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Bischof Laun: Richard Lugner ist exkommuniziert


tomlo

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Lugner hat sich exkommuniziert

 

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

 

Es soll ruhig ein Exempel statuiert werden, gegen alle die mithelfen, menschliches Leben zu vernichten. Gut so Weihbischof Laun.

 

Edit: Wenn Herr Lugner es mit seinen Glauben wirklich ernstmeint, dann er hätte er die Abtreibungsklinik in seinen Haus nicht erlauben dürfen.

Edited by tomlo
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Lugner hat sich exkommuniziert

 

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

 

Es soll ruhig ein Exempel statuiert werden, gegen alle die mithelfen, menschliches Leben zu vernichten. Gut so Weihbischof Laun.

 

 

Der Lugner hat sich sicher nicht selbst exkommuniziert!

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Lugner hat sich exkommuniziert

 

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

 

Es soll ruhig ein Exempel statuiert werden, gegen alle die mithelfen, menschliches Leben zu vernichten. Gut so Weihbischof Laun.

 

 

Der Lugner hat sich sicher nicht selbst exkommuniziert!

Defacto hat er sich durch sein verhalten selbst ausgeschlossen. Weihbischof Laun hat ja den entsprechenden CIC zitiert.

Edited by tomlo
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Lugner hat sich exkommuniziert

 

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

 

Es soll ruhig ein Exempel statuiert werden, gegen alle die mithelfen, menschliches Leben zu vernichten. Gut so Weihbischof Laun.

 

 

Der Lugner hat sich sicher nicht selbst exkommuniziert!

Defacto hat er sich durch sein verhalten selbst ausgeschlossen. Weihbischof Laun hat ja den entsprechenden CIC zitiert.

und warum lobst du den weihbischof "gut so" , wenn er keinen anteil hat? wer statuiert ein exempel?
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und warum lobst du den weihbischof "gut so" , wenn er keinen anteil hat? wer statuiert ein exempel?

Ist es denn nicht lobenswert, wenn der Weihbischof den richtigen CIC zitieren kann? <_<

Defacto hat er sich durch sein verhalten selbst ausgeschlossen. Weihbischof Laun hat ja den entsprechenden CIC zitiert.

Ich könnte das nicht so auf Anhieb zitieren. Ich müsste hier im Forum nachfragen.

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Justin Cognito

Bischof Laun ist sicherlich ein engagierter Lebensschützer, aber hier irrt er sich meiner bescheidenen juristischen Meinung nach. Denn die Tatstrafe der Exkommunikation zieht sich jemand zu, der/die vorsätzlich eine Abtreibung vornimmt (c. 1398) oder daran beteiligt ist (c.1329). In diesem Fall besteht die Beteiligung im Vermieten der Räumlichkeiten in denen (auch) Abtreibungen stattfinden. Damit wird aber das Moment des Tatvorsatzes nicht erfüllt, das sicherlich auch bei den Beitragstätern zu überprüfen ist. Zum Vorsatz gehört nämlich der willentliche Bezug zu einer konkreten Straftat.

 

Man kann überlegen, ob die Tatsache, dass ein Katholik in seinem Einkaufscenter eine Klinik einmieten lässt, die auch Abtreibungen vornimmt geschmacklos, gegen die christlichen Moralvorschriften und letztlich ein so großes Ärgernis ist, dass - vom zuständigen Bischof (in diesem Fall Kardinal Schönborn) - eine Beugestrafe (bis hin zur Exkommunikation) ausgesprochen werden muss. Die Exkommunikation als Tatstrafe nach cc. 1398 iVm 1329 tritt in diesem Fall m.E. aber nicht ein.

Edited by Justin Cognito
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Lugner hat sich exkommuniziert

 

Andreas Laun: Sicherlich. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation." Da Lugner durch die Zulassung von Abtreibungen in seinem Einkaufszentrum an der Abtreibung „mitwirkt“, ist er von der Bestimmung betroffen und ist exkommuniziert.

 

Es soll ruhig ein Exempel statuiert werden, gegen alle die mithelfen, menschliches Leben zu vernichten. Gut so Weihbischof Laun.

 

Edit: Wenn Herr Lugner es mit seinen Glauben wirklich ernstmeint, dann er hätte er die Abtreibungsklinik in seinen Haus nicht erlauben dürfen.

Ich bin auch gegen Abtreibung. Aber eine Exkommunikation ist ein menschlicher Akt und ob dieser für Gott Bedeutung hat wird wohl Niemand hier auf Erden beurteilen können.

 

Josef Berens

(als einfacher, denkender Katholik)

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Ich bin auch gegen Abtreibung. Aber eine Exkommunikation ist ein menschlicher Akt und ob dieser für Gott Bedeutung hat wird wohl Niemand hier auf Erden beurteilen können.

 

Dieser menschliche Akt soll auch nur auf Erden Bedeutung haben. *haarerauf*

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theloniousmonk
Bischof Laun ist sicherlich ein engagierter Lebensschützer, aber hier irrt er sich meiner bescheidenen juristischen Meinung nach. Denn die Tatstrafe der Exkommunikation zieht sich jemand zu, der/die vorsätzlich eine Abtreibung vornimmt (c. 1398) oder daran beteiligt ist (c.1329). In diesem Fall besteht die Beteiligung im Vermieten der Räumlichkeiten in denen (auch) Abtreibungen stattfinden. Damit wird aber das Moment des Tatvorsatzes nicht erfüllt, das sicherlich auch bei den Beitragstätern zu überprüfen ist. Zum Vorsatz gehört nämlich der willentliche Bezug zu einer konkreten Straftat.

 

Man kann überlegen, ob die Tatsache, dass ein Katholik in seinem Einkaufscenter eine Klinik einmieten lässt, die auch Abtreibungen vornimmt geschmacklos, gegen die christlichen Moralvorschriften und letztlich ein so großes Ärgernis ist, dass - vom zuständigen Bischof (in diesem Fall Kardinal Schönborn) - eine Beugestrafe (bis hin zur Exkommunikation) ausgesprochen werden muss. Die Exkommunikation als Tatstrafe nach cc. 1398 iVm 1329 tritt in diesem Fall m.E. aber nicht ein.

 

Herr Weihbischof Laun hat in der ersten Fassung des Interviews zunächst Paragraph 1041,4 des Kirchenrechtes zitiert, aus der er die Exkommuniziekation von Herrn Lugner für geboten hielte, und erst nach Widerspruch eines Kirchenrechtlers via APA ist die Begründung in dem Interview auf den Katechismus gewechselt. Herr Lugner hat mittlerweile mitgeteilt, das er weder Eigentümer noch Vermieter des Einkaufszentrums sei, also steht das ganze auch formal auf sehr wackligen Beinen.

 

Gruß

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Bischof Laun ist sicherlich ein engagierter Lebensschützer, aber hier irrt er sich meiner bescheidenen juristischen Meinung nach. Denn die Tatstrafe der Exkommunikation zieht sich jemand zu, der/die vorsätzlich eine Abtreibung vornimmt (c. 1398) oder daran beteiligt ist (c.1329). In diesem Fall besteht die Beteiligung im Vermieten der Räumlichkeiten in denen (auch) Abtreibungen stattfinden. Damit wird aber das Moment des Tatvorsatzes nicht erfüllt, das sicherlich auch bei den Beitragstätern zu überprüfen ist. Zum Vorsatz gehört nämlich der willentliche Bezug zu einer konkreten Straftat.

 

Man kann überlegen, ob die Tatsache, dass ein Katholik in seinem Einkaufscenter eine Klinik einmieten lässt, die auch Abtreibungen vornimmt geschmacklos, gegen die christlichen Moralvorschriften und letztlich ein so großes Ärgernis ist, dass - vom zuständigen Bischof (in diesem Fall Kardinal Schönborn) - eine Beugestrafe (bis hin zur Exkommunikation) ausgesprochen werden muss. Die Exkommunikation als Tatstrafe nach cc. 1398 iVm 1329 tritt in diesem Fall m.E. aber nicht ein.

 

Herr Weihbischof Laun hat in der ersten Fassung des Interviews zunächst Paragraph 1041,4 des Kirchenrechtes zitiert, aus der er die Exkommuniziekation von Herrn Lugner für geboten hielte, und erst nach Widerspruch eines Kirchenrechtlers via APA ist die Begründung in dem Interview auf den Katechismus gewechselt. Herr Lugner hat mittlerweile mitgeteilt, das er weder Eigentümer noch Vermieter des Einkaufszentrums sei, also steht das ganze auch formal auf sehr wackligen Beinen.

 

Gruß

Herr Lugner sollte sich wehren und vielleicht können wir uns da wieder auf einen interessante Prozeß freuen. Auch ein Bischof muß in die Schranken gewiesen werden, wenn er sich vergallopiert hat.

 

Josef Berens

(als einfacher, denkender Katholik)

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Herr Lugner sollte sich wehren und vielleicht können wir uns da wieder auf einen interessante Prozeß freuen. Auch ein Bischof muß in die Schranken gewiesen werden, wenn er sich vergallopiert hat.

 

Wenn einem nicht gerade zum Lachen ist, schafft josberens garantiert Abhilfe! <_<

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Herr Lugner sollte sich wehren und vielleicht können wir uns da wieder auf einen interessante Prozeß freuen. Auch ein Bischof muß in die Schranken gewiesen werden, wenn er sich vergallopiert hat.

 

Wenn einem nicht gerade zum Lachen ist, schafft josberens garantiert Abhilfe! <_<

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten

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theloniousmonk

Bischof Laun ist sicherlich ein engagierter Lebensschützer, aber hier irrt er sich meiner bescheidenen juristischen Meinung nach. Denn die Tatstrafe der Exkommunikation zieht sich jemand zu, der/die vorsätzlich eine Abtreibung vornimmt (c. 1398) oder daran beteiligt ist (c.1329). In diesem Fall besteht die Beteiligung im Vermieten der Räumlichkeiten in denen (auch) Abtreibungen stattfinden. Damit wird aber das Moment des Tatvorsatzes nicht erfüllt, das sicherlich auch bei den Beitragstätern zu überprüfen ist. Zum Vorsatz gehört nämlich der willentliche Bezug zu einer konkreten Straftat.

 

Man kann überlegen, ob die Tatsache, dass ein Katholik in seinem Einkaufscenter eine Klinik einmieten lässt, die auch Abtreibungen vornimmt geschmacklos, gegen die christlichen Moralvorschriften und letztlich ein so großes Ärgernis ist, dass - vom zuständigen Bischof (in diesem Fall Kardinal Schönborn) - eine Beugestrafe (bis hin zur Exkommunikation) ausgesprochen werden muss. Die Exkommunikation als Tatstrafe nach cc. 1398 iVm 1329 tritt in diesem Fall m.E. aber nicht ein.

 

Herr Weihbischof Laun hat in der ersten Fassung des Interviews zunächst Paragraph 1041,4 des Kirchenrechtes zitiert, aus der er die Exkommuniziekation von Herrn Lugner für geboten hielte, und erst nach Widerspruch eines Kirchenrechtlers via APA ist die Begründung in dem Interview auf den Katechismus gewechselt. Herr Lugner hat mittlerweile mitgeteilt, das er weder Eigentümer noch Vermieter des Einkaufszentrums sei, also steht das ganze auch formal auf sehr wackligen Beinen.

 

Gruß

Herr Lugner sollte sich wehren und vielleicht können wir uns da wieder auf einen interessante Prozeß freuen. Auch ein Bischof muß in die Schranken gewiesen werden, wenn er sich vergallopiert hat.

 

Josef Berens

(als einfacher, denkender Katholik)

 

Laut APA hat Herr Lugner seinen Anwalt beauftragt, eine Klage wg. Rufschädigung und Verleumdung gegen Herrn Weihbischof Laun vorzubereiten; welchen Sinn eine solche Eskalation allerdings haben soll, leuchtet mir nicht ein.

 

Die Tatsache an sich ist folgende: Es gibt in Österreich eine Fristenlösung, folglich gibt es auch Abtreibungsorte; das ist nicht gut, aber die Wirklichkeit wird nicht dadurch besser, das wir uns unsere eigene Welt zurechbastelt, wir alle müssen im hier und jetzt leben. Ein Problem wie der Abtreibungsort in dem Einkaufszentrum wird durch die Exkummunikation von Herrn Lugner auch nicht aus der Welt verschwinden. Eine Abtreibung ist ein Scheitern von allen Beteiligten, die nicht zur Liebe für das Leben fähig sind, durch einen Rechtsakt wird sich daran auch nichts ändern, im Gegenteil: Der Herr Weihbischof und der Herr Lugner sind halt im äußeren jetzt miteinander verkeilt, ob irgendeine Einsicht daraus zu erwachsen vermag im Herrn Lugner?

 

Gruß

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Gut so Weihbischof Laun.

endlich mal ein Bischof, der Tacheles redet. Lasst uns für ihn beten!!

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In der Sache dürfte Justin Recht haben: Bei der Vermietung von Räumen an eine Abtreibungspraxis bzw. eine Praxis, die auch Abtreibung durchführt, ist wohl keine vorsätzliche Mitwirkung an einer Abtreibung gegeben. Wenn Weihbischof Laun das anders sieht, ist es sein gutes Recht, allerdings nicht die Position der Kirche (die gibt es in einem speziellen Fall nicht). Man soll auch nicht vergessen: Auch wenn Weihbischof Laun über die Bischofsweihe verfügt, hat er in der Erzdiözese Wien (dort liegt das Einkaufszentrum und dort wohnt afaik auch Herr Lugner) keine Entscheidungskompetenz. Seine Meinung ist ebenso Privatmeinung wie die eines anderen Katholiken. Die Kompetenz, eine Exkommunikation rechtsgültig festzustellen, hätte der Papst und der Erzbischof von Wien, niemand sonst.

 

@Josberens: Die Exkommunikation ist eine Aussage darüber, dass jemand keine kirchlichen Ämter bekleiden und nicht öffentlich als Katholik auftreten darf, keine Aussage über das ewige Leben.

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,...wir alle müssen im hier und jetzt leben.

aber nicht alle müssen jeden Sch@@@@ mitmachen!!

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Bei der Vermietung von Räumen an eine Abtreibungspraxis bzw. eine Praxis, die auch Abtreibung durchführt, ist wohl keine vorsätzliche Mitwirkung an einer Abtreibung gegeben.

also hör mal, wenn ich mein Haus an jemanden vermiete, der einen Puff daraus macht, dann habe ich damit nix zu tun??

@Josberens: Die Exkommunikation ist eine Aussage darüber, dass jemand keine kirchlichen Ämter bekleiden und nicht öffentlich als Katholik auftreten darf, keine Aussage über das ewige Leben.

Mt 16,19 Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben. Was du auf Erden binden wirst, wird im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, wird im Himmel gelöst sein."

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Gut so Weihbischof Laun.

endlich mal ein Bischof, der Tacheles redet. Lasst uns für ihn beten!!

Herr Jesus Christus,

du Hirt und Haupt deiner Kirche,

steh unserm Bischof Laun bei

mit der Kraft deines Segens,

dass er uns entflammt durch seinen Eifer,

uns Vorbild ist durch seinen Wandel,

uns trägt durch seine Liebe,

uns stärkt durch seine Geduld,

uns erhält in der Freude des Heiligen Geistes,

uns segnet durch seine Gebete,

uns gute Weisung gibt durch seine Lehre

und uns einigt zu deinem heiligen Volk

und zum lauteren Gottesdienst

im Geist und in der Wahrheit.

Amen

 

Johann Michael Sailer

Edited by tomlo
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Man kann überlegen, ob die Tatsache, dass ein Katholik in seinem Einkaufscenter eine Klinik einmieten lässt, die auch Abtreibungen vornimmt geschmacklos, gegen die christlichen Moralvorschriften und letztlich ein so großes Ärgernis ist, dass - vom zuständigen Bischof (in diesem Fall Kardinal Schönborn) - eine Beugestrafe (bis hin zur Exkommunikation) ausgesprochen werden muss.

Abtreibung ist kein moralisches Ärgernis, es ist eine schwere Sünde. Herr Lugner gehört dieses Einkaufzentrum und er kann uns nicht weissmachen, dass er seine Untermieter nicht kennt, denn dann wäre er ein schlechter Vermieter. Herr Lugner bekennt sich offen als Katholik, warum handelt er dann nicht so?

 

Übrigens ist der Wiener Theologe nicht umunstritten:

 

Die Meinung von Primetshofer wird allerdings von anderen Kirchenrechtlern nicht geteilt. Die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel meinte bereits 2004 bei einer Tagung der Uni Bamberg in einem Vortrag über den „Täterkreis des Abtreibungsvergehens“: „Im kirchlichen Strafrecht werden wesentliche Tatbeteiligte genauso bestraft wie die Täter selbst (c.1329).

 

Quelle: Kath.net

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theloniousmonk

,...wir alle müssen im hier und jetzt leben.

aber nicht alle müssen jeden Sch@@@@ mitmachen!!

 

 

Richtig. Ich werde in meinem Leben bestimmt keinen Fuß in dieses Zentrum setzten, aber dennoch muss ich akzeptieren, dass ich in einem Land lebe, dass die Fristenlösung für Abtreibungen juristisch für legal hält. Ich werde an diesem Zustand nichts ändern können, warum sollte ich also dagegen aufbegehren? Es gibt vermutlich niemanden hier, der Abtreibungen nicht für grundfalsch hält, und trotzdem finden sie statt. Was können WIR daran ändern? Doch nur das was uns auf unserem Lebensweg begegnet.

 

In Lukas 10,33 war der Samariter auf seinem Weg, als er plötzlich über den Überfallenen gestolpert ist und ihm geholfen hat. Er hat weder versucht, die Straße Jerusalem-Jordanien vom Räuberunwesen zu befreien noch hat hat er einen allgemeinen Rettungsdienst gegründet, um den Opfern des Räuberunwesens beizustehen, sondern er hat auf seinem Weg die Hilfe geleistet die notwendig war.

 

Wir können uns natürlich allen möglichen Utopien hingeben in der die Abtreibung verboten und damit verschwunden ist, aber das ist eine Utopie und nicht die Wirklichkeit. In der Wirklichkeit werden wir vielleicht irgendwann vor dem Augenblick stehen, durch unsere Hilfe eine Abtreibung zu verhindern, vielleicht werden wir das auch nie, aber durch eine bloßen Geste wird die Abtreibung nicht aus der Welt kommen.

 

Gruß

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Herr Lugner sollte sich wehren und vielleicht können wir uns da wieder auf einen interessante Prozeß freuen. Auch ein Bischof muß in die Schranken gewiesen werden, wenn er sich vergallopiert hat.

Das ist lächerlich, kein weltliches Gericht dieser Welt ist zuständig, wenn es die KK Herrn Lugner rausschmeisst.

 

Meine Meinung, sie muss es noch viel öfters tun. Jeder katholische Politiker, jeder katholische Arzt und jeder, der zur Abtreibung, passiv oder aktiv beiträgt und nicht bereut, gehört exkommuniziert.

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Die Meinung von Primetshofer wird allerdings von anderen Kirchenrechtlern nicht geteilt. Die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel meinte bereits 2004 bei einer Tagung der Uni Bamberg in einem Vortrag über den „Täterkreis des Abtreibungsvergehens“: „Im kirchlichen Strafrecht werden wesentliche Tatbeteiligte genauso bestraft wie die Täter selbst (c.1329).

Quelle: Kath.net

 

Jaja, Deine Quelle. Die sagt nur nicht, ob die Vermietung von Räumen, in denen Abtreibungen durchgeführt werden könnten, als wesentliche Tatbeteiligung angesehen werden kann. M.E. kann sie das nicht. Ein wesentlich Tatbeteiligter ist beispielsweise jemand, der eine Schwangere zur Abtreibung drängt.

Edited by Alice
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... wenn es die KK Herrn Lugner rausschmeisst.

 

Exkommunikation ist kein Rausschmiss aus der Kirche, auch wenn Dir das gefallen würde.

Na gut, er ist von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen worden. Der gute alte Paulus würde jetzt sagen: Übergibt ihm den Satan. <_<

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... wenn es die KK Herrn Lugner rausschmeisst.

 

Exkommunikation ist kein Rausschmiss aus der Kirche, auch wenn Dir das gefallen würde.

Na gut, er ist von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen worden. Der gute alte Paulus würde jetzt sagen: Übergibt ihm den Satan. <_<

 

Erstens: dass er exkommuniziert SEI, ist Deine Meinung. Die interessiert mich weniger.

 

Zweitens: Wo sagt der gute alte Paulus sowas? Das interessiert mich sehr.

Edited by Alice
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