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Taufzeuge


Ada

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Funktion des Taufzeugen (hoffentlich wurde sie hier noch nicht gestellt, habe aber nichts dazu gefunden).

Wenn man sein Kind taufen lassen möchte, braucht man ja zunächst einen Taufpaten (der katholisch und gefirmt sein muss). Dazu kann man meines Wissens auch einen sog. Taufzeugen nehmen. Welche Bedingungen muss der erfüllen und was ist die offizielle Aufgabe des Taufzeugen? Stimmt es, dass der Zeuge auch evangelisch sein darf? Und wird sein Name auch in die Taufurkunde des Kindes aufgenommen?

Herzlichen Dank,

Ada

bearbeitet von Ada
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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Funktion des Taufzeugen (hoffentlich wurde sie hier noch nicht gestellt, habe aber nichts dazu gefunden).

Wenn man sein Kind taufen lassen möchte, braucht man ja zunächst einen Taufpaten (der katholisch und gefirmt sein muss). Dazu kann man meines Wissens auch einen sog. Taufzeugen nehmen. Welche Bedingungen muss der erfüllen und was ist die offizielle Aufgabe des Taufzeugen? Stimmt es, dass der Zeuge auch evangelisch sein darf? Und wird sein Name auch in die Taufurkunde des Kindes aufgenommen?

Herzlichen Dank,

Ada

 

Nach der Aussage meines Kirchenrechtkommentars (N. Ruf) sind beide Fragen wohl mit "ja" zu beantworten (die erste sicher).

bearbeitet von Elima
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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Funktion des Taufzeugen (hoffentlich wurde sie hier noch nicht gestellt, habe aber nichts dazu gefunden).

Wenn man sein Kind taufen lassen möchte, braucht man ja zunächst einen Taufpaten (der katholisch und gefirmt sein muss). Dazu kann man meines Wissens auch einen sog. Taufzeugen nehmen. Welche Bedingungen muss der erfüllen und was ist die offizielle Aufgabe des Taufzeugen? Stimmt es, dass der Zeuge auch evangelisch sein darf? Und wird sein Name auch in die Taufurkunde des Kindes aufgenommen?

Herzlichen Dank,

Ada

 

Nach der Aussage meines Kirchenrechtkommentars (N. Ruf) sind beide Fragen wohl mit "ja" zu beantworten (die erste sicher).

 

Oh, danke für die schnelle Antwort! Gruß, Ada

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Funktion des Taufzeugen (hoffentlich wurde sie hier noch nicht gestellt, habe aber nichts dazu gefunden).

Wenn man sein Kind taufen lassen möchte, braucht man ja zunächst einen Taufpaten (der katholisch und gefirmt sein muss). Dazu kann man meines Wissens auch einen sog. Taufzeugen nehmen. Welche Bedingungen muss der erfüllen und was ist die offizielle Aufgabe des Taufzeugen? Stimmt es, dass der Zeuge auch evangelisch sein darf? Und wird sein Name auch in die Taufurkunde des Kindes aufgenommen?

Herzlichen Dank,

Ada

 

Nach der Aussage meines Kirchenrechtkommentars (N. Ruf) sind beide Fragen wohl mit "ja" zu beantworten (die erste sicher).

 

 

Hallo Ada,

Taufzeuge kann und darf im Grunde "jeder" sein. Diese Person bezeugt nur die Taufe zum Gegensatz des Taufpaten, der (normalerweise) eine erzieherische Funktion im Leben des Täuflings mit unterstützt.

Richtig ist, das der Taufpate selber - gehen wir hier einmal von einer katholischen Taufe aus - katholisch getauft sein muss; Firmung ist kein unbedingtes muss.

Wichtig ist vor allem, dass eine Taufe nur im Beisein eines Taufpaten stattfinden darf, der Taufzeuge ist nur - ich möchte es hier einmal verniedlicht sagen - Zierrat auf Wunsch der Eltern ist.

In den Taufbücher werden üblicherweise die Taufzeugen nicht eingetragen.

Letztendlich sich alle Anwesenden einer Tauffeier im Prinzip Taufzeugen.

 

Das heisst aber nicht, das der Taufzeuge nicht nur ein "kleiner Krümmel" in der Tauffeier und im nachfolgenden Leben des Täufling ist.

Es liegt an der Ansicht und Absprache mit den Eltern, welchen Stand der Taufzeuge haben darf.

Rein kirchenrechtlich ist es aber klar geregelt.

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Der Vollständigheit halber aus dem CIC:

 

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Hervorhebungen von mir. Quelle. bearbeitet von gouvernante
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Der Vollständigheit halber aus dem CIC:

 

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Hervorhebungen von mir. Quelle.

 

 

Hast ja grundsätzlich Recht.

In der Praxis wird aber nicht mehr unbedingt auf die Firmung geschaut.

Dies sogar mit Duldung des Ortsordinarius.

Leider ist es in der heutigen Zeit so.

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Der Vollständigheit halber aus dem CIC:

 

Can. 874 — § 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

 

1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;

 

2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;

 

3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;

 

4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;

 

5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.

Hervorhebungen von mir. Quelle.

 

 

Hast ja grundsätzlich Recht.

In der Praxis wird aber nicht mehr unbedingt auf die Firmung geschaut.

Dies sogar mit Duldung des Ortsordinarius.

Leider ist es in der heutigen Zeit so.

Das liegt unter anderem daran, daß es im kirchlichen Meldewesen die Möglichkeit gibt, einen sogenannten Patenschein auszudrucken. Der besagt eigentlich nur, daß die Person katholisch und nicht ausgetreten ist. Da das Meldesystem die Firmung zwar im Datensatz vorsieht, aber nur seeeeehr lückenhaft erfaßt, nämlich dann, wenn das Firmpfarramt sie einträgt, führt der schnelle EDV-technische Weg de facto dazu, daß das Kriterium Firmung für den Paten meistens nicht berücksichtigt wird. Ich begnüge mich normalerweise auch mit dem Patenschein, u.a. weil die Pfarrämter (sprich das Personal) wenig Verständnis haben, wenn jemand wegen des Patenamts einen (aufwendigeren) Taufregisterauszug haben will. Im Taufgespräch, bzw. bei der Terminvereinbarung dazu, sage ich den Eltern zwar immer, daß der Pate gefirmt sein muß, kann es aber auf diesem Weg nicht nachprüfen.

 

Zu den Taufzeugen: im Taufrituale steht, daß Taufzeugen selbst auch getauft sein und glauben müssen. Das würde ich aber nicht unnötig eng sehen, es kommt rechtlich ja auch den eigentlichen Paten an. Hier die Passage:

"Ein Getaufter aber, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann zusammen mit einem katholischen Paten oder einer katholischen Patin als Pate und christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen..." aus: Die Feier der Kindertaufe, Lizenzausgabe, Leipzig 1972, S. 20

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Hallo Ada,

Taufzeuge kann und darf im Grunde "jeder" sein. Diese Person bezeugt nur die Taufe zum Gegensatz des Taufpaten, der (normalerweise) eine erzieherische Funktion im Leben des Täuflings mit unterstützt.

Richtig ist, das der Taufpate selber - gehen wir hier einmal von einer katholischen Taufe aus - katholisch getauft sein muss; Firmung ist kein unbedingtes muss.

Wichtig ist vor allem, dass eine Taufe nur im Beisein eines Taufpaten stattfinden darf, der Taufzeuge ist nur - ich möchte es hier einmal verniedlicht sagen - Zierrat auf Wunsch der Eltern ist.

In den Taufbücher werden üblicherweise die Taufzeugen nicht eingetragen.

Letztendlich sich alle Anwesenden einer Tauffeier im Prinzip Taufzeugen.

 

Das heisst aber nicht, das der Taufzeuge nicht nur ein "kleiner Krümmel" in der Tauffeier und im nachfolgenden Leben des Täufling ist.

Es liegt an der Ansicht und Absprache mit den Eltern, welchen Stand der Taufzeuge haben darf.

Rein kirchenrechtlich ist es aber klar geregelt.

Bist Du Dir sicher? Bei uns gab es vor ca. 1 Jahr eine Taufe bei der der eigentliche Taufpate verhindert war und dann jemand aus der Gemeinde als Taufzeuge dabei war, aber kein Pate. Ich hätte ja den Termin dann anders gewählt, aber das muß jeder selbst wissen.

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Hallo Ada,

Taufzeuge kann und darf im Grunde "jeder" sein. Diese Person bezeugt nur die Taufe zum Gegensatz des Taufpaten, der (normalerweise) eine erzieherische Funktion im Leben des Täuflings mit unterstützt.

Richtig ist, das der Taufpate selber - gehen wir hier einmal von einer katholischen Taufe aus - katholisch getauft sein muss; Firmung ist kein unbedingtes muss.

Wichtig ist vor allem, dass eine Taufe nur im Beisein eines Taufpaten stattfinden darf, der Taufzeuge ist nur - ich möchte es hier einmal verniedlicht sagen - Zierrat auf Wunsch der Eltern ist.

In den Taufbücher werden üblicherweise die Taufzeugen nicht eingetragen.

Letztendlich sich alle Anwesenden einer Tauffeier im Prinzip Taufzeugen.

 

Das heisst aber nicht, das der Taufzeuge nicht nur ein "kleiner Krümmel" in der Tauffeier und im nachfolgenden Leben des Täufling ist.

Es liegt an der Ansicht und Absprache mit den Eltern, welchen Stand der Taufzeuge haben darf.

Rein kirchenrechtlich ist es aber klar geregelt.

Bist Du Dir sicher? Bei uns gab es vor ca. 1 Jahr eine Taufe bei der der eigentliche Taufpate verhindert war und dann jemand aus der Gemeinde als Taufzeuge dabei war, aber kein Pate. Ich hätte ja den Termin dann anders gewählt, aber das muß jeder selbst wissen.

 

 

Joooo, bin mir sogar sehr sicher. Hatte dieses Problem - Taufpate war nicht da, Eltern konnten nicht verschieben - ganz einfach durch den Küster gelöst.

Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.

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Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.
Das ist Definitionsfrage.

 

Bei meiner Taufe war zwar mein Pate anwesend, meine Patin allerdings (dank einer defekten Armbanduhr) nicht. Eine andere Schwester meines Vaters hat daraufhin stellvertretend "die Hand drüber gehalten".

 

Der Begriff des Stellvertreters ist mir aus Ahnenforscherkreisen eigentlich ziemlich geläufig.

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Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.
Das ist Definitionsfrage.

 

Bei meiner Taufe war zwar mein Pate anwesend, meine Patin allerdings (dank einer defekten Armbanduhr) nicht. Eine andere Schwester meines Vaters hat daraufhin stellvertretend "die Hand drüber gehalten".

 

Der Begriff des Stellvertreters ist mir aus Ahnenforscherkreisen eigentlich ziemlich geläufig.

 

 

 

Es genügt ja ein Pate oder eine Patin.

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Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.
Das ist Definitionsfrage.

 

Bei meiner Taufe war zwar mein Pate anwesend, meine Patin allerdings (dank einer defekten Armbanduhr) nicht. Eine andere Schwester meines Vaters hat daraufhin stellvertretend "die Hand drüber gehalten".

 

Der Begriff des Stellvertreters ist mir aus Ahnenforscherkreisen eigentlich ziemlich geläufig.

Es genügt ja ein Pate oder eine Patin.
Das meine ich nicht.

 

In meinem Taufeintrag steht nicht die Tante, die anwesend war als Patin sondern meine vorgesehene "Jött".

 

Und genauso steht in alten Taufbüchern häufig die Formulierung "war Pate stellvertretend für".

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Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.
Das ist Definitionsfrage.

 

Bei meiner Taufe war zwar mein Pate anwesend, meine Patin allerdings (dank einer defekten Armbanduhr) nicht. Eine andere Schwester meines Vaters hat daraufhin stellvertretend "die Hand drüber gehalten".

 

Der Begriff des Stellvertreters ist mir aus Ahnenforscherkreisen eigentlich ziemlich geläufig.

Es genügt ja ein Pate oder eine Patin.
Das meine ich nicht.

 

In meinem Taufeintrag steht nicht die Tante, die anwesend war als Patin sondern meine vorgesehene "Jött".

 

Und genauso steht in alten Taufbüchern häufig die Formulierung "war Pate stellvertretend für".

 

Im Taufeintrag meines Bruders stehe ich auch als Taufpatin, obwohl ich eigentlich nur den abwesenden Onkel vertreten sollte. Wir haben es dann dabei belassen. Ich bin die Patin (mein Onkel hat sich auch nie darum irgendwie gekümmert).

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Hallo Ada,

Taufzeuge kann und darf im Grunde "jeder" sein. Diese Person bezeugt nur die Taufe zum Gegensatz des Taufpaten, der (normalerweise) eine erzieherische Funktion im Leben des Täuflings mit unterstützt.

Richtig ist, das der Taufpate selber - gehen wir hier einmal von einer katholischen Taufe aus - katholisch getauft sein muss; Firmung ist kein unbedingtes muss.

Wichtig ist vor allem, dass eine Taufe nur im Beisein eines Taufpaten stattfinden darf, der Taufzeuge ist nur - ich möchte es hier einmal verniedlicht sagen - Zierrat auf Wunsch der Eltern ist.

In den Taufbücher werden üblicherweise die Taufzeugen nicht eingetragen.

Letztendlich sich alle Anwesenden einer Tauffeier im Prinzip Taufzeugen.

 

Das heisst aber nicht, das der Taufzeuge nicht nur ein "kleiner Krümmel" in der Tauffeier und im nachfolgenden Leben des Täufling ist.

Es liegt an der Ansicht und Absprache mit den Eltern, welchen Stand der Taufzeuge haben darf.

Rein kirchenrechtlich ist es aber klar geregelt.

Bist Du Dir sicher? Bei uns gab es vor ca. 1 Jahr eine Taufe bei der der eigentliche Taufpate verhindert war und dann jemand aus der Gemeinde als Taufzeuge dabei war, aber kein Pate. Ich hätte ja den Termin dann anders gewählt, aber das muß jeder selbst wissen.

 

 

Joooo, bin mir sogar sehr sicher. Hatte dieses Problem - Taufpate war nicht da, Eltern konnten nicht verschieben - ganz einfach durch den Küster gelöst.

Es muss definitiv bei einer kathoischen Taufe ein Taufpate vor Ort sein, er braucht nur katholisch getauft zu sein.

Bei uns ging das. Scheint wohl wirklich eine Definitionssache zu sein.

 

Wir hatten auch eine Wiederaufnahme, wo ich hier gelesen habe, daß 1-2 Katholik(en) als Zeugen anwesend sein müssen und bei uns neben dem Pfarrer nur ein Taufbewerber Zeuge war. Das scheint alles Auslegungssache zu sein.

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In der Frage der Taufpaten und -zeugen kommen die Dinge übrigens in Bewegung. Im Jahr 2003 hat die Freisinger Bischofskonferenz "Dispensmöglichkeiten bei den Anforderungen an einen Tauf- bzw. Firmpaten" erlassen. Es heißt hier u.a.:

 

"Wenn die gleichzeitige Bestellung eines katholischen Paten nicht möglich ist, kann der Pfarrer unter Dispens von der Bestimmung des can. 874 §2 einen Getauften einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft als Taufzeugen und einen Getauften einer orthodoxen Kirche als Taufpaten auch alleine zulassen. Der Name und und die Konfession dieses Zeugen bzw. Paten ist im Taufbucheintrah zu vermerken..."

 

(Quelle: KA Würzburg, 17.01.2004).

 

Sonnige Grüße und Helau aus dem Bistum Mainz

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Hallo,

auch wenn die letzten Beiträge schon etwas älter sind, versuche ich es hier, anstatt einen neuen Thread zu eröffnen.

 

1. Welche (offiziellen) Aufgaben hat der Taufzeuge?

2. Wieso gibt es Taufzeugen (nur damit man die Protestanten irgendwie, aber keinesfalls gleichberechtigt, einbinden kann)?

3. Muss ein Taufzeuge getauft sein?

4. Darf ein Taufzeuge auch Ex-Katholik, Atheist, Jude, Moslem, Hinduist ... sein? (Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar)

 

Der CIC gibt dazu ja nicht allzuviel her:

 

„Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.“ (Codex Iuris Canonici, Canon 874)

 

Das heißt ja nur, dass ein nicht-katholischer Christ nicht Pate werden darf, aber es heißt ja nicht, dass ein Zeuge getauft sein muss, oder?

 

5. Heißt "katholisch" in diesem Zusammenhang "römisch-katholisch", oder auch "altkatholisch"?

 

Viele Grüße,

Bluemarvin

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Der Pate muss römisch-katholisch sein.

 

Alle anderen werden Taufzeugen d.h. bei ihnen kommt die "geistige Verwandtschaft" (war früher mal Ehehindernis) nicht zustande.

 

Hintergrund ist, daß das Patenamt primär den Zweck hat, den Täufling bei seinem Wachstum im katholischen Glauben zu unterstützen und zu leiten. Da wird ein Nichtkatholik irgendwann an seine Grenzen stoßen.

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