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Wer ist zuständig?


sylle

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Ich hab mal eine kurze Frage an rechtlich Versierte hier:

 

Unsere Mieterin behauptet, der Heizungsableser habe falsche Werte eingegeben und spricht von "Betrug". Der Ableser, mit dem ich selber telefonisch gesprochen habe, sagte mir, er habe das unserer Mieterin auch schon erklärt, nämlich dass die abgelesenen Werte erst noch in Verbrauchswerte umgerechnet werden müßten (zumindest habe ich das so verstanden)

Ich habe sicherheitshalber auch eine Stellungnahme der Wärmemesserfirma eingeholt, die im Grunde das gleiche besagt.

 

So wie ich unsere Mieterin kenne, wird sie allerdings auf ihr Geld bestehen (sie hat halt nicht viel davon) und weiter behaupten, dass sie betrogen wurde.

 

Ich habe ja nichts dagegen, dass sie die Firma verklagt, dass ist ja ihre Sache, allerdings sind wir vertreten durch die Hausverwaltung Vertragspartner der Firma. WIr sehen aber keinen Grund zu klagen, zumal eine Firma, die Wärmemesser herstellt und abliest, nichts davon hat, falsche Werte weiterzugeben.

Wer von uns beiden müßte da klagen?

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Wer von uns beiden müßte da klagen?

Derjenige, der einen Anspruch geltend macht. Im vorliegenden Fall kann nur ein Zahlungsanspruch zur Debatte stehen.

 

Wenn die Mieterin auf dem Standpunkt steht, die Ablesung sei fälschlich zu ihren Ungunsten erfolgt, wird sie die auf sie entfallenden Heizkosten nicht oder nur teilweise zahlen. Der Vermieter hingegen, der von einer zutreffenden Ablesung ausgeht, wird den vollen anteiligen Betrag verlangen. Und wenn er den nicht von der Mieterin bekommt, muß er sie auf Zahlung verklagen.

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Wer von uns beiden müßte da klagen?

Derjenige, der einen Anspruch geltend macht. Im vorliegenden Fall kann nur ein Zahlungsanspruch zur Debatte stehen.

 

Wenn die Mieterin auf dem Standpunkt steht, die Ablesung sei fälschlich zu ihren Ungunsten erfolgt, wird sie die auf sie entfallenden Heizkosten nicht oder nur teilweise zahlen. Der Vermieter hingegen, der von einer zutreffenden Ablesung ausgeht, wird den vollen anteiligen Betrag verlangen. Und wenn er den nicht von der Mieterin bekommt, muß er sie auf Zahlung verklagen.

Wäre das auch der Fall, wenn es in den Nebenkostenvorauszahlungen bereits gezahlt wurde, und die Mieterin nun den Anspruch auf Rückzahlung erheben würde?

 

In der Praxis würde sie dann wohl die NK-Vorauszahlunge zunächst mal einstellen, bis sie da ist, wo sie glaubt hinkommen zu müssen. Und damit ist das Problem dann doch wieder beim Vermieter angekommen.

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Wäre das auch der Fall, wenn es in den Nebenkostenvorauszahlungen bereits gezahlt wurde, und die Mieterin nun den Anspruch auf Rückzahlung erheben würde?

In diesem Fall wäre die Mieterin diejenige, die einen Anspruch geltend macht, mit der Folge, daß sie die Klage erheben müßte. Aber wie Du schon zutreffend festgestellt hast, läuft es wegen der Möglichkeit der Verrechnung in der Praxis darauf hinaus, daß letztlich der Vermieter in Zugzwang gesetzt wird.

Edited by Cano
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Das Ärgerlich ist, daß die Ablesefirma ihr das alles bereits ausführlich erklärt hat, sie es aber nicht einsehen will.

 

Bei einer möglichen Klage wird es wohl dann darauf hinauslaufen, daß wir - sollte sie Recht bekommen - die Ablesefirma wiederum regresspflichtig machen müssten.

 

 

Man hat mit Vermietungen nichts als Ärger. :lol:

 

 

PS: Wir haben aber einen Mietrechtsanwalt, der mich total an Cano erinnert. :)

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PS: Wir haben aber einen Mietrechtsanwalt, der mich total an Cano erinnert. :lol:

Hast du dich mit ihm schon übers Christentum unterhalten? :)

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@Lissie, die schreibt:

 

"Man hat mit Vermietungen nichts als Ärger."

 

 

Du bist ja sonst nicht so eine Schablonen-Denkerin - jetzt auf einmal doch?

 

Mich erinnert der Fall mit der Ablesefirma auch an meine Nebenkostenabrechnungen in meiner alten Wohnung. Für meine knapp 28 m² Wohnfläche (Ölzentralheizung mit einem einziger Heizkörper - den im Bad hatte ich fast nie an), habe ich monatlich ca. 70 EUR Nebenkosten für Heizung und Warmwasser (+ die üblichen anderen Gebühren) abdrücken müssen. An sich ja okay.

 

Interessant nur, daß ich jedes Jahr, wenn die Abrechnung kam, dicke Nachzahlungen hatte, obwohl ich sparsam geduscht und kaum geheizt hatte. Auf meine Bitte, zumindest die Nebenkostenpauschale etwas zu erhöhen, damit ich am Jahresende nicht immer so viel auf einmal nachzahlen muß, hat mein Vermieter nicht reagiert.

 

Einmal waren es 330 EURO, die ich nachzahlen mußte - ich war geschockt!

 

Ich glaube bis heute, daß der mich beschissen hat.

 

 

Jetzt, in der neuen Wohnung: 3 Zimmer, dreifache Wohnfläche, Nebenkosten ca. 150 EUR im Monat...und wir haben sogar noch etwas am Jahresende zurückbekommen, obwohl wir durch viele Außenmauern oft und viel heizen müssen.

 

Das verstehe, wer will - ich verstehe es bis heute nicht!

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Meines Wissens kannst Du die Nebenkosten selbst angleichen. Unsere Mieterin hats gemacht und der Anwalt meinte, im Grunde könne man auch nicht viel dagegen machen (zumal es ja auch keinen Sinn macht, auf zu hohe oder zu niedrige NK zu bestehen, sie sollen ja eine Vorauszahlung der wahrscheinlichen Unkosten sein; den Anwalt hatten wir aber nicht wegen der Sache, keine Angst :) )

Das mit dem Ableser versteh ich nicht. Der Ableser hat ja keinen Vorteil davon, dass er falsch abliest. Er hat mit der Heizöllieferung nichts zu tun, sondern wird nur von der Verwaltung zur Erstellung der Heizkostenumverteilung bestellt. Ich kann mir bei Deiner Wohnung also nur vorstellen, dass Du enorme Isolationsprobleme hattest und gleichzeitig kalte Winter in Folge und saftige ölpreiserhöhungen Ursache waren ;-)

 

Wie auch immer. Ich war selber lange Mieterin und dachte eigentlich auch, ich sei mieterfreundlich (zum Leidwesen meiner Lebensgefährtin :lol: ). Seit meine Ohren durch unsere eigene Vermietung ein wenig geöffnet wurden, kann ich aber behaupten, dass es bei Vermietungen so ist: die meisten Vermietungen sind wahrscheinlich völlig ok und unproblematisch. Wenn sie aber schlimm sind, dann richtig! (und leider öffnet das deutsche Mietrecht Tür und Tor dafür)

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Falls ein Ablesefehler vorliegen sollte, könnte man doch noch mal ablesen lassen und das vergleichen. Das sollte auf jeden Fall preiswerter sein als ein Rechtsstreit.

 

Vergleichswohnungen heranzuziehen macht wahrscheinlich nicht viel Sinn, denn jeder kann unterschiedliche Verbrauchsmuster haben.

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Ja, ich würde auch vorschlagen, dass die Werte neu abgelesen werden. Auch wenn die Ablesefirma nichts davon hat, falsche Werte zu übermitteln, Fehler können immer mal passieren.

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Ausserdem ist der Mieterin in diesem Fall ja schon erklärt worden, wie die Werte zustandekommen: Ein Wärmemesser mißt, wie der Name schon sagt, die Wärme. Bei den alten Wärmemessern war das eine punktuelle Messung, bei den neuen Geräten messen die glaub ich den Wärmedurchlauf am Rohr.

Die gemessenen Wärmewerte müssen dann aber noch auf den Heizungstyp und die Heizungsgröße umgerechnet werden, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.

So werden z.B. 100 Punkte auf dem Zähler bei einer kleinen Badezimmerheizung mit dem Faktor 0,7 multipliziert, bei einer großen, 2m langen Heizung im Wohnzimmer wird aber mit 3,1 multipliziert.

deswegen unterscheiden sich ihre selbst abgelesenen Werte von denen des Ablesers.

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Ich schreibe mir zum Vergleich immer die Daten auf, sprich, wenn ein Mensch zum ablesen kommt schaue ich auch auf die Zähler und notiere mir das, was ich sehe.

 

Und dabei stelle ich doch dann gleich fest, ob die richtigen Daten aufgeschrieben werden.

 

Diese Vergleiche ich dann mit der Abrechnung und für die Umrechnung des Verbrauchs gibt es feststehende Schlüssel.

 

Also alles ganz einfach....

 

Ich habe in all den Jahren, in denen ich zur Miete wohne nie eine Falsch-Abrechnung bekommen.

 

Und Lissie und Sylle - ich stimme Euch vollkommen zu: Als Vermieter hat man in vielen Punkten einen sehr schweren Stand. Habe ich bei meinen Eltern auch schon mehrfach erlebt. Drücke Euch die Daumen, dass es nicht in einen unschönen Streit ausartet....!!!

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