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Trauung in Österreich


snigel

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Guten Morgen,

 

in Österreich ist ja wohl eine rein kirchliche Trauung möglich. ("Witwenhochzeit"). Kann mir jemand sagen, wie so etwas abläuft? Wie geht das in Österreich bei gemischtkonfessionelen Paaren? Gibt es hier Unterschiede zu Deutschland?

 

Veronica

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Guten Morgen,

 

in Österreich ist ja wohl eine rein kirchliche Trauung möglich. ("Witwenhochzeit"). Kann mir jemand sagen, wie so etwas abläuft? Wie geht das in Österreich bei gemischtkonfessionelen Paaren? Gibt es hier Unterschiede zu Deutschland?

 

Veronica

Da es nach kirchenrecht geht, dürfte es da keine Unterschiede zu Deutschland geben.

 

Ausser vielleicht, daß der Pfarrer nicht gleich die Pension gekürzt bekommt wenn er eine Brautmesse feiert....

 

Werner

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Guten Morgen,

 

in Österreich ist ja wohl eine rein kirchliche Trauung möglich. ("Witwenhochzeit"). Kann mir jemand sagen, wie so etwas abläuft? Wie geht das in Österreich bei gemischtkonfessionelen Paaren? Gibt es hier Unterschiede zu Deutschland?

 

Veronica

Da es nach kirchenrecht geht, dürfte es da keine Unterschiede zu Deutschland geben.

 

Ausser vielleicht, daß der Pfarrer nicht gleich die Pension gekürzt bekommt wenn er eine Brautmesse feiert....

 

Werner

wer bekommt ne pensionskürzung wegen einer hl. messe?

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Guten Morgen,

 

in Österreich ist ja wohl eine rein kirchliche Trauung möglich. ("Witwenhochzeit"). Kann mir jemand sagen, wie so etwas abläuft? Wie geht das in Österreich bei gemischtkonfessionelen Paaren? Gibt es hier Unterschiede zu Deutschland?

 

Veronica

Da es nach kirchenrecht geht, dürfte es da keine Unterschiede zu Deutschland geben.

 

Ausser vielleicht, daß der Pfarrer nicht gleich die Pension gekürzt bekommt wenn er eine Brautmesse feiert....

 

Werner

wer bekommt ne pensionskürzung wegen einer hl. messe?

Dieser hier

 

Der 68jährige hat einem konfessionsverschiedenen Brautpaar bei dessen Trauungsmesse die Heilige Kommunion gereicht.

 

Aufgrund dieses eucharistischen Mißbrauchs hat das Bistum dem Pfarrer nun die Pension um 600 Euro gekürzt.

 

Werner

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Guten Morgen,

 

in Österreich ist ja wohl eine rein kirchliche Trauung möglich. ("Witwenhochzeit"). Kann mir jemand sagen, wie so etwas abläuft? Wie geht das in Österreich bei gemischtkonfessionelen Paaren? Gibt es hier Unterschiede zu Deutschland?

 

Veronica

Da es nach kirchenrecht geht, dürfte es da keine Unterschiede zu Deutschland geben.

 

Ausser vielleicht, daß der Pfarrer nicht gleich die Pension gekürzt bekommt wenn er eine Brautmesse feiert....

 

Werner

Es kann eigentlich keinen Unterschied außer der Ziviltrauungspflicht (die in D grundsätzlich und in Ö grundsätzlich nicht gilt) geben.

 

Ansonsten benötigt man überall die Dispens wg. Kult- bzw. Konfessionsverschiedenheit.

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Einsteinchen

Ich verstehe nicht, wieso in Deutschland kirchliche und zivile Trauung verbunden ist.

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Der 68jährige hat einem konfessionsverschiedenen Brautpaar bei dessen Trauungsmesse die Heilige Kommunion gereicht.

 

Aufgrund dieses eucharistischen Mißbrauchs hat das Bistum dem Pfarrer nun die Pension um 600 Euro gekürzt.

Da reg ich mich wann anders drüber auf und rechne in der Zwischenzeit mal durch, wieviel die Diözesen sparen könnten, wenn dieses Prinzip immer angewendet werden würde ...

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Der 68jährige hat einem konfessionsverschiedenen Brautpaar bei dessen Trauungsmesse die Heilige Kommunion gereicht.

 

Aufgrund dieses eucharistischen Mißbrauchs hat das Bistum dem Pfarrer nun die Pension um 600 Euro gekürzt.

Da reg ich mich wann anders drüber auf und rechne in der Zwischenzeit mal durch, wieviel die Diözesen sparen könnten, wenn dieses Prinzip immer angewendet werden würde ...

Die Frage ist ja, ob der gute Bischof überhaupt dazu berechtigt ist, einem Pfarrer die Pension zu kürzen.

 

Ein Pfarrer ist doch nicht ein Knecht eines Gutsherren-Bischofs, dem dieser nach Gutdünken ein paar Krumen von seinem Tisch zukommen lässt oder auch nicht.

 

Vermutlich hat Bischof Müller aus diesem Grund seinen Untertanen auch verboten, bei "innerkirchlichen Angelegenheiten" gerichtlich vorzugehen.

 

Werner

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Justin Cognito

In Deutschland gibt es ja angeblich sogar ein ausdrückliches staatliches Verbot für einen Priester Paare zu trauen die zivilrechtlich nicht verheiratet sind (auch wenn das Strafausmaß bei Null liegt). In Österreich gibt es das nicht. Innerkirchlich sind die Fälle aber beschränkt, bei denen staatlich Nichtverheiratete kirchlich getraut werden können (und die müssten sobald die Gründe wegfallen staatlich heiraten).

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Lieber Christoph,

 

was sind das für Gründe? In dem Fall würde die Witwe (Mutter mehrer Kinder mit kleiner eigenen Rente) sonst ihre Witwenrente verlieren und wäre nach einer staatlichen Trauung von ihrem zukünftigen finanziell abhängig. So geht es wohl den meisten, die an eine Trauung in Österreich denken.....

Ist es hilfreich, wenn einer der Partner Österreicher ist?

 

Veronica

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Ich verstehe nicht, wieso in Deutschland kirchliche und zivile Trauung verbunden ist.

bittschön:

 

Die obligatorische Zivilehe und die Kirche

Aus dem genannten Link:

4.2.1 Von der obligatorischen Zivilehe zur fakultativen Zivilehe

Möglichkeit I : Rechtliche Gleichstellung der Zivilehe mit der kirchlichen Trauung, kirchliche Amtsträger erhalten staatliche Trauungsvollmacht.

 

Der Übergang zu einer fakultativen Zivilehe wäre einfach durch Gesetz möglich. Dann wäre jedoch darauf zu achten, daß durch Meldungen von Eheschließungen, auch seitens der Kirche die Personenstandsregister des Staates geführt werden könnten. Auf eine Führung von Melderegistern kann der Staat nicht verzichten, da in einer vielschichtigen und multikulturellen Bevölkerung eine einheitliche Kontrollinstanz gegeben sein muß. Eine Möglichkeit wäre, den kirchlichen Amtsträger mit Trauungsbefugnis rechtlich einem Standesbeamten gleichzustellen. Statt dem Standesbeamten würde dann der kirchliche Amtsträger die kirchlich vollzogene Hochzeit dem Standesamt zur Eintragung melden. Der staatlichen Formpflicht würde insofern genüge getan, daß auch eine kirchliche Trauung, wie auch die staatliche nicht ohne die Anwesenheit von zwei Zeugen erfolgen darf. Vorteil dieser Regelung wäre, daß die kirchliche Trauung, besonders innerhalb der reformierten Kirchen, eine Aufwertung erfahren würde. Darüber hinaus würde man den Konflikt mit Artikel 4 des Grundgesetzes umgehen, da es dadurch einem Christen unbenommen wäre, sich direkt kirchlich trauen zu lassen. Der Vorwurf, die freie Religionsausübung wäre gestört, würde dann verschwinden.

 

4.2.2 Schwierigkeiten der fakultativen Zivilehe

Doch sollte man auch die Nachteile nicht verschweigen. Durch die Aufhebung der obligatorischen Zivilehe, würde der Staat sein Monopol auf die Eheschließung verlieren. Auch kann sich der Staat in einer säkularisierten Welt nicht darauf verlassen, daß sämtliche anfallenden Trauungen von den Kirchen übernommen werden. Innerhalb Deutschlands gibt es nun einmal viele Menschen, die nicht den großen Religionsgemeinschaften angehören. Soll man den religiösen Splittergruppen, wie z.B. den Zeugen Jehovas auch das Recht auf die fakultative Zivilehe einräumen ? Was wird aus den Menschen ohne Konfession ? Die Verwaltung der Personenstandsregister würde sich verkomplizieren, da es wesentlich mehr Menschen mit Trauungsbefugnis gibt. Für den Staat würden sich die Aufgaben noch vergrößern. Auch weiterhin wäre er zum Führen des Personenstandsregisters verpflichtet, und müßte die Möglichkeit zur Ziviltrauung offen halten. Alles in allem nicht unbedingt eine gangbare Lösung.

Das Registerproblem halte ich im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung allerdings für einen Witz.
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Es wäre ja ganz einfach:

 

Wer Rechtsschutz und Steuervorteile will, geht zum Standesamt, wer das sakrament will, geht in die Kirche.

 

Basta und Feierabend.

 

Das schließt ja nicht aus, daß man beides will, dann geht man halt sowohl zum Standesamt als auch zur Kirche.

 

Wo das Problem liegen soll, verstehe ich nicht.

 

Es wäre im Prinzip genau wie heute, nur ohne die Verpflichtung, sich erst die Steuervorteile zu sichern bevor man das Sakrament erhalten darf.

 

Den Staat braucht letzlich eine sakramentale Ehe überhaupt nicht zu interessieren, und die Kirche braucht eine Standesamtsehe nicht zu interessieren.

 

Wenn ich drüber nachdenk fällt mir ein:

 

Die Kirche erkennt eine Standesamtsehe von 2 Nichtkatholiken als Ehe an, wenn die sich scheiden lassen und katholisch werden, können sie ohne Ehenichtigkeitsverfahren nicht kirchlich heiraten.

 

Genau das selbe gilt für zwei Protestanten, die protestantisch heiraten.

 

Somit heirate für die katholische Kirche Protestanten, die kichlich heiraten, zweimal (Katholiken nur einmal, denn bei denen gilt die standesamtliche Ehe nicht) :lol:

 

Werner

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Ich verstehe nicht, wieso in Deutschland kirchliche und zivile Trauung verbunden ist.

Das geht auf Bismarck und den Kulturkampf zurück. Der Herr wollte den Einfluss der katholischen Kirche im öffentlichen Leben gegen Null reduzieren.

Weil sein geistiger Ahnherr Martin Luther gesagt hat, es sei Aufgabe der weltlichen Obrigkeit Bestimmungen über die Ehe (ein weltlich Ding und hanttierung) zu erlassen von ihrem Anfang bis zu ihrem natürlichen oder gewaltsamen Ende, also hat der Herr Bismarck also getan.

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Justin Cognito

Ich hab nachgesehen und muss mich korrigieren: Da auch in Österreich das deutsche PStG gilt, begeht auch hier der Pfarrer der zivilrechtlich Nichtverheiratete traut, eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafsanktion wurde hierzulande aber 1955 als verfassungswidrig aufgehoben. Sogenannte StudentInnen- und Rentenehen sind also möglich bedürfen aber der Genehmigung durch das bischöfliche Ordinariat.

 

Zu den Gründen bei denen solche Ehen erlaubt werden, weiß ich im Einzelnen nichts. Klar stehen wohl meist finanzielle Überlegungen im Hintergrund, wie weit allerdings finanzielle Einbußen durch die Ehe zumutbar sind kann ich leider wirklich nicht sagen. Ich kenn allerdings einige Fälle bei denen Studierenden wirklich große finanzielle ins Haus gestanden wären (durch Beihilfenverlust), und da war die Überlegung dann wohl: Bevor sie ohne zu Heiraten zusammenziehen, begehen wir lieber eine Ordnungswidrigkeit. Passieren kann dabei eh niemanden etwas.

 

Im Fall der Witwe auf die finanzielle Selbständigkeit zu pochen kann im Zusammenhang mit der Ehe vielleicht zur Rückfrage führen, warum sie dann überhaupt heiraten will, wenn ihr die finanzielle Selbständigkeit so wichtig ist? Das kann man sicher auch gut beantworten, da ja auch innerhalb einer Ehe Selbständigkeit einen Wert hat, aber es kann auch jemanden in die falsche Kehle kommen (denk ich). Besser wäre es mit den finanziellen Einbußen zu argumentieren, wenn diese wirklich eine Verschlechterung der Lebensverhältnisse des (neuen) Paares zur Folge hätten. Oder mit der Tatsache dass die Witwe keiner Erwerbsarbeit nachging um Haushalts und Kindererziehungspflichten zu übernehmen und dafür von ihrem verstorbenen Mann quasi bezahlt wurde. Da diese Bezahlung mit dem Tod des Mannes ausgefallen ist, übernahm der Staat die Verpflichtungen und daher auch die "interne Pensionsvorsorge" indem er ihr Witwenpension bezahlt. Aber in Wirklichkeit ist es wohl am besten sich mit dem bischöflichen Ordinariat der Heimatdiözese in Verbindung zu setzen, die sind dafür zuständig und kennen solche Fälle ja.

 

Womit wir bei der Zuständigkeit sind. Ob die Witwe sich in Österreich trauen lassen kann hängt von der sogenannten Trauungslizenz ab. Für die Trauung ist nämlich immer der Heimat- bzw. Wohnsitzpfarrer zuständig (da kommt es nicht auf die Nationalität der zu Trauenden an). Dieser kann das Brautpaar allerdings zur Trauung in eine andere Pfarre überweisen.

 

Geht die Überweistung ins Ausland ist der Weg über das Ordinariat vorgeschrieben. Im Heimatordinariat sind die entsprechenden Unterlagen einzusenden, der Ortsordinarius prüft sie und erkläret das "nihil obstat". Dann sendet er sie an das Ordinariat des Trauungsortes weiter, wo der dortige Ordinarius im Falle einer Rentenhochzeit für die Überprüftung der diesbezüglichen Trauungsderlaubnis zuständig ist.

 

Also: Ich würde der Witwe empfehlen einfach einmal im Eherechtsreferat ihrer Heimatdiözese nachzufragen, denn an dem wird ohnehin kein Weg vorbei führen ....

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Wenn ich drüber nachdenk fällt mir ein:

 

Die Kirche erkennt eine Standesamtsehe von 2 Nichtkatholiken als Ehe an, wenn die sich scheiden lassen und katholisch werden, können sie ohne Ehenichtigkeitsverfahren nicht kirchlich heiraten.

 

Genau das selbe gilt für zwei Protestanten, die protestantisch heiraten.

 

Somit heirate für die katholische Kirche Protestanten, die kichlich heiraten, zweimal (Katholiken nur einmal, denn bei denen gilt die standesamtliche Ehe nicht) :lol:

Und bei den Protestanten wird das Brautpaar "nur" eingesegnet.

 

Die heiraten also auch nur einmal auf dem StA und gehen dann zum Segen noh de Kerk.

 

 

Ich fänds gut, wenn die kirchliche Trauung auch Rechtswirkung hätte.

 

Die Prüfung ob die Ehe nach staatlichem Recht geschlossen werden könnte schließlich auch ein Priester machen.

 

Was die Befürchtung angeht, daß es dann zuviele Trauberechtigte gibt: man könnte ja auch Traulizenzen beim StA beantragen - die machen die Prüfung und wenn jemand bei einer anderen Gemeinschaft heiraten will wird die Lizenz abgegeben und der Vollstrecker schickt die Traulizenz samt Erledigungsvermerk zurück ans StA.

 

Aufwendiger als jetzt wäre das Verfahren auch nicht.

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Und bei den Protestanten wird das Brautpaar "nur" eingesegnet.

 

Die heiraten also auch nur einmal auf dem StA und gehen dann zum Segen noh de Kerk.

Also mein Bruder hat ganz "normal" evengelisch gheiratet (mit Dispens)

Die lutherische Trauung lief genauso ab wie eine katholische (ich war schon bei dutzenden katholischen Trauungen dabei, ich kenn das ja)

 

Also nicht nur ein Segen, sondern eine richtige Trauung.

 

Werner

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boshaft wie ich bin sage ich das kommt daher daß durch die liturgiereform die katholische trauung der evangelischen zum verwechseln ähnlich schaut

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wolfgang E.

Und das ist wie immer eben nur boshaft und einseitig zu Lasten der Wahrheit. Die Trauung hat sich naemlich nicht wesentlich veraendert.

 

Im uebrigen spenden die Brautleute einander das Sakrament und der Priester ist eigentlich "nur" qualifizierter Zeuge.

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Und bei den Protestanten wird das Brautpaar "nur" eingesegnet.

 

Die heiraten also auch nur einmal auf dem StA und gehen dann zum Segen noh de Kerk.

Also mein Bruder hat ganz "normal" evangelisch gheiratet (mit Dispens)

Die lutherische Trauung lief genauso ab wie eine katholische (ich war schon bei dutzenden katholischen Trauungen dabei, ich kenn das ja)

 

Also nicht nur ein Segen, sondern eine richtige Trauung.

 

Werner

Trotzdem hat Flo Recht: nach evangelischer (lutherischer, sonst weiß ich nicht) Ansicht, wird die Ehe dort geschlossen, wo es der Staat bestimmt (also in D auf dem Standesamt). Luther hält es aber trotzdem für sinnvoll, in einer so wichtigen "Station" im Leben, den Segen Gottes zu erbitten.

 

Ich war vor Jahren einmal bei einer sog. Ökumensichen Trauung (in dem Fall kath. Trauung mit zusätzlichem ev. Geistlichen). Die beiden geistlichen Herren konnten sioch nicht genug anstregen, um dem Brautpaar (und den Gästen) klarzumachen, dass beide Kirchen die kirchliche Feier ganz unterschiedlich werten. (Ich fand das an der Stelle mehr als nur ein bisschen deplatziert). [Übrigens haben zumindest einige Gäste, die ich befragte, das gar nicht so mitbekommen. Glücklicherweise...]

 

Ich weiß, dass es bei ev. Trauungen auch eine Befragung über den Konsens gibt (wie auch im "Traubüchlein für einfältige Pfarrherren", das Luther verfasst hat für den Fall, dass die weltliche Obrigkeit der Kirche diese Aufgabe überträgt: "Hans, willtu Greten heiraten?" Dicat: "Ja.").

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Und bei den Protestanten wird das Brautpaar "nur" eingesegnet.

 

Die heiraten also auch nur einmal auf dem StA und gehen dann zum Segen noh de Kerk.

Also mein Bruder hat ganz "normal" evangelisch gheiratet (mit Dispens)

Die lutherische Trauung lief genauso ab wie eine katholische (ich war schon bei dutzenden katholischen Trauungen dabei, ich kenn das ja)

 

Also nicht nur ein Segen, sondern eine richtige Trauung.

 

Werner

Trotzdem hat Flo Recht: nach evangelischer (lutherischer, sonst weiß ich nicht) Ansicht, wird die Ehe dort geschlossen, wo es der Staat bestimmt (also in D auf dem Standesamt). Luther hält es aber trotzdem für sinnvoll, in einer so wichtigen "Station" im Leben, den Segen Gottes zu erbitten.

 

Ich war vor Jahren einmal bei einer sog. Ökumensichen Trauung (in dem Fall kath. Trauung mit zusätzlichem ev. Geistlichen). Die beiden geistlichen Herren konnten sioch nicht genug anstregen, um dem Brautpaar (und den Gästen) klarzumachen, dass beide Kirchen die kirchliche Feier ganz unterschiedlich werten. (Ich fand das an der Stelle mehr als nur ein bisschen deplatziert). [Übrigens haben zumindest einige Gäste, die ich befragte, das gar nicht so mitbekommen. Glücklicherweise...]

 

Ich weiß, dass es bei ev. Trauungen auch eine Befragung über den Konsens gibt (wie auch im "Traubüchlein für einfältige Pfarrherren", das Luther verfasst hat für den Fall, dass die weltliche Obrigkeit der Kirche diese Aufgabe überträgt: "Hans, willtu Greten heiraten?" Dicat: "Ja.").

Na, vielleicht hat die Pfarrerin ja im Falle meines Bruders das Ganze etwas ausführlicher gestaltet um der katholischen Seite entgegenzukommen? Sie hat ja auch vor der Trauung die Dispens des Bischofs verlesen und gesagt, daß sie sich geehrt fühle, sozusagen stellvertretend für den Bischof von Würzburg die Trauung halten zu dürfen.

 

Bis hin zur Stola auf die Hände der Brautleute hat sie jedenfalls alles Wesentliche genau wie bei einer katholischen Trauung gemacht....

 

Und die Messe gleicht ja bei der bayerischen Landeskirche der katholischen NOM eh bis auf ein paar kleine Details....

 

Aber wie gesagt, es war eine Pfarrerin, somit bestand nicht die Gefahr, dass man da was verwechseln konnte, das nur zur Beruhigung (ich kann nämlich schon einige die Stirn runzeln sehen) :lol:

 

Werner

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Trauung mit Abendmahlsgottesdienst habe ich bis jetzt nur bei "rein" evangelischen Paaren erlebt. Ich fand da v.a. den Ringwechsel etwas "nüchtern". Ringanstecken und fertig. Das gefällt mir in der kath. Trauung viel besser.

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Trauung mit Abendmahlsgottesdienst habe ich bis jetzt nur bei "rein" evangelischen Paaren erlebt. Ich fand da v.a. den Ringwechsel etwas "nüchtern". Ringanstecken und fertig. Das gefällt mir in der kath. Trauung viel besser.

Das war bei meinem Bruder übrigens in Dreieinigkeit.

Die haben ja ein ziemlich enges Verhältnis zu St. Michael, vielleicht hat die Katholizität ein bisschen abgefärbt :lol:

 

Werner

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Trauung mit Abendmahlsgottesdienst habe ich bis jetzt nur bei "rein" evangelischen Paaren erlebt. Ich fand da v.a. den Ringwechsel etwas "nüchtern". Ringanstecken und fertig. Das gefällt mir in der kath. Trauung viel besser.

"Nimm diesen Ring" find' ich ja schon gut - aber da finde ich jüdische Ringwechsel noch besser "..harei at mekudeschet li kedat Mosche ve Jisrael.." - "hiermit bist Du mir getraut nach dem Glauben Moses und Israels"

 

Mir war nicht bewußt, das unser Wort "Heirat" von diesem "Harei at" kommen soll. :lol:

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Trauung mit Abendmahlsgottesdienst habe ich bis jetzt nur bei "rein" evangelischen Paaren erlebt. Ich fand da v.a. den Ringwechsel etwas "nüchtern". Ringanstecken und fertig. Das gefällt mir in der kath. Trauung viel besser.

Was passiert denn da bei den Katholiken noch?

 

(Ich war bisher nur auf evangelischen Hochzeiten.)

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