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evang. Konfirmation und anglikanische confirmation


Lutheraner

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Noch ein kurzer Nachtrag zu der Diskussion über die gegenseitige Anerkennung der evang. Konfirmation und der anglikanischen confirmation.

 

Ich hatte dabei völlig vergessen die Porvoo-Erklärung zu erwähnen. Die Anglikansiche Kirche steht in voller Kirchengemeinschaft mit den lutherischen Kirchen von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Lettland und Estland.

 

Zur Konfirmation und Firmung heißt es in der Porvoo-Erklärung:

 

"In allen unseren Traditionen folgt der Taufe ein Ritus der Konfirmation/Firmung. Wir anerkennen in unseren Kirchen zwei auf Präzedenzfällen aus früheren Jahrhunderten beruhende Praktiken: in anglikanischen Kirchen eine von dem Bischof gespendete Konfirmation/Firmung in nordischen und baltischen Kirchen eine üblicherweise von einem örtlichen Priester gespendete Konfirmation. In allen unseren Kirchen schließt die Konfirmation/Firmung die Anrufung des Dreieinigen Gottes ein, sowie die Erneuerung des Glaubensbekenntnisses der Taufe und ein Gebet, daß durch die Erneuerung der Gnade der Taufe der Kandidat jetzt und für immer gestärkt sein möge."

 

 

 

Ob man es nun als Sakrament bezeichnet oder nicht, halte ich auch eher für nebensächlich, wichtig ist der Inhalt.
Und da haben wir doch schon den Salat: die eucharistischen Kirchen sprechen von der Besiegelung mit dem heiligen Geist und die reformatorischen Gemeinschaften von einem Glaubeszeugnis.

 

Da ist mMn ein elementarer Unterschied (imho machen wir die Konfirmation in jeder Messe in der das Credo gesprochen wird und bei jeder Taufe bei der wir den Glauben bekennen).

 

Die einzige Frage, die also offen bliebe, ist, ob dieses Sakrament nur durch einen geweihten gespendet werden darf?
Nach der Stelle mit der Handauflegung würde ich sagen ja.

 

Eine Einigung sollte jedenfalls schon möglich sein, leichter jedenfalls als bei anderen Dingen.
Und wer soll hier bitte seine Inhalte und Vermittlungsbedingungen ändern?

Schaun wir doch mal die Inhalte an:

1. römisch

Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet das Sakrament der Firmung die „Sakramente der christlichen Initiation", deren Einheit bewahrt werden muß. Den Gläubigen ist also zu erklären, daß der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig ist [Vgl. OCf prænotanda]. „Durch das Sakrament der Firmung werden [die Getauften] vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; (...)

 

2. orthodox

Dieses Sakrament ist eine Bestätigung und gleichzeitig die Vollendung der Taufe. Mit dem Salböl (Chrisma) empfangen die Getauften die Gaben des Heiligen Geistes. Es besiegelt die Zugehörigkeit zum Königreich Christi und vermittelt die Kraft, den Versuchungen des Bösen zu widerstehen. Die Myronsalbung wird unmittelbar nach der Taufe gespendet. Während die heilige Taufe die geistliche Natur in Christo vermittelt, wird diese durch das Chrisma weiterentwickelt und vervollkommnet.
Quelle

 

3. evangelisch

hier ist es naturgemäß schwierig eine einheitliche Aussage zu finden, weil das gemeinsame Lehramt fehlt.

Es fällt auf, daß der Ablauf der Konfirmation dem der Firmung weitgehend entspricht.

Es besteht in beiden Fällen aus der Taufbekräftigung und der Handauflegung mit Segen.

 

Es fällt weiter auf, daß bei evangelischen Quellen der erste Teil meist im Vordergrund steht (Taufbekräftigung) wenn von der Konfirmation die Rede ist, daß aber der zweite Teil (Segen) überall als die "eigentliche" Konfirmation genannt wird.

 

Hier ein solcher "Konfirmationssegen":

Der allmächtige Gott, der Vater der Sohn und der heilige Geist, schenke dir seine Gnade, Schutz und Schirm vor allem Argen, Stärke und Hilfe zu allem Guten, auf daß du bewahrt werdest zum ewigen Leben.

 

Ich habe jedenfalls nicht den Eindruck, als wenn es bei den beiden Dingen um so furchtbar Unterschiedliches ginge, eine Einigung wäre mMn. ohne weiteres möglich.

 

Ich denke, es steht und fällt mal wieder mit dem Amtsverständnis und der Sukzession.

 

Werner

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Noch ein kurzer Nachtrag zu der Diskussion über die gegenseitige Anerkennung der evang. Konfirmation und der anglikanischen confirmation.

 

Ich hatte dabei völlig vergessen die Porvoo-Erklärung zu erwähnen. Die Anglikansiche Kirche steht in voller Kirchengemeinschaft mit den lutherischen Kirchen von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Lettland und Estland.

 

Zur Konfirmation und Firmung heißt es in der Porvoo-Erklärung:

 

"In allen unseren Traditionen folgt der Taufe ein Ritus der Konfirmation/Firmung. Wir anerkennen in unseren Kirchen zwei auf Präzedenzfällen aus früheren Jahrhunderten beruhende Praktiken: in anglikanischen Kirchen eine von dem Bischof gespendete Konfirmation/Firmung in nordischen und baltischen Kirchen eine üblicherweise von einem örtlichen Priester gespendete Konfirmation. In allen unseren Kirchen schließt die Konfirmation/Firmung die Anrufung des Dreieinigen Gottes ein, sowie die Erneuerung des Glaubensbekenntnisses der Taufe und ein Gebet, daß durch die Erneuerung der Gnade der Taufe der Kandidat jetzt und für immer gestärkt sein möge."

Interessanterweise ist da auch im Originaltext tatsächlich von "priest" die Rede.

Ob einen solchen Text die EKD unterschreiben würde?

Ich denke das Amtsverständnis der nordischen Lutheraner unterscheidet sich doch ein ganzes Stück weit von dem der EKD.

 

Werner

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Hallo Werner,

 

Interessanterweise ist da auch im Originaltext tatsächlich von "priest" die Rede.

Ob einen solchen Text die EKD unterschreiben würde?

Ich denke das Amtsverständnis der nordischen Lutheraner unterscheidet sich doch ein ganzes Stück weit von dem der EKD.

 

ja, das stimmt wohl. Diese Kirchen stehen fast alle (nur außer Dänmark und Lettland ?) in der Apost. Sukzession. Interessanterweise hat aber die Anglikanische Kirche hiermit auch anerkannt, dass andere Formen der apost. Sukzession als die dreistufige Weihe gültig sein können.

 

Dasselbe ergibt sich auch aus der vollen Kirchengemeinschaft der Anglikaner und Lutheraner (ELCA) in den USA, die seit 2001 besteht. Die ELCA führt zwar die Apost. Sukzession jetzt nach und nach ein, die volle Kirchengemeinschaft ist aber bereits unabhängig davon gültig.

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