Jump to content

Gültigkeit der Sakramente


mhinas

Recommended Posts

Meine Frau und ich haben am 15.6.2006 Alt-Katholisch geheiratet. Wir möchten jetzt gerne in die römisch-katholische Kirche wechseln, weil wir inzwischen doch erhebliche Zweifel am Alt-Katholizismus haben (da gibt's mehrere Punkte, die hier umfassend zu erörtern zu weit führen würde... )

 

Ich selber bin rk getauft und gefirmt, 2003 umgepfarrt zur AKK. Meine Frau war bis 2003 rf (reformiert-evangelisch) und ist zur AKK übergetreten... 2006 haben wir dann kirchlich geheiratet. Wird unsere Hochzeit uns jetzt anerkannt? Schließlich sind es im deutschen Bistum der AK ebenso die Eheleute, die sich gegenseitig das Sakrament spenden, der Priester hat mehr oder weniger nur Vermittler-Funktion (die Niederländer in Utrecht sehen das wieder anders...)

 

*grübel*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Frau und ich haben am 15.6.2006 Alt-Katholisch geheiratet. Wir möchten jetzt gerne in die römisch-katholische Kirche wechseln, weil wir inzwischen doch erhebliche Zweifel am Alt-Katholizismus haben (da gibt's mehrere Punkte, die hier umfassend zu erörtern zu weit führen würde... )

 

Ich selber bin rk getauft und gefirmt, 2003 umgepfarrt zur AKK. Meine Frau war bis 2003 rf (reformiert-evangelisch) und ist zur AKK übergetreten... 2006 haben wir dann kirchlich geheiratet. Wird unsere Hochzeit uns jetzt anerkannt? Schließlich sind es im deutschen Bistum der AK ebenso die Eheleute, die sich gegenseitig das Sakrament spenden, der Priester hat mehr oder weniger nur Vermittler-Funktion (die Niederländer in Utrecht sehen das wieder anders...)

Hallo Mhinas:)

 

Was die Mittlerfunktion des Priesters angeht wäre ich mir nach "Gott traut uns - wir trauen Gott" nicht sicher.

 

 

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Eure Ehe gültig ist - allerdings bin ich mir nicht einig, ob Du tatsächlich durch die Umpfarrung von der römischen Formpflicht befreit warst. Das wäre die Bedingung.

 

Schreib mal hier im Forum an Iudex und/oder wende Dich an Euer zuständiges Ordinariat.

 

Für den Fall, daß sie nach kirchlichem Recht ungültig sein sollte gibt es allerdings immer noch die Möglichkeit der "Heilung von der Wurzel her", was bedeutet, daß Eure Ehe nachträglich anerkannt wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Frau und ich haben am 15.6.2006 Alt-Katholisch geheiratet. Wir möchten jetzt gerne in die römisch-katholische Kirche wechseln, weil wir inzwischen doch erhebliche Zweifel am Alt-Katholizismus haben (da gibt's mehrere Punkte, die hier umfassend zu erörtern zu weit führen würde... )

 

Ich selber bin rk getauft und gefirmt, 2003 umgepfarrt zur AKK. Meine Frau war bis 2003 rf (reformiert-evangelisch) und ist zur AKK übergetreten... 2006 haben wir dann kirchlich geheiratet. Wird unsere Hochzeit uns jetzt anerkannt? Schließlich sind es im deutschen Bistum der AK ebenso die Eheleute, die sich gegenseitig das Sakrament spenden, der Priester hat mehr oder weniger nur Vermittler-Funktion (die Niederländer in Utrecht sehen das wieder anders...)

Hallo Mhinas:)

 

Was die Mittlerfunktion des Priesters angeht wäre ich mir nach "Gott traut uns - wir trauen Gott" nicht sicher.

 

 

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Eure Ehe gültig ist - allerdings bin ich mir nicht einig, ob Du tatsächlich durch die Umpfarrung von der römischen Formpflicht befreit warst. Das wäre die Bedingung.

 

Schreib mal hier im Forum an Iudex und/oder wende Dich an Euer zuständiges Ordinariat.

 

Für den Fall, daß sie nach kirchlichem Recht ungültig sein sollte gibt es allerdings immer noch die Möglichkeit der "Heilung von der Wurzel her", was bedeutet, daß Eure Ehe nachträglich anerkannt wird.

Also gemäß gesundem Menschenverstand (der allerdings im katholischen Eherecht bekanntlich kein Kriterium ist <_< ) würde ich sagen, daß selbst im Falle der Formpflicht dieser durch die alt-katholische Trauung Genüge getan wurde, da bekanntlich die alt-katholischen Sakramente römischerseits nicht in Zweifel gezogen werden.

 

Daher: Bestand Formpflicht, wurde diese durch die sakramentale alt-katholische Trauung erfüllt, bestand keine, dann ist die Trauung sowieso gültig (unter der Voraussetzung, daß es sonst keine Hindernisse gibt, z. B. frühere Ehe der Frau)

 

Die Frage die Mhinas stellt, ist allerdings genau meine Gretchenfrage, die bisher noch niemand hier beantwortet hat, nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, sich bestätigen zu lassen, daß man tatsächlich gültig sakramental verheiratet ist.

 

Die ganze Ehegerichtsbarkeit ist nur darauf ausgerichtet, festzustellen, dass man nicht verheiratet ist, aber gut, sie ist halt auch das Pendant zum weltlichen Scheidungsgericht.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gemäß gesundem Menschenverstand (der allerdings im katholischen Eherecht bekanntlich kein Kriterium ist <_< ) würde ich sagen, daß selbst im Falle der Formpflicht dieser durch die alt-katholische Trauung Genüge getan wurde, da bekanntlich die alt-katholischen Sakramente römischerseits nicht in Zweifel gezogen werden.

 

Daher: Bestand Formpflicht, wurde diese durch die sakramentale alt-katholische Trauung erfüllt, bestand keine, dann ist die Trauung sowieso gültig (unter der Voraussetzung, daß es sonst keine Hindernisse gibt, z. B. frühere Ehe der Frau)

 

Die Frage die Mhinas stellt, ist allerdings genau meine Gretchenfrage, die bisher noch niemand hier beantwortet hat, nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, sich bestätigen zu lassen, daß man tatsächlich gültig sakramental verheiratet ist.

Mein liebes Werner.

 

@1 muss ich Dir mitteilen, daß z.B. die altkatholische Firmung zumindest von Seiten des hochmerkwürdigen Kölner Ordinariats NICHT anerkannt wird. Ich war auch überrascht, aber die Mail müsste ich noch irgendwo haben.

 

@2 möchte ich in Erinnerung rufen, daß +Heinrich von Aachen erst vor wenigen Wochen klargestellt hat, daß Trauungen, die durch die Piusler assistiert werden, NICHT gültig sind. Der Assistent muss nämlich ordnungsgemäß durch den Ortsordinarius beauftragt sein. D.h. durch die bloße Assistenz eines altkatholischen Priesters ist noch lange nicht die römische Formpflicht erfüllt.

 

@3 natürlich kann man sich die Sakramentalität seiner Ehe von jedem Ehegericht bestätigen lassen - aber wieso sollte Johannes Normalkatholik das tun?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gemäß gesundem Menschenverstand (der allerdings im katholischen Eherecht bekanntlich kein Kriterium ist <_< ) würde ich sagen, daß selbst im Falle der Formpflicht dieser durch die alt-katholische Trauung Genüge getan wurde, da bekanntlich die alt-katholischen Sakramente römischerseits nicht in Zweifel gezogen werden.

 

Daher: Bestand Formpflicht, wurde diese durch die sakramentale alt-katholische Trauung erfüllt, bestand keine, dann ist die Trauung sowieso gültig (unter der Voraussetzung, daß es sonst keine Hindernisse gibt, z. B. frühere Ehe der Frau)

 

Die Frage die Mhinas stellt, ist allerdings genau meine Gretchenfrage, die bisher noch niemand hier beantwortet hat, nämlich ob es eine Möglichkeit gibt, sich bestätigen zu lassen, daß man tatsächlich gültig sakramental verheiratet ist.

Mein liebes Werner.

 

@1 muss ich Dir mitteilen, daß z.B. die altkatholische Firmung zumindest von Seiten des hochmerkwürdigen Kölner Ordinariats NICHT anerkannt wird. Ich war auch überrascht, aber die Mail müsste ich noch irgendwo haben.

 

@2 möchte ich in Erinnerung rufen, daß +Heinrich von Aachen erst vor wenigen Wochen klargestellt hat, daß Trauungen, die durch die Piusler assistiert werden, NICHT gültig sind. Der Assistent muss nämlich ordnungsgemäß durch den Ortsordinarius beauftragt sein. D.h. durch die bloße Assistenz eines altkatholischen Priesters ist noch lange nicht die römische Formpflicht erfüllt.

 

@3 natürlich kann man sich die Sakramentalität seiner Ehe von jedem Ehegericht bestätigen lassen - aber wieso sollte Johannes Normalkatholik das tun?

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

 

Werner

bearbeitet von Werner001
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

 

Das einzige was mich etwas im Zweifel lässt: Mhinas ist ja nicht offiziell ausgetreten sondern einfach umgepfarrt worden. Ich bin mir nicht einig, ob kirchenrechtlich beides gleichbehandelt wird.

 

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

eben... und das ist ja ein Widerspruch. Die Weihen werden ja auch anerkannt. Ich werd mich da selbst mal schlau machen.

 

Das einzige was mich etwas im Zweifel lässt: Mhinas ist ja nicht offiziell ausgetreten sondern einfach umgepfarrt worden. Ich bin mir nicht einig, ob kirchenrechtlich beides gleichbehandelt wird.
Das ist die alt-katholische Auffassung. Nach römischer Auffassung wurde er durch den Anschluss an die Alt-Katholiken zum Schismatiker.

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.
Ja ja, die "Naturehe" <_<

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

eben... und das ist ja ein Widerspruch. Die Weihen werden ja auch anerkannt. Ich werd mich da selbst mal schlau machen.

Da braucht doch nur ein Unterschied in der Formel zu sein und schon gibt's Theater.

 

Interessanter ist allerdings, ob die Firmung auch noch nachgeholt werden muss, wenn der Konvertit bereits zum Priester geweiht wurde ... :unsure:

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.
Ja ja, die "Naturehe" :D
Nix Naturehe. Ich habe schließlich Dispens <_<
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix Naturehe. Ich habe schließlich Dispens <_<

Aha... und was für ne Art Ehe ist es denn dann? Ich dachte es gibt nur das Sakrament und die Naturehe?

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix Naturehe. Ich habe schließlich Dispens <_<

Aha... und was für ne Art Ehe ist es denn dann? Ich dachte es gibt nur das Sakrament und die Naturehe?

Naturehen sind doch solche, die ohne Mitwirkung der Katholischen Kirche unter Nichtkatholiken zustandekommen.

 

Meine ist ja nur deshalb nicht sakramental, weil meine Frau nicht getauft ist. Das ist der einzige Unterschied zu einer "normalen" Katholischen Ehe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

eben... und das ist ja ein Widerspruch. Die Weihen werden ja auch anerkannt. Ich werd mich da selbst mal schlau machen.

 

Das einzige was mich etwas im Zweifel lässt: Mhinas ist ja nicht offiziell ausgetreten sondern einfach umgepfarrt worden. Ich bin mir nicht einig, ob kirchenrechtlich beides gleichbehandelt wird.
Das ist die alt-katholische Auffassung. Nach römischer Auffassung wurde er durch den Anschluss an die Alt-Katholiken zum Schismatiker.

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.
Ja ja, die "Naturehe" <_<

 

Werner

wurden vom rom eigentlich je die riten der Altkatholiken untersucht ob gültig ein sakrament zustande kommt nach röm kath ansicht?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

eben... und das ist ja ein Widerspruch. Die Weihen werden ja auch anerkannt. Ich werd mich da selbst mal schlau machen.

 

Das einzige was mich etwas im Zweifel lässt: Mhinas ist ja nicht offiziell ausgetreten sondern einfach umgepfarrt worden. Ich bin mir nicht einig, ob kirchenrechtlich beides gleichbehandelt wird.
Das ist die alt-katholische Auffassung. Nach römischer Auffassung wurde er durch den Anschluss an die Alt-Katholiken zum Schismatiker.

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.
Ja ja, die "Naturehe" <_<

 

Werner

wurden vom rom eigentlich je die riten der Altkatholiken untersucht ob gültig ein sakrament zustande kommt nach röm kath ansicht?

Da gibts keine unterschiedlichen Riten. Das ist ja der springende Punkt.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir möchten jetzt gerne in die römisch-katholische Kirche wechseln, weil wir inzwischen doch erhebliche Zweifel am Alt-Katholizismus haben (da gibt's mehrere Punkte, die hier umfassend zu erörtern zu weit führen würde... )
Hättest Du Interesse an einem Austausch per PM? Oder in einem anderen Forum?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ad 1: "hochmerkwürdig" ist der richtige Ausdruck, denn wenn die Kölner die alt-katholische Firmung nicht anerkennen, dann zweifeln sie im Endeffekt an der katholischen Lehre vom Weiheamt. Anathema sit!

 

ad 2: Bei den Piuslern sieht die Sache anders aus, denn die Gläubigen bleiben ja auf dem Papier noch Mitglieder der römischen Gemeinde und des römischen Bistums, das dann ja auch für die Form zuständig ist. Das ist bei den Alt-Katholiken anders.

 

ad 3: so, kann man das? Das möcht ich mal sehen. Da geht es immer nur darum, feststellen zu lassen, daß die Ehe nicht existiert, von einem Prozess zum Beweiss des Gegenteils hab ich noch nie was gehört, denn es heisst ja immer "so lange es niemand anzweifelt, gilt das schon irgendwie"

Jetzt habe ich die Mail doch noch mal rausgekramt.

 

Also:

 

Frau Neuhaus (Leiterin Referat Spiritualität) hat mir geschrieben, daß die Firmung nicht gültig gespendet wird - allerdings ohne Begründung.

Andererseits ist eine Eheschließung unter Altkatholiken sakramental und gültig.

eben... und das ist ja ein Widerspruch. Die Weihen werden ja auch anerkannt. Ich werd mich da selbst mal schlau machen.

 

Das einzige was mich etwas im Zweifel lässt: Mhinas ist ja nicht offiziell ausgetreten sondern einfach umgepfarrt worden. Ich bin mir nicht einig, ob kirchenrechtlich beides gleichbehandelt wird.
Das ist die alt-katholische Auffassung. Nach römischer Auffassung wurde er durch den Anschluss an die Alt-Katholiken zum Schismatiker.

 

Für mich würde es leider keinen Sinn machen ein Bestätigungsverfahren für meine Ehe anzustrengen - daß sie nicht sakramental ist, weiß ich auch so.
Ja ja, die "Naturehe" <_<

 

Werner

wurden vom rom eigentlich je die riten der Altkatholiken untersucht ob gültig ein sakrament zustande kommt nach röm kath ansicht?

Da gibts keine unterschiedlichen Riten. Das ist ja der springende Punkt.

 

Werner

Also die Altkatholiken verwenden das Missale Rituale und Pontifikale von Papst PaulVI

in der jeweilligen Landessprachlichen ausgabe?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Altkatholiken verwenden das Missale Rituale und Pontifikale von Papst PaulVI

in der jeweilligen Landessprachlichen ausgabe?

Das benutzen die Piusler doch auch nicht. <_<

 

 

 

(Man merkt, daß wir zwischen den Jahren sind - noch keine Jubelausbrüche, daß sich ein Schismatiker zur Rückkehr entschlossen hat ... :ph34r:)

bearbeitet von Flo77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Altkatholiken verwenden das Missale Rituale und Pontifikale von Papst PaulVI

in der jeweilligen Landessprachlichen ausgabe?

Das benutzen die Piusler doch auch nicht. <_<

Und auch die Orthodoxen nicht, noch die Unierten, und bei denen sind die Riten um ein vielfaches unterschiedlicher als bei den Alt-Katholiken.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

daher meine frage nach den riten ob das was eigenes benützt wird und ob das jemals untersucht wurde

Also die Altkatholiken verwenden eigene nicht von Rom aprobierte Riten?

da die unierten Riten verwenden die vom hl. stuhl genehmigt wurden stellt sich die frage nach der gültigkeit nicht ebenso bei den liturgischen büchern die die Priesterbruderschaft St. PiusX. verwendet diese sind 1962 genehmigt worden das Meßbuch wurde sogar von der Erzdiözese 1996 neu herausgegeben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Altkatholiken verwenden eigene nicht von Rom aprobierte Riten?

Genau. Wie die Orthodoxen.

1. Warum sollte Rom denn diese Riten approbieren?

2. Was hat das mit der Gültigkeit zu tun?

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also die Altkatholiken verwenden eigene nicht von Rom aprobierte Riten?

Genau. Wie die Orthodoxen.

1. Warum sollte Rom denn diese Riten approbieren?

2. Was hat das mit der Gültigkeit zu tun?

 

Werner

nein aber untersuchen on sie als gültig anerkannt werden können

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die orthodoxen riten sind genehmigt dadurch das sie die Riten der unierten sind und diese sind doch ja durch rom genehmigt

Oh, dann sind die alt-katholischen Riten auch genehmigt, dadurch dass es die riten der Katholiken sind.

Ich dachte, du meinst die Bücher müssen genehmigt sein.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

<_<

 

hm, ich bin jetzt einen hauch verwirrt... aber erst mal danke für die vielen Antworten!

 

Aber nu mal langsam...

 

1. Meine RK Taufe und Firmung (durch einen Abt im Bischofsrang) sind von der AKK in vollem Umfang anerkannt, wegen der Ritusgleichheit, hat mir unser Kirchenrechtler versichert.

 

2. Die Eheschließung kann ungültig sein, obwohl die Weihen der AKK als gültig, aber unrechtmäßig gespendet angesehen werden? Oder wie hab' ich das zu verstehen? :k035:

 

Ja, reicht es denn nicht, dass ich meine fehlerhafte Entscheidung bereue und jetzt umkehren möchte? Schließlich haben wir diese Ehe in dem Willen geschlossen, dass sie unauflöslich ist und wir für immer beisammen bleiben wollen... Meine Frau und ich waren vorher nicht mit irgendwem anderen verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. Und weitere wollen wir in einer gewissen Zeit auch nicht ausschließen... :j: Wir sind nicht wiederverheiratet oder sowas... Himmel, muss sich dann meine Frau auch noch Taufen lassen, weil sie vorher RF war oder wie oder was oder wer? :i:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um nochmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen...

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "Umpfarrung" zur AKK meinst, Du bist 2003 aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und bist zur AKK konvertiert. Damit warst Du nicht mehr formpflichtig, d.h. um gültig zu heiraten musstest Du nicht mehr vor dem zuständigen römisch-katholischen Geistlichen und zwei Zeugen heiraten. Deine Frau, die offenbar bis heute nicht römisch-katholisch war und ist, war also eh nicht formpflichtig.

 

Zu beachten ist folglich das kirchliche Recht, an das Ihr zum Zeitpunkt der Eheschließung gebunden wart. Ohne es mit allerletzter Sicherheit sagen zu können, habt Ihr spätestens durch die alt-katholische Trauung im Juni 2006 die rechtlichen Voraussetzungen Eurer Kirche für eine gültige Eheschließung erfüllt. Sollten die Altkatholiken hier in Deutschland wie die Protestanten bereits die Zivilheirat als ehebegründend anerkennen, wärt Ihr bereits seit diesem Zeitpunkt gültig verheiratet.

 

Also, ich würde sagen, herzlich willkommen als Eheleute in der römisch-katholischen Kirche <_<

bearbeitet von Iudex
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um nochmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen...

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "Umpfarrung" zur AKK meinst, Du bist 2003 aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und bist zur AKK konvertiert. Damit warst Du nicht mehr formpflichtig, d.h. um gültig zu heiraten musstest Du nicht mehr vor dem zuständigen römisch-katholischen Geistlichen und zwei Zeugen heiraten. Deine Frau, die offenbar bis heute nicht römisch-katholisch war und ist, war also eh nicht formpflichtig.

 

Zu beachten ist folglich das kirchliche Recht, an das Ihr zum Zeitpunkt der Eheschließung gebunden wart. Ohne es mit allerletzter Sicherheit sagen zu können, habt Ihr spätestens durch die alt-katholische Trauung im Juni 2006 die rechtlichen Voraussetzungen Eurer Kirche für eine gültige Eheschließung erfüllt. Sollten die Altkatholiken hier in Deutschland wie die Protestanten bereits die Zivilheirat als ehebegründend anerkennen, wärt Ihr bereits seit diesem Zeitpunkt gültig verheiratet.

 

Also, ich würde sagen, herzlich willkommen als Eheleute in der römisch-katholischen Kirche <_<

Für die Alt-Katholiken kommt einen sakramentale Ehe auf genau die gleiche Weise zustande wie für Römer.

 

Werner

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...