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Wie ist das mit der Kirchenmitgliedschaft?


Platona

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Ihr Lieben,

 

ich habe in einem zugegeben nicht emotionslosen Beitrag im Nachbarthreat die folgende Frage gestellt:

 

Mein Sohn ist noch Mitglied der katholischen Kirche. Er ist nie ausgetreten und war auch immer bereit seine Kirchensteuer zu zahlen. Er war und ist sowas wie ein "Taufscheinkatholik". Jetzt sollte er bei einer (evangelischen) Taufe Taufpate werden und ein "Demissionierungsschreiben" seiner Pfarrei vorlegen. Da ist er dann hingegangen und hat das haben wollen, stellte aber verwundert fest, daß er gar kein Mitglied der Kirche ist. Nach einem Blick auf seine Gehaltsabrechnung stellte er dann fest, daß er überhaupt keine Kirchensteuer zahlt. Nicht, daß ihn diese Tatsache betrübt, aber er findet das schade für das zu taufende Kind, daß er die Funktion des Taufpaten nicht ausüben kann.

 

Frage nun: Hat man meinen Sohn in Sippenhaft genommen, als seine Schwester und seine Mutter die Kirche verlassen haben? Möglich wäre es, denn der hiesige Pfarrer hängte die Nachricht unseres Kirchenaustritts im Info-Kasten öffentlich unter die Nachricht über die jüngst Verstorbenen.

Er kämpft eben in echter Don-Camillo-Manier gegen den antiklerikalen Geist, aber wenn er meinen Sohn da mit einbezogen hätte, wäre das schon eine Spur bösartiger.

 

Hinzufügen möchte ich noch, daß die evangelische Kirche in Bayern einen Schrieb seiner Taufgemeinde akzeptierte, als meine älteste Enkelin getauft wurde, während die unierte Kirche des Rheinlandes sich da anscheinend mehr ziert.

 

Liebe Grüße

Barbara

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Hallo Barbara,

 

da der Kirchenaustritt ja dem Staat gegenüber erklärt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Sohn hier von seinem Pfarrer "in Sippenhaft" genommen wurde. Ich würde an seiner Stelle bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob dort ein Fehler passiert ist.

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Hallo Barbara,

 

da der Kirchenaustritt ja dem Staat gegenüber erklärt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Sohn hier von seinem Pfarrer "in Sippenhaft" genommen wurde. Ich würde an seiner Stelle bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob dort ein Fehler passiert ist.

Wieso? Wer wird denn schlafende Hunde wecken, wenn man eh nur alle Jubeljahre mal was mit der Kirche zu tun hat? Ich frage mich nur, wie sowas passieren kann.

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Hallo Barbara,

 

da der Kirchenaustritt ja dem Staat gegenüber erklärt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Sohn hier von seinem Pfarrer "in Sippenhaft" genommen wurde. Ich würde an seiner Stelle bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob dort ein Fehler passiert ist.

Wieso? Wer wird denn schlafende Hunde wecken, wenn man eh nur alle Jubeljahre mal was mit der Kirche zu tun hat? Ich frage mich nur, wie sowas passieren kann.

 

 

Man kann ohne weitere Formalitäten aus der Kirche austreten, indem man bei einem Umzug bei der Neuanmeldung auf dem Bürgeramt unter Religionszugehörigkeit "keine" angibt.

 

Damit entfällt künftig der Abzug der Kirchensteuer weil auch kein Eintrag mehr auf der Lohnsteuerkarte stattfindet. Allerdings wird man auch in keiner Gemeinde mehr als Mitglied geführt und entsprechende Rechte z. B. auf eine kirchliches Begräbnis oder wie hier auf die Übernahme einer Patenschaft können auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

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Aha! Danke Dir, Hedda. Das hat der Schussel bestimmt vergessen einzutragen, ich kenne doch meinen Sohn. Das ist wahrscheinlich die richtige Erklärung.

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Aha! Danke Dir, Hedda. Das hat der Schussel bestimmt vergessen einzutragen, ich kenne doch meinen Sohn. Das ist wahrscheinlich die richtige Erklärung.

Ich verweise auf meinen Beitrag in den GG, unter "er kanns nicht lassen", und bin daher der Meinung, dass es reichen muss, wenn er einen taufschein und seine Firmbescheinigung beibringt. Er sollte vielleicht den Herrn Pfarrer darauf hinweisen, dass er eine schwere Sünde begeht, wenn er einem Täufling die Taufe verweigert.

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@Platona: Die gleiche Erklärung wie Hedda habe ich im Nachbarthread gegeben - nur mit anderen Worten.

 

@Sokrates: Von einer Taufverweigerung war doch überhaupt nicht die Rede. Damit eine Taufe gespendet werden kann, bedarf es nicht notwendigerweise eines Paten. Der Pate/die Patin muss nachweisen, dass er/sie nicht aus der Kirche ausgetreten ist. Das verlangen übrigens auch die evangelischen Kollegen:

 

http://www.ekd.de/initiative/taufe.html

 

http://www.bayern-evangelisch.de/web/glaub...n_taufe_faq.php

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Man kann ohne weitere Formalitäten aus der Kirche austreten, indem man bei einem Umzug bei der Neuanmeldung auf dem Bürgeramt unter Religionszugehörigkeit "keine" angibt.

 

Damit entfällt künftig der Abzug der Kirchensteuer weil auch kein Eintrag mehr auf der Lohnsteuerkarte stattfindet. Allerdings wird man auch in keiner Gemeinde mehr als Mitglied geführt und entsprechende Rechte z. B. auf eine kirchliches Begräbnis oder wie hier auf die Übernahme einer Patenschaft können auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Mit solchen Tips sollte man höchst vorsichtig umgehen. Es gibt Fälle, in denen - wo so etwas herausgekommen ist - der Betreffende für 10 Jahre die Kirchensteuer nachentrichten durfte. Dafür sorgt nicht die Kirche, sondern das Finanzamt, das hier nicht nur im (finanziellen) Interesse der Kirche handelt, sondern dem Staat seine Vergütung für den Einzug sichert. Und ob ein Austritt rückwirkend erklärt werden kann, halte ich ich mindestens für unsicher. Also: wer austreten will, sollte den vorgesehenen Weg beschreiten und so für sich Rechtssicherheit schaffen. Wer nicht austreten will, sollte sich an der Kirchensteuer nicht stören.

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Man kann ohne weitere Formalitäten aus der Kirche austreten, indem man bei einem Umzug bei der Neuanmeldung auf dem Bürgeramt unter Religionszugehörigkeit "keine" angibt.

So einfach ist das nicht. Die Kirche kann immer noch anhand der Taufregister Deine Mitgliedschaft nachweisen und im Zweifelsfalle auf den Nachweis des Austritts bestehen. So geschehen im Osten, wo die evangelische Kirche von Tausenden in der der "DDR" schon Ausgetretenen Steuernachzahlungen einfordern wollte. Die hatten nämlcih alle Taufregistereinträge aber keine Austrittsbescheinigungen.

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Man kann ohne weitere Formalitäten aus der Kirche austreten, indem man bei einem Umzug bei der Neuanmeldung auf dem Bürgeramt unter Religionszugehörigkeit "keine" angibt.

 

Damit entfällt künftig der Abzug der Kirchensteuer weil auch kein Eintrag mehr auf der Lohnsteuerkarte stattfindet. Allerdings wird man auch in keiner Gemeinde mehr als Mitglied geführt und entsprechende Rechte z. B. auf eine kirchliches Begräbnis oder wie hier auf die Übernahme einer Patenschaft können auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Mit solchen Tips sollte man höchst vorsichtig umgehen. Es gibt Fälle, in denen - wo so etwas herausgekommen ist - der Betreffende für 10 Jahre die Kirchensteuer nachentrichten durfte. Dafür sorgt nicht die Kirche, sondern das Finanzamt, das hier nicht nur im (finanziellen) Interesse der Kirche handelt, sondern dem Staat seine Vergütung für den Einzug sichert. Und ob ein Austritt rückwirkend erklärt werden kann, halte ich ich mindestens für unsicher. Also: wer austreten will, sollte den vorgesehenen Weg beschreiten und so für sich Rechtssicherheit schaffen. Wer nicht austreten will, sollte sich an der Kirchensteuer nicht stören.

 

 

 

Mir wurde erklärt dass dieser informeller Austritt von der Kirche als solcher gewertet wird: Kirchliches Begräbnis wird versagt. Und Platonas Sohn darf offensichtlich kein Taufpate werden.

 

Trotzdem Kirchensteuer nachzufordern kann unter solchen Umständen nicht in Ordnung sein.

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Mir wurde erklärt dass dieser informeller Austritt von der Kirche als solcher gewertet wird: Kirchliches Begräbnis wird versagt. Und Platonas Sohn darf offensichtlich kein Taufpate werden.

 

Trotzdem Kirchensteuer nachzufordern kann unter solchen Umständen nicht in Ordnung sein.

Recht haben und Recht behalten sind zwei Paar Schuhe. Und ob das, was Recht ist, auch richtig ist, erst recht.

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Man kann ohne weitere Formalitäten aus der Kirche austreten, indem man bei einem Umzug bei der Neuanmeldung auf dem Bürgeramt unter Religionszugehörigkeit "keine" angibt.

 

Damit entfällt künftig der Abzug der Kirchensteuer weil auch kein Eintrag mehr auf der Lohnsteuerkarte stattfindet. Allerdings wird man auch in keiner Gemeinde mehr als Mitglied geführt und entsprechende Rechte z. B. auf eine kirchliches Begräbnis oder wie hier auf die Übernahme einer Patenschaft können auch nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Mit solchen Tips sollte man höchst vorsichtig umgehen. Es gibt Fälle, in denen - wo so etwas herausgekommen ist - der Betreffende für 10 Jahre die Kirchensteuer nachentrichten durfte. Dafür sorgt nicht die Kirche, sondern das Finanzamt, das hier nicht nur im (finanziellen) Interesse der Kirche handelt, sondern dem Staat seine Vergütung für den Einzug sichert. Und ob ein Austritt rückwirkend erklärt werden kann, halte ich ich mindestens für unsicher. Also: wer austreten will, sollte den vorgesehenen Weg beschreiten und so für sich Rechtssicherheit schaffen. Wer nicht austreten will, sollte sich an der Kirchensteuer nicht stören.

 

Meine Frau kam ursprünglich als Studentin nach Deutschland. Vor ein paar Jahren bekam sie die Arbeitserlaubnis, der Herr, der die Lohnsteuerkarte ausstellte, fragte gar nicht nach der Konfession, sondern trug einfach nichts ein.

 

Sie ist also nie aus der Kirche ausgetreten, aber irgendwie in Deutschland auch kein Kirchenmitglied. Da sie nur halbtags arbeitet und Steuerklasse 5 ist, findet sie es in Ordnung keine Kirchensteuern zu bezahlen. In dem Land wo sie herkommt, zahlen unter 10 % der Gläubigen den "Zehnten" also das Gegenstück zur Kirchensteuer. Nach Deutscher Denkweise wären dort also nicht 65 % sondern nur etwa 6 % der Bevölkerung Katholiken.

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Nach Deutscher Denkweise wären dort also nicht 65 % sondern nur etwa 6 % der Bevölkerung Katholiken.

Das ist doch Unsinn. Ich habe die meiste Zeit meines Arbeitslebens keine Kirchensteuer gezahlt, obwohl RK auf der Steuerkarte stand. Bei 4 Kindern muß man schon ganz gut verdienen, um mit zwei Grundfreibeträgen, 4 Kinderfreibeträgen und einem Behindertenfreibetrag in die Kirchensteuerpflicht zu fallen.

 

Mir wurde erklärt dass dieser informeller Austritt von der Kirche als solcher gewertet wird: Kirchliches Begräbnis wird versagt. Und Platonas Sohn darf offensichtlich kein Taufpate werden.

 

Trotzdem Kirchensteuer nachzufordern kann unter solchen Umständen nicht in Ordnung sein.

Das mit dem Begräbnis ist keineswegs zu verallgemeinern, sondern hängt vom Einzelfall ab, im Zweifelsfall kann die Zugehörigkeit zur Kirche nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Es gibt jede Menge Leute, die durch Erfassungsfehler nicht im Melderegister stehen, aber ihr Leben lang praktizierende Katholiken waren. Um Taufpate zu werden, kann jemand wie Platonas Sohn einen aktuellen Taufregisterauszug von seinem Taufpfarramt anfordern. Steht dort kein Austritt drin (dafür sollte die Firmung drinstehen), kann er Pate sein. Maßgeblich sind hierfür im Zweifelsfall die Matrikelbücher, nicht die Datei des Meldeamtes. Und was das Nachfordern betrifft: Wer sich an die vorgegebenen Verfahrenswege hält, hat kein Problem mit dem Finanzamt (okay, die Motivation zum Zahlen mal außen vor). Ansonsten gibts Nachforderungen innerhalb der Verjährungsgrenzen. Aus einem Verfahrensfehler bei der Abgabe der Steuererklärung ergibt sich schließlich auch noch keine Steuerbefreiung.

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Nach Deutscher Denkweise wären dort also nicht 65 % sondern nur etwa 6 % der Bevölkerung Katholiken.

Das ist doch Unsinn. Ich habe die meiste Zeit meines Arbeitslebens keine Kirchensteuer gezahlt, obwohl RK auf der Steuerkarte stand. Bei 4 Kindern muß man schon ganz gut verdienen, um mit zwei Grundfreibeträgen, 4 Kinderfreibeträgen und einem Behindertenfreibetrag in die Kirchensteuerpflicht zu fallen.

 

Du hast natürlich recht, die Leute, die keine Kirchensteuer zu bezahlen brauchen hatte ich gar nicht berücksichtigt. Hast du eine Ahnung wieviel Prozent der Kirchenmitglieder in D das in etwa sind ?

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Nach Deutscher Denkweise wären dort also nicht 65 % sondern nur etwa 6 % der Bevölkerung Katholiken.

Das ist doch Unsinn. Ich habe die meiste Zeit meines Arbeitslebens keine Kirchensteuer gezahlt, obwohl RK auf der Steuerkarte stand. Bei 4 Kindern muß man schon ganz gut verdienen, um mit zwei Grundfreibeträgen, 4 Kinderfreibeträgen und einem Behindertenfreibetrag in die Kirchensteuerpflicht zu fallen.

 

Du hast natürlich recht, die Leute, die keine Kirchensteuer zu bezahlen brauchen hatte ich gar nicht berücksichtigt. Hast du eine Ahnung wieviel Prozent der Kirchenmitglieder in D das in etwa sind ?

Nein, Zahlen habe ich da nicht. Das dürfte ja auch ständig wechseln. Um das wenigstens grob herauszubekommen, bräuchte man die Konfessionszugehörigkeit nach Altersgruppen, um den größten Teil der Rentner herauszufiltern, die i.d.R. keine Steuern zahlen, müßte die steuerpflichtigen Pensionäre abziehen, Arbeitslosenzahlen dürften etwa dem Durchschnitt der Bevölkerung entsprechen, Einkommenshöhen bezogen auf die Familiengröße, aaaaarrrrgh. Nee, das ist mir deutlich zuviel Statistik. Aber vielleicht hat ja jemand beim Statistischen Bundesamt sowas rausgefummelt. Die haben ja Spaß am Daten sammeln und auswerten. B)

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