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Im Namen des Volkes...


Clown

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Das glaube ich auch. Nur muss man sich dafür sicher kein idyllisches Naherholungsgebiet aussuchen.

Solange es bessere Alternativen gibt, hast Du recht.

In einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland dürfte es überhaupt kaum geeignete Gebiete geben. Im Fall von Kyritz/Neuruppin/Mecklenburgische Seenplatte kommt aber hinzu, dass die Leute dort außer dem Tourismus kaum nennenswerte Erwerbsquellen haben.

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Beutelschneider
Das glaube ich auch. Nur muss man sich dafür sicher kein idyllisches Naherholungsgebiet aussuchen.

Solange es bessere Alternativen gibt, hast Du recht.

In einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland dürfte es überhaupt kaum geeignete Gebiete geben. Im Fall von Kyritz/Neuruppin/Mecklenburgische Seenplatte kommt aber hinzu, dass die Leute dort außer dem Tourismus kaum nennenswerte Erwerbsquellen haben.

 

Bleibt die Frage, wohin wir unsere Bomben dann werfen sollen. Wenn wir uns nicht entschließen, darauf ganz zu verzichten. Was aber gewisse Teile der Luftwaffe überflüssig macht.

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Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Aber wenn schon, dann sollten wir uns vielleicht im befreundeten Ausland nach ungenutzten Wüstengebieten unsehen? Wofür gibt es schließlich die NATO!

bearbeitet von Inge
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Beutelschneider
Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Jetzt betreibst Du aber Stückwerk. Die Frage ist doch: Wollen wir eine fpr Kriegseinsätze gerüstete Armee haben, und für welche Art von Kriegseinsätzen soll diese bereit sein?

Die Bewaffnung, Struktur und Größe der Streitkräfte ist dann hieraus abzuleiten...

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Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Jetzt betreibst Du aber Stückwerk. Die Frage ist doch: Wollen wir eine fpr Kriegseinsätze gerüstete Armee haben, und für welche Art von Kriegseinsätzen soll diese bereit sein?

Die Bewaffnung, Struktur und Größe der Streitkräfte ist dann hieraus abzuleiten...

Wie lange ist es her, dass wirklich von Deutschen Bomben geworfen werden mussten? Ich halte viel von Arbeitsteilung im Rahmen der NATO ...

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Das glaube ich auch. Nur muss man sich dafür sicher kein idyllisches Naherholungsgebiet aussuchen.

Ist die Gegend nicht deshalb ein "idyllisches Naherholungsgebiet", weil da Jahrzehnte lang Bomben geflogen und Panzer gefahren sind?

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Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

Jetzt betreibst Du aber Stückwerk. Die Frage ist doch: Wollen wir eine fpr Kriegseinsätze gerüstete Armee haben, und für welche Art von Kriegseinsätzen soll diese bereit sein?

Die Bewaffnung, Struktur und Größe der Streitkräfte ist dann hieraus abzuleiten...

Wie lange ist es her, dass wirklich von Deutschen Bomben geworfen werden mussten?

Zehn Jahre. Und für die, auch nähere Zukunft kann man es nicht ausschließen.

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Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Aber wenn schon, dann sollten wir uns vielleicht im befreundeten Ausland nach ungenutzten Wüstengebieten unsehen? Wofür gibt es schließlich die NATO!

Was haben dir die Wüsten getan? Auch Wüsten sind erst einmal schützenswerte Naturgebiete mit einem fragilen Ökosystem...

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Beutelschneider
Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Jetzt betreibst Du aber Stückwerk. Die Frage ist doch: Wollen wir eine fpr Kriegseinsätze gerüstete Armee haben, und für welche Art von Kriegseinsätzen soll diese bereit sein?

Die Bewaffnung, Struktur und Größe der Streitkräfte ist dann hieraus abzuleiten...

Wie lange ist es her, dass wirklich von Deutschen Bomben geworfen werden mussten? Ich halte viel von Arbeitsteilung im Rahmen der NATO ...

 

Darum sagte ich, zuerst müssen wir wissen was wir wollen und brauchen. Dann die Konsequenzen tragen oder Alternativen finden.

Sicher ist es kein Dogma, dass die Luftwaffe Bomben werfen muss. Aber wenn wir denn Bomber haben, brauchen wir auch trainiertes Personal, sonst ist es völlig unsinnig.

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Beutelschneider
Bomben werfen find ich sozialethisch ohnehin eher fragwürdig.

 

Aber wenn schon, dann sollten wir uns vielleicht im befreundeten Ausland nach ungenutzten Wüstengebieten unsehen? Wofür gibt es schließlich die NATO!

Was haben dir die Wüsten getan? Auch Wüsten sind erst einmal schützenswerte Naturgebiete mit einem fragilen Ökosystem...

 

Fragiler als die meisten anderen Ökozonen...

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Das OLG Saarbrücken hat den Schmerzensgeldanspruch eines Vergewaltigungsopfer wegen Mitverschuldens gekürzt, da sie sich aus freien Stücken in eine verfängliche Situation begeben habe:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,615851,00.html

 

Dabei übersieht das Gericht rechtsfehlerhaft, dass man mit Mitverschulden bei Vorsatzdelikten vorsichtig sein sollte, und dass das ein chauvinistisches Schweineurteil ist.

bearbeitet von Clown
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zur abwechslung mal was aus kanada. ein HIV-positiver mann, der mit mehreren frauen ungeschützten GV hatte und sie nicht über seine krankheit aufklärte, ist nun wegen mord ersten grades verurteilt worden. :angry2:

 

zwei seiner opfer sind bereits an krankheiten im zs mit der immunschwäche gestorben, :angry2: daher das harsche urteil.

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Gilt bei euch - wie in England -, dass man für Murder nur Vorsatz hinsichtlich grievous bodily harm aber nicht hinsichtlich des Todes haben muss?

Jetzt, wo Du das sagst: Wie ist das eigentlich in Ösiland: Da haben sie den Fritzl (um den es ja eigentlich nicht wirklich schade ist) wegen Mordes verurteilt. Dabei hatte der bestimmt nicht den Vorsatz, das Kind zu töten, sondern wollte bloß nicht zum Arzt, um eine Entdeckung zu vermeiden. Ich hatte schon von Anfang an den Verdacht, dass dort den Geschworenen (und den Berufsrichtern, die sie manipuliert beraten haben) das für die eigentlichen Taten vorhandene Strafmaß angesichts deren Monstrosität nicht ausreichend erschien, und dass sie auf "Mord" erkannten, um die Taten angemessen bestrafen zu können. Sozusagen Rechtsbeugung im Dienste einer höheren Gerechtigkeit. Einerseits kritisch zu sehen, andererseits nachvollziehbar: Für solch eine Ausnahmetat kann man eigentlich gar keine Gesetze machen, also muss man die bestehenden kreativ anwenden.

bearbeitet von Sokrates
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Jetzt, wo Du das sagst: Wie ist das eigentlich in Ösiland: Da haben sie den Fritzl (um den es ja eigentlich nicht wirklich schade ist) wegen Mordes verurteilt. Dabei hatte der bestimmt nicht den Vorsatz, das Kind zu töten, sondern wollte bloß nicht zum Arzt, um eine Entdeckung zu vermeiden. Ich hatte schon von Anfang an den Verdacht, dass dort den Geschworenen (und den Berufsrichtern, die sie manipuliert beraten haben) das für die eigentlichen Taten vorhandene Strafmaß angesichts deren Monstrosität nicht ausreichend erschien, und dass sie auf "Mord" erkannten, um die Taten angemessen bestrafen zu können. Sozusagen Rechtsbeugung im Dienste einer höheren Gerechtigkeit. Einerseits kritisch zu sehen, andererseits nachvollziehbar: Für solch eine Ausnahmetat kann man eigentlich gar keine Gesetze machen.

 

 

Ich habe keine Ahnung, wie in Österreich die Vorsatzdogmatik ist, aber in Deutschland handelt vorsätzlich (mit dolus eventualis), wer den Erfolgseintritt als möglich ansieht und sich mit ihm abfindet. Das heißt, wenn du betrunken einen Radfahrer anfährst, dieser dann schwer verletzt auf der Straße liegen bleibt und du wegfährst, damit die Trunkenheitsfahrt nicht ans Licht kommt, obschon du erkannt hast, dass er sterben könnte, bist du auch in Deutschland wegen Mordes durch Unterlassen (zur Verdeckung einer anderen Straftat) dran, wenn der Radfahrer verstirbt.

 

Vorsatz ist wesentlich mehr als das zielgerichtete Wollen (das ist dolus directus I. Grades) oder das sichere Wissen (dolus directus II. Grades).

bearbeitet von Clown
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Ich habe keine Ahnung, wie in Österreich die Vorsatzdogmatik ist, aber in Deutschland handelt vorsätzlich (mit dolus eventualis), wer den Erfolgseintritt als möglich ansieht und sich mit ihm abfindet. Das heißt, wenn du betrunken einen Radfahrer anfährst, dieser dann schwer verletzt auf der Straße liegen bleibst und du wegfährst, damit die Trunkenheitsfahrt nicht ans Licht kommt, obschon du erkannt hast, dass er sterben könnte, bist du auch in Deutschland wegen Mordes durch Unterlassen (zur Verdeckung einer anderen Straftat) dran, wenn der Radfahrer verstirbt.

 

Vorsatz ist wesentlich mehr als das zielgerichtete Wollen (das ist dolus directus I. Grades) oder das sichere Wissen (dolus directus II. Grades).

OK. Dann war das mit der Verurteilung wegen Mordes doch vertretbar. Aber könnte man eine ähnliche Argumentation nicht auch für den schnackselnden Aidskranken formulieren? Man nimmt den Tod des Geschlechtspartners in Kauf, um die Aisderkrankung zu verdecken.

 

Btw: Das ergibt ja böse Aspekte, sollte ich je auf die Idee kommen, besoffen Auto zu fahren: Bloß nicht bremsen, wenn mir ein Fahradfahrer reinfährt. Denn wenn er gleich tot ist, komme ich mit (eventuell grob) fahrlässiger Tötung davon, wenn ich mich vom Acker mache. Den Vorsatz wird man mir schlecht nachweisen können. :angry2:

bearbeitet von Sokrates
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Aber könnte man eine ähnliche Argumentation nicht auch für den schnackselnden Aidskranken formulieren? Man nimmt den Tod des Geschlechtspartners in Kauf, um die Aisderkrankung zu verdecken.

Ja, sicher. Aus genau dem Grund ist er wegen Mordes dran. Allerdings nicht unbedingt wegen des Motives "Verdeckung der Aidserkrankung", aber um ungestörten Sex genießen zu können (in diesem Zusammenhang sicher ein niederer Beweggrund: Das Leben eines anderen aufs Spiel zu setzen, nur weil einem ein Kondom lästig ist). Ob die Variante "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" hier greift, wäre zudem noch zu prüfen, sie meint ursprünglich andere Fallgruppen.

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OK. Dann war das mit der Verurteilung wegen Mordes doch vertretbar. Aber könnte man eine ähnliche Argumentation nicht auch für den schnackselnden Aidskranken formulieren? Man nimmt den Tod des Geschlechtspartners in Kauf, um die Aisderkrankung zu verdecken.

 

Ja, die Aids-Fälle sind von der Rechtsprechung am Anfang nicht ganz einheitlich behandelt worden. Mittlerweile ist wohl der Stand der Dogmatik so, dass jedenfalls der, der nur einmal mit jemandem ungeschützt Verkehr hat, noch ernsthaft darauf vertraut, dass die Infektion ausbleibt (das ist das voluntative Element des Vorsatzes). Ich hielte es für angemessener jedenfalls bei längerfristigen Beziehungen wegen Mordes zu verurteilen. Man muss die Vorsatzdogmatik schon arg verbiegen, um da zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

 

Btw: Das ergibt ja böse Aspekte, sollte ich je auf die Idee kommen, besoffen Auto zu fahren: Bloß nicht bremsen, wenn mir ein Fahradfahrer reinfährt. Denn wenn er gleich tot ist, komme ich mit (eventuell grob) fahrlässiger Tötung davon, wenn ich mich vom Acker mache. Den Vorsatz wird man mir schlecht nachweisen können. :angry2:

 

Prinzipiell richtig, aber wenn wir das mal zusammenzählen: Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommen wir auch auf eine Strafe, die auch außerhalb des Bewährungsfähigen sein dürfte. Billiger kommst du weg, wenn du einfach einen Krankenwagen rufst. Das würden dann eine Bewährungsstrafe geben und ein Jahr Führerscheinentzug um den Dreh rum (mit entsprechendem Engagement wie verkehrspsychologischer Beratung etc. vll. auch weniger).

Außerdem dürfte man im Normalfall keine Möglichkeit haben, im Moment des Unfalls sich noch zu entscheiden, ihn "sofort tödlich" oder erst "später tödlich" zu machen.

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Ja, sicher. Aus genau dem Grund ist er wegen Mordes dran. Allerdings nicht unbedingt wegen des Motives "Verdeckung der Aidserkrankung", aber um ungestörten Sex genießen zu können (in diesem Zusammenhang sicher ein niederer Beweggrund: Das Leben eines anderen aufs Spiel zu setzen, nur weil einem ein Kondom lästig ist). Ob die Variante "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" hier greift, wäre zudem noch zu prüfen, sie meint ursprünglich andere Fallgruppen.

 

 

In Deutschland ist das nicht so sicher: der BGH hat in BGHSt 36, 1, 15 eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung gehalten, da aufgrund er langen Inkubationszeit von Aids der Todeserfolg "noch in weiter Ferne" liege. MW hält er an dieser Rspr immer noch fest.

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Ja, sicher. Aus genau dem Grund ist er wegen Mordes dran. Allerdings nicht unbedingt wegen des Motives "Verdeckung der Aidserkrankung", aber um ungestörten Sex genießen zu können (in diesem Zusammenhang sicher ein niederer Beweggrund: Das Leben eines anderen aufs Spiel zu setzen, nur weil einem ein Kondom lästig ist). Ob die Variante "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" hier greift, wäre zudem noch zu prüfen, sie meint ursprünglich andere Fallgruppen.

 

In Deutschland ist das nicht so sicher: der BGH hat in BGHSt 36, 1, 15 eine Verurteilung lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung gehalten, da aufgrund er langen Inkubationszeit von Aids der Todeserfolg "noch in weiter Ferne" liege. MW hält er an dieser Rspr immer noch fest.

 

Auch der BGH kann irren :angry2:

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Auch der BGH kann irren :angry2:

 

Zweifelsohne, nur obliegt ihm halt in Deutschland die Wahrung der Rechtseinheit und Fortbildung des Rechts. :angry2:

Wenn wir uns übrigens auf die Annahme des Tötungsvorsatzes einlassen, dann würde ich übrigens die Befriedigung des Geschlechtstriebs ablehnen (ich denke, das Merkmal sollte eng ausgelegt werden) und auch die niederen Beweggründe erscheinen mir nicht selbstverständlich (sittlich auf tiefster Stufe stehen, völliges Missverhältnis von Tatanlass und Tat?). Eher würde ich auf Heimtücke gehen.

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Auch der BGH kann irren :evil:

Zweifelsohne, nur obliegt ihm halt in Deutschland die Wahrung der Rechtseinheit und Fortbildung des Rechts. :angry2:

Gewiss, daher bin ich davon überzeugt, dass sich der BGH über kurz oder lang unseren hervorragenden Argumenten anschließen wird :angry2::unsure:.

 

Wenn wir uns übrigens auf die Annahme des Tötungsvorsatzes einlassen, dann würde ich übrigens die Befriedigung des Geschlechtstriebs ablehnen (ich denke, das Merkmal sollte eng ausgelegt werden) und auch die niederen Beweggründe erscheinen mir nicht selbstverständlich (sittlich auf tiefster Stufe stehen, völliges Missverhältnis von Tatanlass und Tat?). Eher würde ich auf Heimtücke gehen.

Wobei der Vorsatz natürlich immer noch Tatfrage ist. Wenn also der Täter auf das Ausbleiben der Aidsansteckung vertraut hat, dann bleibt es bei der fahrlässigen Tötung bzw. gefährlichen Körperverletzung.

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Wobei der Vorsatz natürlich immer noch Tatfrage ist. Wenn also der Täter auf das Ausbleiben der Aidsansteckung vertraut hat, dann bleibt es bei der fahrlässigen Tötung bzw. gefährlichen Körperverletzung.

 

Ich bin ja der Ansicht, dass ein Vertrauen, das sich nicht durch naheliegende Schutzmaßnahmen manifestiert, etwa durch Benutzung eines Kondoms, als bloßes Hoffen unbeachtlich ist. In den Definitionen ist ja auch von einem ernsthaften Vertrauen auf das Ausbleiben des Todeserfolgs die Rede.

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Die Justiz hat offenbar in der Tat ein Rad ab.

 

Da wird ein sechfacher Mörder nach 8 Jahren Untersuchungshaft vom Verfassungsgericht freigelassen, wegen "überlanger Verfahrensdauer". Das war im Dezember 2005. Dann wird der sechsfache Mörder zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Das war letztes Jahr im April. Das Gericht sieht allerdings davon ab, einen Haftbefehl zu erlassen, weil "keine Fluchtgefahr besteht". Letzte Woche nun hat es der Haftrichter endlich geschafft, den Verurteilten herzlich zum Haftantritt einzuladen. Der Sträfling ist aus verständlichen Gründen nicht erschienen. Jetzt sucht man ihn.

 

Man glaubt das alles nicht. Ich würde den verantwortlichen Richter so lange in den Knast stecken, bis sie den Mörder gefunden haben.

 

Ach ja: Der Link.

bearbeitet von Sokrates
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