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Zusammensetzung des PGR


ThomasB.

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Dieser Thread wurde nicht von ThomasBloemer eröffnet, sondern von mir aus den "Deplazierten Weihnachtslieder" wegen Off-Topic herausgenommen.

Gabriele

 

nicht gegen die Stimme des Priesters
falsch. "nicht gegen die Stimme des Pfarrers", wäre richtig gewesen.

Ja - welcher Priester hat denn sonst noch einen Sitz im PGR, wenn nicht der Pfarrer <_<

bearbeitet von Gabriele
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nicht gegen die Stimme des Priesters
falsch. "nicht gegen die Stimme des Pfarrers", wäre richtig gewesen.

Ja - welcher Priester hat denn sonst noch einen Sitz im PGR, wenn nicht der Pfarrer <_<

 

Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind, zumindest war es vor unserem jetzigen Bischof so. Also hat(te?) auch der Kaplan Sitz und Stimme dort und der ist auch Priester.

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Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind, zumindest war es vor unserem jetzigen Bischof so. Also hat(te?) auch der Kaplan Sitz und Stimme dort und der ist auch Priester.

Bei uns (Rottenburg Stuttgart) ist laut KGO §19 der Pfarrer automatisch Vorsitzender mit Stimmrecht und alle anderen pastoralen Hauptamtler (Pfarrvikare, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferenten und -assistenten) beratende Mitglieder.

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Franciscus non papa
Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind
meine ich auch.

 

 

nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR.....

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Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind
meine ich auch.

 

 

nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR.....

 

Könnte es sein, dass das nicht einheitlich geregelt ist?

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Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind
meine ich auch.

 

 

nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR.....

... zumindest nicht automatisch.

Aber das passive Wahlrecht haben sie, nicht wahr?

 

 

Könnte es sein, dass das nicht einheitlich geregelt ist?

Könnte sein, ja.

Nebenbei bemerkt, ich bin immer wieder angenehm überrascht, wie viele Ecken und Fleckchen es doch gibt, in denen (noch?) nicht alles einheitlich geregelt ist. <_<

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Petrus und ich wohnen in der Südbayerischen Kirchenprovinz (München-Freising, Passau, Augsburg und Regensburg). Die, die anderer Meinung waren, wohnen alle nicht dort. Daher kam meine Idee. Ich weiß auch, dass eine von der Kirche angestellte Religionslehrerin automatisch im PGR war, wir staatlich angestellten Relilehrer nicht. Aber wie schon gesagt, das war die alte Regelung. Und vom Bistum Regensburg (wo ich wohne) ist ja bekannt, dass da die Uhren jetzt anders gehen.

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Nebenbei bemerkt, ich bin immer wieder angenehm überrascht, wie viele Ecken und Fleckchen es doch gibt, in denen (noch?) nicht alles einheitlich geregelt ist. <_<

 

 

Petrus und ich wohnen in der Südbayerischen Kirchenprovinz (München-Freising, Passau, Augsburg und Regensburg). Die, die anderer Meinung waren, wohnen alle nicht dort. ...

 

Ich meinte die "Ecken und Fleckchen" zwar nicht geographisch, sondern die Ecken, in denen das Gemeindeleben noch uneinheitlich wachsen und blühen darf. :unsure:

 

Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört.

 

Liebe Grüße, Gabriele

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Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört.

 

Liebe Grüße, Gabriele

 

Ich weiß es hauptsächlich deshalb, weil es damals eine gewisse Verstimmung unter uns staatlichen Religionslehrern deswegen gab. (Es ist schon eine Weile her und könnte sich schon vor GeLuMü geändert haben.)

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Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört.

 

Liebe Grüße, Gabriele

 

Ich weiß es hauptsächlich deshalb, weil es damals eine gewisse Verstimmung unter uns staatlichen Religionslehrern deswegen gab. (Es ist schon eine Weile her und könnte sich schon vor GeLuMü geändert haben.)

 

 

ist ja auch eine selten blöde Regelung, hoffentlich hat er die abgeschafft

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Bei uns sind lt. Satzung folgende Mitglieder automatisch im PGR:

 

Geborene Mitglieder:

Alle Priester, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, soweit sie einen Seelsorgeauftrag für diese Pfarrgemeinde haben.

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So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt.

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So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt.

Also automatisch wäre es der Kindergartenvertreter nicht (bei uns), aber den könnte man ja berufen, falls er nicht gewählt wird.

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Aus der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Aachen:

 

§ 3

Mitglieder

(1) Dem Pfarrgemeinderat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

a) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer

Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder (das Nähere regelt die

Wahlordnung);

b ) der Pfarrer bzw. der Leiter der Gemeinde;

c) der bzw. die stellvertretende Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des

Kirchenvorstandes; ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der hauptamtlich

im pastoralen Dienst der Gemeinde Tätigen; ein Vertreter bzw. eine

Vertreterin der Angestellten der Gemeinde;

d) bis zu vier Mitglieder, die von den Mitgliedern nach a) bis c) zugewählt

werden; darunter sollen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Jugend

sein, falls sie nicht schon gemäß a) Mitglieder des Pfarrgemeinderates

sind.

(2) Als beratende Mitglieder - soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder

nach Abs. (1) sind - gehören dem Pfarrgemeinderat darüber hinaus an:

- alle hauptamtlich im pastoralen Dienst der Gemeinde tätigen Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter,

- die Vorsitzenden der Sachausschüsse und Projektgruppen und die

Sachbeauftragten.

(3) Die Mitglieder gemäß Abs. (1) a) sollen zwei Drittel, müssen aber mindestens

die Mehrheit der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder des

Pfarrgemeinderates ausmachen.

bearbeitet von ThomasBloemer
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So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt.

Ein Kindergartenvertreter?

Das wäre bei uns recht schwierig. Der Großteil der Beschäftigten gehört nicht zur Ortsgemeinde.

(Und mutmaßlicherweise sind sie auch in keiner anderen Gemeinde aktiv. <_< )

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde.

 

[Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] <_<

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig?

Ja. (Und anders als im PGR ist der Pfarrer da der geborene Vorsitzende).

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig?

Ja. (Und anders als im PGR ist der Pfarrer da der geborene Vorsitzende).

 

Bei uns (R!) hat im letzten Jahr der Bischof den Pfarrer als Vorsitzenden des PGR festgelegt (geboren kann man da wohl nicht sagen <_< )

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Bei uns (R!) hat im letzten Jahr der Bischof den Pfarrer als Vorsitzenden des PGR festgelegt (geboren kann man da wohl nicht sagen <_< )

Meiner Begeisterung für diese pastorale Glanzleistung habe ich damals schon in dem Thread Ausdruck gegeben.

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Also automatisch wäre es der Kindergartenvertreter nicht (bei uns), aber den könnte man ja berufen, falls er nicht gewählt wird.

 

Hast recht, die werden vom Pfarrer berufen, aber nicht gewählt.

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde.

 

[Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] <_<

Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR.

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde.

 

[Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] <_<

Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR.

 

Der Hinweis auf die Wahl am Sonntag sollte sagen, dass die Kirchenverwaltung von allen gewählt wird.

 

Von einer einheitlichen Regelung (nicht nur Benennung) kann also keine Rede sein.Wie ist es mit den Zuständigkeiten im Einzelnen?

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@Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde.

 

[Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] <_<

Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR.

 

Der Hinweis auf die Wahl am Sonntag sollte sagen, dass die Kirchenverwaltung von allen gewählt wird.

 

Von einer einheitlichen Regelung (nicht nur Benennung) kann also keine Rede sein.Wie ist es mit den Zuständigkeiten im Einzelnen?

War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt. Ich hab mich darüber gewundert, dass die Kirchenverwaltung bei euch von allen gewählt wird. Bei uns wird sie vom PGR gewählt, was aber die einzige mögliche Einflussnahme des PGR auf den Verwaltungsrat ist. Danach ist der Rat unabhängig und für alle Finanzfragen zuständig, auch für Fragen der Stellenneubesetzung (im Kindergarten). Auch die bei uns anstehende Fusion (mit einer Nachbarkirchengemeinde, mit der wir bereits eine Pfarrei bilden) musste letztinstanzlich von Verwaltungsrat abgesegnet werden, da es bei den Fragen der Kirchengemeinden um Vermögensfragen geht. Deswegen hatte unsere Pfarrei (Pfarrvikarie) auch zuvor zwei Verwaltungsräte.

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