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Besser bar zahlen


Domingo

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Ist es schon mal jemandem von Euch Folgendes passiert:

 

Ihr wollt mit Eurer EC-Karte zahlen, aber das Gerät meldet einen Fehler an; anscheinend ist keine Zahlung erfolgt. Auf Aufforderung des Angestellten hin wiederholt Ihr den Vorgang - vielleicht sogar mehrmals - und, nachdem es partout nicht klappen will, geht Ihr schließlich zu einem nahen Geldautomaten und zahlt am Ende in bar.

Einige Wochen später wird das Geld von Eurem Konto abgebucht, und zwar gleich zweimal (oder mehr, falls Ihr den elektronischen Zahlungsvorgang noch öfter wiederholt habt).

 

Was würdet Ihr in einer solchen Situation tun?

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Was würdet Ihr in einer solchen Situation tun?

Zur Bank gehen, sich beschweren ...

 

Die sollten wissen, was zu tun ist - oder woran es gelegen haben könnte.

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Ich lasse mir in solchen Faellen den Fehlerbeleg geben (das Ding druckt meistens irgendeine Fehlermeldung oder "Abbruch" o.ae. aus) und versuche es nie zweimal bei so unklaren Fehlern.

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Was würdet Ihr in einer solchen Situation tun?

 

Das kommt darauf an. Wenn ich eine Geheimzahl eingegeben habe und danach der Abbruch erfolgt ist, dann MUSS man sich einen Abbruchbeleg geben lassen. Hat man den nicht, kann man nur noch fluchen, wenn abgebucht wird... :angry:

 

Wenn man keine Geheimzahl eingegeben hat UND auch die Belege nicht unterschrieben hat, dann ist es das Privatvergnügen des Händlers, wie oft er die Karte durchgezogen hat: Alle Abbuchungen, die nicht richtig waren, einfach bei der Bank stornieren. Die Bank wird dann beim Händler evt. nachfragen, wo die unterschriebenen Belege sind. Kann er sie nicht vorlegen, hat er eben Pech gehabt. In solchen Fällen gibt es auch nicht immer einen Abbruchbeleg.

 

Es gilt ein Grundsatz: Wenn man keine PIN eingegeben oder keinen Beleg unterschrieben hat, dann kann der Händler im Zweifelsfall die Zahlung nicht nachweisen. Wenn man unterschrieben hat, dann hat man eh die Zahlung autorisiert, wenn man die PIN eingegeben hat, ebenfalls. Im letzteren Falle braucht man nach Nachweis der Nichtzahlung einen Abbruchbeleg, im ersteren Fall - wenn man unterschrieben hat und die Zahlung nicht wünscht - muss man den unterschiebenen Zettel zerreißen und die Zahlung stornieren lassen (umgekehrt natürlich - zuerst stornieren und dann zerreißen).

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So wie Du das beschreibst, Domingo, kenne ich es noch nicht (hoffe ich jedenfalls, ich kontrolliere nicht jede Abbuchung nach) aber was mir häufig passiert und auch sehr ärgerlich ist: Es gibt einige Automaten, bei denen meine Karte nicht lesbar ist. Bei anderen aber schon. Die Verkäufer tun dann immer so, als liege der Fehler alleine bei meienr Karte, was aber nicht sein kann, denn dann wäre sie ja nirgendwo lesbar. Wenn der nächste EC-Automat weit weg ist und es schon gegen Ende dieser vermaledeiten Ladenschlußzeit ist, kann das sehr ärgerlich sein.

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Franciscus non papa
Ist es schon mal jemandem von Euch Folgendes passiert:

 

Ihr wollt mit Eurer EC-Karte zahlen, aber das Gerät meldet einen Fehler an; anscheinend ist keine Zahlung erfolgt. Auf Aufforderung des Angestellten hin wiederholt Ihr den Vorgang - vielleicht sogar mehrmals - und, nachdem es partout nicht klappen will, geht Ihr schließlich zu einem nahen Geldautomaten und zahlt am Ende in bar.

Einige Wochen später wird das Geld von Eurem Konto abgebucht, und zwar gleich zweimal (oder mehr, falls Ihr den elektronischen Zahlungsvorgang noch öfter wiederholt habt).

 

Was würdet Ihr in einer solchen Situation tun?

 

 

also der banker neben mir meint grade, wenn du den abbruchbeleg nicht hast, dann hast du bei der bank schlechte karten. O-Ton: entweder man hat den abbruchbeleg oder schlechte karten...

 

du solltest zum händler gehen, hoffentlich war das nicht im urlaub, sonst wird das noch schwieriger. am besten klärt man das im direkten kontakt. ich drück dir die daumen.

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du solltest zum händler gehen, hoffentlich war das nicht im urlaub, sonst wird das noch schwieriger. am besten klärt man das im direkten kontakt. ich drück dir die daumen.

Man hat garantiert einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung beim Händler (Man hat ja nur eine einzige Rechnung und womöglich dreimal bezahlt). Die Frage ist nur, ob man diesen Rechtsanspruch nachweisen kann.

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Franciscus non papa

eben, ein rechtsstreit und dessen erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen...

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Mir wurde in Amerika mal zuviel von einer Kreditkarte abgebucht. (Ich hatte für ca 10$ gegessen und 100 haben sie abgebucht.) Mit der Kreditkartenabrechnung bin ich in das Lokal gegangen und die haben mir das sofort rückgebucht. (Konnten sich zum Glück noch erinnern, daß ich wirklich nicht für 100 $ gegessen haben . :angry: )

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So wie Du das beschreibst, Domingo, kenne ich es noch nicht (hoffe ich jedenfalls, ich kontrolliere nicht jede Abbuchung nach) aber was mir häufig passiert und auch sehr ärgerlich ist: Es gibt einige Automaten, bei denen meine Karte nicht lesbar ist. Bei anderen aber schon. Die Verkäufer tun dann immer so, als liege der Fehler alleine bei meienr Karte, was aber nicht sein kann, denn dann wäre sie ja nirgendwo lesbar. Wenn der nächste EC-Automat weit weg ist und es schon gegen Ende dieser vermaledeiten Ladenschlußzeit ist, kann das sehr ärgerlich sein.

 

Dieses Problem kenne ich auch zu genüge.

Da hilft nur ein: "Was machen Sie den nun, liebe Verkäuferin.", und dann lasse ich Sie mal mit dem Problem alleine. Es kam sogar schon vor, das schon im Vorfeld (an der Kasse) gesagt wurde, es können keine Karten angenommen werden und müsse unbedingt bar bezahlt werden. Dann habe ich, o Wunder, auf einmal kein Bargeld dabei! Wenn dann die Verkäuferin so richtig pampig wird, dann biete ich ihr ganz lieb und freundlich :angry: an, alles so liegen zu lassen und den Laden ohne Ware zu verlassen. Was meint Ihr, wie schnell auf einmal die Karten funzen.

 

Übrigens, das mit den defekten Kartenlesegeräten ist besonders an den Tankstellen spannend. Ein mal volltanken und dann geht die Karte nicht. Da haben die Kassiererinen aber ein Riesenproblem.

 

Bei EC-Karten am Geldapparillo führe ich nur ein Versuch aus, geht er schief (Abbruch) gehe ich unbedingt zu einam anderen hin. Man liest ja des öffteren von manipulierten Geräten.

bearbeitet von ramibo
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Übrigens, das mit den defekten Kartenlesegeräten ist besonders an den Tankstellen spannend. Ein mal volltanken und dann geht die Karte nicht. Da haben die Kassiererinen aber ein Riesenproblem.

Ich hab das mal im Supermarkt erlebt: Nicht das Kartenlesegerät war defekt, sondern die elektronische Kassa. Da ging gar nichts mehr. Man konnte auch nicht bar bezahlen, weil man nicht einbuchen und Belege drucken konnte. Sie haben mit vielen Entschuldigungen die Ware wieder in die Regale geschlichtet und das Geschäft für diesen Tag geschlossen.

 

Wenn heutzutag der Strom ausfällt, kannst nicht einmal drauf scheißen, weil die Spülung ausfällt. :k035:

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Wenn heutzutag der Strom ausfällt, kannst nicht einmal drauf scheißen, weil die Spülung ausfällt. :k035:

 

Meine geht mit Wasser. :ph34r:

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So wie Du das beschreibst, Domingo, kenne ich es noch nicht (hoffe ich jedenfalls, ich kontrolliere nicht jede Abbuchung nach) aber was mir häufig passiert und auch sehr ärgerlich ist: Es gibt einige Automaten, bei denen meine Karte nicht lesbar ist. Bei anderen aber schon. Die Verkäufer tun dann immer so, als liege der Fehler alleine bei meienr Karte, was aber nicht sein kann, denn dann wäre sie ja nirgendwo lesbar. Wenn der nächste EC-Automat weit weg ist und es schon gegen Ende dieser vermaledeiten Ladenschlußzeit ist, kann das sehr ärgerlich sein.

 

Das kenne ich wiederum nicht :angry:

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du solltest zum händler gehen, hoffentlich war das nicht im urlaub, sonst wird das noch schwieriger. am besten klärt man das im direkten kontakt. ich drück dir die daumen.

 

Danke. An Zivilklage (oder Strafanzeige wegen Betruges :angry: ) hatte ich schon gedacht, ich wollte nur wissen, ob das Problem auch rein kartentechnisch zu lösen ist.

 

Und ja: Ich habe keinen Abbruchbeleg :k035:

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Wenn heutzutag der Strom ausfällt, kannst nicht einmal drauf scheißen, weil die Spülung ausfällt. :k035:

 

Meine geht mit Wasser. :ph34r:

Jo, eh.

Aber du musst es elektrisch in Bewegung setzen.

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Wenn heutzutag der Strom ausfällt, kannst nicht einmal drauf scheißen, weil die Spülung ausfällt. :k035:

 

Meine geht mit Wasser. :ph34r:

Jo, eh.

Aber du musst es elektrisch in Bewegung setzen.

 

Wohnst Du in einem Raumschiff oder sowas? :angry:

 

In jedem Klo, wo ich je war, funktioniert die Spülung rein mechanisch über einen Hebel.

bearbeitet von Domingo
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Wenn heutzutag der Strom ausfällt, kannst nicht einmal drauf scheißen, weil die Spülung ausfällt. :k035:

 

Meine geht mit Wasser. :ph34r:

Jo, eh.

Aber du musst es elektrisch in Bewegung setzen.

 

Wohnst Du in einem Raumschiff oder sowas? :angry:

 

In jedem Klo, wo ich je war, funktioniert die Spülung rein mechanisch über einen Hebel.

Boar wie Rückständig :D

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So wie Du das beschreibst, Domingo, kenne ich es noch nicht (hoffe ich jedenfalls, ich kontrolliere nicht jede Abbuchung nach) aber was mir häufig passiert und auch sehr ärgerlich ist: Es gibt einige Automaten, bei denen meine Karte nicht lesbar ist. Bei anderen aber schon. Die Verkäufer tun dann immer so, als liege der Fehler alleine bei meienr Karte, was aber nicht sein kann, denn dann wäre sie ja nirgendwo lesbar. Wenn der nächste EC-Automat weit weg ist und es schon gegen Ende dieser vermaledeiten Ladenschlußzeit ist, kann das sehr ärgerlich sein.

 

das hat aber meist die Ursache, das entweder der Magnetstreifen oder der Chip kaputt ist. Viele ziehen die Karte durch und sie geht nicht (Magnetstreifen defekt). Kartenlesegeräte greifen ausschließlich auf den Chip zu. Also wenn du Geld abheben kannst, aber an div. Einkaufskassen nicht zahlen kannst, geht der Magnetstreifen nicht mehr...

 

Dann neue Karte bestellen!

 

Das Problem von Domingo ist mir bis dato unbekannt. Wenn der Kartentransfer nicht geht, wird normalerweise nichts abgebucht. Wenn doch, sh. Lothars Ausführungen!

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Naja, aber meine Karte funktioniert fast immer. Außer an Kasse 1 meiner örtlichen Plusfiliale (und dasselbe Problem haben viele Freunde von mir auch mit Karten unterschiedlicher Banken und unterschiedlichen Alters und Abnutzungszustandes). Es ist nur in einzelnen Läden/ an einzelnen Kassen so. (Meist da, wo die Lesegeräte bißchen billig aussehen... :ph34r: )

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Ich nehme an, ich habe jetzt einen Rechtsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§812ff. BGB), der in 3 Jahren verjährt. Richtig?

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Ich nehme an, ich habe jetzt einen Rechtsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§812ff. BGB), der in 3 Jahren verjährt. Richtig?

 

Müsste eine Leistungskondiktion sein (und zwar eine direkte von dir zu dem Geschäft, obwohl es ja strenggenommen ein Dreiecksverhältnis wäre) und ziemlich glatt aufgehen - mal aus der Hüfte geschossen.

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Kann man in so einem Fall nicht einfach damit argumentieren, wie wahrscheinlich es ist, dass man innerhalb weniger Minuten im Supermarkt mehrfach für z.B. 42,56 EUR einkauft?

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Kann man in so einem Fall nicht einfach damit argumentieren, wie wahrscheinlich es ist, dass man innerhalb weniger Minuten im Supermarkt mehrfach für z.B. 42,56 EUR einkauft?

 

Ja.

 

Das (Beweisbarkeit) ist das eine. Mich interessiert aber im Augenblick v.a. die Verjährungsfrage, da ich z.Z. einiges um die Ohren habe und die Sache gerne erst zu einem späteren Zeitpunkt verfolgen möchte. Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst wissen, um was für einen Anspruch es sich handelt. Bereicherungsansprüche verjähren wohl nach 3 Jahren - das ist zumindest die Standartfrist und es ist mir nicht bekannt, dass für Bereicherungsansprüche etwas anderes bestimmt wäre.

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