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Kirchlich heiraten ohne Standesamt?


Mariamante

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Meine Lieben! Kennt sich jemand aus, wie es in Österreich geregelt ist: Kirchliche Heirat ohne Standesamt?

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Schau mal hier was die erzdioezes salzburg dazu sagt:

 

http://www.kirchen.net/infopointkirche/page.asp?id=8682

 

Für das Sakrament der Ehe bedarf es folgender Voraussetzungen:

 die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein,

eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein,

 die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe wie z. B. Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue etc. muss bestehen,

 Benennung zweier Trauzeugen, die nicht katholisch sein müssen.

 

Vielleicht auch hilfreich folgende seiten:

http://www.katholisch.at/site/searchresult...form&c=find

 

Wenn ich das alles richtig verstehe, ist eine ausschliesslich kirchliche eheschliessung auch in oesterreich nicht vorgesehen!

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Schau mal hier was die erzdioezes salzburg dazu sagt:

 

http://www.kirchen.net/infopointkirche/page.asp?id=8682

 

Für das Sakrament der Ehe bedarf es folgender Voraussetzungen:

 die Brautleute müssen kirchlich ledig bzw. verwitwet sein,

eine zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss vorausgegangen sein,

 die Bereitschaft zu den wesentlichen Merkmalen einer Ehe wie z. B. Hinordnung auf das beiderseitige Wohl und auf Elternschaft, Unauflöslichkeit, eheliche Treue etc. muss bestehen,

 Benennung zweier Trauzeugen, die nicht katholisch sein müssen.

 

Vielleicht auch hilfreich folgende seiten:

http://www.katholisch.at/site/searchresult...form&c=find

 

Wenn ich das alles richtig verstehe, ist eine ausschliesslich kirchliche eheschliessung auch in oesterreich nicht vorgesehen!

 

Zuerst herzlichen Dank für die link- hinweise. So viel mir vom Hörensagen bekannt, bedarf es bei einer nur kirchlichen Heirat einer Ausnahmegenehmigung durch den zuständigen Bischof.Vielleicht weiß jemand mehr.

bearbeitet von Mariamante
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Lieber Peter!

 

Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof. Die erhält man in der Regel, wenn man Gründe dafür hat staatlich nicht zu heiraten. Allerdings mit der Auflage die Zivilehe nachzuholen, wenn diese Gründe wegfallen. Das (staatliche) Verbot für Priester ein Paar kirchlich zu trauen, das staatlich nicht verheiratet ist wurde in Österreich (vermutlich) 1945 abgeschafft (wie gottseidank auch so manche andere, viel schlimmere Paragraphen des - bei uns bis heute gültigen - Deutschen Ehegesetzes).

bearbeitet von Justin Cognito
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Allerdings mit der Auflage die Zivilehe nachzuholen, wenn diese Gründe wegfallen.

Das ist doch wieder ein schöner neuer Anullierungsgrund: "Wir hatten nie vor die Zivilehe nachzuholen..." :angry:

 

Werner

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Lieber Peter!

 

Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof. Die erhält man in der Regel, wenn man Gründe dafür hat staatlich nicht zu heiraten. Allerdings mit der Auflage die Zivilehe nachzuholen, wenn diese Gründe wegfallen. Das (staatliche) Verbot für Priester ein Paar kirchlich zu trauen, das staatlich nicht verheiratet ist wurde in Österreich (vermutlich) 1945 abgeschafft (wie gottseidank auch so manche andere, viel schlimmere Paragraphen des - bei uns bis heute gültigen - Deutschen Ehegesetzes).

Meine Neugierde geht mit mir durch: Welche Gründe könnten das denn sein, staatlich nicht zu heiraten? Mir fallen ad hoc nur unbillige Gründe steuerlicher, unterhaltsrechtlicher oder vermögensrechtlicher Art ein. Sollten die wohlmöglich von der Kirche akzeptiert werden?!?! (Es scheidet ja wohl aus, dass man die hohen Kosten eines eventuellen Scheidungsverfahrens vermeiden möchte.)

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Die häufigsten Fälle sind die sogenannten "Studentenehen" bzw. "Pensionistenehen" - beide mit einem ganz klar finanziellen Hintergrund (die Paare würden die Studienbeihilfe [weil der Partner unterhaltspflichtig wird] oder die Pension nach dem verstorbenen Ehegatten verlieren, wenn sie staatlich heiraten würden). Warum die Kirche hier mitmacht? Übelminimierung denk ich ..... (besser eine kleiner ungerechtfertigter Vorteil gegenüber dem Staat als ein Konkubinat????)

 

Sehr selten und eher gefinkelt sind Fälle, in denen staatliches Eherecht strenger ist als kirchliches.

bearbeitet von Justin Cognito
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Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof.
Meine Neugierde geht mit mir durch: Welche Gründe könnten das denn sein, staatlich nicht zu heiraten? Mir fallen ad hoc nur unbillige Gründe steuerlicher, unterhaltsrechtlicher oder vermögensrechtlicher Art ein. Sollten die wohlmöglich von der Kirche akzeptiert werden?!?!

Wieso sind diese Gründe unbillig?

 

Es kann sein, daß das in kreuzgang.org war, wo wir das Thema grad durchgekaut haben. Der Punkt ist: Witwenrente kriegt Frau(/Mann) nicht aus Jux, sondern weil Frau(/Mann) dafür gearbeitet hat. Zwar "nur" im Haus, aber das ist ja die wahre Frauenfeindlichkeit, daß Hausarbeit gesellschaftlich nicht als Arbeit gesehen wird und nicht, daß man sich die Frauen in die Kindererziehung und den Haushalt zurückwünscht.

 

Dafür krieg ich von den Emanzen zwar eines auf den Deckel, aber was haben sie damit erreicht?

 

- Frauen kriegen verstärkt Zivilisationskrankheiten wie Magengeschwüre, Herzinfarkte, usw., alles ehemals reine Männerkrankheiten

- Nachdem wir eine kurze Phase hatten, in der Dinkies (Double Income, No Kids) es sich so richtig gutgehen lassen konnten, hat das Überangebot an Arbeitskräften inzwischen dafür gesorgt, daß sich der Wert der Ware Arbeit entsprechend nach unten gependelt hat. D.h. das double income ist inzwischen zur Notwendigkeit geworden.

 

Super Sache, den Tod im Kindbett gegen den Herzinfarkt am Schreibtisch und die 8h Hausarbeit gegen 8h Arbeit im Supermarkt getauscht...

 

Aber das ist ein anderes Thema...

 

Jedenfalls ist die Witwenrente die Anerkennung der Arbeit, die es erst ermöglicht hat, daß der Partner 60h/Woche malocht und gestempelt hat.

Nicht die Umgehung der Enteignung von diesen Ansprüchen ist unbillig, sondern die Enteignung an sich. Was glaubst Du wäre los, wenn unsere Rentner nur noch Ansprüche aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis als Rente erhalten würden?

Die Enteignung von der Witwenrente ist genau das: Der neue Mann soll zusehen, wie er die Alte durchkriegt, was sie selber vorher mit erarbeitet hat wird ihr ja genommen.

 

Nicht alles, was in diesem Regime im Gesetz verankert ist, ist auch gerecht.

 

Nur ein anderes Beispiel: Forderungen unter Bürgern verjähren nach 1 Jahr, Forderungen des Regimes an die Bürger teils erst nach 5 Jahren!

 

 

PS: Es heißt "womöglich"...

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Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof.
Meine Neugierde geht mit mir durch: Welche Gründe könnten das denn sein, staatlich nicht zu heiraten? Mir fallen ad hoc nur unbillige Gründe steuerlicher, unterhaltsrechtlicher oder vermögensrechtlicher Art ein. Sollten die wohlmöglich von der Kirche akzeptiert werden?!?!

Wieso sind diese Gründe unbillig?

 

Es kann sein, daß das in kreuzgang.org war, wo wir das Thema grad durchgekaut haben. Der Punkt ist: Witwenrente kriegt Frau(/Mann) nicht aus Jux, sondern weil Frau(/Mann) dafür gearbeitet hat. Zwar "nur" im Haus, aber das ist ja die wahre Frauenfeindlichkeit, daß Hausarbeit gesellschaftlich nicht als Arbeit gesehen wird und nicht, daß man sich die Frauen in die Kindererziehung und den Haushalt zurückwünscht.

 

Dafür krieg ich von den Emanzen zwar eines auf den Deckel, aber was haben sie damit erreicht?

 

- Frauen kriegen verstärkt Zivilisationskrankheiten wie Magengeschwüre, Herzinfarkte, usw., alles ehemals reine Männerkrankheiten

- Nachdem wir eine kurze Phase hatten, in der Dinkies (Double Income, No Kids) es sich so richtig gutgehen lassen konnten, hat das Überangebot an Arbeitskräften inzwischen dafür gesorgt, daß sich der Wert der Ware Arbeit entsprechend nach unten gependelt hat. D.h. das double income ist inzwischen zur Notwendigkeit geworden.

 

Super Sache, den Tod im Kindbett gegen den Herzinfarkt am Schreibtisch und die 8h Hausarbeit gegen 8h Arbeit im Supermarkt getauscht...

 

Aber das ist ein anderes Thema...

 

Jedenfalls ist die Witwenrente die Anerkennung der Arbeit, die es erst ermöglicht hat, daß der Partner 60h/Woche malocht und gestempelt hat.

Nicht die Umgehung der Enteignung von diesen Ansprüchen ist unbillig, sondern die Enteignung an sich. Was glaubst Du wäre los, wenn unsere Rentner nur noch Ansprüche aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis als Rente erhalten würden?

Die Enteignung von der Witwenrente ist genau das: Der neue Mann soll zusehen, wie er die Alte durchkriegt, was sie selber vorher mit erarbeitet hat wird ihr ja genommen.

 

Nicht alles, was in diesem Regime im Gesetz verankert ist, ist auch gerecht.

 

Nur ein anderes Beispiel: Forderungen unter Bürgern verjähren nach 1 Jahr, Forderungen des Regimes an die Bürger teils erst nach 5 Jahren!

 

 

PS: Es heißt "womöglich"...

Danke Spacerat. Für das womöglich. Ich glaube aber nicht, dass ich mir das merken kann.

 

Zu Deiner Argumentation: Ob Du das Rentenrecht als gerecht oder ungerecht empfindest, sei zunächst einmal dahingestellt. Es ist in dieser Form geltendes Recht. Und die Erlangung einer Witwenrentenfortzahlung trotz des Bestandes einer Ehe zu ermöglichen, indem man kirchlicherseits diesen Grund akzeptiert, vom Grundsatz abweichen zu können, dass eine kirchliche Eheschließung nur nach vorheriger Zivileheschließung möglich ist, widerspricht ganz einfach dem Grundsatz, dem Kaiser das zu geben, was des Kaisers ist. Zudem nimmt es mich Wunder, dass gerade Du, unser Musterlutheraner, hier Partei ergreifst. Ich dachte immer, für Dich sei die Ehe zuvörderst (hoffentlich schreibt man das wenigstens so) "ein weltlich Ding".

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Und die Erlangung einer Witwenrentenfortzahlung trotz des Bestandes einer Ehe zu ermöglichen, indem man kirchlicherseits diesen Grund akzeptiert, vom Grundsatz abweichen zu können, dass eine kirchliche Eheschließung nur nach vorheriger Zivileheschließung möglich ist, widerspricht ganz einfach dem Grundsatz, dem Kaiser das zu geben, was des Kaisers ist.

Das sehe ich anders.

Das ist deutsche Obrigkeitshörigkeit, nichts anderes.

Es steht "dem Kaiser" einfach nicht zu, den Leuten alles aus der Tasche zu ziehen, links und rechts und hinten auch noch....

So konsequent bibeltreu bin ich dann doch nicht, daß ich deswegen in Kauf nehme zu verhungern.

 

Zudem nimmt es mich Wunder, dass gerade Du, unser Musterlutheraner, hier Partei ergreifst. Ich dachte immer, für Dich sei die Ehe zuvörderst (hoffentlich schreibt man das wenigstens so) "ein weltlich Ding".

Prinzipiell ist das richtig. Ich würde wahrscheinlich auch nicht diesen Aufwand treiben (Also nach Österreich gehen um kirchlich zu heiraten). Dennoch billige ich es denen zu, die darauf Wert legen. Ich bin da gönnerhaft :angry:

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Und die Erlangung einer Witwenrentenfortzahlung trotz des Bestandes einer Ehe zu ermöglichen, indem man kirchlicherseits diesen Grund akzeptiert, vom Grundsatz abweichen zu können, dass eine kirchliche Eheschließung nur nach vorheriger Zivileheschließung möglich ist, widerspricht ganz einfach dem Grundsatz, dem Kaiser das zu geben, was des Kaisers ist.

Das sehe ich anders.

Das ist deutsche Obrigkeitshörigkeit, nichts anderes.

Es steht "dem Kaiser" einfach nicht zu, den Leuten alles aus der Tasche zu ziehen, links und rechts und hinten auch noch....

So konsequent bibeltreu bin ich dann doch nicht, daß ich deswegen in Kauf nehme zu verhungern.

 

Zudem nimmt es mich Wunder, dass gerade Du, unser Musterlutheraner, hier Partei ergreifst. Ich dachte immer, für Dich sei die Ehe zuvörderst (hoffentlich schreibt man das wenigstens so) "ein weltlich Ding".

Prinzipiell ist das richtig. Ich würde wahrscheinlich auch nicht diesen Aufwand treiben (Also nach Österreich gehen um kirchlich zu heiraten). Dennoch billige ich es denen zu, die darauf Wert legen. Ich bin da gönnerhaft :angry:

Und zudem hast Du ja auch nicht vor, eine reiche Witwe mit einer ordentlichen Witwenpension zu ehelichen - oder etwa doch?

 

(Unterstelle mir nur bitte keine deutsche Obrigkeitshörigkeit... hat auch nicht wirklich was mit dem Text zu tun.)

 

Edit:Zudem müsstest Du in der Alpenrepublik ja auch noch k a t h o l i s c h heiraten...

bearbeitet von benedetto
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Und zudem hast Du ja auch nicht vor, eine reiche Witwe mit einer ordentlichen Witwenpension zu ehelichen - oder etwa doch?

Hast Du eine für mich? :angry:

 

Edit:Zudem müsstest Du in der Alpenrepublik ja auch noch k a t h o l i s c h heiraten...

Das wäre das Schlimmste daran....

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Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof.
Meine Neugierde geht mit mir durch: Welche Gründe könnten das denn sein, staatlich nicht zu heiraten? Mir fallen ad hoc nur unbillige Gründe steuerlicher, unterhaltsrechtlicher oder vermögensrechtlicher Art ein. Sollten die wohlmöglich von der Kirche akzeptiert werden?!?!

Wieso sind diese Gründe unbillig?

 

Es kann sein, daß das in kreuzgang.org war, wo wir das Thema grad durchgekaut haben. Der Punkt ist: Witwenrente kriegt Frau(/Mann) nicht aus Jux, sondern weil Frau(/Mann) dafür gearbeitet hat. Zwar "nur" im Haus, aber das ist ja die wahre Frauenfeindlichkeit, daß Hausarbeit gesellschaftlich nicht als Arbeit gesehen wird und nicht, daß man sich die Frauen in die Kindererziehung und den Haushalt zurückwünscht.

 

Dafür krieg ich von den Emanzen zwar eines auf den Deckel, aber was haben sie damit erreicht?

 

- Frauen kriegen verstärkt Zivilisationskrankheiten wie Magengeschwüre, Herzinfarkte, usw., alles ehemals reine Männerkrankheiten

- Nachdem wir eine kurze Phase hatten, in der Dinkies (Double Income, No Kids) es sich so richtig gutgehen lassen konnten, hat das Überangebot an Arbeitskräften inzwischen dafür gesorgt, daß sich der Wert der Ware Arbeit entsprechend nach unten gependelt hat. D.h. das double income ist inzwischen zur Notwendigkeit geworden.

 

Super Sache, den Tod im Kindbett gegen den Herzinfarkt am Schreibtisch und die 8h Hausarbeit gegen 8h Arbeit im Supermarkt getauscht...

 

Aber das ist ein anderes Thema...

 

Jedenfalls ist die Witwenrente die Anerkennung der Arbeit, die es erst ermöglicht hat, daß der Partner 60h/Woche malocht und gestempelt hat.

Nicht die Umgehung der Enteignung von diesen Ansprüchen ist unbillig, sondern die Enteignung an sich. Was glaubst Du wäre los, wenn unsere Rentner nur noch Ansprüche aus dem letzten Beschäftigungsverhältnis als Rente erhalten würden?

Die Enteignung von der Witwenrente ist genau das: Der neue Mann soll zusehen, wie er die Alte durchkriegt, was sie selber vorher mit erarbeitet hat wird ihr ja genommen.

 

Nicht alles, was in diesem Regime im Gesetz verankert ist, ist auch gerecht.

 

Nur ein anderes Beispiel: Forderungen unter Bürgern verjähren nach 1 Jahr, Forderungen des Regimes an die Bürger teils erst nach 5 Jahren!

 

 

PS: Es heißt "womöglich"...

Danke Spacerat. Für das womöglich. Ich glaube aber nicht, dass ich mir das merken kann.

 

Zu Deiner Argumentation: Ob Du das Rentenrecht als gerecht oder ungerecht empfindest, sei zunächst einmal dahingestellt. Es ist in dieser Form geltendes Recht. Und die Erlangung einer Witwenrentenfortzahlung trotz des Bestandes einer Ehe zu ermöglichen, indem man kirchlicherseits diesen Grund akzeptiert, vom Grundsatz abweichen zu können, dass eine kirchliche Eheschließung nur nach vorheriger Zivileheschließung möglich ist, widerspricht ganz einfach dem Grundsatz, dem Kaiser das zu geben, was des Kaisers ist. Zudem nimmt es mich Wunder, dass gerade Du, unser Musterlutheraner, hier Partei ergreifst. Ich dachte immer, für Dich sei die Ehe zuvörderst (hoffentlich schreibt man das wenigstens so) "ein weltlich Ding".

Du verwechselst da was: Die Vorschrift, dass einer kirchlichen Eheschließung die standesamtliche vorausgehen müsse, war ursprünglich keine kirchliche, sondern eine staatliche Vorschrift, die uns unser Landsmann Hitler beschert hat. Nach dem Krieg blieb diese Vorschrift zunächst Bestandteil des österreichischen Rechts, bis irgendwann in den frühen Fünfzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts einmal ein Pfarrer sich nicht drum scherte, vor Gericht gestellt und verurteilt wurde. Dann ging's durch die Instanzen, und schließlich wurde dieser Teil des Gesetzes aufgehoben.

Seither existiert diese staatliche Vorschrift nicht mehr. Dafür hat die Kirche dekretiert, dass sie staatlich nicht registrierte Ehe nur in Ausnahmefällen zulässt.

 

Unterm Strich kommt heraus: Nach dem Recht des Staates und der Kirche dürfen die das. Ende der Debatte. Was soll die Moralisiererei?

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Unterm Strich kommt heraus: Nach dem Recht des Staates und der Kirche dürfen die das. Ende der Debatte. Was soll die Moralisiererei?

Dass die das dürfen habe ich auch nicht bezweifelt. Und ich lasse Euch gern Euer österreichisches cherry picking.

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Unterm Strich kommt heraus: Nach dem Recht des Staates und der Kirche dürfen die das. Ende der Debatte. Was soll die Moralisiererei?

Dass die das dürfen habe ich auch nicht bezweifelt. Und ich lasse Euch gern Euer österreichisches cherry picking.

Wieso cherry picking?

Wir sind eine souveräne Republik in Mitteleuropa und machen uns unsere Gesetze, soweit uns internationale Vereinbarungen nicht beschränken, selber.

Das gilt cum grano salis auch für die kirchlichen Rechtsnormen.

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Lieber Peter!

 

Für eine kirchliche Eheschließung ohne vorherige Zivilehe braucht man eine Dispens vom Bischof. Die erhält man in der Regel, wenn man Gründe dafür hat staatlich nicht zu heiraten. Allerdings mit der Auflage die Zivilehe nachzuholen, wenn diese Gründe wegfallen. Das (staatliche) Verbot für Priester ein Paar kirchlich zu trauen, das staatlich nicht verheiratet ist wurde in Österreich (vermutlich) 1945 abgeschafft (wie gottseidank auch so manche andere, viel schlimmere Paragraphen des - bei uns bis heute gültigen - Deutschen Ehegesetzes).

Herzlichen Dank, Vergelts Gott für die Auskunft. Das mit der Sondergenehmigung des Bischof stimmt also.
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Die häufigsten Fälle sind die sogenannten "Studentenehen" bzw. "Pensionistenehen" - beide mit einem ganz klar finanziellen Hintergrund (die Paare würden die Studienbeihilfe [weil der Partner unterhaltspflichtig wird] oder die Pension nach dem verstorbenen Ehegatten verlieren, wenn sie staatlich heiraten würden). Warum die Kirche hier mitmacht? Übelminimierung denk ich ..... (besser eine kleiner ungerechtfertigter Vorteil gegenüber dem Staat als ein Konkubinat????)

 

Sehr selten und eher gefinkelt sind Fälle, in denen staatliches Eherecht strenger ist als kirchliches.

 

In den frühen nachkriegsjahren der BRD kannte man den begriff der sogen. "onkelehe". Viele kriegerwitwen wollten nicht auf ihre kriegswitwenrente verzichten, man/frau lebte dann in einer eheähnlichen beziehung zusammen. Diese beziehungen wurden von den mitmenschen oft belächelt und gaben natürlich auch viel stoff für tratsch und klatsch. Die kirche machte auch damals schon nicht mit, es gibt und gab in Deutschland keine kirchliche heirat ohne die staatliche!

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Die häufigsten Fälle sind die sogenannten "Studentenehen" bzw. "Pensionistenehen" - beide mit einem ganz klar finanziellen Hintergrund (die Paare würden die Studienbeihilfe [weil der Partner unterhaltspflichtig wird] oder die Pension nach dem verstorbenen Ehegatten verlieren, wenn sie staatlich heiraten würden). Warum die Kirche hier mitmacht? Übelminimierung denk ich ..... (besser eine kleiner ungerechtfertigter Vorteil gegenüber dem Staat als ein Konkubinat????)

 

Sehr selten und eher gefinkelt sind Fälle, in denen staatliches Eherecht strenger ist als kirchliches.

 

In den frühen nachkriegsjahren der BRD kannte man den begriff der sogen. "onkelehe". Viele kriegerwitwen wollten nicht auf ihre kriegswitwenrente verzichten, man/frau lebte dann in einer eheähnlichen beziehung zusammen. Diese beziehungen wurden von den mitmenschen oft belächelt und gaben natürlich auch viel stoff für tratsch und klatsch. Die kirche machte auch damals schon nicht mit, es gibt und gab in Deutschland keine kirchliche heirat ohne die staatliche!

Das wäre in Deutschland ja auch ein Bruch des Konkordats.

Das kann man nicht riskieren.

 

Werner

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Die häufigsten Fälle sind die sogenannten "Studentenehen" bzw. "Pensionistenehen" - beide mit einem ganz klar finanziellen Hintergrund (die Paare würden die Studienbeihilfe [weil der Partner unterhaltspflichtig wird] oder die Pension nach dem verstorbenen Ehegatten verlieren, wenn sie staatlich heiraten würden). Warum die Kirche hier mitmacht? Übelminimierung denk ich ..... (besser eine kleiner ungerechtfertigter Vorteil gegenüber dem Staat als ein Konkubinat????)

 

Sehr selten und eher gefinkelt sind Fälle, in denen staatliches Eherecht strenger ist als kirchliches.

 

In den frühen nachkriegsjahren der BRD kannte man den begriff der sogen. "onkelehe". Viele kriegerwitwen wollten nicht auf ihre kriegswitwenrente verzichten, man/frau lebte dann in einer eheähnlichen beziehung zusammen. Diese beziehungen wurden von den mitmenschen oft belächelt und gaben natürlich auch viel stoff für tratsch und klatsch. Die kirche machte auch damals schon nicht mit, es gibt und gab in Deutschland keine kirchliche heirat ohne die staatliche!

Ich kenne die Bezeichnung "Onkelehe" in anderer Konstellation, nämlich zur Sicherstellung einer späteren Witwenrentenzahlung an die viel jüngere Freundin (oder Nichte, damit's in der Familie bleibt), die im hohen Alter noch geehelicht wird. Und diese Art von Ausnutzen der Sozialsysteme ist auch heute noch zu finden.

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Unterm Strich kommt heraus: Nach dem Recht des Staates und der Kirche dürfen die das. Ende der Debatte. Was soll die Moralisiererei?

Dass die das dürfen habe ich auch nicht bezweifelt. Und ich lasse Euch gern Euer österreichisches cherry picking.

Wieso cherry picking?

Wir sind eine souveräne Republik in Mitteleuropa und machen uns unsere Gesetze, soweit uns internationale Vereinbarungen nicht beschränken, selber.

Das gilt cum grano salis auch für die kirchlichen Rechtsnormen.

Ihr macht genausowenig Eure Gesetze unabhängig, wie wir auch. Irgendwann kommen die asu Brüssel und kassieren die österreichische Gemütlichkeit....

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