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Quellenangabe


Erich

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Erich, da fehlen die genauen Quellenangaben

wie genau müssen die denn seit Lucy sein? Genügt die Angabe des Autors nicht mehr den Lucy-Ansprüchen?

 

Sagt Dir das Wort "Schikane" etwas??

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Thread wurde nicht von Erich eröffnet, sondern entstand durch Splitten

bearbeitet von Moni
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Erich, da fehlen die genauen Quellenangaben

wie genau müssen die denn seit Lucy sein? Genügt die Angabe des Autors nicht mehr den Lucy-Ansprüchen?

Falls Du es noch nicht gemerkt hast, ich bin weder Lucy noch Lucia.

 

Mir (bzw. unseren Admins) genügt der Autorennamen nicht.

Ich hätte gerne den genauen Buchtitel und Kapitelüberschrift, wenn möglich mit Seitenangabe, oder Name der Zeitschrift und Erscheinungsdatum, wo die zitierten Abschnitte nachzulesen sind.

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Ich hätte gerne den genauen Buchtitel und Kapitelüberschrift, wenn möglich mit Seitenangabe, oder Name der Zeitschrift und Erscheinungsdatum, wo die zitierten Abschnitte nachzulesen sind.

gilt das nur für mich oder auch für andere??

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Ich hätte gerne den genauen Buchtitel und Kapitelüberschrift, wenn möglich mit Seitenangabe, oder Name der Zeitschrift und Erscheinungsdatum, wo die zitierten Abschnitte nachzulesen sind.

gilt das nur für mich oder auch für andere??

Stellst Du Dich mal wieder dumm?

 

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit).

 

Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 UhrG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

 

Quelle: Wikipedia.

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Stellst Du Dich mal wieder dumm?

darf ich das auch nicht?? :lol:

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Ich hätte gerne den genauen Buchtitel und Kapitelüberschrift, wenn möglich mit Seitenangabe, oder Name der Zeitschrift und Erscheinungsdatum, wo die zitierten Abschnitte nachzulesen sind.

gilt das nur für mich oder auch für andere??

Das gilt für diejenigen, die hier Zitate reinstellen.

Wenn "andere" zitieren wollen, gilt es auch für "andere". Aber nur dann.

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Stellst Du Dich mal wieder dumm?

darf ich das auch nicht?? :lol:

Doch, doch, Erich, das darfst Du.

Jeder darf sich hier nach Kräften selbst blamieren. Tu Dir nur keinen Zwang an.

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Wenn "andere" zitieren wollen, gilt es auch für "andere". Aber nur dann.

ich darf Dich bei nächster Gelegenheit an Deine Worte erinnen???

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Seit wann frägst Du denn erst mal nach, ob Du an irgendwas erinnern darfst?

ich hab heute meinen Tag der Höflichkeit! :lol::):)

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OneAndOnlySon

Könnt ihr eure Diskussion (um nicht Geplänkel zu sagen) vielleicht in die Katakombe aussplitten? Danke :lol:

 

(Dieser Beitrag darf dann gelöscht werden)

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NOch ein Hinweis an die Moderatoren:

 

Die ANgabe von Zitaten ist notwendig, aber nicht hinreichend dafür, dass der Betreiber keinen Ärger bekommt:

 

Der zulässige Umfang des Zitats (Anzahl der Worte, Noten etc.) hängt von der sachlichen Notwendigkeit ab. Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme ganzer Werke in neue wissenschaftliche Arbeiten. In nicht wissenschaftliche Arbeiten dürfen hingegen nur kleine Teile eines fremden Werkes übernommen werden

 

Quelle: Infoseite der Unibibliothek Duisburg-Essen über Urheberrecht

 

Wenn also der Zweck eines Zitates nur darin besteht, die Diskussionspartner zuzuschwallen, dann ist die sachliche Notwendigkeit nicht gegeben, und der Text verstößt gegen das Urheberrecht.

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Deshalb soll auch nur ein kleiner Teil, also max. ein Absatz zitiert werden. Ganze Texte von anderen Seiten o.ae. sind generell nicht erwuenscht und ich editiere das, soweit ich es sehe.

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Deshalb soll auch nur ein kleiner Teil, also max. ein Absatz zitiert werden. Ganze Texte von anderen Seiten o.ae. sind generell nicht erwuenscht und ich editiere das, soweit ich es sehe.

Ausgenommen die Radio- Vatikan- Seite, deren Erlaubnis wir haben, den ganzen Beitrag reinzusetzen (ohne irgend etwas zu verändern), und die Beuroner- Evangeliums- Seite.

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Ausgenommen die Radio- Vatikan- Seite, deren Erlaubnis wir haben, den ganzen Beitrag reinzusetzen (ohne irgend etwas zu verändern), und die Beuroner- Evangeliums- Seite.

von Zenit dürfen ebenfalls vollständige Artikel zitiert werden - mit korrekter Quellenangabe, versteht sich. Diese Erlaubnis habe ich vor 3 oder 4 Jahren für das Forum (damals noch) kath.de eingeholt.

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Gast
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