Gert Posted November 7, 2005 Report Share Posted November 7, 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nursianer Posted November 7, 2005 Report Share Posted November 7, 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
asia Posted November 7, 2005 Report Share Posted November 7, 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nursianer Posted November 7, 2005 Report Share Posted November 7, 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Zitat Eröffnungspost: "....wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben..." Was er so alles darf ist damit wohl nicht gemeint. Im übrigen darf er/ sie ja auch so einiges NICHT. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mat Posted November 7, 2005 Report Share Posted November 7, 2005 Ein Patoralreferent darf nichts, was einem Priester vorbehalten ist, wie etwa die Sakaramentenspende (bis auf die bekannten Ausnahmen) oder die Leitung einer Gemeinde, die durch einen Pfarrer erfolgt, der immer auch Priester sein muss. Ein Pastoralreferent ist ein theologisch und pastoral ausgebildeter Laie, der den Klerus in der Pastoral unterstützt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gert Posted November 7, 2005 Author Report Share Posted November 7, 2005 (edited) Ein Patoralreferent darf nichts, was einem Priester vorbehalten ist, wie etwa die Sakaramentenspende (bis auf die bekannten Ausnahmen) oder die Leitung einer Gemeinde, die durch einen Pfarrer erfolgt, der immer auch Priester sein muss. --- Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? (Quote-Tag repariert. Sokrates) Edited November 7, 2005 by Sokrates Link to comment Share on other sites More sharing options...
OneAndOnlySon Posted November 8, 2005 Report Share Posted November 8, 2005 Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? (Quote-Tag repariert. Sokrates) Das kommt jetzt sehr stark auf die Definition von Leitung an. Ein Pasti kann jedenfalls nicht Pfarrer sein. Bei großen Gemeinden und Seelsorgeeinheiten kann der eigentliche Pfarrer aber die Leitung eine Teilgemeinde faktisch übertragen. Dazu muss er ihm nur alle nötigen Vollmachten erteilen und sich selbst aus KGR und ähnlichem heraushalten. Bei entsprechend großen und weitläufigen Seelsorgeeinheiten kann das sogar sehr sinnvoll sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted November 8, 2005 Report Share Posted November 8, 2005 Da lese ich bereits den ersten Widerspruch zwischen Nursianer und Mat: Darf ein PastoralreferentIn die Gemeinde LEITEN ? de iure nein, de facto ja. Da gibt es dann die Hilfskonstruktion, daß immer ein Priester benannt wird, der theoretisch die Gemeinde leitet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
asia Posted November 8, 2005 Report Share Posted November 8, 2005 Und er/sie darf heiraten.... :ph34r: Zitat Eröffnungspost: "....wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben..." Was er so alles darf ist damit wohl nicht gemeint. Im übrigen darf er/ sie ja auch so einiges NICHT. Schon klar, konnte es mir einfach nicht verkneifen, meine Finger haben wie von selbst getippt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Justin Cognito Posted November 8, 2005 Report Share Posted November 8, 2005 Can. 517 § 2 ist hier einschlägig Wenn der Diözseanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfange hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Hirtensorge leitet Der Priester ist dann nicht Pfarrer dieser Gemeinde (diese Stelle ist unbesetzt), sondern er leitet im Namen des Bischofs (und mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers) die Gemeinde unter Beteiligung anderer Personen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Magdalene Posted November 8, 2005 Report Share Posted November 8, 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen. Wohl aber in einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Petrus Posted November 9, 2005 Report Share Posted November 9, 2005 Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen ... aber vor der Messe eine sog. "Statio" (kleine Ansprache) halten. Daß das allerdings zu Irritationen führen kann, ist z. B. hier eindrücklich beschrieben Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elima Posted November 9, 2005 Report Share Posted November 9, 2005 (edited) Irgendwie fällt mir dazu ein: "der Buchstabe tötet" (wenn auch Paulus in 2Kor3 wohl etwas anderes gemeint hat). Edited November 9, 2005 by Elima Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nursianer Posted November 9, 2005 Report Share Posted November 9, 2005 Wr ist einmal bereit, hier genau darzustellen, wo die Abgrenzung der Arbeit und Aufgaben zwischen einem Priester und einer PastoralreferentIn liegt. Zwar ist mir auch einiges bekannt...aber villeicht gibt es hier einen Experten. Er/sie darf eigentlich alles, außer Eucharistie, Krankensalbung, Assistenz bei der Eheschließung, Firmung, Beichte hören. Er darf eine Gemeinde leiten und gilt für alle Dinge, die theoretisch jeder Gläubige tun darf aufgrund seiner Ausbildung als geborener Ansprechpartner (Taufen, Taufgespräch, Kommunionspendung, Aussetzung des Allerheiligsten, Katechese und Rede außerhalb der Messe, Andachten, Messdienerausbildung usw usf.) Er darf auch nicht - im Gegensatz zum geweihten Diakon - in einer Messe predigen. Wohl aber in einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Daher hab ich ja auch eindeutig geschrieben: Katechese und Rede außerhalb der Messe Link to comment Share on other sites More sharing options...
OneAndOnlySon Posted November 9, 2005 Report Share Posted November 9, 2005 Mir fällt als eine der Hauptaufgaben auch der Beerdigungsdienst und die Hinterbliebenenpastoral ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ThomasB. Posted November 9, 2005 Report Share Posted November 9, 2005 ...und Notfallseelsorge. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TomTom Posted November 11, 2005 Report Share Posted November 11, 2005 Beim Beerdigungsdienst wird es schon wieder schwierig, weil dazu die außerordentliche Beauftragung notwendig ist. Theoretisch kann der Pasti alles tun, was auch der Diakon darf (außer Predigt in der Messe), aber immer unter der Voraussetzung, daß keine geweihten Amtsträger zur Verfügung stehen, während dem Diakon Taufe, Trauung, Kommunionspendung und Beerdigung von Amts wegen zukommen. Wirklich sinnvolle Einsatzfelder für Pastis sind da, wo die wissenschaftliche Qualifikation wirklich gebraucht wird: Bildungshäuser und -referate, Hochschulgemeinden, Häuptlingssitze großer Verbände. Zweifelhaft ist die Sache in vielen "normalen" Seelsorgebereichen, also z.B. Krankenhaus- oder Altenseelsorge und anderen Bereichen (auch Hinterbliebenenpastoral und Notfalseelsorge - die aber meistens ehren- oder nebenamtlich läuft), in denen die wissenschaftliche Qualifikation für die Eignung keine Rolle spielt, aber die höhere Gehaltsgruppe bewirkt. In Zeiten knapper Kassen wird man auf sowas aufmerksam. Blöd natürlich für die, die sich auf den Ausbildungsweg gemacht haben und jetzt kaum Chancen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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