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Taufe von Flüchtlingskindern


Flo77

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Dürfen solche Kinder getauft werden? - und viel interessanter: welchen Dokumetarischen Charakter hat der Taufschein dann?

 

Für den Miniflo haben wir seinerzeit extra eine Bescheinigung vom Amt mitbekommen - MUSS die denn vorgelegt werden?

bearbeitet von Flo77
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Dürfen solche Kinder getauft werden? - und viel interessanter: welchen Dokumetarischen Charakter hat der Taufschein dann?

 

Für den Miniflo haben wir seinerzeit extra eine Bescheinigung vom Amt mitbekommen - MUSS die denn vorgelegt werden?

Na, die Taufe hat ja mit der Geburtsurkunde nichts zu tun.

 

Da allerdings bei einer katholischen Taufe auch die katholische Erziehung gewährleistet sein muß, ist das wohl, ähnlich wie beim Standesamt, im Ermessen des Priesters.

 

Also überlegen wir mal konkret und übertragen so einen Fall auf die Taufe.

 

Wir sind Priester. Zu uns kommt jemand und will sein Kind taufen lassen. Auf die Frage, ob die Eltern und Paten katholisch sind, verweigern diese jede Aussage, auch auf die Frage, ob sie eine katholische Erziehung gewährleisten würden verweigern sie jede Aussage.

 

Würden wir als Priester guten Gewissens taufen?

 

Einerseits kann das Kind nichts dafür, andererseits wäre bei solchen Eltern ja schon fast vorprogrammiert, daß das einmal getaufte Kind nicht im Sinne der Kirche erzogen würde.

 

Schwierige Frage.

 

Werner

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Mooooooment.

 

Vllt. habe ich mich unklar ausgedrückt.

 

Mir geht es nicht um die Disposition.

 

Daß der Priester wenn unklar ist, ob das Kind eine katholische Erziehung erhalten wird die Taufe aufschieben muss ist klar.

 

Ich hatte bei einer Roma vorausgesetzt, daß sie gläubige Katholikin ist. B)

 

Mich interessierte vielmehr ob ein Priester ein Kind, daß es für die Bürokratie gar nicht gibt taufen DARF.

 

(Was mich außerdem zu der Frage bringt, ob nicht über die Pfarreien Taufscheine der Betroffenen aus dem Herkunftsland angefordert werden können und diese Anstelle der staatlichen Dokumente herangezogen werden können.)

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Mich interessierte vielmehr ob ein Priester ein Kind, daß es für die Bürokratie gar nicht gibt taufen DARF.

Klar darf er.

 

Nur bei der Eheschließung und nur in Deutschland gibt es die bismarcksche Vorschrift, daß erst eine standesamtliche Beurkundung erfolgen muß.

 

Taufen darf ein Priester wen immer er taufen möchte, zumindest was staatliche Vorschriften angeht.

 

Werner

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(Was mich außerdem zu der Frage bringt, ob nicht über die Pfarreien Taufscheine der Betroffenen aus dem Herkunftsland angefordert werden können und diese Anstelle der staatlichen Dokumente herangezogen werden können.)

Die Gute möchte ja gar keine Urkunden aus ihrem Heimatland, weil sie dann abgeschoben würde.

 

(ich gebs zu, ich hab ein gewisses Problem mit Menschen, die die Arbeit von Behörden aktiv boykotieren und dann darüber jammern, daß die Behörden nicht kooperativ wären. Und das nicht nur wenn es um Behörden geht)

 

Werner

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(Was mich außerdem zu der Frage bringt, ob nicht über die Pfarreien Taufscheine der Betroffenen aus dem Herkunftsland angefordert werden können und diese Anstelle der staatlichen Dokumente herangezogen werden können.)

Die Gute möchte ja gar keine Urkunden aus ihrem Heimatland, weil sie dann abgeschoben würde.

 

(ich gebs zu, ich hab ein gewisses Problem mit Menschen, die die Arbeit von Behörden aktiv boykotieren und dann darüber jammern, daß die Behörden nicht kooperativ wären. Und das nicht nur wenn es um Behörden geht)

 

Werner

Ich weiß nicht, ob man DAS wirklich Boykott nennen kann:

Für Menschen, die aus politischen Gründen geflohen sind, ist es darüber hinaus unmöglich, sich - einmal in Deutschland angekommen - an ihre Heimatbotschaft zu wenden.

 

Davon mal ab, daß es sich bei Auszügen aus den Taufregistern nicht um Papiere handelt, die zwangsläufig der staatlichen Kontrolle unterliegen (die Beschaffung sollte über die Bistümer einfacher sein als über die Behörden).

 

Mal ganz davon abgesehen, daß ich es in diesem Fall unmöglich finde sowas auf dem Rücken von Kindern auszutragen.

bearbeitet von Flo77
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(Was mich außerdem zu der Frage bringt, ob nicht über die Pfarreien Taufscheine der Betroffenen aus dem Herkunftsland angefordert werden können und diese Anstelle der staatlichen Dokumente herangezogen werden können.)

Die Gute möchte ja gar keine Urkunden aus ihrem Heimatland, weil sie dann abgeschoben würde.

 

(ich gebs zu, ich hab ein gewisses Problem mit Menschen, die die Arbeit von Behörden aktiv boykotieren und dann darüber jammern, daß die Behörden nicht kooperativ wären. Und das nicht nur wenn es um Behörden geht)

 

Werner

Ich weiß nicht, ob man DAS wirklich Boykott nennen kann:

Für Menschen, die aus politischen Gründen geflohen sind, ist es darüber hinaus unmöglich, sich - einmal in Deutschland angekommen - an ihre Heimatbotschaft zu wenden.

 

Davon mal ab, daß es sich bei Auszügen aus den Taufregistern nicht um Papiere handelt, die zwangsläufig der staatlichen Kontrolle unterliegen (die Beschaffung sollte über die Bistümer einfacher sein als über die Behörden).

 

Mal ganz davon abgesehen, daß ich es in diesem Fall unmöglich finde sowas auf dem Rücken von Kindern auszutragen.

DAS nenne ich auch nicht Boykott.

Boykott nenne ich aber, wenn, wie in dem Artikel geschildert, aktiv die Herkunfstverschleierung betrieben wird, und die junge Frau mit dem Kind tut genau dies.

Ihre Eltern sind längst wieder im Kosovo, Papiere zu beschaffen wäre kein Problem.

 

Daß man das nicht auf dem Rücken der Kinder austragen darf finde ich auch. Ich verstehe auch nicht ganz, warum man so ein Kind nicht eintragen kann. Ein Findelkind hat ja auch eine Geburtsurkunde, da steht dann halt "Abstammung ungeklärt"

 

Werner

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Dürfen solche Kinder getauft werden? - und viel interessanter: welchen Dokumetarischen Charakter hat der Taufschein dann?

 

Für den Miniflo haben wir seinerzeit extra eine Bescheinigung vom Amt mitbekommen - MUSS die denn vorgelegt werden?

Na, die Taufe hat ja mit der Geburtsurkunde nichts zu tun.

Staatskirchenrechtlich schon. Wenn ich eine Taufanmeldung aufnehme, werden die Registernummer des Standesamtes und die persönlichen Daten der Eltern und des Kindes aufgenommen. Nach der Taufe wird diese an die Meldebehörde gemeldet.

 

In so einem Fall hätte ich persönlich aber auch kein Problem damit, das Kind zu taufen, mit den von der Mutter gemachten Angaben in das für uns relevante Taufregister einzutragen und je nach Ermessen die Taufe entweder nicht oder ohne amtliche Nummer weiterzumelden. Dann hat das Kind wenigstens eine Pfarramtliche Taufurkunde, wenn es sonst schon nicht existiert... B)

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