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Lebenswandel der Taufpaten


Flo77

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Hallo Zusammen,

 

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

Was heißt das eigentlich?

 

Wiederverheiratete, Spieler, etc. fallen raus?

 

Bei Suchtkranken kann ich's ja noch nachvollziehen aber sonst ... :lol:

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Hallo Zusammen,

 

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

Was heißt das eigentlich?

 

Wiederverheiratete, Spieler, etc. fallen raus?

 

Bei Suchtkranken kann ich's ja noch nachvollziehen aber sonst ... :lol:

Tja, ich würde vermutlich ausfallen, nicht nur wegen meines Austrittes, sondern auch ohne denselben aus anderen Gründen.

 

Allerdings, was der Pfarrer nicht weiß, macht ihn nicht heiß, und da meist der Pate nicht persönlich bekannt sein dürfte.....

 

Werner

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Naja, die Taufpaten sollen halt Vorbilder des Glaubens sein und haben eigentlich auch eine katechetische Funktion. Als Eltern sollte man halt guten Gewissens sagen können: "Dem würde ich auch für längere Zeit mein Kind anvertrauen."

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Deine Frage weiter ausgeführt: was ist, wenn die Taufpaten ganz offensichtlich nicht so leben? Vielleicht sogar (außer zur Taufe) nie in die Kirche gehen, sie schlecht machen und sich (natürlich?) auch nicht an die Lehren der Kirche halten? Sind sie dann überhaupt Taufpaten? Kann man es dann "aberkennen"? Oder sündigen sie damit "nur", dadurch das sie damals gelogen haben?

 

Ich denke mal gemeint ist damit, daß man ein brauchbar aktiver Katholik (Christ) ist, der dem Kind den Glauben näher bringen kann und möchte. Sonst wäre die Auswahl der Taufpaten ja sehr eingeschränkt.....

(Dann müßten sich alle katholischen Regensburger Babys ein duzend Taufpaten teilen - na die hätten was zu tun! Dann kämen sie bestimmt nicht mehr dazu den Kindern denn Glauben näher zu bringen und so würden sie wieder als Taufpaten ausscheiden.......) :lol:

 

Wer kann eigentlich alles Taufzeuge werden? Auch ausgetrettene Katholiken oder Evangelen? In der evangelischen Kirche ist es ja möglich als Taufzeugen auch ausgetrettene zu benennen. Geht das auch bei uns?

 

snigel

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Ein Taufzeuge sollte selbst getauft sein, jedenfalls wird etwas anderes nicht erwähnt (can. 872-874). Das Taufrituale für die Kindertaufe sagt: "Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann zusammen mit einem katholischen Paten oder einer katholischen Patin als Pate oder christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen...".

 

Ein Pate ist etwas anderes. "...er muß der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein." Vom Patenamt dürften mindestens die gleichen Hindernisse ausschließen, die auch vom Sakramentenempfang und der Übernahme anderer Ämter (Kirchenvorsteher o.ä.) ausschließen. Kirchenzugehörigkeit, Firmung, Eucharistieempfang und i.d.R. Vollendung des 16. Lebensjahres werden gefordert. Elternteile sind ausgeschlossen.

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Also, ich bin zwar Patin von der kleinsten meiner Freundin, war aber zum damaligen Zeitpunkt schon geschieden. Es gab ein Taufgespräch mit dem Pfarrer und er hat mich nicht danach gefragt. Also wurde die Taufe ganz normal abgehalten.

 

Später brauchte ich dann mal für die Annulierungsklage meines Ex-Mannes seine Hilfe und da hat er dann erfahren, daß ich geschieden bin.

 

Er sagte, hätte er das damals bei dem Taufgespräch schon gewußt, hätte er mich nicht als Taufpaten akzeptiert.

 

Ich glaube, daß ist von Pfarrei zu Pfarrei anders. Kommt drauf an welchen Pfarrer man hat. Die einen sind noch sehr konservativ andere wieder sehr modern.

 

Gruß

EISFEE

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Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr komme ich zu dem Schluß, dass dieser Artikel des CIC großer Quatsch ist, und zwar nur deswegen, weil es sich um einen klassischen Gummiparagrafen handelt.

 

Muss ein Leben führen, das dem Glauben und der zu übernehmenden Aufgabe entspricht, was soll da denn heissen?

 

Jeder kann sich darunter vorstellen was er will, und irgendwie haben wir alle. die hier bisher geposted haben, es im Sinne der Morallehre ausgelegt.

 

Aber ist das wirklich gemeint?

 

Warum kann jemand der geschieden ist oder schwul denn kein guter Pate ein? Ist jemand, der in einer "ordentlichen" Ehe lebt, aber ausser über den Kirchensteuerbescheid keinerlei Beziehung zur Kirche hat, ein besserer Pate?

 

Ich glaubem nicht der Lebenswandel, sondern das Glaubensleben sind letztlich entscheidend, und das können eigentlich nur die Eltern beurteilen, ob jemand ihrem Kind ein guter Pate sein kann...

 

Werner

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Ein Taufzeuge sollte selbst getauft sein, jedenfalls wird etwas anderes nicht erwähnt (can. 872-874). Das Taufrituale für die Kindertaufe sagt: "Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann zusammen mit einem katholischen Paten oder einer katholischen Patin als Pate oder christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen...".

 

Ein Pate ist etwas anderes. "...er muß der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein." Vom Patenamt dürften mindestens die gleichen Hindernisse ausschließen, die auch vom Sakramentenempfang und der Übernahme anderer Ämter (Kirchenvorsteher o.ä.) ausschließen. Kirchenzugehörigkeit, Firmung, Eucharistieempfang und i.d.R. Vollendung des 16. Lebensjahres werden gefordert. Elternteile sind ausgeschlossen.

Ein Zeuge ist also sozusagen ein Zweit-Pate oder Neben-Pate oder sowas?

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Jeder kann sich darunter vorstellen was er will, und irgendwie haben wir alle. die hier bisher geposted haben, es im Sinne der Morallehre ausgelegt.

Hab ich das?

 

Ich glaubem nicht der Lebenswandel, sondern das Glaubensleben sind letztlich entscheidend, und das können eigentlich nur die Eltern beurteilen, ob jemand ihrem Kind ein guter Pate sein kann...

 

Werner

 

Wie ich bereits sagte :lol:

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Ein Taufzeuge sollte selbst getauft sein, jedenfalls wird etwas anderes nicht erwähnt (can. 872-874). Das Taufrituale für die Kindertaufe sagt: "Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann zusammen mit einem katholischen Paten oder einer katholischen Patin als Pate oder christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen...".

 

Ein Pate ist etwas anderes. "...er muß der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein." Vom Patenamt dürften mindestens die gleichen Hindernisse ausschließen, die auch vom Sakramentenempfang und der Übernahme anderer Ämter (Kirchenvorsteher o.ä.) ausschließen. Kirchenzugehörigkeit, Firmung, Eucharistieempfang und i.d.R. Vollendung des 16. Lebensjahres werden gefordert. Elternteile sind ausgeschlossen.

Ein Zeuge ist also sozusagen ein Zweit-Pate oder Neben-Pate oder sowas?

Nein.

 

Der Taufzeuge kann bezeugen, daß die Taufe stattgefunden hat ist aber theoretisch kein geistlicher Begleiter des Täuflings wie der Pate.

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Ein Taufzeuge sollte selbst getauft sein, jedenfalls wird etwas anderes nicht erwähnt (can. 872-874). Das Taufrituale für die Kindertaufe sagt: "Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann zusammen mit einem katholischen Paten oder einer katholischen Patin als Pate oder christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen...".

 

Ein Pate ist etwas anderes. "...er muß der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein." Vom Patenamt dürften mindestens die gleichen Hindernisse ausschließen, die auch vom Sakramentenempfang und der Übernahme anderer Ämter (Kirchenvorsteher o.ä.) ausschließen. Kirchenzugehörigkeit, Firmung, Eucharistieempfang und i.d.R. Vollendung des 16. Lebensjahres werden gefordert. Elternteile sind ausgeschlossen.

Ein Zeuge ist also sozusagen ein Zweit-Pate oder Neben-Pate oder sowas?

Nein.

 

Der Taufzeuge kann bezeugen, daß die Taufe stattgefunden hat ist aber theoretisch kein geistlicher Begleiter des Täuflings wie der Pate.

Aber die gibt es doch nicht regulär bei jeder Taufe? In welchen Fällen denn?

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Aber die gibt es doch nicht regulär bei jeder Taufe? In welchen Fällen denn?

In meinem Fall z.B.: Meine eigentliche (katholische) Taufpatin war die Schwester meiner Tante und die Taufzeugin (weil evangelisch) meine Oma.

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Aber die gibt es doch nicht regulär bei jeder Taufe? In welchen Fällen denn?

Immer dann, wenn einer der Auserwählten nicht den Kriterien für das Patenamt entspricht (Taufe, kath., gefirmt) wird derjenige zum Taufzeugen.

(reiner Formalismus denke ich).

 

Das Kind hat dann einen Paten und einen Taufzeugen (ob das so auch auf dem Taufschein steht weiß ich gar nicht.)

 

Damit jemand Taufzeuge werden kann, muss der andere allerdings definitiv vollgültiger Pate sein.

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Kann man auch gar keine Paten, sondern bloß Taufzeugen haben?

Nein, das geht nicht - außer bei einer Nottaufe. Im Zweifelsfall muss man halt mit Hilfe des Priesters jemanden suchen.

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Je mehr ich darüber nachdenke, umso mehr komme ich zu dem Schluß, dass dieser Artikel des CIC großer Quatsch ist, und zwar nur deswegen, weil es sich um einen klassischen Gummiparagrafen handelt.

 

Muss ein Leben führen, das dem Glauben und der zu übernehmenden Aufgabe entspricht, was soll da denn heissen?

 

Jeder kann sich darunter vorstellen was er will, und irgendwie haben wir alle. die hier bisher geposted haben, es im Sinne der Morallehre ausgelegt.

 

Aber ist das wirklich gemeint?

 

Warum kann jemand der geschieden ist oder schwul denn kein guter Pate ein? Ist jemand, der in einer "ordentlichen" Ehe lebt, aber ausser über den Kirchensteuerbescheid keinerlei Beziehung zur Kirche hat, ein besserer Pate?

 

Ich glaubem nicht der Lebenswandel, sondern das Glaubensleben sind letztlich entscheidend, und das können eigentlich nur die Eltern beurteilen, ob jemand ihrem Kind ein guter Pate sein kann...

 

Werner

Ist denn der Lebenswandel vom Glaubensleben in dem Sinne trennbar, daß man zwar letzteres gut ausfüllt, ansonsten aber ein gewollt sündiges Leben lebt?

 

Bei der Abneigung gegen Gummiparagraphen gebe ich Dir im Prinzip Recht, denn es ermöglicht (vor allem in einer Zeit, in der eine Rechtsprechung quasi nicht mehr wahrnehmbar existiert) viele Abweichungen sowohl in die Laxheit als auch in übermäßig enge Auslegung.

Aber: die Voraussetzungen enger zu beschreiben nähme den örtlich und sachlich Zuständigen (den Pfarrern) doch viel Entscheidungsspielraum, der in so mancher Sache notwendig ist. Außerdem ist doch auch in diesem Forum die Abneigung gegen römischen und sonstigen Zentralismus (wenn er nicht gerade zu Gunsten der liberalen Richtung ausschlägt) sehr verbreitet - und dann eine Forderung zur Beschränkung der Entscheidungskompetenz? :lol:

 

@Eisfee:

Lag die Ablehnung tatsächlich nur an der Scheidung? Diese allein schließt ja von nichts aus, da ein geschiedener Nichtwiederverheirateter in keiner Konstellation die Ehe bricht (solange er sich an sonstige Grundsätze des guten Lebens hält).

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Ist denn der Lebenswandel vom Glaubensleben in dem Sinne trennbar, daß man zwar letzteres gut ausfüllt, ansonsten aber ein gewollt sündiges Leben lebt?

Eben, Du sagst es. Ent- oder weder.

 

 

Ein Pate BEKENNT den Glauben der Kirche (nicht seine selbstgeschnitze Version davon) stellvertretend für den Säugling.

Er soll also nicht Faseln, sondern wahrhaft bekennen.

 

Das kann ich nicht, wenn mir das eh alles irgendwie einerlei ist und ich das "nicht so eng" sehe.

 

Im Übrigen ist die Idee, die dahinter steckt doch die, daß ein Pate lebenslänglich "ZEUGNIS GIBT" für den Glauben, und dem Patenkind beisteht auf dem Weg des Glaubens.

 

Das geht auch nicht, wenns dem Paten letzlich irgendwie wurscht ist.

 

 

Aber Konsequenz--- ihgitt! Doch bitte nicht bei der Religion.

bearbeitet von Edith
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Aber Konsequenz--- ihgitt! Doch bitte nicht bei der Religion.

Die Konsequenz ist dann, das Kind eben nicht taufen zu lassen, weil man niemanden gut kennt, der alles vorbehaltlos glaubt. Wenn es jemanden gibt, den man nur flüchtig kennt oder der einem vermittelt wird, dann kennt man ihn nicht genug um ihm auch vertrauen zu können.

 

Dann sollte man wirklich besser warten, bis sich das Kind als Jugendlicher oder Erwachsener selbst einen Paten suchen kann und die Entscheidung selber trifft.

 

Oder kennst du noch andere mögliche Konsequenzen?

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Bei uns im Stammbuch steht bei Taufpaten: Dagmar M. (katholisch und

Thomas L. (evangelisch). Da steht nix von Taufzeugen drin, aber im Taufgespräch sind wir darauf hingewiesen worden......

Ich hoffe auch sehr, daß sich die Taufzeugen (weil evangelisch) unserer Kinder auch zuständig fühlen und nicht nur bezeugt haben, daß sie hören können!!!! (Ist Gott sei Dank auch so)

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@Eisfee:

Lag die Ablehnung tatsächlich nur an der Scheidung? Diese allein schließt ja von nichts aus, da ein geschiedener Nichtwiederverheirateter in keiner Konstellation die Ehe bricht (solange er sich an sonstige Grundsätze des guten Lebens hält).

@soames

 

Ich war zu der Zeit (und bin es immer noch) nicht wiederverheiratet, lebte und lebe aber in einer festen Beziehung, folglich also im Ehebruch (siehe mein gesondertes Thread über Ehenichtigkeitsverfahren).

 

Ich denke mal, dass das auch mit der Grund gewesen wäre, was aber ja nicht heissen soll, dass ich ein schlechter Christ bin und dem Kind kein Vorbild sein kann und ihm nicht durchs Leben helfen kann.

 

Aber in den Augen mancher konservativer Pfarrer kann man anscheinend in meiner Situation kein gutes Vorbild sein :-(

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