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gültige Ehe?


chris20bo

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Hallo liebe Schwestern und Brüder,

 

eine kirchenrechtliche Frage:

 

Frau X (nicht getauft) heiratet Mann y (katholisch).

 

Auf die kirchliche Trauung wird verzichtet.

 

Ist die Ehe gültig oder handelt es sich um einen formellen Mangel?

 

Könnte die Frau X, wenn die "alte" Ehe geschieden wird, wieder einen Katholiken (diesesmal kirchlich) heiraten?

 

oder dürfte der neue Ehemann nicht mehr das Sakrament der Eucharistie empfangen?

 

LG

Chris

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Hallo liebe Schwestern und Brüder,

 

eine kirchenrechtliche Frage:

 

Frau X (nicht getauft) heiratet Mann y (katholisch).

 

Auf die kirchliche Trauung wird verzichtet.

 

Ist die Ehe gültig oder handelt es sich um einen formellen Mangel?

 

Könnte die Frau X, wenn die "alte" Ehe geschieden wird, wieder einen Katholiken (diesesmal kirchlich) heiraten?

 

oder dürfte der neue Ehemann nicht mehr das Sakrament der Eucharistie empfangen?

 

LG

Chris

 

 

Hallo Chris,

 

das ist eindeutig eine Frage und weniger ein Glaubensgespräch.

Ich schiebe Deinen Thread deshalb nach F&A, wo sich sicher jemand findet, der die Frage beantworten kann.

 

Liebe Grüße, Gabriele

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Hallo Chris,

der katholische Partner ist auf jeden Fall formpflichtig. Er ist an die katholische Eheschließungsform gebunden. Die Ehe ist nur dann gültig, wenn eine Dispens von der katholischen Eheschließungsform vorliegt. Davon ist wohl nicht auszugehen. Sofern also keine ausdrückliche Dispens vorliegt, ist die Ehe nicht zustande gekommen. Die Frau kann also nach Scheidung einen neuen katholischen Mann diesmal kirchlich heiraten. Der derzeitige katholische Partner lebt kirchenrechtlich gesehen mit einer Frau zusammen mit der er nicht gültig verheiratet ist.

romeroxav

bearbeitet von romeroxav
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Der derzeitige katholische Partner lebt kirchenrechtlich gesehen mit einer Frau zusammen mit der er nicht gültig verheiratet ist.

Aber ist die Ehe nicht ein Sakrament, welches nicht eines Priesters oder einer bestimmten Form bedarf?

 

Ich dachte immer, dass eine Partnerschaft dann eine [gültige] Ehe ist, wenn die beiden Partner ihre Liebe und den Willen zur Ehe vor sich und Gott bezeugen.

 

B)

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Der derzeitige katholische Partner lebt kirchenrechtlich gesehen mit einer Frau zusammen mit der er nicht gültig verheiratet ist.
Aber ist die Ehe nicht ein Sakrament, welches nicht eines Priesters oder einer bestimmten Form bedarf?
Aber doch nicht für Katholiken.

 

Eine Ehe zwischen Katholiken ist sakramental und formpflichtig.

 

Eine Ehe zwischen Christen, die nicht römisch katholisch sind, ist sakramental aber nicht formpflichtig.

 

Eine Ehe zwischen Ungetauften ist nicht sakramental und nicht formpflichtig aber als Naturehe gültig.

 

Eine Ehe zwischen einem Katholiken und einer getauften nicht-Katholikin ist sakramental und formpflichtig.

 

Eine Ehe zwischen einem Katholiken und einer Ungetauften ist nicht sakramental aber formpflichtig.

 

Eine Ehe zwischen einem getauften Nicht-katholiken und einer Ungetauften ist nicht sakramental und nicht formpflichtig, aber als Naturehe gültig.

 

Ich dachte immer, dass eine Partnerschaft dann eine [gültige] Ehe ist, wenn die beiden Partner ihre Liebe und den Willen zur Ehe vor sich und Gott bezeugen.
Schön wär's ... B)
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Danke Flo!

 

Das klingt ja so, als hätte "bei Euch" die Form Vorrang vor dem Inhalt. :lol:

 

Ich war nur unsicher wg. Posting wie dieses hier oder das hier, die ich so im Kopf hatte...

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann könnten ein unverheirateter Mann und eine unverheiratete Frau, die auf einer einsamen Insel stranden und merken, dass sie sich aufrichtig und ehrlich lieben und bis zu ihrem Tode zusammenbleiben und für einander sorgen wollen, niemals auch nur im entferntesten etwas führen, was man kath. Ehe nennen würde? Die würden dann in Sünde zusammenleben?

 

Mir scheint, für das katholisch korrekte Überleben der Menschheit braucht es dann immer drei: Ein Mann, eine Frau und einen Priester... B)

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Wenn ich Dich richtig verstehe, dann könnten ein unverheirateter Mann und eine unverheiratete Frau, die auf einer einsamen Insel stranden und merken, dass sie sich aufrichtig und ehrlich lieben und bis zu ihrem Tode zusammenbleiben und für einander sorgen wollen, niemals auch nur im entferntesten etwas führen, was man kath. Ehe nennen würde? Die würden dann in Sünde zusammenleben?
Sind die beiden katholisch?

 

Mir scheint, für das katholisch korrekte Überleben der Menschheit braucht es dann immer drei: Ein Mann, eine Frau und einen Priester... B)
Im Prinzip ja - aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es sowas wie eine Generaldispens für solche Fälle gibt.

 

Ich meine mich auch zu erinnern, daß es soetwas wie die nachträgliche Anerkennung gibt.

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In Karolins Posting fehlt der Zeuge vor denen der Ehekonsens bekannt werden muss und in Wolfgangs ist noch was ganz anderes drin, wofür ich jetzt leider keine Zeit nachzulesen.

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Hatte ich es erwähnt? Ich liebe das Kirchenrecht. B)

 

Also um auf die Zwei auf der Insel zurückzukommen:

 

gem. Can. 1112 kann der zuständige Bischof im Falle eines Mangels an Priestern oder Diakonen auch Laien mit der Trauung beauftragen.

 

Lt. Can. 1116 kann aber auch eine Ehe nur vor Zeugen eingegangen werden, wenn für einen Monat absehbar ist, daß kein Geweihter und kein Beauftragter erreichbar sein wird.

 

Insofern ist der Priester nur ein Haken (die übrigen Fußangeln wie Ledigkeitsnachweis, Ungeweihtheitsnachweis, Verwandtschaftsnachweis etc. mal ausgeklammert).

 

Ein ganz anderer ist folgender: der Konsens, den die Brautleute aussprechen muss von 2 Zeugen bestätigt werden. Ich befürchte daran wird es auf der Insel hapern ...

 

Dafür gibt es aber Can. 1163: wenn die Gestrandeten auch nach ihrer Rettung willens sind ihre Ehe fortzuführen, kann nachträglich von den dispensierbaren Hindernissen bzw. von der Form dispensiert werden.

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Katholiken sind im Vorteil.

 

Die können irgendwie (ausserhalb der Kirche) heiraten und später dann, je nachdem wie sie es brauchen, sich nachträglich dispensieren lassen, oder per sanatio in radice die Ehe rückwirkend gültig machen oder aber, wenn sie das nicht wollen, einfach einen anderen Partner kirchlich heiraten.

 

Nicht-Katholiken haben diesen Vorteil nicht, ihre Ehe ist durch Zauberhand immer gültig, egal ob sie vor einem Pfarrer, Standesbeamten oder Medizinmann geheiratet haben.

 

Sie sind dann gekniffen und können nicht in der Kirche heiraten wenn sie katholisch werden oder einen Katholiken heiraten wollen.

 

Aber schliesslich muss es ja auch Vorteile haben, katholisch zu sein, oder nicht? :ph34r:

 

Werner

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Das klingt ja so, als hätte "bei Euch" die Form Vorrang vor dem Inhalt. B)

Bei Kirchenjuristen kann das sicher gern mal so aussehen. Ansonsten soll die Form und die Verpflichtung darauf den Inhalt schützen und absichern. Das Problem an juristischen Betrachtungen ist halt, daß man sich einen Zaun nur als nackten Zaun anschaut, dabei aber nicht immer sehen kann, ob er zum sichern, einsperren, schützen oder markieren da ist. Also ist kirchliches Eherecht absolut unappetitlich, es sei denn, ich weise ihm frühestens den vierten Platz hinter der personalen Beziehung, der Ehespiritualität und der Ehetheologie zu. Dann macht die Dosis, daß das Ding kein Gift sei. :lol:

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