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Kirchensteuer und Umzug


Iudex

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Liebe Forum-Mitglieder,

 

vielleicht ist unter Euch ein Experte für Steuerrecht, der mir folgende Frage zur Kirchensteuer beantworten kann:

 

Bis September letzten Jahres habe ich in Bayern gelebt und musste dort nur 8% Kirchensteuer zahlen. Nun bin ich nach Rheinland-Pfalz gezogen, habe hier erst meine Steuererklärung für 2004 abgegegeben und interessanterweise wurden auch für das Jahr 2004 9% Kirchensteuer festgesetzt. Die freundliche Finanzbeamtin hat mir am Telefon treuherzig erklärt, dass das korrekt sei.

 

Kann das eine/r von Euch bestätigen?

 

Grüße von Iudex

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Liebe Forum-Mitglieder,

 

vielleicht ist unter Euch ein Experte für Steuerrecht, der mir folgende Frage zur Kirchensteuer beantworten kann:

 

Bis September letzten Jahres habe ich in Bayern gelebt und musste dort nur 8% Kirchensteuer zahlen. Nun bin ich nach Rheinland-Pfalz gezogen, habe hier erst meine Steuererklärung für 2004 abgegegeben und interessanterweise wurden auch für das Jahr 2004 9% Kirchensteuer festgesetzt. Die freundliche Finanzbeamtin hat mir am Telefon treuherzig erklärt, dass das korrekt sei.

 

Kann das eine/r von Euch bestätigen?

 

Grüße von Iudex

Das hört sich widersinnig an.

Allerdings ist das deutsche Steuerrecht oft widersinnig.

Ich würde jedenfalls umgehend schriftlichen Widesrspruch einlegen, auch wen für die Monate Januar bis September 2005 mehr als 8% abgerechnet werden.

 

Werner

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@ Werner001

 

Mir scheint das ebenfalls widersinnig. Auch wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2004 erst im Dezember 2005 abgegeben habe, müsste doch maßgeblich sein, welche Steuersätze an dem Ort galten, an dem ich 2004 gewohnt habe. Andernfalls wird doch rückwirkend eine höhere Steuer erhoben, die ich zu diesem Zeitpunkt in Bayern gar nicht entrichten musste?! B)

 

Werde wahrscheinlich Widerspruch einlegen, freue mich aber über weitere Antworten!

 

Iudex

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@ Werner001

 

Mir scheint das ebenfalls widersinnig. Auch wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2004 erst im Dezember 2005 abgegeben habe, müsste doch maßgeblich sein, welche Steuersätze an dem Ort galten, an dem ich 2004 gewohnt habe. Andernfalls wird doch rückwirkend eine höhere Steuer erhoben, die ich zu diesem Zeitpunkt in Bayern gar nicht entrichten musste?! B)

 

Werde wahrscheinlich Widerspruch einlegen, freue mich aber über weitere Antworten!

 

Iudex

Nicht nur wahrscheinlich, den Widerspruch solltest du auf jeden Fall einlegen!

 

Werner

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@ Werner001

 

Mir scheint das ebenfalls widersinnig. Auch wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2004 erst im Dezember 2005 abgegeben habe, müsste doch maßgeblich sein, welche Steuersätze an dem Ort galten, an dem ich 2004 gewohnt habe. Andernfalls wird doch rückwirkend eine höhere Steuer erhoben, die ich zu diesem Zeitpunkt in Bayern gar nicht entrichten musste?! B)

 

Werde wahrscheinlich Widerspruch einlegen, freue mich aber über weitere Antworten!

 

Iudex

 

 

Hallo Iudex,

 

da du in Bayern nachträglich Kirchgeld (als Ausgleich für die niedrigere Kirchensteuer) bezahlen müsstest, wird die Kirchensteuer in den Bundesländern mit höherem Steuersatz (aber ohne Kirchgeldforderung) wohl als gleich hoch angesehen.

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@ Werner001

 

Mir scheint das ebenfalls widersinnig. Auch wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2004 erst im Dezember 2005 abgegeben habe, müsste doch maßgeblich sein, welche Steuersätze an dem Ort galten, an dem ich 2004 gewohnt habe. Andernfalls wird doch rückwirkend eine höhere Steuer erhoben, die ich zu diesem Zeitpunkt in Bayern gar nicht entrichten musste?! B)

 

Werde wahrscheinlich Widerspruch einlegen, freue mich aber über weitere Antworten!

 

Iudex

 

Die Kirchensteuer ist einkommensabhängig, der Betrag für Kirchgeld ist kein prozentualer Anteil vom Einkommen.

 

 

Hallo Iudex,

 

da du in Bayern nachträglich Kirchgeld (als Ausgleich für die niedrigere Kirchensteuer) bezahlen müsstest, wird die Kirchensteuer in den Bundesländern mit höherem Steuersatz (aber ohne Kirchgeldforderung) wohl als gleich hoch angesehen.

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@ Werner001

 

Mir scheint das ebenfalls widersinnig. Auch wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2004 erst im Dezember 2005 abgegeben habe, müsste doch maßgeblich sein, welche Steuersätze an dem Ort galten, an dem ich 2004 gewohnt habe. Andernfalls wird doch rückwirkend eine höhere Steuer erhoben, die ich zu diesem Zeitpunkt in Bayern gar nicht entrichten musste?! B)

 

Werde wahrscheinlich Widerspruch einlegen, freue mich aber über weitere Antworten!

 

Iudex

 

 

Hallo Iudex,

 

da du in Bayern nachträglich Kirchgeld (als Ausgleich für die niedrigere Kirchensteuer) bezahlen müsstest, wird die Kirchensteuer in den Bundesländern mit höherem Steuersatz (aber ohne Kirchgeldforderung) wohl als gleich hoch angesehen.

Kirchgeld hab ich meiner Lebtag noch nie bezahlen müssen, weder in Bayern noch in BW, wo der Steuersatz auch 8% ist.

 

Steuern werden immer nach Wohnort bezahlt und nie nach dem Ort des bearbeitenden Finanzamtes, sonst müsste Iudex für 2004 auch seeeeeehr lange Anfahrten zum Arbeitsplatz ansetzen dürfen!

 

Werner

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Habe im Internet unter diesem Link eine Übersicht über die geltenden Kirchensteuergesetze gefunden. Ich hoffe, es hilft Dir weiter!

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@Kurdirektor

 

Vielen Dank für den Link, ich werde mich einmal durch die Gesetzestexte kämpfen...

 

Heute Morgen habe ich übrigens auf dem für mich zuvor zuständigen Kirchensteueramt in Augsburg angerufen. Die waren sie sich sicher, dass nur 8% angesetzt werden dürfen.

Was soll man sagen? Offensichtlich gilt auch hier der Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen...

 

Werde heute Widerspruch einlegen.

 

LG von Iudex

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Liebe Leute,

 

der Widerspruch wurde zwischenzeitlich vom Finanzamt akzeptiert, also doch nur 8% Kirchensteuer für 2004.

 

Danke nochmal für Eure Mithilfe!

 

Grüße von Iudex

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