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Austritt aus einem kontemplativen Orden?


Tammy_D

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Ich habe gehört, daß es in früheren Zeiten so gewesen sein soll, daß sich nach einem Eintritt in einen Schweigeorden o. ä. (zumindest nach der ewigen Profeß) die Klostermauern für den Rest des Lebens hinter einem schlossen. Man war ja wohl auch nach einem Eintritt ins Kloster für die Zivilgesellschaft praktisch nicht mehr vorhanden ("Klostertod").

 

Meine Fragen:

1. Gab es früher nicht die Möglichkeit, wieder aus dem Kloster auszutreten? Wenn nein, wie wurde das durchgesetzt? Wenn doch, wie war dann die Vorgehensweise?

 

2. Wie ist generell in Klöstern die Vorgehensweise, wenn jemand austreten möchte? Wo ist das festgelegt? Im Kirchenrecht? In den Ordensregeln? Ist das von Orden zu Orden verschieden?

 

3. Wie muß ich mir das konkret vorstellen? Schreibt dann die Nonne, die ein Schweigelübde abgelegt hat, ihren Austrittswillen auf einen Zettel? Oder sagt sie es einfach der Oberin, da sie sich dann ja ohnehin nicht mehr an das Gelübde gebunden fühlt? - Könnte sie einfach die Tür aufmachen und gehen, oder gibt es tatsächlich noch Menschen, die im Kloster "eingesperrt" sind?

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Da gibt es einige, die da austreten. z. B. Paul Graf von Hoensbroech

 

ich persoenlich kenne 2 ehemalige priester und 2 nonnen (zisterzienser - ich hoffe das habe ich richtig geschrieben), die ausgetreten sind.

von einer der beiden nonnen weiss ich, dass sie bis heute gute und regelmaessige beziehungen zu ihrem ehemaligen kloster unterhaelt.

 

shalom

elad

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Leute, die aus "Schweigeorden" ausgetreten sind, kenne ich nicht (nur eine, die dort eingetreten ist, und die ist noch dort).

 

 

 

Dass Mönche oder Nonnen mit Ablauf der zeitlichen Gelübde den Orden oder die Kongregation verlassen, ist nicht so selten. Aber das ist auch noch völlig problemlos.

 

Nach der "Ewigen Profess" ist je nach Ordensgemeinschaft der Papst oder der Diözesanbischof für ein Indult für das freiwillige Ausscheiden zuständig.

 

Das ist im CIC geregelt.

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Nach der "Ewigen Profess" ist je nach Ordensgemeinschaft der Papst oder der Diözesanbischof für ein Indult für das freiwillige Ausscheiden zuständig.

 

Das ist im CIC geregelt.

 

Danke für den Verweis auf den CIC:

 

Can. 691 - § 1. Ein Professe mit ewigen Gelübden darf das Indult für den Austritt aus dem Institut nur aus sehr schwerwiegenden, vor Gott überlegten Gründen erbitten; sein Bittgesuch hat er dem obersten Leiter des Instituts zu übergeben, der es zusammen mit seiner und seines Rates Stellungnahme der zuständigen Autorität zu übermitteln hat.

§ 2. Die Gewährung eines solchen Indults ist in Instituten päpstlichen Rechts dem Apostolischen Stuhl vorbehalten; in Instituten diözesanen Rechts aber kann es auch der Bischof der Diözese gewähren, in der die Niederlassung liegt, zu welcher der Bittsteller gehört.

Can. 692 - Das rechtmäßig gewährte und dem Mitglied bekanntgegebene Austrittsindult enthält, wenn es bei seiner Bekanntgabe von dem Mitglied selbst nicht zurückgewiesen wurde, von Rechts wegen die Dispens von den Gelübden und von allen aus der Profeß entstandenen Verpflichtungen.

Can. 693 - Ist das Mitglied Kleriker, so wird das Indult nicht gewährt, bevor er einen Bischof gefunden hat, der ihn in seine Diözese inkardiniert oder zumindest probeweise aufnimmt. Bei probeweiser Aufnahme wird er nach Ablauf Von fünf Jahren von Rechts wegen in die Diözese inkardiniert, sofern ihn der Bischof nicht zurückgewiesen hat.

 

Ich bin da nicht so bewandert.

Was bedeutet "Indult"? Die Erlaubnis, den Orden zu verlassen? Und was passiert, wenn man es ohne Erlaubnis tut? Exkommunikation?

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Was bedeutet "Indult"? Die Erlaubnis, den Orden zu verlassen? Und was passiert, wenn man es ohne Erlaubnis tut? Exkommunikation?

 

 

 

Indult heißt Erlaubnis. Was geschieht, wenn man einfach so geht, weiß ich nicht, Ich kann aber nicht nachvollziehen, warum ich ohne Erlaubnis gehen sollte, wenn ich es mit Erlaubnis kann.

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Nachdem Kloester keine Gefaengnisse sind: Sachen packen, rausgehen, Job suchen.

 

 

 

Dort, wo man einmal um Einlass und Aufnahme gebeten hat, sollte man sich zumindest auch anständig verabschieden.

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Ich habe gehört, daß es in früheren Zeiten so gewesen sein soll, daß sich nach einem Eintritt in einen Schweigeorden o. ä. (zumindest nach der ewigen Profeß) die Klostermauern für den Rest des Lebens hinter einem schlossen. Man war ja wohl auch nach einem Eintritt ins Kloster für die Zivilgesellschaft praktisch nicht mehr vorhanden ("Klostertod").

 

Meine Fragen:

1. Gab es früher nicht die Möglichkeit, wieder aus dem Kloster auszutreten? Wenn nein, wie wurde das durchgesetzt? Wenn doch, wie war dann die Vorgehensweise?

 

2. Wie ist generell in Klöstern die Vorgehensweise, wenn jemand austreten möchte? Wo ist das festgelegt? Im Kirchenrecht? In den Ordensregeln? Ist das von Orden zu Orden verschieden?

 

3. Wie muß ich mir das konkret vorstellen? Schreibt dann die Nonne, die ein Schweigelübde abgelegt hat, ihren Austrittswillen auf einen Zettel? Oder sagt sie es einfach der Oberin, da sie sich dann ja ohnehin nicht mehr an das Gelübde gebunden fühlt? - Könnte sie einfach die Tür aufmachen und gehen, oder gibt es tatsächlich noch Menschen, die im Kloster "eingesperrt" sind?

 

 

Hallo Tammy,

 

zunächst ist es so, dass die Klöster jeweils eigene Regeln und Verfahrensweisen bzgl. eines Klosteraustritts haben. Dabei ist es völlig unerhebnlich, wie das Kontemplative Leben gestaltet ist.

 

Es kommt dabei zunächst einmal darauf an, zu welchem Zeitpunkt jemand austritt. Im Postulat und Noviziat kann man jederzeit gehen, im Rahmen der zeitlichen Profess ist es normalerweise auch einfach, hier eine schnelle Regelung zu finden.

 

Nach der ewigen/feierlichen Profess ist ein Austritt dann eher einfach, wenn es sich nicht um einen Priester handelt. Normalerweise wird vereinbart, dass der Betreffende für eine Übergangszeit (1-3 Jahren) von bestimmten Pflichten befreit wird, d.h. er muss nicht im Kloster leben und auch keinen Habit tragen. Allerdings bekommt er eine geistliche Begleitung, mit der er sich regelmäßig treffen sollte. Nach Ablauf dieser Probezeit kann dann von den Gelübden entbunden werden.

Das ist das Verfahren, wenn man sich an das Kirchenrecht halten will.

 

Allerdings steht es jedem aus staatlicher Sicht frei, sofort und wann immer er will, ein Kloster zu verlassen. Wir haben das Grundrecht der Freizügigkeit, wonach niemand gezwungen werden kann, an einem bestimmten Ort zu wohnen. Das Kloster hat keine Möglichkeit jemanden für das Verlassen des Klosters zu belangen.

 

Ob dieser Weg allerdings sinnvoll wäre, steht auf einem anderen Blatt....,

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3. Wie muß ich mir das konkret vorstellen? Schreibt dann die Nonne, die ein Schweigelübde abgelegt hat, ihren Austrittswillen auf einen Zettel? Oder sagt sie es einfach der Oberin, da sie sich dann ja ohnehin nicht mehr an das Gelübde gebunden fühlt? - Könnte sie einfach die Tür aufmachen und gehen, oder gibt es tatsächlich noch Menschen, die im Kloster "eingesperrt" sind?

Du machst Dir, denke ich, auch überspitzte Vorstellungen von den Verhältnissen in kontemplativen Orden: Solche Szenen, in denen jemand etwas auf einen Zettel kritzelt und unter dem Gitter durchschiebt, gibts m. E. eigentlich nur im Film (z. B. "The rosary murders"). Auch in einem "Schweigeorden" wie etwa den Trappisten oder den Karmelitinnen, sprechen die Mitglieder zumindest mit den Oberen. Vor einer förmlichen Entlassung aus dem Orden gibt es sicherlich immer längere Gespräche, oft auch Planungen, wie das Leben des Austretenden vorläufig zu ordnen wäre.

 

Grüße & HTH

Renata

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3. Wie muß ich mir das konkret vorstellen? Schreibt dann die Nonne, die ein Schweigelübde abgelegt hat, ihren Austrittswillen auf einen Zettel? Oder sagt sie es einfach der Oberin, da sie sich dann ja ohnehin nicht mehr an das Gelübde gebunden fühlt? - Könnte sie einfach die Tür aufmachen und gehen, oder gibt es tatsächlich noch Menschen, die im Kloster "eingesperrt" sind?

Du machst Dir, denke ich, auch überspitzte Vorstellungen von den Verhältnissen in kontemplativen Orden: Solche Szenen, in denen jemand etwas auf einen Zettel kritzelt und unter dem Gitter durchschiebt, gibts m. E. eigentlich nur im Film (z. B. "The rosary murders"). Auch in einem "Schweigeorden" wie etwa den Trappisten oder den Karmelitinnen, sprechen die Mitglieder zumindest mit den Oberen. Vor einer förmlichen Entlassung aus dem Orden gibt es sicherlich immer längere Gespräche, oft auch Planungen, wie das Leben des Austretenden vorläufig zu ordnen wäre.

 

Grüße & HTH

Renata

 

Zudem muss ja auf für Schweigeorden die Beichte etc möglich sein. Sprechen ist in bestimmten Situationen gestattet.

Ich denke auch, das das Verständnis der Klöster vielleicht langsam etwas veraltet ist.

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natürlich darf auch in solchen orden gesprochen werden aber nicht geplaudert

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Es mag sein, daß meine Vorstellung von Klöstern veraltet ist. Es ist nur so, daß mir eine Freundin, die in Irland lebt, von einem Kloster berichtet hat, das die Nonnen angeblich nur zur Beerdigung naher Angehöriger verlassen dürfen. Außerdem dürften sie keinen Besuch empfangen, seien jedoch per E-Mail erreichbar (d. h., man könne ihnen E-Mails mit Gebetswünschen schreiben). - Ob das alles so stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Aber wie sieht es denn nun konkret in Schweigeorden aus? Wann, mit wem und worüber darf gesprochen werden? Wie sieht es mit dem Besuch von Angehörigen aus? Und mit dem Verlassen des Klosters? Kommt beispielsweise der Arzt ins Kloster, oder gehen die Mönche/Nonnen ganz normal zu einem niedergelassenen Arzt? Wer kauft da überhaupt ein? Gibt es Bedienstete, die das machen? Wenn ja, wie kommuniziert man mit denen?

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Es mag sein, daß meine Vorstellung von Klöstern veraltet ist. Es ist nur so, daß mir eine Freundin, die in Irland lebt, von einem Kloster berichtet hat, das die Nonnen angeblich nur zur Beerdigung naher Angehöriger verlassen dürfen. Außerdem dürften sie keinen Besuch empfangen, seien jedoch per E-Mail erreichbar (d. h., man könne ihnen E-Mails mit Gebetswünschen schreiben). - Ob das alles so stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Aber wie sieht es denn nun konkret in Schweigeorden aus? Wann, mit wem und worüber darf gesprochen werden? Wie sieht es mit dem Besuch von Angehörigen aus? Und mit dem Verlassen des Klosters? Kommt beispielsweise der Arzt ins Kloster, oder gehen die Mönche/Nonnen ganz normal zu einem niedergelassenen Arzt? Wer kauft da überhaupt ein? Gibt es Bedienstete, die das machen? Wenn ja, wie kommuniziert man mit denen?

 

Als ich das letzte Mal mit den Nonnen eines kontemplativen Klosters kommunziert habe, habe ich ein Zettelchen mit dem Gebetsanliegen in den dafür bestimmten Briefkasten geworfen. Da mein Anliegen dann in Erfüllung ging, konnte ich die Möglichkeit dieses Kommunikationsweges nicht falsifizieren. Also würde ich es beim nächsten Mal genau so machen. Welchem Zweck dient eigentlich deine Neugier? Es klingt fast so, als wolltest du mit einem Der-Name-der-Rose-Abklatsch reüssieren. Grüße, KAM

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Es mag sein, daß meine Vorstellung von Klöstern veraltet ist. Es ist nur so, daß mir eine Freundin, die in Irland lebt, von einem Kloster berichtet hat, das die Nonnen angeblich nur zur Beerdigung naher Angehöriger verlassen dürfen. Außerdem dürften sie keinen Besuch empfangen, seien jedoch per E-Mail erreichbar (d. h., man könne ihnen E-Mails mit Gebetswünschen schreiben). - Ob das alles so stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Aber wie sieht es denn nun konkret in Schweigeorden aus? Wann, mit wem und worüber darf gesprochen werden? Wie sieht es mit dem Besuch von Angehörigen aus? Und mit dem Verlassen des Klosters? Kommt beispielsweise der Arzt ins Kloster, oder gehen die Mönche/Nonnen ganz normal zu einem niedergelassenen Arzt? Wer kauft da überhaupt ein? Gibt es Bedienstete, die das machen? Wenn ja, wie kommuniziert man mit denen?

 

Als ich das letzte Mal mit den Nonnen eines kontemplativen Klosters kommunziert habe, habe ich ein Zettelchen mit dem Gebetsanliegen in den dafür bestimmten Briefkasten geworfen. Da mein Anliegen dann in Erfüllung ging, konnte ich die Möglichkeit dieses Kommunikationsweges nicht falsifizieren. Also würde ich es beim nächsten Mal genau so machen. Welchem Zweck dient eigentlich deine Neugier? Es klingt fast so, als wolltest du mit einem Der-Name-der-Rose-Abklatsch reüssieren. Grüße, KAM

 

Mach mal langsam, Kam. Ich fürchte, dass nur die wenigsten wissen, was Klosterleben bedeutet, deswegen sind Fragen hierzu berechtigt. Also: Die Trennung von der Familie ist bewusst, und das wird Eintretenden von Anfang an klar gemacht - sich vom Weltlichen trennen und sich Gott zuwenden. In den meisten Klöstern bedeutet dies aber nicht, dass du gar keinen Kontakt nach außen haben darfst - das kann aber bei Schweigeorden anders sein. Ich habe Freundinnen, die zu Familienfeiern etc fahren usw.

Du gehst zum Arzt, auch mal einkaufen, meistens jedoch gibt es Schwestern, die hierfür eingeteilt sind (oder Lieferanten).

Ich hab dir ein paar Links angefügt, du kannst zu den Klöstern auch Kontakt aufnehmen.

Gruss, Katta

Trappistinnen-Abtei Marienfrieden

Zisterzienserinnenabtei Getsemani

Augustinerinnen Neuss

 

Ansonsten allgemein: http://www.orden.de

Edited by Katta
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Ein Kloster ist kein Gefängnis.

Die Ordensschwestern bzw. brüder sind dort freiwillig und nicht angekettet.

Deshalb bedarf ist auch einer jahrelangen Vorbereitung, ehe die ewige Profeß abgelegt wird.

Diese ist ein Versprechen vor Gott.

Genauso unauflöslich wie das Band der Ehe.

Übrigens, es gibt keine ehemaligen Priester. Zum Priester wird man geweiht auf ewig. Lediglich die Ausübung des priesterlichen Dienstes kann gehindert werden.

Dank Johannes Paul II. gibt es auch keine Laiisierungen mehr in der Kirche.

Mit dem Geist des Konzils haben übrigens eine Vielzahl von Nonnen und Mönche ihre Klöster verlassen.

Wie schon Paul VI sagte:

Der Rauch Satans ist in die Kirche eingedrungen...

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Dank Johannes Paul II. gibt es auch keine Laiisierungen mehr in der Kirche.

Das ist unzutreffend. Ich kenne mindestens einen Fall, der sich unter JPII ereignet hat. Der Priester ist heute (krichlich) verheiratet und hat, glaube ich, drei Kinder.

 

Mit dem Geist des Konzils haben übrigens eine Vielzahl von Nonnen und Mönche ihre Klöster verlassen.

 

Ich bitte um einen Beleg dafür, in welchem Dokument des Konzils Nonnen und Mönchen nahegelegt wird, ihre Klöster zu verlassen.

 

Wie schon Paul VI sagte:

Der Rauch Satans ist in die Kirche eingedrungen...

 

Den Eindruck habe ich auch. Allerdings dürften wir da eine unterschiedliche Wahrnehmung haben, wo die Ursache dieses Rauches zu suchen ist.

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wolfgang E.
Dank Johannes Paul II. gibt es auch keine Laiisierungen mehr in der Kirche.

 

Und für diese Unbarmherzigkeit lobst Du ihn noch..... :angry:.

Edited by wolfgang E.
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@Thomas B

Ich habe nicht geschrieben Konzil, sondern Geist des Konzils.

Dieser unsäglich Geist, der sich fälschlicherweise auf das Konzil beruft und die armen unwissenden Gläubigen an der Nase herumführt und das Gerüst des Glaubens zerstört hat.

Meineswissens gibt es keine Laiisierungen von Priestern, diejenigen, die sich dennoch eine Frau genommen haben, können nicht kirchlich heiraten.

 

@Wolfgang E

Wer ist unbarmherzig?

Wer hat vor Gott ewige Treue gelobt?

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Mit dem Geist des Konzils haben übrigens eine Vielzahl von Nonnen und Mönche ihre Klöster verlassen.

 

Ich bitte um einen Beleg dafür, in welchem Dokument des Konzils Nonnen und Mönchen nahegelegt wird, ihre Klöster zu verlassen.

Hier liegt sicher ein Mißverständnis zwischen Euch vor. Das Hauptmerkmal des "Geistes des Konzils" ist es, sich nicht in den Texten des Konzils auszudrücken, weshalb man von interessierter Seite die Texte biegen oder auch übergehen kann, wenn etwas dem angeblichen Geist des Konzils tatsächlich oder vermeintlich widerspricht. In den Dokumenten wirst Du ihn nicht finden.

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@Thomas B

Ich habe nicht geschrieben Konzil, sondern Geist des Konzils.

Dieser unsäglich Geist, der sich fälschlicherweise auf das Konzil beruft und die armen unwissenden Gläubigen an der Nase herumführt und das Gerüst des Glaubens zerstört hat.

Ach, der war das. Vermutlich "manche" :angry:

 

Meineswissens gibt es keine Laiisierungen von Priestern, diejenigen, die sich dennoch eine Frau genommen haben, können nicht kirchlich heiraten.

 

Da ich den von mir beschrieben Fall persönlich kenne, weiß ich mehr als Du. Soviel ich weiß geht dergleichen allerdings nur mit päpstlicher Erlaubnis bzw. Dispens.

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@Thomas B

Ich habe nicht geschrieben Konzil, sondern Geist des Konzils.

Dieser unsäglich Geist, der sich fälschlicherweise auf das Konzil beruft und die armen unwissenden Gläubigen an der Nase herumführt und das Gerüst des Glaubens zerstört hat.

Ach, der war das. Vermutlich "manche" :angry:

 

Meineswissens gibt es keine Laiisierungen von Priestern, diejenigen, die sich dennoch eine Frau genommen haben, können nicht kirchlich heiraten.

 

Da ich den von mir beschrieben Fall persönlich kenne, weiß ich mehr als Du. Soviel ich weiß geht dergleichen allerdings nur mit päpstlicher Erlaubnis bzw. Dispens.

 

 

 

Das ist richtig. Richtig scheint auch, dass die Zahl der Laisierungen unter JPII abgenommen hat und es war oft zu lesen, dass die Verfahren viel länger dauerten als unter seinem Vorgänger. (aus dieser Zeit kenne ich mehrere Priester, die laisiert wurden).

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