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Hat der Papst...


overkott

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Silvi hat doch schon ihren Olaf gewählt.

 

Außerdem haben die beiden eine ganz entzückende Familie.

Was sagt denn Carl XVI. Gustav dazu? :ph34r:

Er sagt:

 

Wer ist Silvi?

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Du hast das Einbürgerungsgesetz richtig in Erinnerung, wer eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, verliert die deutsche.

Lieber Artus:

 

Da bin ich anderer Meinung. Und das fuer mich zustaendige Konsulat auch. Ich habe mich mit denen mal darueber unterhalten, was genau geschehen wuerde, wenn ich die amerikanische Staatsbuergerschaft annehmen wuerde (ich lebe seit 18 Jahren in den USA, bin mit einer Amerikanerin verheiratet, und unser Sohn hat beide Staatsangehoerigkeiten).

 

Antwort: Wenn man nur einfach die neue Staatsangehoerigkeit annimmt, und dies einfach den Deutschen Behoerden ueber das Konsulat anzeigt, dann verliert man wirklich automatisch die Deutsche Staatsangehoerigkeit. Man kann aber vor der Annahme der neuen Staatsbuergerschaft bei den Deutschen Behoerden beantragen, dass man die Deutsche Staatsbuergerschaft behalten will. Gute Begruendungen dafuer fallen vor allem in zwei Kategorien. Die erste ist, dass man aus der neuen Staatsangehoerigkeit direkte Vorteile (nicht politischer Natur) erhaelt. Zum Beispiel in meinem Fall: Wenn ich US-Buerger waere, koennte ich bei meinem Arbeitgeber an geheimen Regierungsprojekten mitarbeiten (das ich das nicht tun will steht auf einem anderen Blatt). Die zweite ist, dass man Deutschland weiterhin verbunden bleibt. In meinem Fall kaemen da z.B. in Frage, dass ich nach wie vor Familie in Deutschland habe, und auch sowohl privat als auch beruflich oft genug dort bin; oder dass unser Sohn nach wie vor Deutscher Staatsangehoeriger ist, und vielleicht auch mal ein Jahr lang in Deutschland auf die Schule gehen sollte (um dort die Sprache zu lernen); oder dass ich mal fuer ein oder zwei Jahre beim gleichen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten muesste (in meinem Fall koennte ich ohne weiteres mal fuer eine Weile nach Mainz oder Boeblingen wechseln).

 

Zum Glueck ist mein Appetit fuer Buerokratie und Papierkram aber im Moment gesaettigt, ich werde mich also nicht mit Staatsangehorigkeiten beschaeftigen.

 

Was das Wahlrecht angeht: Das behalten im Ausland lebende Deutsche neuerdings sehr lange (ich glaube inzwischen 25 Jahre lang, oder so), unabhaengig davon, wieviele andere Staatsangehoerigkeiten sie haben. Wenn Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI also am 18ten waehlen will, dann sollte Joseph Ratzinger schnellstens in seinem schicken Golf zum naechstgelegenen Konsulat in Rom sausen, und dort den entsprechenden Antrag stellen. Wahrscheinlich ist es dafuer sowieso schon zu spaet.

 

Hier in Kalifornien werden wir immer gewarnt, doch bitte den Antrag auf Auslands-Wahl mindestens 3 Monate vor der Wahl zu stellen, und den ausgefuellten Wahlschein mindestens 8 Wochen vor der Wahl ans Konsulat zurueckzuschicken. Die Wahlscheine werden naemlich per Schiffspost zum Auszaehlen nach Deutschland zurueckgeschickt! Mein einziger Kommentar dazu ist: Das auswaertige Amt hat wohl nicht alle Tassen im Schrank. Daher werden weder meine Schwester und mein Schwager (beide Deutsche, in Australien wohnhaft), noch meine Mutter (auch Deutsche, in Brasilien wohnhaft), noch ich diesmal abstimmen. Das heisst: Welchen Kanzler ihr auch immer bekommt, wir waren daran nicht schuld.

 

Zum Thema Staatsangehoerigkeiten: Es gibt glaube ich auch eine Ausnahme fuer die Israelische Staatsangehoerigkeit, welche ebenfalls mit der Deutschen Staatsangehoerigkeit vereinbar ist, und zwar soweit ich weiss ohne Angabe von Gruenden. Die Israelische Staatsangehoerigkeit ist naemlich im Prinzip an die Religion gebunden (welche im Juedischen Glauben schwer von der ethnischen Herkunft zu trennen ist), daher sind viele Leute nolens volens Israelische Buerger (im Prinzip koennte ich auch einer sein, da Juedischer Herkunft, aber wie schon oben erwaehnt, ich brauche nicht noch mehr Papierkram, ein Pass zum Durch-die-Welt-Reisen reicht mir). Interessant wird das ganze aber beim Militaerdienst. Kann ein Deutsch/Israelischer Doppelstaatler seinen Militaerdienst in Israel machen? Vor oder nach dem Deutschen? Da gibt es einen sehr lustigen Satz hochinteressanter Spielregeln.

 

Gruesse aus dem Schwarzenegger-Laendle - the land of fruits, nuts and flakes

Ralph

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@Baumfaeller

Du hast recht, mein Satz ist zu pauschal, um richtig zu sein. Daß man die dt. Staatsangehörigkeit verliert, wenn man eine andere annimmt, ist der Grundsatz. Ausnahmen und Sonderregeln schließt das nicht aus, Doppelstaatler hat es immer gegeben – nicht nur unter den Kardinälen.

 

 

Artus

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Um mal wieder zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ob der Papst schon gewählt hat, werden wir wohl nicht erfahren, das fällt unter das Wahlgeheimnis. Er dürfte aber, wenn er wollte.

 

Siehe dazu hier:

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/ne...be.htm?id=19246

 

 

Artus

Die Ausgangsfrage finde ich aber nicht so interessant wie das inzwischen Diskutierte.

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Die Wahl des Papstes ist so geheimnisvoll wie die Papst-Wahl.

Der Papst wählt gar nicht, wie man in <Link unzulässig> lesen kann. Er ist Souverän des Vatikans und hält das in seiner Eigenschaft als Papst nicht für richtig.

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Der Papst wählt gar nicht, wie man in <Link unzulässig> lesen kann. Er ist Souverän des Vatikans und hält das in seiner Eigenschaft als Papst nicht für richtig.

Womit die Frage erledigt ist. Alles weitere ist Senf, daher sperre ich hiermit zu.

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Gast
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