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Noch ne' Frage


DasX

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Grüße...

 

Auf meinem Irren durch die Web-Weiten stieß ich auf einen kleinen Hoffnungsschimmer....

 

"Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beiden Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo umgekehrt eine hernach eingegangene zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als eine sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist, da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden. Eine solche Regelung scheint mir... von der Tradition her gedeckt." (Joseph Ratzinger: Zur Frage nach der Unauflöslichkeit der Ehe.)

 

Naja, ich traue der Quelle nicht so ganz... kann das hier jemand bestätigen ? Weniger, dass das Zitat von uns Papa Bene, sondern ob das Möglich ist ? Und wenn, warum sacht einem datt dann keiner ???? B)

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Ich verstehe v.a. nicht, warum wir hier nicht die Praxis der Ostkirchen (Bußzeit von 3-4 Jahren nach Trennung bei zerrütteter Ehe) übernehmen könnten.

 

Auf der Grundlage der Einheit in Verschiedenheit mit den Orthodoxen könnte doch wohl nicht deren Wiederheirat als schwere Sünde verworfen werden, oder?

 

Und was ist eigentlich mit dem alten Grundsatz, dass niemand über sein Können hinaus verpflichtet werden kann (nemo ultra posse iudicatur)?

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Ich muss dich leider entteuschen, denn das ist nur die halbe Warheit:

 

"Der mutige Aufruf, das Kommunionsverbot für wiederverheiratete

geschiedene Christenaufzuheben, stammte von Joseph Ratzinger. Das war

1972.

 

Später, als Präfekt der Glaubenskongregation, zog sich der Kardinal

wieder auf die offizielle Lehre zurück und bekräftigte die geltende

Sanktion."

 

http://www.pressemitteilungen-24.de/Vermis...entar-hilfe.php

 

Tobias

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Dass die Quelle echt, aber nicht aktuell ist, war mir schon klar. Im Zusammenhang mit dem Vorstoß der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz (wohl am Anfang der 1990er) war auch dieses Zitat "ausgegraben" worden und die Presse rückte den damaligen Kardinal in die Nähe der Politiker, die auch "ihr dummes Geschwätz von vor einem Monat(???) nicht mehr kümmert".

 

Der Moraraltheologieprofessor Dr. Bernhard Häring, der zu meiner Studienzeit (1959-1964) als eher konservativ galt, hat die letzten Jahre seines Lebens dem von euch angesprochenen Problem gewidmet und sich für die "orthodoxe Lösung" eingesetzt.

bearbeitet von Elima
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Gerlinde Blosche
Ich muss dich leider entteuschen, denn das ist nur die halbe Warheit:

 

"Der mutige Aufruf, das Kommunionsverbot für wiederverheiratete

geschiedene Christenaufzuheben, stammte von Joseph Ratzinger. Das war

1972.

 

Später, als Präfekt der Glaubenskongregation, zog sich der Kardinal

wieder auf die offizielle Lehre zurück und bekräftigte die geltende

Sanktion."

 

http://www.pressemitteilungen-24.de/Vermis...entar-hilfe.php

 

Tobias

Lieber X,

Du hast recht, dass die individuelle Betreuung bezüglich der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen mehr in der Öffentlichkeit bekannt werden sollte. Das vermisse ich auch schon seit einiger Zeit. Aber es gibt sie in der Kirche unter dem Namen "forum internum" . Dies sagte mir ein Priester aus dem Ordinariat , als ich genau den Punkt ansprach, dass diesbezüglich die Menschen zu wenig öffentlich informiert

werden.

Danke für Dein Interesse

Gruß Gerlinde

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