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Ehescheidung - Wiederheirat. ganz Komplizierter Fall!


chris20bo

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An die Kirchenrechtler unter euch.

 

Wenn es geht, bitte ich um kirchenrechtliche Antworten, die mit der Lehrmeinung einhergehen und keine Diffamierungen.

 

Danke im Voraus!

 

Folgender Fall:

 

Eine Frau (nicht getauft) heiratet standesamtlich einen Mann (Christ - ausgetreten aus einer Kirche a. katholische b. protestantische). Die Ehe geht zu Bruch.

 

Könnte die Frau einen Katholiken kirchlich heiraten?

 

Wenn nein, gäbe es eine Möglichkeit hierzu?

 

Nochmal danke im Voraus!

Edited by chris20bo
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Da die Frau nach der Schilderung nicht kirchlich geheiratet hat, also keinen Ehebund vor Gott eingegangen ist, hat sie auch keinen solchen gebrochen. Der kirchlichen Heirat steht nichts entgegen, wenn

 

1. die Frau sich taufen lässt (katholisch oder altkatholisch) und

 

2. der neue Mann zumindest auch getauft ist.

 

In der römisch-katholischen Kirche müssten beide r.k. getauft sein, eine kirchliche Trauung über Konfessionsgrenzen hinweg ist m.E. nicht möglich.

 

In der alt-katholischen Kirche reicht es, wenn einer der Ehepartner alt-katholisch ist, und der andere zumindest christlich getauft ist (grob vereinfacht ausgedrückt)..

Edited by Aarlon
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Aha, daher weht der Wind. Deshalb soll die Bibel verschenkt werden :huh:

 

Die Antwort von Aarlon ist sachlich falsch, denn die katholische Kirche kennt keine Ausgetretenen. Einmal getauft bleibt getauft. Und die katholische Kirche erkennt die standesamtliche Trauung als voll gültige Ehe an.

 

Außerdem brauchen wir dafür keinen neuen Thread. Wenn Du mal ein bisschen in den F+A schaust, wirst Du mehrere Threads mit dem Thema finden.

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Da die Frau nach der Schilderung nicht kirchlich geheiratet hat, also keinen Ehebund vor Gott eingegangen ist, hat sie auch keinen solchen gebrochen. Der kirchlichen Heirat steht nichts entgegen, wenn

 

1. die Frau sich taufen lässt (katholisch oder altkatholisch) und

 

2. der neue Mann zumindest auch getauft ist.

 

In der römisch-katholischen Kirche müssten beide r.k. getauft sein, eine kirchliche Trauung über Konfessionsgrenzen hinweg ist m.E. nicht möglich.

 

In der alt-katholischen Kirche reicht es, wenn einer der Ehepartner alt-katholisch ist, und der andere zumindest christlich getauft ist (grob vereinfacht ausgedrückt)..

Kann es sein, daß Du bei Mensch-und-kirche.de besser aufgehoben wärst, Aarlon?

 

Jedenfalls ist das was Du über das römische Eherecht schreibst in dieser Form falsch.

 

Entscheidend in Chris' Frage ist nicht, ob die Ungetaufte kirchlich geheiratet hat, sondern ob der Katholik (der auch als ausgetretener der Jurisdiktion seines Ortsbischofs untersteht) den Formpflichten genügt hat, was in diesem Fall heißen würde, hat er 1. die Dispens (Erlaubnis) eine Nichtkatholikin zu heiraten (mir ist kein Fall bekannt wo die verweigert worden wäre - ich habe sie damals selbst bekommen) und 2. die Dispens (Freistellung) von der Formpflicht sprich von der kirchlichen Trauung?

 

Da ich annehme, daß beides nicht vorliegt, ist die erste Ehe nach römischem Recht ungültig und die Frau daher frei nach einer Scheidung einen Katholiken sakramental zu ehelichen.

 

In wiefern eine Ehe zwischen einem Protestanten und einer Ungetauften das Eheband begründet weiß ich leider nicht (wären beide getauft hätte man nach römischem Verständnis eine sakramentale Ehe, beide ungetauft eine gültige Naturehe), aber das müsste das zuständige Ordinariat im Einzelfall prüfen.

Edited by Flo77
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Und die katholische Kirche erkennt die standesamtliche Trauung als voll gültige Ehe an.
Nur bei Nicht-Römern!

 

Aber die Suchfunktion hilft hier wirklich :huh:

 

 

 

 

[grummel]wenn nicht-römer über römisches eherecht reden ... *kopfschüttel*[/weitergrummel]

Edited by Flo77
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jetzt habe ich doch noch eine Frage!

 

Wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist, besteht dann noch die Formpflicht?

Ja.

 

Allerdings wird sich ein Ausgetretener vmtl. wenig darum scheren - zumal es erst dann Konsequenzen hat, wenn derjenige oder seine Ehepartner am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen wollen.

 

Man kann nämlich nicht aus der Kirche austreten.

Nur aus dem Deutschen Kirchensteuersystem (womit die Exkommunikation als Beugestrafe eintritt, sofern man dadurch seiner Unterstützungspflicht der Kirche ggü. nicht nachkommt, wenn sie nicht durch Apostasie, Schisma oder Häresie eh eingetreten ist - was aber auch nur von den Sakramenten ausschließt und die Übernahme von Ämtern innerhalb der Kirche bedeutet, nicht aber den Verlust der Kirchenmitgliedschaft - aber das ist ein anderes Thema).

 

Semel catholicus, semper catholicus.

Edited by Flo77
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Danke Flo für die prompte Antwort. Sorry noch mal wegen der Antwort auf den Ratzinger Schreibstil ;-)

 

Aber irgendwie ist das widersprüchlich!

 

Auf der einen Seite wäre jemand mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, welche ihn von den Sakramenten ausschließt, auf der anderen Seite besteht für ihn die Formpflicht für das EheSAKRAMENT...

 

Aber ich glaube Dir mal!

 

Danke noch mal

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Ich setze jetzt noch einen drauf:

 

die Frau findet den Weg zum Glauben und läßt sich katholisch Taufen, der Mann ist ausgetretener Protestant...

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Da ich annehme, daß beides nicht vorliegt, ist die erste Ehe nach römischem Recht ungültig und die Frau daher frei nach einer Scheidung einen Katholiken sakramental zu ehelichen.

 

??? Habe ich was anderes geschrieben???

 

Kann es sein, daß Du bei Mensch-und-kirche.de besser aufgehoben wärst, Aarlon?

 

Da lese ich ab und zu mal was mit. Aber da wird nicht so kontrovers dikutiert wie hier, das macht nicht soviel Spass.

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Aber irgendwie ist das widersprüchlich!

 

Auf der einen Seite wäre jemand mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, welche ihn von den Sakramenten ausschließt, auf der anderen Seite besteht für ihn die Formpflicht für das EheSAKRAMENT...

Das Eherecht ist wirklich nicht ganz einfach (frag mal Werner001 :huh: )

 

Das Ehesakrament ist aus mehreren Gründen eine Besonderheit.

 

Der Hauptunterschied zu den anderen 6 liegt vorallem darin, daß es nicht von einem Priester gespendet und von den Brautleuten gemeinsam empfangen wird, sondern das die Spendung und der Empfang durch die Brautleute gegenseitig erfolgt. Und das auch nicht in einem einzigen Ritual wie Taufe, Firmung, Lossprechung etc. sondern dauerhaft.

 

D.h., ein gültig mit einer Katholikin verheirateter Katholik bleibt auch nach einer etwaigen Exkommunikation sakramental verheiratet - die Exkommunikation hat also keinen Einfluss auf die Sakramentalität der Ehe.

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Ich setze jetzt noch einen drauf:

 

die Frau findet den Weg zum Glauben und läßt sich katholisch Taufen, der Mann ist ausgetretener Protestant...

Benutz bitte mal die Suchfunktion und les' mal im CIC nach.
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Ich setze jetzt noch einen drauf:

 

die Frau findet den Weg zum Glauben und läßt sich katholisch Taufen, der Mann ist ausgetretener Protestant...

 

Bei den Römern geht nix! Bei den Altkatholen ... jetzt schimpft der Flo bestimmt wieder, dass ich bei Mensch-und-Kirche besser aufgehoben wäre... :huh:

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Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.

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Ich setze jetzt noch einen drauf:

 

die Frau findet den Weg zum Glauben und läßt sich katholisch Taufen, der Mann ist ausgetretener Protestant...

Bei den Römern geht nix! Bei den Altkatholen ... jetzt schimpft der Flo bestimmt wieder, dass ich bei Mensch-und-Kirche besser aufgehoben wäre... :huh:
Es hat mit Altkatholisch oder nicht nichts zu tun, daß Du hier Deine absolute Unkenntnis des römischen Eherechts und der römischen Ehetheologie unter Beweis stellst und Deine Antworten einfach schwachsinnig sind (mal davon ab, daß ich den Herdenbrief von +Joachim 'Gott traut uns, wir trauen Gott' so verstanden habe, daß auch altkatholische Priester nicht einfach so trauen können).

 

 

@chris: google mal nach 'Privilegium Petrinum', 'Privilegium Paulinum' und 'sanatio in radix'.

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Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
Lies weiter.

 

Davon kann vom Ortsordinarius dispensiert werden (sonst hätte unser Priester meine Frau und mich gar nicht trauen dürfen).

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Aber irgendwie ist das widersprüchlich!

Faustregel:

Wenn du bei Fragen nach dem römischen Eherecht eine Antwort erhältst, die dir widersprüchlich oder gar absurd erscheint, ist es mit hoher wahrscheinlichkeit die richtige.

 

So ist halt das römische Eherecht.

 

Werner

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... Deine absolute Unkenntnis ... Deine Antworten einfach schwachsinnig ...

 

Du verstößt gegen die Nettiquette in diesem Forum. Sowas habe ich Dir nicht unterstellt, warum Du hier dermassen beleidigend wirst, weiss ich nicht.

 

Ich habe aber das von Dir zitierte Forum mal durchgeblättert und gesehen, dass Du da auch Deine Schwierigkeiten hattest. Das kann ich jetzt gut verstehen. Vielleicht ist das besser so, dass Du Dich nicht für die a.k. Kirche entschieden hast. Denn Leute, die so aggressiv mit anderen umgehen und anderen ihre Glaubensansichten aufzwängen wollen, tragen nicht zum Frieden in den Gemeinden bei.

 

Und in der Sache selber verstehe ich Deine Brüskheit nicht: Ihr kommt doch hier selber zum selben Ergebnis, was ich geschrieben habe. Nur viel komplizierter ausgedrückt.

 

Aber sei es drum: Der Thread-Eröffner möge mit seiner Geschichte mal zu einer römischen Pfarrei gehen. Ich glaube, die interessiert gar nicht Deine Auslegung des CIC, mein lieber Flo. Danach sind wir alle schlauer. Ok?

Edited by Aarlon
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'sanatio in radix'.

"in radice" bitte... da kommt der Lateiner in mir durch....

 

Werner

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Auf der einen Seite wäre jemand mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, welche ihn von den Sakramenten ausschließt, auf der anderen Seite besteht für ihn die Formpflicht für das EheSAKRAMENT...

Also das ist nicht widersprüchlich am römischen Eherecht.

Ausgetretene sind nach offiziellem Spruch aus Rom nicht automatisch exkommuniziert (zum Ärger der deutschen Bischöfe, die das gerne hätten), damit sind sie nicht von den Sakramenten ausgeschlossen und es gilt Formpflicht (was einem Ausgetretenen widersinnig erscheinen mag, aber logisch ist)

 

Wären sie exkommuniziert, würde selbstverständlich die Formpflicht nicht gelten (so haben es die deutschen Bischöfe jahrzehntelang gesehen, sind aber kürzlich von Rom korrigiert worden)

 

Werner

Edited by Werner001
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Flo und Aarlon: Die Regeln in diesem Board sind: Kontrovers in der Sache, höflich im Persönlichen. Bitte vertragt euch!

 

Werner

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Auf der einen Seite wäre jemand mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, welche ihn von den Sakramenten ausschließt, auf der anderen Seite besteht für ihn die Formpflicht für das EheSAKRAMENT...
Also das ist nicht widersprüchlich am römischen Eherecht.

Ausgetretene sind nach offiziellem Spruch aus Rom nicht automatisch exkommuniziert (zum Ärger der deutschen Bischöfe, die das gerne hätten), damit sind sie nicht von den Sakramenten ausgeschlossen und es gilt Formpflicht (was einem Ausgetretenen widersinnig erscheinen mag, aber logisch ist)

 

Wären sie exkommuniziert, würde selbstverständlich die Formpflicht nicht gelten (so haben es die deutschen Bischöfe jahrzehntelang gesehen, sind aber kürzlich von Rom korrigiert worden)

Müsste ich das in dem Herranz-Dokument wiederfinden?

 

(Ich meine mich zu erinnern, daß die Formpflicht nicht durch die Exkommunikation aufgehoben wird - aber gut.)

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'sanatio in radix'.
"in radice" bitte... da kommt der Lateiner in mir durch....
Messer - Schwert ...

 

Wie auch immer - wir wissen beide, was wir von diesem Konstrukt halten :huh:

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Auf der einen Seite wäre jemand mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt, welche ihn von den Sakramenten ausschließt, auf der anderen Seite besteht für ihn die Formpflicht für das EheSAKRAMENT...
Also das ist nicht widersprüchlich am römischen Eherecht.

Ausgetretene sind nach offiziellem Spruch aus Rom nicht automatisch exkommuniziert (zum Ärger der deutschen Bischöfe, die das gerne hätten), damit sind sie nicht von den Sakramenten ausgeschlossen und es gilt Formpflicht (was einem Ausgetretenen widersinnig erscheinen mag, aber logisch ist)

 

Wären sie exkommuniziert, würde selbstverständlich die Formpflicht nicht gelten (so haben es die deutschen Bischöfe jahrzehntelang gesehen, sind aber kürzlich von Rom korrigiert worden)

Müsste ich das in dem Herranz-Dokument wiederfinden?

 

(Ich meine mich zu erinnern, daß die Formpflicht nicht durch die Exkommunikation aufgehoben wird - aber gut.)

Es wurde jahrelang in Deutschland so gehandhabt, daß Ausgetretene als exkommuniziert galten, und dass für sie die Formpflicht nicht gilt.

Damit war eine kirchliche Zweitehe ausgeschlossen.

Weil sich jemand darüber beklagt hatte, ist ja die Anfrage des Rottenburger Bischofs an Rom erfolgt, wie das denn nun eigentlich sei.

Rom hat geantwortet, daß Ausgetretene nicht automatisch exkommuniziert sind. Damit gilt für sie Formpflicht und sie können nach Scheidung einer standesamtlichen Ehe nochmal kirchlich heiraten.

 

Werner

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