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"Ich stoß' Sie jetzt mal vor den Kopf ..."


Sina-mk

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Gut, das haben wir ausdiskutiert, daß es sich um eine Verletzung der Benimmregeln handelte, als der Mann Dich, Sina-mk in der Kirche ansprach und beim Beten störte.

 

Wie hättest Du Dich jedoch verhalten, wenn er Dich außerhalb der Kirche in der gleichen Weise "ich stoße Sie jetzt vor den Kopf" angesprochen hätte?

 

Die meisten Katholiken würden sich wohl keine Zeit nehmen, wohl auf Grund allein schon der schlechten Erfahrung, die sie bei früheren Gelegenheiten mit ZJ´s und anderen Gruppen gesammelt haben.

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Hi Sina!

 

Dahinter steckt ja die Frage, wie weit man in seinem Missionierungsdrang gehen darf. Sicherlich hat der ZJ schon die Bibelstelle gelesen, in der es heißt, dass man die Wahrheit sagen soll "gefragt oder ungefragt". Er hat sich eben für das "ungefragt" entschieden. Vom seinem Selbstgefühl stelle ich mir vor, dass er diese Aktion als einen Teil von heldenhaftem Mut sieht. Er ist mitten ins Lager des Feindes eingedrungen und hat dort auf die Wahrheit (oder genauer: auf das, was er dafür hält) aufmerksam gemacht.

Er wurde dabei nicht erpresserisch, nicht drohend, nicht gewalttätig.

 

Es geht um eine Form des Fingerspitzengefühls, das man auch Andersdenkenden gegenüber anwendet. Als er in die Kirche kam, konnte er ja nicht wissen, warum du da stehst und betest. Er wusste nichts über Dich. Es hätte sein können, dass dieses Gebet, aus dem er dich herauskatapultieren wollte, für Dich einfach aus persönlichen Gründen wichtig ist. Oder dass ungestörtes Beten für Dich insgesamt eine wichtige Rolle spielt.

Insofern ist sein Benehmen einfach rüpelhaft und uneinsichtig gewesen.

 

Irgendwie schwingt sogar mit, dass es recht praktisch für ihn gewesen wäre, wenn es nicht gerade DU gewesen wärst, sondern jemand, der labiler ist und zum einen heftiger reagiert, oder womöglich sogar ihn flehend anspringt und aufschreit: "Oh wahrer Weiser! Ich bete seit Stunden und es geschieht nichts! Lehre Du mich Deine Weisheit!"

 

Richtig fair wäre gewesen, wenn er sich hinten hingesetzt hätte, gewartet hätte, bis Du die Kirche verlässt, und Dich dann vor der Kirche angesprochen hätte.

Sogar irgendwie sympathisch hätte sich die Situation entwickeln können, wenn er dabei nicht so ein aufgesetztes Sprüchlein aufgesagt hätte, sondern von seiner Sorge gesprochen hätte, dass Du auf dem falschen Weg bist (allerdings nur, wenn man ihm die Echtheit dieser Sorge auch abkaufen kann, also dass sie nicht schon wieder so eine Masche ist).

 

Über die Verbotenheit seiner Aktion im strafrechtlichen Sinne kann ich nicht viel sagen. Da kenne ich mich zu wenig aus.

Ich fand es einfach rücksichtslos und plump. Das ganze Gehabe und auch das Überschreiten der Grenze (in einer katholischen Kirche!) kommt mir als aufgesetzte Masche vor, so dass ich diesen Menschen für etwas unreif halte. Mit 50 Jahren können das die meisten Menschen besser.

bearbeitet von Mecky
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(in einer katholischen Kirche!)
jein <_<

 

Sina schreibt (jedenfalls in ihrem Eingangsposting) von einer evangelischen Kirche, das heißt, daß diese Kirche (ich vermute, daß Du "römisch-katholisch" meintest, als Du "katholisch" geschrieben hast), schon wohl katholisch ist (also in Bayreuth konkret: evangelisch-lutherisch), aber vielleicht nicht in dem Sinne, in dem Du das Wort "katholisch" (vermutlich?) gemeint hast.

 

 

 

Hallo Sina, ich bin nur persönlich neugierig: wenn Du magst und Lust hast, beschreibe die Kirche gern (gern auch nur Stichworte). Ich kann dann sagen, wie die heißt.

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Es war eine evangelische Kirche (stand zumindest draußen dran). Zwei Gehminuten vom Bahnhof Richtung Krankenhaus entfernt. Fr.-Schiller-Str. oder so. Großer Platz für Bayreuths Verhältnisse, dominierende Kirche. Moderne Innenausstattung, schlichter Kirchenbau. 70er-80er Jahre würde ich sagen.

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Darf der das?

 

Edit2 (Mein Fazit gehört natürlich auch überarbeitet): Der darf das wahrscheinlich nicht, spätestens dann nicht mehr, wenn er zum Gehen aufgefordert wird. Wahrscheinlich hätte man ihn auch in Nothilfe rausschmeißen können.

 

 

Es war ohne jeden Zweifel taktlos, von dem unbekannten Herrn, Sina-mk beim Gebet zu stören aber so einfach ist das nicht ihn des Hauses zu verweisen. Nur wer das Hausrecht hat darf das und Sina-mk hatte es eben nicht.

Aber abgesehen davon hätte sie garnicht darauf reagieren können da er sie förmlich "überrannt" hat.

 

Wenn man es von seinem Standpunkt aus betrachtet ist es eine logische wenn nicht sogar eine clevere Schlußfolgerung potenzielle "Opfer" in einer Kirche zu suchen. Man könnte auch sagen, er ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen. Außerdem ist es eine uralte Taktik die schon früher funktioniert hat.

 

Tja, die Zeugen Jehovas sind halt sehr emsige Missionare in eigener Sache....dicht gefolgt von den Kindern der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage".

 

Vieleicht sollten wir es auch mal probieren.... <_<

bearbeitet von Garraty
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Darf der das?

 

Edit2 (Mein Fazit gehört natürlich auch überarbeitet): Der darf das wahrscheinlich nicht, spätestens dann nicht mehr, wenn er zum Gehen aufgefordert wird. Wahrscheinlich hätte man ihn auch in Nothilfe rausschmeißen können.

 

 

Es war ohne jeden Zweifel taktlos, von dem unbekannten Herrn, Sina-mk beim Gebet zu stören aber so einfach ist das nicht ihn des Hauses zu verweisen. Nur wer das Hausrecht hat darf das und Sina-mk hatte es eben nicht.

 

Der Knackpunkt ist die Auslegung des Eindringens, d. h. ob im Betreten der Kirche zu Missionszwecken ein Eindringen iSd 123 I vorliegt. Momentan tendiere ich allerdings auch eher dazu, dass dem nicht so ist.

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Der Knackpunkt ist die Auslegung des Eindringens, d. h. ob im Betreten der Kirche zu Missionszwecken ein Eindringen iSd 123 I vorliegt.

 

Vieleicht gibt es hier ja einen Juristen, der uns das näher erklären könnte wie die genaue Rechtslage in diesem Fall wäre.

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Der Knackpunkt ist die Auslegung des Eindringens, d. h. ob im Betreten der Kirche zu Missionszwecken ein Eindringen iSd 123 I vorliegt. Momentan tendiere ich allerdings auch eher dazu, dass dem nicht so ist.
Das ist auch meine Meinung. Aber zivilrechtlich könnte man etwas unternehmen von wegen unlauterer Wettbewerb.
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Der Knackpunkt ist die Auslegung des Eindringens, d. h. ob im Betreten der Kirche zu Missionszwecken ein Eindringen iSd 123 I vorliegt. Momentan tendiere ich allerdings auch eher dazu, dass dem nicht so ist.
Das ist auch meine Meinung. Aber zivilrechtlich könnte man etwas unternehmen von wegen unlauterer Wettbewerb.

 

Eine weitere interessante Frage ist, ob durch die Mission in der Kirche wiewohl kein Straftatbestand erfüllt wurde, ein Angriff iSd 32 II vorliegt, der das Notwehrrecht auslöst. In Betracht käme ja das Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Hausrecht...

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Eine weitere interessante Frage ist, ob durch die Mission in der Kirche wiewohl kein Straftatbestand erfüllt wurde, ein Angriff iSd 32 II vorliegt, der das Notwehrrecht auslöst. In Betracht käme ja das Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Hausrecht...

 

Wobei es schon etwas skurril erscheint: eine katholikin in einer ev. kirche, von einem zj beim beten gestört...

Um hausrecht kann es da doch jedenfalls nicht gehen. - Sowohl von der anderen religion her als auch vom eigentumsrecht an sich.

Weiter: Ich weiß zwar nicht, was der § 32 II aussagt, aber an welche art der notwehr denkst du hierbei?

 

universe

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Wobei es schon etwas skurril erscheint: eine katholikin in einer ev. kirche, von einem zj beim beten gestört...

Um hausrecht kann es da doch jedenfalls nicht gehen. - Sowohl von der anderen religion her als auch vom eigentumsrecht an sich.

 

Es gibt sicher gute Gründe, hier keinen Angriff zu sehen, aber dies an der Konfession festzumachen, erscheint mir etwas kleinlich.

 

Weiter: Ich weiß zwar nicht, was der § 32 II aussagt, aber an welche art der notwehr denkst du hierbei?

 

Das ist ja zweitrangig. Im Sinne des 32 II natürlich an die, die geeignet und das relativ mildeste Mittel ist. <_<

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Wobei es schon etwas skurril erscheint: eine katholikin in einer ev. kirche, von einem zj beim beten gestört...

Um hausrecht kann es da doch jedenfalls nicht gehen. - Sowohl von der anderen religion her als auch vom eigentumsrecht an sich.

 

Es gibt sicher gute Gründe, hier keinen Angriff zu sehen, aber dies an der Konfession festzumachen, erscheint mir etwas kleinlich.

 

 

Du hast recht, es ist ja das haus gottes, und da gibt es in ihren religionen nur den einen. Also hätte allenfalls jeder das hausrecht.

 

Weiter: Ich weiß zwar nicht, was der § 32 II aussagt, aber an welche art der notwehr denkst du hierbei?

 

Das ist ja zweitrangig. Im Sinne des 32 II natürlich an die, die geeignet und das relativ mildeste Mittel ist. <_<

 

Das mildeste mittel, um den angriff abzuwehren, wäre sicherlich ein "Pssst".

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Das mildeste mittel, um den angriff abzuwehren, wäre sicherlich ein "Pssst".

 

Genialer Tipp!

 

<_< - Psst, nicht weitersagen!

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Mach ich nicht!

Bin ja selbst mal nicht draufgekommen.

 

Und nochmal danke...

bearbeitet von pmn
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Franciscus non papa
ich denke nicht ,dass er in einer kirche "werbung" machen darf

jesus vertrieb die händler im tempel

 

 

kindelein, es ging ja nicht um werbung um was zu verkaufen.

 

findest du eigentlich spass dran, uralt-threads aus der versenkung zu holen????

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ich denke nicht ,dass er in einer kirche "werbung" machen darf

jesus vertrieb die händler im tempel

kindelein, es ging ja nicht um werbung um was zu verkaufen.

findest du eigentlich spass dran, uralt-threads aus der versenkung zu holen????

Nu laß'n doch. Er ist neu und sucht erstmal herum, was an Interessantem so rum liegt.

 

§ 185 - Mission ist keine Beleidigung

Nur juristisch, nur juristisch...

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Tja, die Zeugen Jehovas sind halt sehr emsige Missionare in eigener Sache....dicht gefolgt von den Kindern der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage".

 

Vieleicht sollten wir es auch mal probieren.... :angry2:

Bitte nicht!

Die Adepten der Frau aller Völker, die gemeinschaftlichen Seligpreiser, die treiben das eh ziemlich exzessiv, Gott strafe sie. :angry2:

Und unsere Pfarrer stellen sich auf den Standpunkt, wenn sie an der Messe teilnehmen, dann werden sie schon katholisch sein, Gott sei's geklagt!

Und wenn sie mir begegnen, während ich die heilige Kommunion zu den Kranken trage, brechen sie theatralisch in die Knie, aber wenn sie in der Kirche abschätzen können, dass sie auf mich als Kommunionhelfer stoßen könnten, verlassen sie demonstrativ die Reihe, marschieren quer durch die Kirche und reihen sich dort ein, wo sie mit Sicherheit auf einen Geweihten treffen.

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