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Katholisch trotz Kirchenaustritt?


Die Angelika

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Die Angelika

Dieser Thread wurde nicht von Angelika eröffnet, sondern von mir aus "Er kann's nicht lassen ... herausgesplittet.

GAbriele

 

 

hallo

 

 

hallo Elima

 

ich kann deine Argumentation sehr gut nachvollziehen. Es ist (meistens) auch dide meinige. Aber in der letzten Zeit stelle ich mir die Frage, ob ich mit dieser Einstellung nicht letztlich ein Sytsem stütze, das ich nicht stützen dürfte...

 

alles Liebe

 

Angelika

 

und wiedermal frag ich dich nach alternativen

was möchtest du stattdessen tun?

 

 

dachte eigentlich, dss das in dem Kontext grad deutlich genug erkennbar gewesen wäre, was ich stattdessen tun wollen würde:

vielleicht aus der rk Kirche austreten und meinen christlichen Glauben leben, ohne diese Institution mit unseren Steuergeldern zu unterstützen. WEnn ich mir überlege, was alles zusätzlich an tollen Initiativen unterstützt werden könnte mit diesem Geld.....

 

alles Liebe

 

Angelika

Edited by Gabriele
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vielleicht aus der rk Kirche austreten und meinen christlichen Glauben leben, ohne diese Institution mit unseren Steuergeldern zu unterstützen. WEnn ich mir überlege, was alles zusätzlich an tollen Initiativen unterstützt werden könnte mit diesem Geld.....

Das Wort "austreten" ist dabei höchst irreführend. Man kann aus der katholischen Kirche eigentlich gar nicht austreten: Die Taufe ist nach katholischer Lehre ein "unauslöschliches Prägemal". Man kannalso höchstens "vom Glauben abfallen", also "Apostasie" begehen.

 

Nach dem Kirchenrecht muss man also vor einem Geistlichen (!!!) den Abfall vom Glauben bekunden, dannist man nicht mehr Mitglied der Gemeinschaft.

 

Wenn man also "nur" vor dem Standesamt, mithin einer staatlichen Stelle, den Austritt erklärt, dann hat das bürgerlich-rechtliche KOnsequenzen, insbesondere, dass man keine Kirchensteuern mehr bezahlen darf, aber ist für die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche vollkommen irrelevant. Das einzige, was der Bischof tun kann, ist, das Mitglied mit einer Strafe wegen unsolidarischen Verhaltens zu belegen (weil man die Gemeinschaft nicht mehr finanziell unterstützt). Die Strafe muss aber dem Vergehen angemessen sein. Ausschluss (etwas Schlimmeres als Exkommunikation) kann es somit nicht sein.

 

Woher ich das habe? Man kann bei kath.ne auch mal was Gescheites finden. Quelle.

 

Vielleicht sollte man diese Möglichkeit im Bistum Regensburg etwas besser bekannt machen. B) Mann könnte zum Beispiel ein wunderschönes Schreiben an den Herrn Bischof aufsetzen, mit dem man ihm bekundet, dass man selbstverständlich nicht vom Glauben abgefallen sei, im Gegenteil. Man habe nur dem Staat gegenüber erklärt, dass man keine Kirchensteuer mehr bezahlen wolle.

Edited by Sokrates
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Vielleicht sollte man diese Möglichkeit im Bistum Regensburg etwas besser bekannt machen. B) Mann könnte zum Beispiel ein wunderschönes Schreiben an den Herrn Bischof aufsetzen, mit dem man ihm bekundet, dass man selbstverständlich nicht vom Glauben abgefallen sei, im Gegenteil. Man habe nur dem Staat gegenüber erklärt, dass man keine Kirchensteuer mehr bezahlen wolle.

 

Gute Idee Sokrates :-)

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Die Angelika

hallo

 

vielleicht aus der rk Kirche austreten und meinen christlichen Glauben leben, ohne diese Institution mit unseren Steuergeldern zu unterstützen. WEnn ich mir überlege, was alles zusätzlich an tollen Initiativen unterstützt werden könnte mit diesem Geld.....

Das Wort "austreten" ist dabei höchst irreführend. Man kann aus der katholischen Kirche eigentlich gar nicht austreten: Die Taufe ist nach katholischer Lehre ein "unauslöschliches Prägemal". Man kannalso höchstens "vom Glauben abfallen", also "Apostasie" begehen.

 

 

ich habe auch nicht geschrieben, dass ich aus der katholischen Kirche austreten wolle. Es handelt sich 'nur' um die rk Kirche. B)

 

alles Liebe

 

Angelika

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ich habe auch nicht geschrieben, dass ich aus der katholischen Kirche austreten wolle. Es handelt sich 'nur' um die rk Kirche. B)

Nach dem was ich oben geschrieben habe, nicht mal das: Du wärest nur aus dem staatlichen Kirchensteuersystem ausgetreten. Du könntest selbstverständlich jeden Sonntag zur Kommunion, Deine Kinder taufen lassen, zur Beichte gehen, etc. pp.

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Die Angelika
ich habe auch nicht geschrieben, dass ich aus der katholischen Kirche austreten wolle. Es handelt sich 'nur' um die rk Kirche. :lol:

Nach dem was ich oben geschrieben habe, nicht mal das: Du wärest nur aus dem staatlichen Kirchensteuersystem ausgetreten. Du könntest selbstverständlich jeden Sonntag zur Kommunion, Deine Kinder taufen lassen, zur Beichte gehen, etc. pp.

 

 

hach...ich gerate geradezu ins Träumen.....jetzt muss ich nur noch meinen Mann davon überzeugen. B)

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Ein solcher Schritt meinerseits wäre undenkbar. Ich würde dem Herrn in Regensburg damit entschieden zuviel Ehre antun.

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Nach dem was ich oben geschrieben habe, nicht mal das: Du wärest nur aus dem staatlichen Kirchensteuersystem ausgetreten. Du könntest selbstverständlich jeden Sonntag zur Kommunion, Deine Kinder taufen lassen, zur Beichte gehen, etc. pp.

 

Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

 

Ich begrüße diese Darstellung aus Rom übrigens sehr. Führt dazu, daß sich die Kleriker auch mal leibhaftig und ohne Möglichkeit der Delegation um die Fernststehenden kümmern müssen.

Edited by rorro
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Die Angelika
Nach dem was ich oben geschrieben habe, nicht mal das: Du wärest nur aus dem staatlichen Kirchensteuersystem ausgetreten. Du könntest selbstverständlich jeden Sonntag zur Kommunion, Deine Kinder taufen lassen, zur Beichte gehen, etc. pp.

 

Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

 

Ich begrüße diese Darstellung aus Rom übrigens sehr. Führt dazu, daß sich die Kleriker auch mal leibhaftig und ohne Möglichkeit der Delegation um die Fernststehenden kümmern müssen.

 

und was geschieht, wenn ich mich einem solchen Gespräch verweigere?

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Ich nehme an, bin mir aber nicht sicher, daß dann Dein Austritt auch als Glaubensabfall gewertet werden wird, da es aus katholischer (und meiner Meinung nach auch logischer) Sicht eine nicht zu überbrückende Diskrepanz gibt zwischen dem Anspruch, weiterhin den römisch-katholischen Glauben zu haben (u.a. Bekenntnis im Credo der "einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche") und gleichzeitig ein Gespräch zu verweigern.

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und was geschieht, wenn ich mich einem solchen Gespräch verweigere?

Dann ist m.E. die Ernsthaftigkeit des Austrittsgesuchs definitiv nachgewiesen. Ich finde diese angedachte Regelung in der Tat nicht unsinnig, da zumindest mal die Gründe für Kirchenaustritte offen auf den Tisch kommen (können),

Ich sehe grad, Rorro ist mir mit den gleichen Gedankengängen zuvorgekommen.

Edited by holzi
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Die Angelika
Ich nehme an, bin mir aber nicht sicher, daß dann Dein Austritt auch als Glaubensabfall gewertet werden wird, da es aus katholischer (und meiner Meinung nach auch logischer) Sicht eine nicht zu überbrückende Diskrepanz gibt zwischen dem Anspruch, weiterhin den römisch-katholischen Glauben zu haben (u.a. Bekenntnis im Credo der "einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche") und gleichzeitig ein Gespräch zu verweigern.

 

 

so ein Schmarrn!

Es könnte4 ja auch Stimmverlust sein aufgrund des SChocks, mal einen leibahatfigen Seelsorger der rk Kirche zu sehen B)

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Die Angelika

und was geschieht, wenn ich mich einem solchen Gespräch verweigere?

Dann ist m.E. die Ernsthaftigkeit des Austrittsgesuchs definitiv nachgewiesen. Ich finde diese angedachte Regelung in der Tat nicht unsinnig, da zumindest mal die Gründe für Kirchenaustritte offen auf den Tisch kommen (können),

Ich sehe grad, Rorro ist mir mit den gleichen Gedankengängen zuvorgekommen.

 

 

definitiv nachgewiesen? ROFL!

Aber echt, ich finde die Regelung auch klasse, dass die da dann recherchieren sollen.

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Is ja ganz interessant. Vor einiger Zeit wurde ein Beitrag von mir, der sich mit dem Zusammenhang von sterbenden Völkern und Abtreibung befasste, mit der anschliessenden Frage wie der Glaube helfen könnte diese Probleme besser zu erkennen und aus dieser Erkenntnis zu handeln, nach kurzer Zeit in die Arena gepfeffert weil das angeblich keine Glaubensfrage mehr war oder je gewesen sein könnte. Jetzt wird in den Glaubensgesprächen nach der möglichst effektivsten Form des Kirchenaustrittes gesucht und kein Mod hält es für möglich oder nötig dass dieses auch in der Arena geschehen könnte. (hier hätten die Atheisten wenigstens noch die Möglichkeit die Ausgetretenen mit Laola o.ä. zu begrüssen) Aber mir fehlt sicher die Phantasie der Mods, aus einer Kirchenautrittsdebatte ein Glaubensgespräch zu erkennen. Das möge man mir dann gnädig verzeihen.

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so ein Schmarrn!

Es könnte4 ja auch Stimmverlust sein aufgrund des SChocks, mal einen leibahatfigen Seelsorger der rk Kirche zu sehen :lol:

 

Aha. Sehr überzeugend. B)

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Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

In einem solchen Gesprächmit mir würde der Geistliche die Ernsthaftigkeit erkennen, dass ichgar nicht austreten will, nur keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Das ist ja der Witz an der Sache.

 

In der Schweiz wäre mein Vorgehen nicht möglich: Dort ist es so, dass der Staat einen Austritt überhaupt nur akzeptiert, wenn er vom Pfarrer bestätigt ist. Dafür haben die Bürger ein wesentlich umfangreicheres (zivil legitimiertes) Mitspracherecht.

 

Meine Argumentation geht vielmehr so: "Herr Pfarrer, ich habe gelogen vor der staatlichen Autorität, ich habe behauptet, ich sei ein Apostat. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünde. Ich bin gar keiner".

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Aber mir fehlt sicher die Phantasie der Mods, aus einer Kirchenautrittsdebatte ein Glaubensgespräch zu erkennen.

Woran es Dir fehlt, möchte ich nicht beurteilen. Fakt ist: Wir diskutieren hier Möglichkeiten, wie man einem nicht mehr akzeptablen Bischof die finanzielle Unterstützung verweigern kann, ohne aus der Kirche auszutreten.

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vielleicht aus der rk Kirche austreten und meinen christlichen Glauben leben, ohne diese Institution mit unseren Steuergeldern zu unterstützen. WEnn ich mir überlege, was alles zusätzlich an tollen Initiativen unterstützt werden könnte mit diesem Geld.....

Das Wort "austreten" ist dabei höchst irreführend. Man kann aus der katholischen Kirche eigentlich gar nicht austreten: Die Taufe ist nach katholischer Lehre ein "unauslöschliches Prägemal". Man kannalso höchstens "vom Glauben abfallen", also "Apostasie" begehen.

 

Nach dem Kirchenrecht muss man also vor einem Geistlichen (!!!) den Abfall vom Glauben bekunden, dannist man nicht mehr Mitglied der Gemeinschaft.

 

Wenn man also "nur" vor dem Standesamt, mithin einer staatlichen Stelle, den Austritt erklärt, dann hat das bürgerlich-rechtliche KOnsequenzen, insbesondere, dass man keine Kirchensteuern mehr bezahlen darf, aber ist für die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche vollkommen irrelevant. Das einzige, was der Bischof tun kann, ist, das Mitglied mit einer Strafe wegen unsolidarischen Verhaltens zu belegen (weil man die Gemeinschaft nicht mehr finanziell unterstützt). Die Strafe muss aber dem Vergehen angemessen sein. Ausschluss (etwas Schlimmeres als Exkommunikation) kann es somit nicht sein.

 

Woher ich das habe? Man kann bei kath.ne auch mal was Gescheites finden. Quelle.

 

Vielleicht sollte man diese Möglichkeit im Bistum Regensburg etwas besser bekannt machen. B) Mann könnte zum Beispiel ein wunderschönes Schreiben an den Herrn Bischof aufsetzen, mit dem man ihm bekundet, dass man selbstverständlich nicht vom Glauben abgefallen sei, im Gegenteil. Man habe nur dem Staat gegenüber erklärt, dass man keine Kirchensteuer mehr bezahlen wolle.

 

Interessant ist das Rom in letzter Zeit die im deutschsprachigen Raum übliche Praxis Kirchenaustritt mit Apostasie gleichzusetzen als unzureichend erklärt hat was bei den bischöfen für einige irritation sorgt zur zeit

die von dir angesprochene praxis wird von traditionalisten schon seit den 70ern praktiziert

allerdings sollte man auch noch belegen können was man mit dem kirchenbeitrag macht sonst kann der bischof zu strafmaßnahmen schreiten wenn der betrag keinem katholischen zweck zugeführt wird

Edited by Siri
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Ich nehme an, bin mir aber nicht sicher, daß dann Dein Austritt auch als Glaubensabfall gewertet werden wird, da es aus katholischer (und meiner Meinung nach auch logischer) Sicht eine nicht zu überbrückende Diskrepanz gibt zwischen dem Anspruch, weiterhin den römisch-katholischen Glauben zu haben (u.a. Bekenntnis im Credo der "einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche") und gleichzeitig ein Gespräch zu verweigern.

 

 

so ein Schmarrn!

Es könnte4 ja auch Stimmverlust sein aufgrund des SChocks, mal einen leibahatfigen Seelsorger der rk Kirche zu sehen B)

Deinen Pfarrer kannst Du doch normalerweise ziemlich oft sehen.

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Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

In einem solchen Gesprächmit mir würde der Geistliche die Ernsthaftigkeit erkennen, dass ichgar nicht austreten will, nur keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Das ist ja der Witz an der Sache.

 

In der Schweiz wäre mein Vorgehen nicht möglich: Dort ist es so, dass der Staat einen Austritt überhaupt nur akzeptiert, wenn er vom Pfarrer bestätigt ist. Dafür haben die Bürger ein wesentlich umfangreicheres (zivil legitimiertes) Mitspracherecht.

 

Meine Argumentation geht vielmehr so: "Herr Pfarrer, ich habe gelogen vor der staatlichen Autorität, ich habe behauptet, ich sei ein Apostat. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünde. Ich bin gar keiner".

Nur wäre Deine Reue nicht besonders glaubwürdig, da Du (wie ich annehme) die Genugtuung verweigern würdest. Oder inwiefern würdest Du Deiner Pflicht zur Unterstützung der Kirche sonst nachkommen?

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Aber mir fehlt sicher die Phantasie der Mods, aus einer Kirchenautrittsdebatte ein Glaubensgespräch zu erkennen.

Woran es Dir fehlt, möchte ich nicht beurteilen. Fakt ist: Wir diskutieren hier Möglichkeiten, wie man einem nicht mehr akzeptablen Bischof die finanzielle Unterstützung verweigern kann, ohne aus der Kirche auszutreten.

Scherzkeks.

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Nur wäre Deine Reue nicht besonders glaubwürdig, da Du (wie ich annehme) die Genugtuung verweigern würdest. Oder inwiefern würdest Du Deiner Pflicht zur Unterstützung der Kirche sonst nachkommen?

Du meinst, der Pfarrer würde mir die Absolution verweigern, weil ich nicht die Reue durch Zahlung nachgewiesen habe?

 

Aber davon abgesehen: Wenn ich den Austritt nie vor einem Geistlichen erklärt habe, ihn im Gegenteil sogar vor einem Geistlichen dementiere, dann bin ich auch nicht ausgetreten. So ist die Rechtslage. Wenn ich die Erfüllung der Pflicht zur Unterstützung der Kirche nicht nachweisen kann, dann falle ich womöglich einer Kirchenstrafe anheim. Habe ich oben schon geschrieben. Aber die Strafe kann nicht Exkommuhnikation (oder gar Ausschluss) sein. Sonst würde ja Zahlungsverweigerung schlimmer geahndet als Massenmord.

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Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

In einem solchen Gesprächmit mir würde der Geistliche die Ernsthaftigkeit erkennen, dass ichgar nicht austreten will, nur keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Das ist ja der Witz an der Sache.

 

In der Schweiz wäre mein Vorgehen nicht möglich: Dort ist es so, dass der Staat einen Austritt überhaupt nur akzeptiert, wenn er vom Pfarrer bestätigt ist. Dafür haben die Bürger ein wesentlich umfangreicheres (zivil legitimiertes) Mitspracherecht.

 

Meine Argumentation geht vielmehr so: "Herr Pfarrer, ich habe gelogen vor der staatlichen Autorität, ich habe behauptet, ich sei ein Apostat. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünde. Ich bin gar keiner".

Nur wäre Deine Reue nicht besonders glaubwürdig, da Du (wie ich annehme) die Genugtuung verweigern würdest. Oder inwiefern würdest Du Deiner Pflicht zur Unterstützung der Kirche sonst nachkommen?

 

Es wäre durchaus möglich, gezielt kirchliche Einrichtungen eigener Wahl und/oder bedürftige Mitchristen direkt zu unterstützen. Auch dadurch käme man dieser Pflicht nach.

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Nur wäre Deine Reue nicht besonders glaubwürdig, da Du (wie ich annehme) die Genugtuung verweigern würdest. Oder inwiefern würdest Du Deiner Pflicht zur Unterstützung der Kirche sonst nachkommen?

Du meinst, der Pfarrer würde mir die Absolution verweigern, weil ich nicht die Reue durch Zahlung nachgewiesen habe?

 

Aber davon abgesehen: Wenn ich den Austritt nie vor einem Geistlichen erklärt habe, ihn im Gegenteil sogar vor einem Geistlichen dementiere, dann bin ich auch nicht ausgetreten. So ist die Rechtslage. Wenn ich die Erfüllung der Pflicht zur Unterstützung der Kirche nicht nachweisen kann, dann falle ich womöglich einer Kirchenstrafe anheim. Habe ich oben schon geschrieben. Aber die Strafe kann nicht Exkommuhnikation (oder gar Ausschluss) sein. Sonst würde ja Zahlungsverweigerung schlimmer geahndet als Massenmord.

Ja, Exkommunikation wäre es dann wohl nicht, da hast Du natürlich Recht. Aber die Genugtuung bzw. der Genugtuungswille gehört zur Beichte, sonst ist sie nicht vollständig. Es wäre dann also nötig, daß Du der Unterstützungspflicht im Rahmen des Dir tatsächlich möglichen nachkämest. Wenn Du dies ausschließen würdest (und darum geht es ja hier - die Verweigerung des Kirchenbeitrages), dann könntest Du eventuell zumindest nicht absolviert werden, oder?

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Dies gilt aber nur so lange, bis ein Geistlicher (sprich der Ortspfarrer oder -Bischof) in einem Gespräch die Gründe für den erklärten Austritt aus der Kirchengemeinschaft (so wird er ja derzeit noch gesehen bei Abmeldung der weiteren Kirchensteuerzahlung) eruieren will (ist übrigens in Österreich geplant). Sieht der Priester die Ernsthaftigkeit des Austrittswunsches, so sind Taufe, Kommunion etc. auch nach dem Kirchenrecht nicht mehr möglich.

In einem solchen Gesprächmit mir würde der Geistliche die Ernsthaftigkeit erkennen, dass ichgar nicht austreten will, nur keine Kirchensteuern mehr zahlen will. Das ist ja der Witz an der Sache.

 

In der Schweiz wäre mein Vorgehen nicht möglich: Dort ist es so, dass der Staat einen Austritt überhaupt nur akzeptiert, wenn er vom Pfarrer bestätigt ist. Dafür haben die Bürger ein wesentlich umfangreicheres (zivil legitimiertes) Mitspracherecht.

 

Meine Argumentation geht vielmehr so: "Herr Pfarrer, ich habe gelogen vor der staatlichen Autorität, ich habe behauptet, ich sei ein Apostat. In Demut und Reue bekenne ich meine Sünde. Ich bin gar keiner".

Nur wäre Deine Reue nicht besonders glaubwürdig, da Du (wie ich annehme) die Genugtuung verweigern würdest. Oder inwiefern würdest Du Deiner Pflicht zur Unterstützung der Kirche sonst nachkommen?

 

Es wäre durchaus möglich, gezielt kirchliche Einrichtungen eigener Wahl und/oder bedürftige Mitchristen direkt zu unterstützen. Auch dadurch käme man dieser Pflicht nach.

Stimmt. Aber wer bezahlt zum Schluß den Priester (der ja hier die Beichte abnehmen soll), wenn sich jeder, um einem ihm nicht genehmen Bischof (was steckt da überhaupt für eine Vorstellung dahinter?) eins auszuwischen, sich an der Finanzierung von Pfarrei und Bistum und den anderen in diesem Bereich anfallenden Aufgaben entzieht? Das ist in meinen Augen eine Aufkündigung der Gemeinschaft mit dem Ortsbischof (obwohl das ja bei Sokrates nicht stimmte, der mischt ja in anderen Diözesen aktiv mit).

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