Jump to content

Die Rechte der Familie


Flo77

Recommended Posts

Die Rechte der Familie

  • das Recht, als Familie zu leben und sich zu entwickeln, das heißt das Recht jedes Menschen, besonders auch der Armen, eine Familie zu gründen und sie mit den nötigen Mitteln zu unterhalten;
  • das Recht, die eigene Verantwortung in der Weitergabe des Lebens und in der Erziehung der Kinder wahrzunehmen;
  • das Recht auf Intimität für den ehelichen und familiären Bereich;
  • das Recht auf Dauerhaftigkeit der ehelichen Bindung und Institution;
  • das Recht, einen Glauben zu haben, ihn zu bekennen und zu verbreiten;
  • das Recht, die Kinder nach den eigenen religiösen wie kulturellen Traditionen und Werten mit den notwendigen Hilfen, Mitteln und Einrichtungen zu erziehen;
  • das Recht auf leibliche, soziale, politische und wirtschaftliche Sicherheit, besonders der Armen und der Kranken;
  • das Recht auf eine geeignete Wohnung, die ein angemessenes Familienleben ermöglicht;
  • das Recht, die eigenen Anliegen vor den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Behörden auf oberer und unterer Ebene auszudrücken und zu vertreten, sei es persönlich oder mit Hilfe von Verbänden;
  • das Recht, mit anderen Familien und Institutionen Verbände zu bilden, um die eigenen Aufgaben gut und schnell erfüllen zu können;
  • das Recht, die Minderjährigen vor schädlichen Drogen, Pornographie, Alkoholismus usw. mit Hilfe von entsprechenden Einrichtungen und Gesetzgebungen zu schützen;
  • das Recht auf eine sinnvolle Freizeit, die auch die Werte der Familie fördert;
  • das Recht der alten Menschen auf ein menschenwürdiges Leben und Sterben;
  • das Recht, als Familie auswandern zu können, um bessere Lebensbedingungen zu suchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guter Ansatz, aber nicht neu. Die Familien als eigenständige Rechtsträger von Grundrechten behandelte schon Mitte des 18. Jahrhunderts ein Rechtsgelehrter aus Wien, dessen Name mir leider gerade entfallen ist. Bei Rechten ist natürlich immer das Problem, daß irgendwer die reziproke Pflicht haben muß. Grüße, KAM.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zwei Anmerkungen: Was ist der Unterschied zwischen den von dir aufgezählten Rechten der Familie und den ganz genauso formulierten Rechten jedes Einzelnen? Hat nicht jeder alle diese Rechte auch schon bevor er eine Familie gründet?

 

Im übrigen hab ich keine Einwände, gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Hat sie definitiv nicht ... wenn Sie mir bitte folgen möchten

bearbeitet von Flo77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Hat sie definitiv nicht ...

Definitiv schon ..

sie stört sich an der Formulierung "das Recht jedes Menschen eine Familie zu gründen", denn das würde die verhassten Homosexuellen auch beinhalten,

und denen will man ja dann doch keine Rechte zugestehen, von Kirchens her ..

bearbeitet von Gallowglas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Hat sie definitiv nicht ...

Definitiv schon ..

sie stört sich an der Formulierung "das Recht jedes Menschen eine Familie zu gründen", denn das würde die verhassten Homosexuellen auch beinhalten,

und denen will man ja dann doch keine Rechte zugestehen, von Kirchens her ..

 

Warum soll ein Homosexueller keine Familie gründen dürfen? Aber ob er dann noch als Homosexueller durchgeht? Grüße, KAM.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Hat sie definitiv nicht ...

Definitiv schon ..

sie stört sich an der Formulierung "das Recht jedes Menschen eine Familie zu gründen", denn das würde die verhassten Homosexuellen auch beinhalten,

und denen will man ja dann doch keine Rechte zugestehen, von Kirchens her ..

 

Warum soll ein Homosexueller keine Familie gründen dürfen? Aber ob er dann noch als Homosexueller durchgeht? Grüße, KAM.

Warum sollte er nicht, wenn er/sie mit dem jew. homosexuellen Partner eine Familie gründet, warum soll er/sie dann nicht mehr als homosexuell durchgehen ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gegen den ersten Punkt hat aber die Kirche Einwände, so wie er da steht.

 

Hat sie definitiv nicht ... wenn Sie mir bitte folgen möchten

In dem Dokument wird so auffällig von Eheundfamilie gesprochen daß es stark an den berühmten (und zufälligerweise zeitgenössischen) Politslogan von Friedenundfreiheit erinnert.

 

Wie der Politslogan versucht hat, durch ständige gebetsmühlenartige Wiederholung die Identität von Frieden mit Freiheit (sprich Antikommunismus) im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu erreichen, so versucht die ständige gebetsmühlenartige Wiederholung von Eheundfamilie im Bewusstsein der Öffentlichkeit den Begriff Familie mit dem Begriff Ehe (sprich Ehe nach katholischer Definition) gleichzusetzen.

 

Das ist allerdings zumindest in Deutschland ganz klar gescheitert, denn ausser ein paar ganz besonders Frommen (und selbst unter denen bei weitem nicht alle) sieht kein Mensch das so wie JP2 es in diesem Dokument sieht, daß nämlich Familie nur mit (katholisch anerkannter) Ehe existieren kann.

 

Es ist somit eine Definitionsfrage, und die (zumindest die offizielle) katholische Kirche würde z. B. einem lesbischen Paar ganz einfach abstreiten, daß es jemals eine Familie sein könnte und würde mit dieser Begründung die genannten Rechte verweigern (jedenfalls eine Reihe davon)

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich wollte die Quelle ja noch nicht preisgeben, aber in meinem Posting von 16:50 geht's weiter ...

Habe ich gesehen, ändert aber nichts daran, daß deine Aussage falsch ist ..

 

Dabei fällt mir auf, warum wird eigentlich Familie bei Christens fast immer mit Ehe gleichgesetzt ?

Irgendwie hat mMn eine verheiratetes, aber kinderloses Paar wesentlich weniger mit einer Familie gemein, als ein alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern) ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich lese den ersten Punkt so:

 

das Recht, als Familie zu leben und sich zu entwickeln, das heißt das Recht jedes Menschen, besonders auch der Armen, eine Familie zu gründen und sie mit den nötigen Mitteln zu unterhalten

 

Der Papst liest den ersten Punkt so:

 

das Recht, als Familie zu leben und sich zu entwickeln, das heißt das Recht jedes Menschen, besonders auch der Armen, der nach kanonischem Recht ehefähig ist, sich mit einem anderen Menschen des anderen Geschlechts im Sakrament der Ehe bzw. einer Naturehe auf Dauer zu verbinden und dadurch eine Familie zu gründen und sie mit den nötigen Mitteln zu unterhalten;

 

Würde das Dokument nicht von 1981 sondern von 2001 stammen, stünde es auch explizit so drin, da bin ich felsenfest überzeugt.

 

1981 konnte sich der Papst noch nicht vorstellen, daß es auch andere Vorstellung davon geben könnte was eine Familie ist.

 

Bei meiner Lesart ist das lesbische Paar dabei, bei der des Papstes nicht.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergeben sich aus einer Rechtskörperschaft Familie nicht auch entsprechende Pflichten wie..

 

... die gegenseitige soziale Absicherung im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfährigkeit und Arbeitslosigkeit.

 

... die Übernahme der Erziehungsfunktion, nicht als Ergänzung zur schulischen Erziehung, sondern als deren Fundament.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergeben sich aus einer Rechtskörperschaft Familie nicht auch entsprechende Pflichten wie..

 

... die gegenseitige soziale Absicherung im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfährigkeit und Arbeitslosigkeit.

 

... die Übernahme der Erziehungsfunktion, nicht als Ergänzung zur schulischen Erziehung, sondern als deren Fundament.

Das erste ergibt sich schon aus schierer Haushaltsgemeinschaft, da ist der Staat nicht zimperlich.

 

Das zweite allerdings ergibt sich nicht aus der Rechtskörperschaft Familie (so etwas gibt es nicht) sondern aus den rechtlichen Folgen der standesamtlichen Ehe bzw. der Elternschaft.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das erste ergibt sich schon aus schierer Haushaltsgemeinschaft, da ist der Staat nicht zimperlich.

 

Das zweite allerdings ergibt sich nicht aus der Rechtskörperschaft Familie (so etwas gibt es nicht) sondern aus den rechtlichen Folgen der standesamtlichen Ehe bzw. der Elternschaft.

 

Werner

 

Da bin ich anderer Meinung, was aber vielleicht an meiner Definition von Familie liegt. Eine Familie ist für mich mehr als nur Eltern und Kinder. Da gehören mindestens auch die anderen Verwandten in senkrechter Linie (Großeltern, Enkel) dazu, eigentlich aber auch die Geschwister der Eltern. Ebenso sehe ich eine Familie nicht als aufgelöst, wenn eine Generation ein bestimmtes Alter erreicht hat oder keine Hausgemeinschaft besteht. Ein Problem des Sozialstaates liegt ja darin, dass heute Leistungen vom Staat erbracht werden müssen, die früher voll oder in Teilen durch die Großfamilie abgedeckt waren. Diese gegenseitige Absicherung wurde auch über hunderte von Kilometern hinweg praktiziert. Dort sollten wir wieder hinkommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...