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Ab wann gilt jemand rechtlich als Kirchenmitglied?


Aeschma

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Hallo [aus Österreich]!

 

Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von der Bischöflichen Finanzkammer meiner Diözese, indem sie mich aufforderten, meine Einkommenssituation offen zu legen.

 

Ich wurde röm. katholisch getauft und nahm auch an der Erstkommunion und der Firmung teil, weil dies ein Teil der österreichischen Kultur ist. Als Kind bzw. minderjährige Person war mir meine Einstellung zur Kirche und Gott nicht klar. Selbst wenn ich bereits gewusst hätte, dass ich kein gläubiger Katholik bin, wäre eine Verweigerung meiner Firmung, aufgrund der vorhersehbaren Probleme mit meiner Familie, nicht in Frage gekommen.

 

Um es auf den Punkt zu bringen, ich bin nicht religiös, Glaube nicht an Gott und fühle mich von der katholischen Elite in keinster Weise positiv angesprochen - ganz im Gegenteil!

 

Laut der kath. Kirche wird ein junger Mensch ab dem 14. Lebensjahr "religionsmündig" und kann über seine weitere Religionszugehörigkeit frei entscheiden. Obwohl ich bezweifle, dass ein 14- oder 15-jähriger Mensch dazu imstande ist!

Ich lebe konfessionslos und habe mich seit meiner Volljährigkeit nie zur kath. Glaubensgemeinschaft bekannt. Aus dieser Sicht ist es für mich auch nicht notwendig aus der Kirche aus zu treten, da ich mich niemals bewusst für die röm. kath. Kirche entschieden habe, und daher - lt. meinem Verständnis - auch kein Mitglied bin.

 

Wodurch entsteht nun tatsächlich die Religionszugehörigkeit zur röm. kath. Kirche? Ich habe einmal von drei Voraussetzungen auf einer kirchlichen Webseite gelesen. Es war die Rede von der Erstkommunion, der Firmung und interessanterweise wurde die Dritte nicht konkret erwähnt.

 

Muss ich, weil ich gefirmt und volljährig bin, rein rechtlich einen Kirchenbeitrag bezahlen oder austreten, auch wenn ich mich bereits in der Zeit vor meiner Volljährigkeit nicht als Christ gesehen habe?

 

Grüße,

 

Aeschma

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Du brauchst nicht zu brüllen, aber Dein letzter Absatz stimmt fast.

 

Mit der Taufe bist Du rechtlich gesehen Mitglied der römisch-katholischen Kirche bis Du öffentlich ausgetreten bist (daß du dann immer noch im Grund dazu gehörst ist ein anderes Kapitel, aber das spielt rechtlich keine Rolle.) Firmung und Erstkommunion spielen dabei eigentlich keine Rolle.

 

Austrittsmöglichkeiten in Österreich

bearbeitet von Flo77
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Hallo!

...

Wodurch entsteht nun tatsächlich die Religionszugehörigkeit zur röm. kath. Kirche?

...

Grüße,

 

Aeschma

 

Mitglied der katholischen Kirche wird man durch die Taufe. Das ist, wie wenn deine Eltern dich in einen Verein als Mitglied eintragen, solang du selbst noch nicht voll Geschäftsfähig (18) bist. Da bist du auch drin, wenn du 18 wirst und wenn du keine Beiträge mehr zahlen willst, dann musst du eben austreten. Das ist nicht nur in der katholischen Kirche so, sondern überall, wo es Mitglieder gibt.

 

Viele Grüße

 

Stefan

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Hallo aus Österreich!

 

Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von der Bischöflichen Finanzkammer meiner Diözese, indem sie mich aufforderten, meine Einkommenssituation offen zu legen.

 

Manchmal finde ich das deutsche Kirchensteuersystem gar nicht so schlecht. Wenigstens muß man hier nicht vor seinem Bistum die finanziellen Hosen runterlassen.

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Hallo aus Österreich!

 

Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von der Bischöflichen Finanzkammer meiner Diözese, indem sie mich aufforderten, meine Einkommenssituation offen zu legen.

 

Manchmal finde ich das deutsche Kirchensteuersystem gar nicht so schlecht. Wenigstens muß man hier nicht vor seinem Bistum die finanziellen Hosen runterlassen.

Hier muß man gar nichts runterlassen. Wenn man das nicht will, dann wird man einfach eingeschätzt.

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Mitglied der katholischen Kirche wird man durch die Taufe. Das ist, wie wenn deine Eltern dich in einen Verein als Mitglied eintragen, solang du selbst noch nicht voll Geschäftsfähig (18) bist. Da bist du auch drin, wenn du 18 wirst und wenn du keine Beiträge mehr zahlen willst, dann musst du eben austreten. Das ist nicht nur in der katholischen Kirche so, sondern überall, wo es Mitglieder gibt.

Nur ist es, zumindest in Deutschland, Vereinen verboten, eine "Austrittsgebühr" zu verlangen .. die RKK dagegen darf das B)

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Franciscus non papa

Mitglied der katholischen Kirche wird man durch die Taufe. Das ist, wie wenn deine Eltern dich in einen Verein als Mitglied eintragen, solang du selbst noch nicht voll Geschäftsfähig (18) bist. Da bist du auch drin, wenn du 18 wirst und wenn du keine Beiträge mehr zahlen willst, dann musst du eben austreten. Das ist nicht nur in der katholischen Kirche so, sondern überall, wo es Mitglieder gibt.

Nur ist es, zumindest in Deutschland, Vereinen verboten, eine "Austrittsgebühr" zu verlangen .. die RKK dagegen darf das B)

 

 

so ein blödsinn, die kirche verlangt keine gebühr. wenn du allerdings auf dem standesamt was zahlen musst, dann ist das eine gebühr, die der staat erhebt für seine arbeit.

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Nur ist es, zumindest in Deutschland, Vereinen verboten, eine "Austrittsgebühr" zu verlangen .. die RKK dagegen darf das B)
so ein blödsinn, die kirche verlangt keine gebühr. wenn du allerdings auf dem standesamt was zahlen musst, dann ist das eine gebühr, die der staat erhebt für seine arbeit.
Wir sollten ein "Mykath-Wettbüro" aufmachen ...
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Mitglied der katholischen Kirche wird man durch die Taufe. Das ist, wie wenn deine Eltern dich in einen Verein als Mitglied eintragen, solang du selbst noch nicht voll Geschäftsfähig (18) bist. Da bist du auch drin, wenn du 18 wirst und wenn du keine Beiträge mehr zahlen willst, dann musst du eben austreten. Das ist nicht nur in der katholischen Kirche so, sondern überall, wo es Mitglieder gibt.

Nur ist es, zumindest in Deutschland, Vereinen verboten, eine "Austrittsgebühr" zu verlangen .. die RKK dagegen darf das B)

 

 

so ein blödsinn, die kirche verlangt keine gebühr. wenn du allerdings auf dem standesamt was zahlen musst, dann ist das eine gebühr, die der staat erhebt für seine arbeit.

Ist bekannt, nur erhebt der Staat diese Gebühren, weil die Kirchen ihm die Arbeit verschaffen ... :lol:

Im Endeffekt ist es egal, an wen du die Kohle abdrücken mußt, du wirst immer Geld los für etwas, was du nie haben wolltest und bei dem du nie um deine Meinung gefragt wurdest ...

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Ist bekannt, nur erhebt der Staat diese Gebühren, weil die Kirchen ihm die Arbeit verschaffen ... B)

Im Endeffekt ist es egal, an wen du die Kohle abdrücken mußt, du wirst immer Geld los für etwas, was du nie haben wolltest und bei dem du nie um deine Meinung gefragt wurdest ...

Für diese Arbeit lässt sich der Staat auch von den Kirchen bezahlen, er kassiert schlichtweg doppelt.

 

Werner

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Hallo aus Österreich!

 

Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von der Bischöflichen Finanzkammer meiner Diözese, indem sie mich aufforderten, meine Einkommenssituation offen zu legen.

 

Manchmal finde ich das deutsche Kirchensteuersystem gar nicht so schlecht. Wenigstens muß man hier nicht vor seinem Bistum die finanziellen Hosen runterlassen.

Hier muß man gar nichts runterlassen. Wenn man das nicht will, dann wird man einfach eingeschätzt.

 

 

Besteht in Österreich die Möglichkeit sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen zum Beispiel weil man "gewisse Geldsummen" anderen katholischen Einrichtungen spendet?

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