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Kirchenrechtliche Frage zur Erstkommunion


Constantin

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Hallo zusammen!

 

Ich hätte da mal eine Frage zum Kirchenrecht bzw. zur Erstkommunion.

In der Klasse meiner Mutter, die Lehrerin für Sonderpädagogik ist, befindet sich ein Kind, dass sie in Religion unterrichtet und gerne zur Erstkommunion möchte.

Doch seine Eltern wollen das nicht. Er sagt zwar, dass seine Schwester bereits zur Erstkommunion gegangen ist, seine Eltern es bei ihm aber nicht wollen.

Meine Mutter vermutet, dass sie ihr Kind einfach abschieben wollen und es ihnen ganz egal ist, ob es will oder nicht. Dabei ist er wohl anscheinend sehr interessiert und für ihn ist die Erstkommunion wohl tatsächlich ein Anliegen. Er ist (so meine Mutter) nicht auf Geschenke und so was aus...

 

Jetzt ist meine Frage, wie sieht das eigentlich kirchenrechtlich aus?

Ab wann darf ein Kind selbst bestimmen ob es bei der Eucharestie teilnehmen will und vorher zur Erstkommunion gehen will. Kann es z.B. einfach (nach Vorbereitung natürlich) von einem Priester die hl. Kommunion empfangen, oder brauch es dafür die Erlaubnis der Eltern?

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

 

Lieben Gruß,

Constantin

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Hallo zusammen!

 

Ich hätte da mal eine Frage zum Kirchenrecht bzw. zur Erstkommunion.

In der Klasse meiner Mutter, die Lehrerin für Sonderpädagogik ist, befindet sich ein Kind, dass sie in Religion unterrichtet und gerne zur Erstkommunion möchte.

Doch seine Eltern wollen das nicht. Er sagt zwar, dass seine Schwester bereits zur Erstkommunion gegangen ist, seine Eltern es bei ihm aber nicht wollen.

Meine Mutter vermutet, dass sie ihr Kind einfach abschieben wollen und es ihnen ganz egal ist, ob es will oder nicht. Dabei ist er wohl anscheinend sehr interessiert und für ihn ist die Erstkommunion wohl tatsächlich ein Anliegen. Er ist (so meine Mutter) nicht auf Geschenke und so was aus...

 

Jetzt ist meine Frage, wie sieht das eigentlich kirchenrechtlich aus?

Ab wann darf ein Kind selbst bestimmen ob es bei der Eucharestie teilnehmen will und vorher zur Erstkommunion gehen will. Kann es z.B. einfach (nach Vorbereitung natürlich) von einem Priester die hl. Kommunion empfangen, oder brauch es dafür die Erlaubnis der Eltern?

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

 

Lieben Gruß,

Constantin

Erstmal willkommen im Forum, Constantin!

 

Ich nehme an, dies ist nicht so sehr eine kirchenrechtliche (i.S.v. kanonischem Recht) als eine sorgerechtliche Angelegenheit. D.h. die Frage dürfte damit vergleichbar sein, ob das Kind ohne Erlaubnis der Eltern zu einem Fußballspiel o.ä. gehen darf. Wobei die Eltern wohl eher begründen können, weshalb es dem Wohl des Kindes, für das sie verantwortlich sind, schadet, zu einem Fußballspiel zu gehen (Gefahr, "unter die Räder" zu kommen u.ä.) als zur Ersten Hl. Kommunion. (Vgl. § 1626 BGB) Hierbei kommt es auch auf das Alter des Kindes an (ich vermute 8-10 Jahre?) und auf dessen geistige Fähigkeiten (sind diese eingeschänkt? - wie Du schreibst, ist das Kind auf einer Sonderschule.)

 

Daneben spielt auch die sog. Religionsmündigkeit eine Rolle: Ab einem Alter von 12 (?) Jahren muß das Kind einem Konfessionswechsel zustimmen und ab 14 (?) Jahren darf es allein über diesen bestimmen. Da stellt sich die Frage: Ist das Kind getauft und Mitglied der Kirche?

 

Aber die Juristen in diesem Forum wissen bestimmt besser bescheid.

 

Nachtrag: Vom religiösen Standpunkt aus betrachtet haben die Eltern wohl bei der Taufe ein Verprechen abgegeben, ihr Kind zum Glauben hinzuführen. Und damit, ihm die Teilnahme an der Erstkommunion zu verwehren, verstoßen sie dagegen in eklatanter Weise. Vielleicht muß sie jemand (vielleicht Deine Mutter oder der Pfarrer) darauf hinweisen. Aber wie Du schreibst, sind sie da wohl alles andere als kooperativ.

 

Oder kann es sein, daß finanzielle Gründe eine Rolle spielen, d.h. die Eltern haben nicht viel Geld und fürchten Ausgaben für Kleidung und Feier, die ihnen vielleicht als zwingend erscheinen?

bearbeitet von Fabianus
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