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Gottesdienstliche Feiern der Teilkirchen


Blindboy Grunt

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In der Konstitution über die heilige Liturgie (Sacrosanctum Concilium) werden im 1. Kapitel Punkt 13 gemeinsam mit den "Andachtsübungen des christlichen Volkes" die "gottesdienstlichen Feiern der Teilkirchen" behandelt. Um was handelt es sich dabei?

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PS: Die Übersetzung "gottesdienstliche Feiern" stammt aus dem Rahner-Vorgrimler Konzilskompendium. Im Original wird von "sacra exercitia" gesprochen, die im Denzinger wiederum (wörtlich) mit heilige Übungen übersetzt werden (im Gegensatz zu den pia exercitia / frommen Übungen des Christlichen Volkes).

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Danke Lichtlein. Könntest du mir vielleicht ein Beispiel für "sacra exercitia" (ich sags mal im Original) der Teilkirchen geben. Das wäre sehr nett - dankeschön!

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Hallo Blindboy,

im Moment kann ich nur raten (Welche Nummer im Denzinger?) - ich tippe auf die Sakramente als "heilige Zeichen"; also z. B. Feier der Eucharistie (Messe), Taufe, Firmung. Im Gegensatz dazu die "sacra exercitia" vielleicht Andachten, Prozessionen, Wallfahrten ...

Das sind allerdings nur meine persönlichen Vermutungen. Vielleicht kommt im Laufe des Tages ja noch einer "unserer" Theologen an diesem Thread vorbei ...

 

Grüße,

Lucia

 

 

(Geändert von Lichtlein um 13:12 - 16.Januar.2003)

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2. Vatikan. Konzil: Konst. "Sacrosanctum Concilium": Liturgie

Kapitel 1. Punkt 13.

(Denzinger 4013)

 

Die frommen Übungen des christlichen Volkes werden sehr empfohlen, sofern sie den Gesetzen und Normen der Kirche entsprechen, insbesondere, wenn sie auf Anordnung des Apostolischen Stuhles verrichtet werden.

Besondere Würde erfreuen sich auch die heiligen Übungen der Teilkirchen , die gemäß den Gewohnheiten oder rechtlich anerkannten Büchern auf Anordnung der Bischöfe gefeiert werden.

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Nun, eine der "frommen Übungen" zu denen der Papst erst vor kurzem aufgerufen hat, ist sicherlich das Rosenkranzgebet. Marienandachten im Mai und im Oktober z. B. würde ich auch dazu rechnen.

 

 

Als "Heilige Übung" würde ich z. B. die Fronleichnamsprozession einordnen, oder die Sakramental-Prozession über die Felder am Pfingstmontag, mit der Bitte um eine gute Ernte.

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Üblicherweise unterscheidet man zwischen Liturgie im eigentlichen Sinne (Messe, Stundengebet etc.) und frommen Übungen (pia exercitia).

 

Pius XII sagt in Mediator Dei über die frommen Übungen, daß sie gewissenmaßen als in die liturgische Ordnung einbezogen gelten. In der Instruktion von 1958 werden sie als pia exercitia bezeichnet, und fallen gemäß dieser Instruktion in den Kompetenzbereich des Bischofs.

SC unterscheidet nun zusätzlich zwischen Andachtsübungen des christlichen Volkes (z.B. Rosenkranz, Kreuzweg etc.) und gottesdiestliche Feiern der Teilkirchen die gemäß Gewohnheit oder nach rechtlich anerkannten Büchern in bischöflichem Auftrag gehalten werden.

Zu dieser Unterscheidung merkt Jungmann an: Wir können diese Formen der Gottesverehrung in kirchlicher Terminologie nicht mehr Liturgie nennen, aber sie bilden zusammen mit der Liturgie unsern Gottesdienst, eine Bezeichnung, die ja auch schon bisher im gleichen umfassenden Sinn vielfach gebraucht wurde, ebenso wie man im Englischen von jeher von worship und im Holländischen von eredienst spricht und damit eben den ganzen kirchlichen Gottesdienst meint.

 

Rennings hält die Form(en) der Unterscheidung für recht willkürlich: Sie hat zum Beispiel die Folge, daß das Breviergebet eines einzelnen Priesters in einem Eisenbahnabteil 'Liturgie' ist, während die öffentliche Fronleichnamsprozesseion mit Teilnahme des Bischofs, vieler Kleriker und Laien keine 'Liturgie' ist, sondern 'nur' ein 'sacrum exercitium' einer Teilkirche!

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