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Radarwarnsystem


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Das Ding scheint ja in der Schweiz entwickelt worden zu sein. Ich weiß ja nicht, was die Schweizer Verkehrsordnung sagt und ob , aber die Deutsche meint dazu:

 

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

[...]

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

Einen ähnlich illegales Zusatzmodul git es auch für die TomTom Navis. Das Modul blendet einfach alle Blitzer auf der errechneten Strecke ein und gibt mit entsprechender Vorwarnzeit ein Signal, falls man sich einem nähert.

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Aehnliche "warnsysteme" gibt es auch fuer mobile navigationssysteme, ich glaube die nsind unter "points of interest" oder so aehnlich im internet zu finden. Sind aber allesamt illegal und koennen eine beschlagnahme des navis zur folge haben!

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OneAndOnlySon
Das Ding scheint ja in der Schweiz entwickelt worden zu sein. Ich weiß ja nicht, was die Schweizer Verkehrsordnung sagt und ob , aber die Deutsche meint dazu:

 

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

[...]

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

Einen ähnlich illegales Zusatzmodul git es auch für die TomTom Navis. Das Modul blendet einfach alle Blitzer auf der errechneten Strecke ein und gibt mit entsprechender Vorwarnzeit ein Signal, falls man sich einem nähert.

Deswegen fragt das Navi ja auch, ob man auch ja artig im Ausland ist, bevor es die Blitzer in Deutschland einblendet. :angry:

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Das Ding scheint ja in der Schweiz entwickelt worden zu sein. Ich weiß ja nicht, was die Schweizer Verkehrsordnung sagt und ob , aber die Deutsche meint dazu:

 

§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

[...]

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

Einen ähnlich illegales Zusatzmodul git es auch für die TomTom Navis. Das Modul blendet einfach alle Blitzer auf der errechneten Strecke ein und gibt mit entsprechender Vorwarnzeit ein Signal, falls man sich einem nähert.

Deswegen fragt das Navi ja auch, ob man auch ja artig im Ausland ist, bevor es die Blitzer in Deutschland einblendet. :angry:

 

Auch im ausland sind diese systeme nicht erlaubt! Der gute katholik hat eine christopherusplakette am armuterenbret und haelt sich an die weltlichen verkehrsvorschriften! :D

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Baumfaeller

Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

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Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

 

Alfons

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Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

 

Das ist aber eine ganz üble Unterstellung :ph34r:

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Meines wissens werden von diesen systemen nur stationäre "radarfallen" angezeigt und die nur als "gefahrenschwerpunkte". Da aber die behörden inzwischen mehr und mehr dazu übergehen nur noch mobile kontrollen durchzuführen ist der nutzen dieser software m.e. nicht besonders hoch!

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GermanHeretic
Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Du unterliegst der irrigen Annahme, das GG würde irgendwie die Grundrechte der Bürger schützen. Post-, Bank- und Fernmeldegeheimnis sowie Privatsphäre gibt seit der Erfindung von Satelliten, hochauflösenden Kameras und medialer Konstruktion von terroristischen Horrorszenarien nicht mehr. Alles zum "Schutz" des Stimmviehs Bürgers. :ph34r:

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Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

Das ist grober Unfug. Im Sinne der Unfallverhütung ist es, wenn die Leute Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten - und zwar nicht nur da, wo eine Radarfalle installiert ist.

 

Nicht, dass ich nicht auch schon mal geblitzt worden wäre. Aber ich käme in der Tat nie auf die idee, mich darüber zu schweren. Man kann über Sinn und Unsinn einzelner Beschränkungen geteilter Meinung sein - mir ist es aber immer noch lieber, der Staat regelt das, als wenn jeder I**** selber entscheidet, wie schnell er wo fährt.

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Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

 

Alfons

 

 

Schön, daß Dir das auch schon auffällt... Ist wohl leider echt so.

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Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Du unterliegst der irrigen Annahme, das GG würde irgendwie die Grundrechte der Bürger schützen. Post-, Bank- und Fernmeldegeheimnis sowie Privatsphäre gibt seit der Erfindung von Satelliten, hochauflösenden Kameras und medialer Konstruktion von terroristischen Horrorszenarien nicht mehr. Alles zum "Schutz" des Stimmviehs Bürgers. :ph34r:

 

 

Das Stimmvieh ist selbst schuld. Es argumentiert ja mit schöner Regelmässigkeit so, daß "ein unbescholtener Bürger schließlich nichts zu verbergen hat."

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Nicht, dass ich nicht auch schon mal geblitzt worden wäre. Aber ich käme in der Tat nie auf die idee, mich darüber zu schweren. Man kann über Sinn und Unsinn einzelner Beschränkungen geteilter Meinung sein - mir ist es aber immer noch lieber, der Staat regelt das, als wenn jeder I**** selber entscheidet, wie schnell er wo fährt.

Leider hat die finanzielle Schieflage vieler Kommunen die Motivation der Messungen verschoben.

Bei fest installierten Anlagen habe ich auch den Eindruck, dass es vor allem um Verkehrssicherheit geht. Bei denen ist ja nun mal auch fast allen Verkehrsteilnehmern bekannt wo die stehen.

 

Aber mobile Messungen finden schon häufig an sehr seltsamen Orten statt. Da wird zuerst eine Geschwindigkeitsbeschränkung an schwachsinniger Stelle eingeführt, die man auch als Verkehrsbehinderung bezeichnen könnte. Und dann wird dort auffällig oft geblitzt.

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Aber mobile Messungen finden schon häufig an sehr seltsamen Orten statt. Da wird zuerst eine Geschwindigkeitsbeschränkung an schwachsinniger Stelle eingeführt, die man auch als Verkehrsbehinderung bezeichnen könnte. Und dann wird dort auffällig oft geblitzt.

Sowas gibt es. Aber Du wirst zugeben, dass man sich auf relativ einfach Weise davor schützen kann, zur Kasse gebeten zu werden...

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Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

Das ist grober Unfug. Im Sinne der Unfallverhütung ist es, wenn die Leute Geschwindigkeitsbeschränkungen beachten - und zwar nicht nur da, wo eine Radarfalle installiert ist.

 

Nicht, dass ich nicht auch schon mal geblitzt worden wäre. Aber ich käme in der Tat nie auf die idee, mich darüber zu schweren. Man kann über Sinn und Unsinn einzelner Beschränkungen geteilter Meinung sein - mir ist es aber immer noch lieber, der Staat regelt das, als wenn jeder I**** selber entscheidet, wie schnell er wo fährt.

 

Weder grob noch Unfug, ThomasB., aber missverständlich ausgedrückt. Ich möchte auf die Diskrepanz hinweisen zwischen dem öffentlich beteuerten Wunsch von Polizei und Ordnungsbehörden, Unfälle zu verhüten, und dem Bemühen, Standorte von Radarfallen geheim zu halten und die Fallen gut zu tarnen - letzteres verbunden mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass die Einnahmen aus Bußgeldern höher sind als in dem erstgenannten Fall. Was den Verdacht nährt, dass die pekuniären Vorteile amtlicherseits höher gewertet werden als sinkende Unfallzahlen.

 

Bei Polizeipräsidien und Ordnungsbehörden gibt es sehr unterschiedliche Ansicht über das "heimliche" Blitzen. Manche Dienststellen weisen sogar über Presse und Lokalfunk auf neue stationäre Blitzer-Standorte hin und dulden wohlwollend, wenn lokale Rundfunksender auf mobile Messstellen aufmerksam machen.

 

Dass deutlich sichtbar aufgestellte "Blitzer" die Unfallhäufigkeit an kritischen Punkten drastisch senken (selbst wenn nie eine Kamera drin steckt), ist vielfach belegt. Dass Leute, die häufig zu schnell fahren, zumindest in den drei Wochen zwischen der geblitzten Verkehrsübertretung und dem Zuschicken des Bußgeldbescheids nicht langsamer fahren, dürfte auch einsehbar sein.

 

Die Befürworter des heimlichen Blitzens argumentieren, dass ein finanzieller Aderlass das künftige Verkehrsverhalten des Betroffenen nachhaltig beeinflusst, während eine Warnung vor Fallen dazu führt, dass kurzzeitig abgebremst wird, auf radarfreien Strecken jedoch um so mehr gerast wird. Belege für diese Ansichten sind mir bisher nicht bekannt geworden.

 

Anfügen möchte ich aber doch, dass ich selber so gut wie nie ein Radar-Knöllchen erhalten habe. Weil ich mich nämlich bemühe, mich an die Verkehrsregeln zu halten. Dafür komme ich in das zweifelhafte Vergnügen, in Autobahn-Baustellen von hunderten kopfschüttelnder und vogelzeigender Fahrer überholt zu werden, wenn ich echte gps-gemessene 60 km/h fahre...

 

Alfons

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Der gute katholik hat eine christopherusplakette am armuterenbret und haelt sich an die weltlichen verkehrsvorschriften! :angry:

 

 

Sowas gibt es??? :ph34r:

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Der gute katholik hat eine christopherusplakette am armuterenbret und haelt sich an die weltlichen verkehrsvorschriften! :angry:

 

 

Sowas gibt es??? :ph34r:

Massenhaft. Und massenhaft Leute, die daran glauben, dass sie hilft, ihre Plakette. (Vorausgesetzt, man gibt der Straßenverkehrsordnung, was der Straßenverkehrsordnung ist).

 

http://www.mein-einkaufsladen.de/media/ima...0-gross_big.jpg

 

Nur den heiligen Christopherus selber, den gibt es nicht. Hat es nie gegeben. Weshalb er - obwohl er ja einer der 14 Nothelfer war - aus der Liste der kanonischen Heiligen gestrichen wurde. Aber im deutschen Diözesankalender ist er noch drin.

 

Alfons

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Hallo alfons,

Weder grob noch Unfug, ThomasB., aber missverständlich ausgedrückt. Ich möchte auf die Diskrepanz hinweisen zwischen dem öffentlich beteuerten Wunsch von Polizei und Ordnungsbehörden, Unfälle zu verhüten, und dem Bemühen, Standorte von Radarfallen geheim zu halten und die Fallen gut zu tarnen - letzteres verbunden mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass die Einnahmen aus Bußgeldern höher sind als in dem erstgenannten Fall. Was den Verdacht nährt, dass die pekuniären Vorteile amtlicherseits höher gewertet werden als sinkende Unfallzahlen.

Also ich bin kein Heiliger und buche meine Knöllchen unter "Lebensrisiko" ab. Allerdings fahre ich grundsätzlich nach Maßgabe meines wie auch immer beschränkten Verstandes und mir wird es nicht einfallen, Geschwindigkeitsbegrenzungen extrem zu überschreiten. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sehr wohl die Radarmeßgeräte da stehen, wo erhöhte Gefahrenquellen sind. Das erschließt sich einem dann, wenn man, aus welchen Gründen auch immer, mehr über eine Strecke erfährt. Ein Beispiel dafür ist die Strecke zwischen Limburg und Gießen. Die kenne ich sehr gut. (seit über 40 Jahren :D ) Und die ist erst in den letzten Jahren entschärft worden, indem man die Autofahrer wie wilde Tieren durch Leitplanken eingezäunt hat. Und die damals aufgestellten, festinstallierten Meßanlagen hatten ihren Sinn.... Trotzdem war diese Bundesstraße eine der gefährlichsten in der ganzen ehemaligen Bundesrepublik. Da hat es gekracht ohne Ende.... Die Wäller... Das kleine listige Bergvolk.... :) Die haben es nicht begriffen... Einige wären für Darwin Award nominierbar gewesen... Wenn das Zerschellen an einem entgegenkommenden Lastwagen nicht so fürchterlich banal wäre...

Gruß

Ullr

 

Nachtrag: gerade eben hat sich einer hier in der Hohl (21% Steigung aufwärts, oben eine harmlos aussehende Linkskurve- jedenfalls wenn man von unten kommt :angry: ) mit seinem BMW gewickelt.... Das passiert fast regelmäßig kurz nach Regenbeginn, wenn der in der Kurve liegende Reifenabrieb mit den ersten Regentropfen diese hübsche, feine Schmiere bildet. ;) Huah :D huah :D

Da haut es die Jungs in die Böschung- eine wahre Pracht. Frauen eher selten... eigentlich noch nie... Vielleicht liegt das daran, dass sie von Papi immer nur den kleinen Twingo kriegen, der an der Stelle grad mal mit 50-60km/h hochächzt. :D

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Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

 

Alfons

Schön, daß Dir das auch schon auffällt... Ist wohl leider echt so.

Artikel 5 schützt in der Tat die Meinungsfreiheit. Was man aber gerne übersehen kann: Nicht jede Information, die man äußert/weitergibt, ist auch eine Meinung...
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Das Stimmvieh ist selbst schuld. Es argumentiert ja mit schöner Regelmässigkeit so, daß "ein unbescholtener Bürger schließlich nichts zu verbergen hat."
Interessant aber ist, dass umgekehrt unser unbescholtener Staat sehr wohl Dinge vor uns zu verbergen hat... :angry:
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Wie laesst sich dieser Paragraph 23 mit Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes vereinbaren?

 

Artikel 5 sagt, dass ich das Recht habe, meine Meinung mit anderen frei auszutauschen. Dazu gehoert auch, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe. Ob ich das nun per Brief, per Flaschenpost, per Handy, oder indirekt ueber ein "technisches Geraet" tue macht eigentlich keinen Unterschied.

 

Und Artikel 10 sagt, dass mein Fernmelde-Geheimniss nicht angetastet werden darf. Dass ist noch mal der Schutz dagegen, dass ich anderen mitteilen darf, dass ich gerade eine Blitz-Kamera gesehen habe, und die Staatsorgane duerfen nicht mal mithoeren, ausser wenn sie einen gerichtlichen Auftrag haben.

Und außerdem wäre es im Sinne der Unfallverhütung, wenn die Leute an Gefahrenstellen von sich aus langsamer fahren, weil ihr Navi sie warnt (Radarfallen stehen grundsätzlich nur an Gefahrenstellen, sagen die betreibenden Behörden). Aus diesem Passus der Straßenverkehrsordnung kann ich nur den Schluss ziehen, dass der Sinn einer Radarfalle das Kassieren von Bußgeld ist...

 

Alfons

Wie so häufig, sind wir in .at wieder mal um ein Alzerl besser dran: :angry:

Bei uns werden die aktuellen Radarkontrollstellen im Radio bekannt gegeben: "... Kommen Sie gut voran und beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkungen, diesmal besonders auf der Bundesstraße A zwischen Trippsdrill und Gigritschpatschen!" Und dann ertönt, um jedes Missverständnis auszuschließen, das Klickgeräusch eines Kameraverschlusses.

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