsbürger hat das Recht an deutsche Gerichte zu appelieren (vgl. Art. 103 Absatz (1)). Da hat seine Exzellenz Herr Müller nicht reinzureden. Ich halte es auch für unwürdig, wenn ein Arbeitgeber seinen Untergebenen versucht den Gang zu Gerichten zu verbieten.

 

Dass kirchl. Verfahren heutigen rechtsstaatlichen Normen nicht standhalten ist offensichtlich (allein schon Can. 1442 CIC ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Normen).

Inwiefern? Eine genauere Ausführung wäre bei einer solchen Behauptung gut. Aber Du siehst das zu rigoristisch. In diesem Fall haben Disziplinargerichte der Kirche eben rechtsstaatlicherweise Vorfahrt.

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"Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt."

Das hast du als Prämisse eines Unrechtsstaates bezeichnet. Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss. Die Prämisse des Kanonischen Rechts ist also "Es wird gemacht, was der Papst gerade sagt".

Würdest Du das als rechtsstaatlich bezeichnen? Das ist doch Willkür in Reinform!

bearbeitet von Clown99
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"Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt."

Das hast du als Prämisse eines Unrechtsstaates bezeichnet. Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss. Die Prämisse des Kanonischen Rechts ist also "Es wird gemacht, was der Papst gerade sagt".

Würdest Du das als rechtsstaatlich bezeichnen? Das ist doch Willkür in Reinform!

tja rechtsysteme kommen und gehn die kirche und ihr system bleibt mehr gibts dazu nicht zu sagen

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"Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt."

Das hast du als Prämisse eines Unrechtsstaates bezeichnet. Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss. Die Prämisse des Kanonischen Rechts ist also "Es wird gemacht, was der Papst gerade sagt".

Würdest Du das als rechtsstaatlich bezeichnen? Das ist doch Willkür in Reinform!

tja rechtsysteme kommen und gehn die kirche und ihr system bleibt mehr gibts dazu nicht zu sagen

Das ist zwar sehr philosophisch hilft uns aber in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit nicht wirklich weiter. Im sachlichen hat Clown 99 natürlich recht.

 

Das war ja auch immer der Vorwurf bei den disziplinären Massnahmen gegen "unbotmäßige" Theologen. Hier werden Verfahren, die für den einzelnen gravierende Folgen auch wirtschaftlicher Natur - Verlust der Lehrkanzel - haben, nach Kriterien abgewickelt, die auch nicht einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit haben.

 

Das ist übrigens auch der Grund warum der Vatikan bis heute die Europ. Menschenrechtskonvention und die Internationale Erklärung der Menschenrechte nicht unterschrieben hat. Das hat immer einen Schatten auf die sonst anerkannten Bemühungen von JP II geworfen.

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Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss.

Was du dazu schreibst, steht in dem zitierten lateinischen Text aber nicht drin - da ist nichts von "an sich ziehen".

 

Gegenfrage: Kan gegen Urteile des BVerfG Einspruch eingelegt werden?

Was, wenn z. B. ein OVG-Richter Berufung für nicht zulässig erklärt? Ist das auch frei von Rechtsstaatlichkeit?

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Was du dazu schreibst, steht in dem zitierten lateinischen Text aber nicht drin - da ist nichts von "an sich ziehen".

 

Gegenfrage: Kan gegen Urteile des BVerfG Einspruch eingelegt werden?

Was, wenn z. B. ein OVG-Richter Berufung für nicht zulässig erklärt? Ist das auch frei von Rechtsstaatlichkeit?

Nein, denn im staatlichen Recht kann jeder von vornherein den Rechtszug abschätzen und der ist immer und für jedermann gleich.

 

In den Lehramtsverfahren gegen Theologen haben diese nicht einmal Akteneinsicht, Anklagebehörde und Richter sind ident und irgendeinen Rechtszug gibt es auch nicht.

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Nein, denn im staatlichen Recht kann jeder von vornherein den Rechtszug abschätzen und der ist immer und für jedermann gleich.

 

In den Lehramtsverfahren gegen Theologen haben diese nicht einmal Akteneinsicht, Anklagebehörde und Richter sind ident und irgendeinen Rechtszug gibt es auch nicht.

Habe keine Ahnung, was "Rechtszug" heißt. Kann sowas daher auch nicht abschätzen.

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Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss.

Was du dazu schreibst, steht in dem zitierten lateinischen Text aber nicht drin - da ist nichts von "an sich ziehen".

 

Gegenfrage: Kan gegen Urteile des BVerfG Einspruch eingelegt werden?

Was, wenn z. B. ein OVG-Richter Berufung für nicht zulässig erklärt? Ist das auch frei von Rechtsstaatlichkeit?

Gegenfrage 2:

1. Besteht der Papst aus einem 8-köpfigem Senat?

2. Kannst du gegen den Papst ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Rechtsbeugung bzw. Amtspflichtverletzung anstrengen?

 

Ansonsten bleibt das, was Wolfgang festgestellt hat.

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Nein, denn im staatlichen Recht kann jeder von vornherein den Rechtszug abschätzen und der ist immer und für jedermann gleich.

 

In den Lehramtsverfahren gegen Theologen haben diese nicht einmal Akteneinsicht, Anklagebehörde und Richter sind ident und irgendeinen Rechtszug gibt es auch nicht.

Habe keine Ahnung, was "Rechtszug" heißt. Kann sowas daher auch nicht abschätzen.

Rechtszug bedeutet Instanzenzug - man kann gegen das Urteil bei einer nächsthöheren Instanz Berufung einlegen.

 

Sorry da ist der Jurist mit mir "durchgegangen".

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"Es wird gemacht, was der Staat gerade sagt."

Das hast du als Prämisse eines Unrechtsstaates bezeichnet. Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss. Die Prämisse des Kanonischen Rechts ist also "Es wird gemacht, was der Papst gerade sagt".

Würdest Du das als rechtsstaatlich bezeichnen? Das ist doch Willkür in Reinform!

Ich wußte noch gar nicht, daß das Bundesverfassungsgericht ein derart perfektes Unrechtsinstrument ist. Bevor ich aber mehr schreibe, möchte ich Dich bitten, die Sätze entweder in Deutsch zu zitieren oder selbst zu übersetzen. Mein Latein ist nämlich sehr begrenzt und liefert auch immer nur ungefähre Ergebnisse, da ich es nicht erlernt habe. Danke.

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Can. 1404 — Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.

 

Can. 1442 — Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhles oder durch von ihm delegierte Richter.

 

Quelle

 

Die Unterschiede zwischen dem BVerfG und dem Papst (als Gerichtsherr) habe ich schon versucht Lucia darzulegen. Vielleicht kannst Du das ja da nachlesen.

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Nun ist aber durch Can. 1404 CIC ("Prima Sedes a nemine iudicatur.") und Can. 1442 CIC ("Romanus Pontifex pro toto orbe catholico iudex est supremus, qui vel per se ipse ius dicit, vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos.") ein Richter [der Papst] installiert, der über allen thront, jedes Verfahren an sich ziehen kann, allerdings von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann und sich niemandem verantworten muss.

Was du dazu schreibst, steht in dem zitierten lateinischen Text aber nicht drin - da ist nichts von "an sich ziehen".

 

Gegenfrage: Kan gegen Urteile des BVerfG Einspruch eingelegt werden?

Was, wenn z. B. ein OVG-Richter Berufung für nicht zulässig erklärt? Ist das auch frei von Rechtsstaatlichkeit?

Gegenfrage 2:

1. Besteht der Papst aus einem 8-köpfigem Senat?

Nein, aber er hat das Recht, an einen solchen zu deligieren; hast du ja selber zitiert: "vel per ordinaria Sedis Apostolicae tribunalia, vel per iudices a se delegatos." .

 

2. Kannst du gegen den Papst ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Rechtsbeugung bzw. Amtspflichtverletzung anstrengen?

a) Keine Ahnung - bin kein Kirchenrechtler.

B) Warum sollte ich? Ich vertraue auf den Hl. Geist.

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Can. 1404 — Der Papst kann von niemandem vor Gericht gezogen werden.

 

Can. 1442 — Der Papst ist der oberste Richter für den gesamten katholischen Erdkreis. Er spricht Recht entweder persönlich oder durch die ordentlichen Gerichte des Apostolischen Stuhles oder durch von ihm delegierte Richter.

 

Quelle

 

Die Unterschiede zwischen dem BVerfG und dem Papst (als Gerichtsherr) habe ich schon versucht Lucia darzulegen. Vielleicht kannst Du das ja da nachlesen.

Die kirchlichen Gerichte und auch der Papst (wenn er denn mal etwas an sich ziehen würde) sprechen aber auch nach den kirchlichen Regeln und Gesetzen Recht. Das ist etwas anderes, als das was ich meinte (das ergibt sich sogar aus meinem damaligen Posting). Denn es wird nicht einfach nach Gutdünken entschieden, sondern nach Regeln. Ergo: kein Unrechtssystem.

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Also was haben wir bis jetzt über den Vatikanstaat?

kein Recht zur Akteneinsicht (Nichtgewährung rechtl. Gehörs),

Papst kann jederzeit Verfahren an sich ziehen,

kann nicht befangen sein,

kann nicht zur Verantwortung gezogen werden,

keine Gewaltenteilung,

aus unabhängiger Sicht, die die subj. Rechtfertigung außer Acht lässt, gravierende Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz (Frauen, Nichtzulassung anderer Religionen zu den wichtigsten Ämtern), Staatskirche....

 

dazu folgende Anmerkungen:

rechtsstaatlich so Problematisches wie die Verletzung rechtlichen Gehörs dürfte einfach zu beseitigen sein.

 

Allerdings ergeben sich aus dem Wesen der Kirche Einschränkungen:

Der Vatikanstaat gewährt ganz greifbar die Unabhängigkeit des Papstes vom Staat Italien.

 

Es ist kein Staat wie jeder andere, sondern die Verkörperung des territorialen und rechtlichen Rahmens, der die beste Möglichkeit zur unabhängigen Ausübung des petrinischen Amtes bietet.

Insofern ist hier z.B. für die Trennung von Staat und Kirche kein Platz, genausowenig wie für Andersgläubige an der Spitze des Staates oder in den wichtigsten Regierungspositionen. Der Staat ist nur ein Annex, ein Anhängsel zum Amt des Nachfolgers Petri und hat keinen eigenen Wert in sich. Er hat bloß dienende Funktion

bearbeitet von Steffen
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