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Im Namen des Volkes...


Clown

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Da wir gerade bei Urteilen sind,

ich liebe diese Geschichte:

 

aus http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/kur...andschaden.html

 

 

 

Eine Reihe kleiner Feuer

 

In Charlotte, North Carolina, USA, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren. Er versicherte! diese gegen Feuer(!) jeder Art(!) In den folgenden Monaten rauchte er die Zigarren nacheinander auf. Danach forderte er von seiner Versicherung den Ersatz des Brandschadens.

 

In seinem Anspruchschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren durch "eine Reihe kleiner Feuer" vernichtet worden waren. Die Versicherung weigerte sich, die Zigarren zu bezahlen, und zwar mit der einleuchtenden Argumentation, der Anwalt habe die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht.

 

Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann (!). Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch des Anwalts unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jegliche Art von Feuer versichert waren. Da keine Haftungsausschlüsse bestanden, musste die Versicherung zahlen.

 

Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil. Sie bezahlte die Versicherungssumme von $ 15.000.- an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

 

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst(!) hatte, wurde er auf deren Antrag umgehend wegen Brandstiftung(!) in 24 Fällen(!) verhaftet. Unter Hinweis seine eigenen (!) Angaben vor Gericht wurde er dann wegen vorsätzlicher (!) Brandstiftung seines versicherten Eigentums und Versicherungsbetrug zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ohne(!) Bewährung und $ 24.000.- Geldstrafe verurteilt.

 

(Quelle: Criminal Lawyer Award Contest und Charlotte Observer - 12/1997)

 

 

 

Ausrufezeichen sind von mir.

 

Gruss

peter

 

 

tip:

http://www.rechtlegal.de/aktuellesnews/kurioses/index.html

bearbeitet von pmn
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Hauptsache Du weißt worum es geht <_< (mir bleibt die Pointe völlig verborgen :unsure: )

Durchsuchung von Pressebüros und Beschlagnahmung von journalistischem Material zur Aufdreckung von Informanten.

Genau! Es gilt nach wie vor das "Spiegel-Urteil" aus dem Jahr 1966:

 

Der Erste Senat betonte nun, Durchsuchungen von Redaktionen und Beschlagnahmen seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienten, den Informanten zu ermitteln. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eine zentrale Aussage seines "SPIEGEL-Urteils" von 1966.

 

Schon damals hatte das Verfassungsgericht der Staatsgewalt unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt. Redaktionsdurchsuchungen seien unzulässig, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren, betonten die Karlsruher Richter. Der SPIEGEL hatte im Oktober 1962 auf Grundlage streng geheimer Dokumente über die mangelhafte Abwehrbereitschaft der Bundeswehr berichtet. Danach waren die Redaktions- und Verlagsräume des Magazins wegen Verdachts des Landesverrats durchsucht worden. Der damalige Chefredakteur Rudolf Augstein und mehrere Redakteure wurden verhaftet. Augstein saß auf Betreiben des damaligen Verteidigungsministers Franz Josef Strauß (CSU) für mehr als drei Monate in Untersuchungshaft. Später wurden er und der Autor des Artikels, Conrad Ahlers, vom Vorwurf des Geheimnisverrats freigesprochen.

 

Quelle

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28 Februar 2007

 

Gesetzgeber darf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken

 

Es liegt im Einschätzungsermessen des Gesetzgebers, dass er die eheliche Partnerschaft als besonders geeignet ansieht, die mit den in Frage stehenden medizinischen Maßnahmen verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu bewältigen.

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Heute wurde die Hauptverhandlung gegen Daniel und Susanne M. vor dem Landgericht Hildesheim wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge eröffnet. Die beiden Angeklagte verweigern weitgehend die Aussage und streiten ansonsten die Tat ab.

 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,471490,00.html

 

Eine Freundin der Susanne M. ist Hauptbelastungszeugin, da sich Susanne der Taten ihr gegenüber bezichtigt haben soll.

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Bemerkenswert, mit welcher Sicherheit du die Richtigkeit der Überzeugung des LGs, dass die Frau schuldunfähig ist, zu beurteilen vermagst.

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Bemerkenswert, mit welcher Sicherheit du die Richtigkeit der Überzeugung des LGs, dass die Frau schuldunfähig ist, zu beurteilen vermagst.

 

Seit der ZPO-Reform sind Zweifel an Beweiswürdigungen von Landgerichten sinnlos, reine Verschwendung von Lebenszeit. Grüße, KAM

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Pfarrer sind ja immer zurechnungsfähig. Oder etwa nicht?

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Bemerkenswert, mit welcher Sicherheit du die Richtigkeit der Überzeugung des LGs, dass die Frau schuldunfähig ist, zu beurteilen vermagst.

 

Seit der ZPO-Reform sind Zweifel an Beweiswürdigungen von Landgerichten sinnlos, reine Verschwendung von Lebenszeit. Grüße, KAM

 

Welchen Einfluss hat denn die ZPO-Reform auf ein Landgericht in Strafsachen? <_<

Im übrigen hätte das Landgericht hier wohl die Aussage des Gutachters gegen den Antrag der StA über den Haufen schmeißen müssen, um Schuldfähigkeit anzunehmen...

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Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Bemerkenswert, mit welcher Sicherheit du die Richtigkeit der Überzeugung des LGs, dass die Frau schuldunfähig ist, zu beurteilen vermagst.

 

Seit der ZPO-Reform sind Zweifel an Beweiswürdigungen von Landgerichten sinnlos, reine Verschwendung von Lebenszeit. Grüße, KAM

 

Welchen Einfluss hat denn die ZPO-Reform auf ein Landgericht in Strafsachen? <_<

Im übrigen hätte das Landgericht hier wohl die Aussage des Gutachters gegen den Antrag der StA über den Haufen schmeißen müssen, um Schuldfähigkeit anzunehmen...

 

ZPO? Zivilprozessordnung???? (nicht nur Latein ist für den einen oder anderen nicht immer sicher verständlich :unsure: )

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Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Bemerkenswert, mit welcher Sicherheit du die Richtigkeit der Überzeugung des LGs, dass die Frau schuldunfähig ist, zu beurteilen vermagst.

 

Seit der ZPO-Reform sind Zweifel an Beweiswürdigungen von Landgerichten sinnlos, reine Verschwendung von Lebenszeit. Grüße, KAM

 

Welchen Einfluss hat denn die ZPO-Reform auf ein Landgericht in Strafsachen? <_<

Im übrigen hätte das Landgericht hier wohl die Aussage des Gutachters gegen den Antrag der StA über den Haufen schmeißen müssen, um Schuldfähigkeit anzunehmen...

 

ZPO? Zivilprozessordnung???? (nicht nur Latein ist für den einen oder anderen nicht immer sicher verständlich :unsure: )

 

 

Ja, deine Deutung ist korrekt.

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Pfarrer sind ja immer zurechnungsfähig. Oder etwa nicht?

Ich habe so einen Fall einer Pfarrer-Stalkerin selbst miterlebt, zum Glück nur als Zeuge und "Pfarrerbodyguard". Dramatisch, kann ich Euch sagen! Mit Einbruchsversuchen, tagelanger Pfarrhausbelagerung und unglaublichen freigesetzten Kräften. Und man kann fast nichts machen. Daß ursächlich eine Psychose dahintersteckt ist bekannt. Deshalb habe ich mich gewundert, als kürzlich die Strafen bei Stalking verschärft wurden. Oder gilt das tatsächlich nur für männliche Stalker?

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Eine liebestolle Rentnerin aus Meschede ist vom Landgericht Arnsberg vom Vorwurf der Körperverletzung und des Hausfriedensbruchs an einem 54-Jährigen Pfarrer freigesprochen. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass die 64-Jährige die ihr zur Last gelegten Taten begangen habe, hielt die Frau jedoch für schuldunfähig.

Sie hatte den Pfarrer mit obszönen SMS belästigt, ihm bei dienstlichen Terminen nachgestellt und sein Haus mit Blumenschmuck und ähnlichem "verziert".

 

http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/488/105383/

 

Der Kerl tut mir leid...

 

Man stelle sich nur mal vor, das Spiel wäre andersherum gegangen, wie war das mit der Gleichheit vor dem Gesetz? Grüße, KAM

 

Pfarrer sind ja immer zurechnungsfähig. Oder etwa nicht?

Ich habe so einen Fall einer Pfarrer-Stalkerin selbst miterlebt, zum Glück nur als Zeuge und "Pfarrerbodyguard". Dramatisch, kann ich Euch sagen! Mit Einbruchsversuchen, tagelanger Pfarrhausbelagerung und unglaublichen freigesetzten Kräften. Und man kann fast nichts machen. Daß ursächlich eine Psychose dahintersteckt ist bekannt. Deshalb habe ich mich gewundert, als kürzlich die Strafen bei Stalking verschärft wurden. Oder gilt das tatsächlich nur für männliche Stalker?

 

Es wurde kürzlich erst ein Straftatbestand für Stalking geschaffen, der neue § 238 StGB soweit ich weiß (ist aber glaube ich nich nicht im BGBl. verkündet).

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Es wurde kürzlich erst ein Straftatbestand für Stalking geschaffen, der neue § 238 StGB soweit ich weiß (ist aber glaube ich nich nicht im BGBl. verkündet).

Hast Recht. Sonst wäre damals ja auch eine Handhabe dagewesen. Hausfriedensbruch und irgendwelche zivilrechtlichen Unterlassungsgeschichten waren jedenfalls kaum wirksam. Es bleibt aber schon seltsam, einen Straftatbestand neu zu schaffen, bei dem regelmäßig eine Psychose im Hintergrund vermutet werden kann oder wenigstens von den Verteidigern entlastend ins Feld geführt werden könnte. Oder? Vielleicht ist ja aber der Sinn auch nur der, daß das Opfer überhaupt die Chance hat, die Polizei zum Eingreifen zu bewegen und diese auch eine Rechtfertigung dafür.

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Es wurde kürzlich erst ein Straftatbestand für Stalking geschaffen, der neue § 238 StGB soweit ich weiß (ist aber glaube ich nich nicht im BGBl. verkündet).

Hast Recht. Sonst wäre damals ja auch eine Handhabe dagewesen. Hausfriedensbruch und irgendwelche zivilrechtlichen Unterlassungsgeschichten waren jedenfalls kaum wirksam. Es bleibt aber schon seltsam, einen Straftatbestand neu zu schaffen, bei dem regelmäßig eine Psychose im Hintergrund vermutet werden kann oder wenigstens von den Verteidigern entlastend ins Feld geführt werden könnte. Oder? Vielleicht ist ja aber der Sinn auch nur der, daß das Opfer überhaupt die Chance hat, die Polizei zum Eingreifen zu bewegen und diese auch eine Rechtfertigung dafür.

 

Naja, eine Psychose führt ja nicht immer zur Schuldunfähigkeit. Außerdem bleibt ja die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung von der Schuldunfähigkeit unberührt.

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Es bleibt aber schon seltsam, einen Straftatbestand neu zu schaffen, bei dem regelmäßig eine Psychose im Hintergrund vermutet werden kann oder wenigstens von den Verteidigern entlastend ins Feld geführt werden könnte. Oder?

MAn braucht einen Straftatbestand, um einen Bekloppten, der sonst nichts anstellt, in die Klapse zu bringen. Oder? (Juristen, was sagt ihr?).

 

Ich sehe, sinngemäß schon beantwortet.

bearbeitet von Sokrates
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Es bleibt aber schon seltsam, einen Straftatbestand neu zu schaffen, bei dem regelmäßig eine Psychose im Hintergrund vermutet werden kann oder wenigstens von den Verteidigern entlastend ins Feld geführt werden könnte. Oder?

MAn braucht einen Straftatbestand, um einen Bekloppten der sonst nichts anstellt, in die Klapes zu bringen. Oder? (Juristen, was sagt ihr?).

 

Ja, allerdings hat auch dann eine gründliche Abwägung zwischen der vermuteten Gefährlichkeit des Täters, dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und den Grundrechten des Täters zu erfolgen.

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Ja, allerdings hat auch dann eine gründliche Abwägung zwischen der vermuteten Gefährlichkeit des Täters, dem Schutzbedürfnis der Allgemeinheit und den Grundrechten des Täters zu erfolgen.

Genau, im o.g. Fall waren mehrere Festnahmen und diverse Anzeigen nötig, um die Dame zur Wiederaufnahme ihrer Behandlung zu zwingen. Im Grundsatz ist das auch richtig so. Der Stalkingparagraph gibt aber vielleicht den Opfern doch etwas mehr Handhabe, denn so eine Sache kann sich gut über Monate hinziehen und hat durchaus Ähnlichkeit mit Freiheitsberaubung im übertragenen Sinn.

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Der 3. Strafsenat des BGH hat heute das Urteil gegen den Inhaber eines Unternehmens, das Artikel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertreibt, aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts bedarf der § 86a StGB dahingehend einer teleologischen Reduktion, dass das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen in einer Art und Weise, in der die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck komme, nicht tatbestandsmäßig sei.

 

BGH-Pressemitteilung

 

Na, zum Glück!

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nicht tatbestandsmäßig

Besser gehts nicht!! <_<

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