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Wiedereintritt in Kloster


joal

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Liebe Mitmenschen,

wer kann mir folgende Fragen beantworten:

 

Kann eine aus dem Kloster ausgetretene Nonne wieder eintreten?

Unter welchen Bedingungen?

Wie wird bewertet, wenn sie zwischenzeitlich verheiratet war?

Wenn sie ein Verhältnis mit einem Mann hatte?

Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

 

Herzliche Grüße von joal

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Hallo Joal,

 

Deine Fragen lassen sich nicht ganz pauschal beantworten, sondern hängen in vielem vom jeweiligen Kloster ab.

 

Kann eine aus dem Kloster ausgetretene Nonne wieder eintreten?

Grundsätzlich würde ich das mit ja beantworten. Es gibt hier einige Aspekte, die zu bedenken sind

1. Handelt es sich um das Kloster, aus dem sie ausgetreten ist oder um ein anderes?

2. Handelt es sich um monastisches Kloster (Nonnen) oder ein tätiges (Schwestern)?

3. Erfolgte der Austritt nach der ewigen Profess oder davor?

4. Unter welchen Umständen erfolgte der Austritt. Gab es einen Konsens? wurden die Schritte eingehalte, die die Ordensstatuten für diesen Fall vorsehen?

 

Unter welchen Bedingungen?

Das hängt von dem jeweiligen Kloster ab. Das muss man einfach klären.

Wichtig ist jedoch, dass kirchenrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. (Etwa ein bestehendes Eheband ohne Erlaubnis des Ehepartners verhindert einen Ordenseintritt)

 

Wie wird bewertet, wenn sie zwischenzeitlich verheiratet war?

Wenn man kirchenrechtlich gültig verheiratet ist, dann ist ein Ordenseintritt nur dabnn möglich, wenn der Ehepartner zustimmt. Ich kenne selbst einen solchen Fall.

 

Wenn sie ein Verhältnis mit einem Mann hatte?

Jungfräulichkeit ist nicht unbedingt Voraussrtzung für den Eintritt in ein Kloster. Allerdings ist gerade in den Monastischen Orden die Ewige Profess oft mit der Jungfrauenweihe verbunden. Hier könnten sich Schwierigkeiten ergeben, vor allem dann, wenn die betreffende diese mal empfangen hat.

 

Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

Wie gesagt, die Regeln sind von Kloster zu Kloster verschieden. Der Betreffenden wird wohl nichts anderes übrig bleiben als dies vor Ort zu klären.

Wie die Jungfräulichkeit, wenn diese überhaupt als Voraussetzung betrachtet wird, festgestellt wird, weiß ich nicht. Möglichweise wird hier eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

 

Insgesamt würde ich, wäre ich in dieser Situation, all diese Dinge zum einen für mich selbst aufarbeiten, um mir wirklich über meine Motive klar zu werden, warum ein Kloster jetzt doch der richtige Weg ist, und zum anderen würde ich dies im Kloster der Wahl offen ansprechen. Alles andere scheint mir doch sehr riskant zu sein

bearbeitet von Mat
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Hallo Mat,

so eine schnelle Antwort hätte ich nicht erwartet. Ganz herzlichen Dank. Verstehe bitte, dass ich nicht ganz konkret werden kann.

Schreibe in Deinen Text und setze wegen der Leserlichkeit jedesmal ein Smyli davor:

 

 

Hallo Joal,

 

Deine Fragen lassen sich nicht ganz pauschal beantworten, sondern hängen in vielem vom jeweiligen Kloster ab.

 

Kann eine aus dem Kloster ausgetretene Nonne wieder eintreten?

Grundsätzlich würde ich das mit ja beantworten. Es gibt hier einige Aspekte, die zu bedenken sind

1. Handelt es sich um das Kloster, aus dem sie ausgetreten ist oder um ein anderes?

B) Es handelt sich um ein anderes.

2. Handelt es sich um monastisches Kloster (Nonnen) oder ein tätiges (Schwestern)?

:lol: Es handelt sich um ein Nonnenkloster

3. Erfolgte der Austritt nach der ewigen Profess oder davor?

:lol: Nach dem zeitlichen Profess (3 Jahre)

4. Unter welchen Umständen erfolgte der Austritt.

:D Sah keine Perspektive in ihren jungen Jahren. (Jetzt 42). Hatte während des zeitweiligen Verlassens des Klosters (KH-Dienst) Kontakt mit einem Mann

Gab es einen Konsens?

;) Das Austrittsindult erhalten.

 

Unter welchen Bedingungen?

Das hängt von dem jeweiligen Kloster ab. Das muss man einfach klären.

Wichtig ist jedoch, dass kirchenrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. (Etwa ein bestehendes Eheband ohne Erlaubnis des Ehepartners verhindert einen Ordenseintritt)

:) Noch nicht verheiratet

 

Wie wird bewertet, wenn sie zwischenzeitlich verheiratet war?

Wenn man kirchenrechtlich gültig verheiratet ist, dann ist ein Ordenseintritt nur dabnn möglich, wenn der Ehepartner zustimmt. Ich kenne selbst einen solchen Fall.

:lol: Das ist interessant, wußte ich nicht. Wird dann die Ehe geschieden? Kann doch nicht gleichzeitig mit Gott verheiratet sein.

 

Wenn sie ein Verhältnis mit einem Mann hatte?

Jungfräulichkeit ist nicht unbedingt Voraussrtzung für den Eintritt in ein Kloster. Allerdings ist gerade in den Monastischen Orden die Ewige Profess oft mit der Jungfrauenweihe verbunden. Hier könnten sich Schwierigkeiten ergeben, vor allem dann, wenn die betreffende diese mal empfangen hat.

:lol: Hat sie erhalten.

 

Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

 

Wie gesagt, die Regeln sind von Kloster zu Kloster verschieden. Der Betreffenden wird wohl nichts anderes übrig bleiben als dies vor Ort zu klären.

Wie die Jungfräulichkeit, wenn diese überhaupt als Voraussetzung betrachtet wird, festgestellt wird, weiß ich nicht. Möglichweise wird hier eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

:lol: Wäre natürlich blöd. Nun ja, lügen wäre ohnehin keine Basis fürs Kloster.

 

Insgesamt würde ich, wäre ich in dieser Situation, all diese Dinge zum einen für mich selbst aufarbeiten, um mir wirklich über meine Motive klar zu werden, warum ein Kloster jetzt doch der richtige Weg ist, und zum anderen würde ich dies im Kloster der Wahl offen ansprechen. Alles andere scheint mir doch sehr riskant zu sein

:lol: Das ist richtig und ein guter Rat, es gut zu überlegen. Es ist wohl der Drang zur klösterlichen Gemeinschaft, die sie in der Beziehung nicht so findet, wie sie dachte. (Freund will kein Kind mehr; fühlt sich zu alt. Will dem Grund nach sein eigenes Leben führen, nur wenn´s ihm mal paßt, Gemeinsamtkeit.

 

Ja, Mat, wenn Dir noch etwas einfällt, würde ich mich natürlich auf eine ergänzende Antwort freuen.

 

 

:lol:

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Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

Wie gesagt, die Regeln sind von Kloster zu Kloster verschieden. Der Betreffenden wird wohl nichts anderes übrig bleiben als dies vor Ort zu klären.

Wie die Jungfräulichkeit, wenn diese überhaupt als Voraussetzung betrachtet wird, festgestellt wird, weiß ich nicht. Möglichweise wird hier eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Ich kann mir Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ordensmitgliedschaft nicht vorstellen. Hier in Erfurt gab es bis vor 300 Jahren (da zogen Ursulininnen ein) einen Konvent der Magdalenerinnen. Diese gründeten sich (oder bestanden prinzipiell) aus ehemaligen gefallenen Mädchen. Trotzdem war es eine voll anerkannte Ordensgemeinschaft.

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Hier in Erfurt gab es bis vor 300 Jahren (da zogen Ursulininnen ein) einen Konvent der Magdalenerinnen. Diese gründeten sich (oder bestanden prinzipiell) aus ehemaligen gefallenen Mädchen. Trotzdem war es eine voll anerkannte Ordensgemeinschaft.

Das ist nicht so ganz richtig. Die Magdalenerinnen, oder Reuerinnen waren zwar anfangs ehemalige Dirnen und "gefallene" Mädchen, aber seit dem Hochmittelalter wurden diese nicht mehr in den Orden aufgenommen.

guckst Du hier

Sie wurden zu Besserungsanstalten umfunktioniert, deren Zweifelhaftigkeit erst in neuester Zeit bekannt wurde.

Die unbarmherzigen Schwestern

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Hallo Joal,

 

klar, dass man so etwas nicht in allen Einzelheiten hier ausbreiten kann. Falls Du Fragen hast, die zu konkret sind und Du denkst, ich könnte eine nützliche Antwort geben, kannst Du mir auch eine PM schreiben (nur als Angebot, nicht als Verpflichtung).

 

1. Handelt es sich um das Kloster, aus dem sie ausgetreten ist oder um ein anderes?

B) Es handelt sich um ein anderes.

Dann sehe ich hier absolut keine Schwierigkeiten. Neues Spiel - neues Glück.

 

2. Handelt es sich um monastisches Kloster (Nonnen) oder ein tätiges (Schwestern)?

:lol: Es handelt sich um ein Nonnenkloster

Hier könnte es zum Thema Jungfräulichkeit Diskussionsbedarf geben. Allerdings wird das von Kloster zu Kloster sehr unterschiedlich gehandhabt. M.W. gibt es Klöster, die auf der Jungfräulichkeit bestehen, während es bei anderen keine Rolle spielt.

 

3. Erfolgte der Austritt nach der ewigen Profess oder davor?

:lol: Nach dem zeitlichen Profess (3 Jahre)

Dann sehe ich für einen erneuten Versuch aus dieser Sicht überhaupt kein Problem. Zeitlich ist nicht ewig.

 

 

4. Unter welchen Umständen erfolgte der Austritt. Gab es einen Konsens?

:D Das Austrittsindult erhalten.

Formal scheinen mir keine Hindernisse vorzuliegen, die aus einer früheren Klostergeschichte resultieren.

 

Das hängt von dem jeweiligen Kloster ab. Das muss man einfach klären.

Wichtig ist jedoch, dass kirchenrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. (Etwa ein bestehendes Eheband ohne Erlaubnis des Ehepartners verhindert einen Ordenseintritt)

;) Noch nicht verheiratet

Auch hier bestehen keine formalen Hindernisse.

 

Wenn man kirchenrechtlich gültig verheiratet ist, dann ist ein Ordenseintritt nur dabnn möglich, wenn der Ehepartner zustimmt. Ich kenne selbst einen solchen Fall.

:) Das ist interessant, wußte ich nicht. Wird dann die Ehe geschieden? Kann doch nicht gleichzeitig mit Gott verheiratet sein.

Nein, das Eheband besteht weiterhin, denn eine kirchliche Scheidung gibt es ja so gut wie nicht. Da man das klösterliche Leben sozusagen als Weiterentwicklung betrachtet, kann man, mit Erlaubnis des Ehepartners in ein Kloster eintreten. Dem zurückbleibenden Partner ist es aber nicht erlaubt, erneut zu heiraten.

 

Jungfräulichkeit ist nicht unbedingt Voraussrtzung für den Eintritt in ein Kloster. Allerdings ist gerade in den Monastischen Orden die Ewige Profess oft mit der Jungfrauenweihe verbunden. Hier könnten sich Schwierigkeiten ergeben, vor allem dann, wenn die betreffende diese mal empfangen hat.

:lol: Hat sie erhalten.

Das hängt wohl dann vom Austrittsindult ab. Vermutlich gibt es hier auch eine Entlassung aus den Verpflichtungen der Jungfrauenweihe. Insofern muss das kein Problem darstellen, wäre aber ein Thema, das mit dem betreffenden neuen Kloster zu diskutieren ist.

 

Insgesamt würde ich, wäre ich in dieser Situation, all diese Dinge zum einen für mich selbst aufarbeiten, um mir wirklich über meine Motive klar zu werden, warum ein Kloster jetzt doch der richtige Weg ist, und zum anderen würde ich dies im Kloster der Wahl offen ansprechen. Alles andere scheint mir doch sehr riskant zu sein

:lol: Das ist richtig und ein guter Rat, es gut zu überlegen. Es ist wohl der Drang zur klösterlichen Gemeinschaft, die sie in der Beziehung nicht so findet, wie sie dachte. (Freund will kein Kind mehr; fühlt sich zu alt. Will dem Grund nach sein eigenes Leben führen, nur wenn´s ihm mal paßt, Gemeinsamtkeit.

 

Na ja, sie sollte sich schon klar sein, ob es darum geht, ein Kloster zu finden, oder nach gescheiterter Beziehung woanders unterzukommen. Das meine ich als Frage, nicht als Urteil, das mir hier nun wirklich nicht zusteht.

 

Viele Grüße,

 

Matthias

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Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

Wie gesagt, die Regeln sind von Kloster zu Kloster verschieden. Der Betreffenden wird wohl nichts anderes übrig bleiben als dies vor Ort zu klären.

Wie die Jungfräulichkeit, wenn diese überhaupt als Voraussetzung betrachtet wird, festgestellt wird, weiß ich nicht. Möglichweise wird hier eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Ich kann mir Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ordensmitgliedschaft nicht vorstellen. Hier in Erfurt gab es bis vor 300 Jahren (da zogen Ursulininnen ein) einen Konvent der Magdalenerinnen. Diese gründeten sich (oder bestanden prinzipiell) aus ehemaligen gefallenen Mädchen. Trotzdem war es eine voll anerkannte Ordensgemeinschaft.

 

Hallo soames,

 

das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Nonnenklöster, die darauf Wert legen und konsequenterweise dann auch keine Witwen aufnehmen. Das ist sicher nicht die Regel, aber das muss man dann im Einzelfall sehen.

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Die Betreffende hatte noch keine ewige Profeß, aber dennoch die Jungfrauenweihe? Das ist eigentlich so gut wie unmöglich...

 

Ich kannte eine Postulantin (bei Benediktinerinnen), die nach ewiger Profeß und Jungfrauenweihe aus einem anderen Kloster ausgetreten war und nach 15 Jahren "draußen" einen neuen Versuch machte. Es wurde zwar in diesem Fall nichts Dauerhaftes draus, aber die prinzipielle Möglichkeit besteht grundsätzlich schon.

 

Auch bei einer Gemeinschaft, die grundsätzlich dazu bereit wäre, wird es natürlich sehr auf den Einzelfall ankommen.

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Die Betreffende hatte noch keine ewige Profeß, aber dennoch die Jungfrauenweihe? Das ist eigentlich so gut wie unmöglich...

Das sehe ich auch so, denn normalerweise wird keine Lebensentscheidung für den persönlichen Weg (Jungfrauenweihe) getroffen, solange die hier im Zusammenhang stehende Lebensentscheidung bezüglich der Lebensform und Gemeinschaft (ewige Profeß) noch nicht gefallen ist. Einzig vorstellbare Ausnahme: jemand hat die Jungfrauenweihe für das Leben in der Welt empfangen und entschließt sich erst später zum Ordenseintritt. Dürfte aber selten sein und setzt einen jahrelangen Vorbereitungsprozeß voraus, der ein nochmaliges Hin und Her sehr unwahrscheinlich klingen läßt.

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"Jungfrauenweihe" hört sich fast an wie "Jugendweihe". Schrecklich!

stimmt, wenn man von beidem wenig weiß, klingt es ähnlich.

SCNR

(kann auch von mir aus wegmoderiert werden, da beides kein inhaltlicher Beitrag ist)

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"Jungfrauenweihe" hört sich fast an wie "Jugendweihe". Schrecklich!

stimmt, wenn man von beidem wenig weiß, klingt es ähnlich.

SCNR

(kann auch von mir aus wegmoderiert werden, da beides kein inhaltlicher Beitrag ist)

 

 

Wenn ab jetzt beim Thema geblieben wird, kann es als kleiner Scherz zwischendurch stehen bleiben.

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Die Betreffende hatte noch keine ewige Profeß, aber dennoch die Jungfrauenweihe? Das ist eigentlich so gut wie unmöglich...

Das sehe ich auch so, denn normalerweise wird keine Lebensentscheidung für den persönlichen Weg (Jungfrauenweihe) getroffen, solange die hier im Zusammenhang stehende Lebensentscheidung bezüglich der Lebensform und Gemeinschaft (ewige Profeß) noch nicht gefallen ist. Einzig vorstellbare Ausnahme: jemand hat die Jungfrauenweihe für das Leben in der Welt empfangen und entschließt sich erst später zum Ordenseintritt. Dürfte aber selten sein und setzt einen jahrelangen Vorbereitungsprozeß voraus, der ein nochmaliges Hin und Her sehr unwahrscheinlich klingen läßt.

 

B) Das ist richtig! Sorry, habe nachgefragt: Ich hatte das falsch verstanden.

Damit ist es aber klar geworden.

Gibt es eigentlich einen Überblick über die Bestimmungen / (Wieder-) Aufnahme von allen Klöstern in einem?

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Gibt es eigentlich einen Überblick über die Bestimmungen / (Wieder-) Aufnahme von allen Klöstern in einem?

Es wird schon allgemeine Hinweise geben, die aus dem Kirchenrecht oder den allgemeinen Direktorien über das geweihte Leben entstammen müßten. Konkrete Anweisungen kann ich mir aber da nur schwer vorstellen, weil die Orden sich ja in vielem unterscheiden und der einzelne Konvent und der konkrete Weg der Kandidatin eine wesentliche Rolle spielen. Am besten ist es, mit dem konkreten Kloster Kontakt aufzunehmen. Vielleicht schadet auch ein Gespräch mit dem Ordensreferenten des Bistums, in dem sich das Kloster befindet, nicht.

bearbeitet von TomTom
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Wie sind die Regeln? Wenn es grundsätzlich solche gibt, wo kann ich das nachlesen?

Übrigens, das weiß ich auch nicht: Kann man Nonne werden, wenn man nicht mehr die "Unschuld" hat?. Wenn nein, wird das und wie geprüft?

Wie gesagt, die Regeln sind von Kloster zu Kloster verschieden. Der Betreffenden wird wohl nichts anderes übrig bleiben als dies vor Ort zu klären.

Wie die Jungfräulichkeit, wenn diese überhaupt als Voraussetzung betrachtet wird, festgestellt wird, weiß ich nicht. Möglichweise wird hier eine ärztliche Bescheinigung verlangt.

Ich kann mir Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ordensmitgliedschaft nicht vorstellen. Hier in Erfurt gab es bis vor 300 Jahren (da zogen Ursulininnen ein) einen Konvent der Magdalenerinnen. Diese gründeten sich (oder bestanden prinzipiell) aus ehemaligen gefallenen Mädchen. Trotzdem war es eine voll anerkannte Ordensgemeinschaft.

 

Hallo soames,

 

das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt durchaus Nonnenklöster, die darauf Wert legen und konsequenterweise dann auch keine Witwen aufnehmen. Das ist sicher nicht die Regel, aber das muss man dann im Einzelfall sehen.

 

Das wußte ich nicht. Interessant.

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