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Motu Proprio und Bistum Limburg


Felix1234

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Weiß jemand, ob im Rhein-Main Gebiet an Sonntagen Messen im tridentinischen Ritus geplant sind?

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Weiß jemand, ob im Rhein-Main Gebiet an Sonntagen Messen im tridentinischen Ritus geplant sind?

Es existieren Messen in Wiesbaden, Frankfurt und Mainz

 

Näheres weiß bestimmt Dein Ordinariat.

 

Die von Dir genannten Messen sind immer Mittwoch abends.

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Das langt doch. Laut Motu Proprio soll der außerordentliche Ritus nicht zur ordentlichen Sonntagsmesse in Konkurrenz treten.

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Weiß jemand, ob im Rhein-Main Gebiet an Sonntagen Messen im tridentinischen Ritus geplant sind?

Es existieren Messen in Wiesbaden, Frankfurt und Mainz

 

Näheres weiß bestimmt Dein Ordinariat.

 

Die von Dir genannten Messen sind immer Mittwoch abends.

 

Über diese HP wirst du höchstwahrscheinlich erfahren können, wenn sich etwas ändert. Außerdem steht ja immer noch der Tipp, im Ordinariat nachzufragen.

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Weiß jemand, ob im Rhein-Main Gebiet an Sonntagen Messen im tridentinischen Ritus geplant sind?
Es existieren Messen in Wiesbaden, Frankfurt und Mainz

 

Näheres weiß bestimmt Dein Ordinariat.

Die von Dir genannten Messen sind immer Mittwoch abends.
Sorry, daß ich Dir jetzt nicht die Adressen auf dem Silbertablett servieren kann.

 

Ohne die Homepage des Bistums Limburg auswendig zu kennen würde ich sagen das Sinnvollste wäre es Du wendest Dich an Deinen Ortspfarrer, den Dechanten oder direkt an's Ordinariat.

 

Wenn allerdings noch nichteinmal die Spezialisten von Pro-Missa-Tridentina fixe Termine für Sonntags angeben können kann die Einrichtung maximal in der Planung sein.

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Sorry, daß ich Dir jetzt nicht die Adressen auf dem Silbertablett servieren kann.

 

 

Ich wollte Dir nicht zu nahe treten, geschweige denn hatte ich den Anspruch, von Dir etwas "serviert" zu bekommen. Der Tip mit dem Ordinariat war doch sehr nett.

 

Meine Frage ging auch eher an die, die vielleicht schon etwas genaueres wissen.

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Das langt doch. Laut Motu Proprio soll der außerordentliche Ritus nicht zur ordentlichen Sonntagsmesse in Konkurrenz treten.

 

Und das bedeutet Deiner Ansicht nach, dass er an Sonntagen nicht stattfinden soll?

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Das langt doch. Laut Motu Proprio soll der außerordentliche Ritus nicht zur ordentlichen Sonntagsmesse in Konkurrenz treten.

 

Und das bedeutet Deiner Ansicht nach, dass er an Sonntagen nicht stattfinden soll?

Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

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Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

Man könnte ja in den Kirchen (4 und 5) des Verbandes, in denen keine Sonntagsmesse gefeiert werden kann einen Wortgottesdienst im VU halten.
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Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

Man könnte ja in den Kirchen (4 und 5) des Verbandes, in denen keine Sonntagsmesse gefeiert werden kann einen Wortgottesdienst im VU halten.

 

 

 

Wortgottesdienst (meinst du "Wort-Gottes-Feier) im VU????? :angry:

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Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

Man könnte ja in den Kirchen (4 und 5) des Verbandes, in denen keine Sonntagsmesse gefeiert werden kann einen Wortgottesdienst im VU halten.
Schon, aber das wäre nur dann statthaft, wenn kein Priester zur Verfügung steht, der eine Messe feiern kann.

 

Steht dagegen ein Priester zur Verfügung dann muss nach Motu Propio erst die Versorgung mit NU-Messen gewährleistet sein, und dann kann man schauen, ob ein Zelebrant Lust und Luft hat einen VU zu lesen.

 

Was ich bedenklich finde ist die u.U. auftauchende Situation, daß zwar ein Priester zur Verfügung stünde, der aber nur den VU lesen will und die Gemeinde damit quasi erpresst: Entweder Messe nach VU oder Wortgottesfeier.

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Wortgottesdienst (meinst du "Wort-Gottes-Feier) im VU????? :angry:
Ja, ich stell mir das sehr stimmungsvoll vor. Ein Pastoralreferent oder eine beauftragte Kommunionhelferin in Talar und Rochett, flankiert von zwei Ministranten. Mit Stufengebet, doppeltem Schuldbekenntnis, Rücken zum Volk, lateinischen Lesungen usw. nur eben ohne Kanon. Ich muss das mal anregen, wenn wir wieder eine Pastoralausschusssitzung haben.
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Schon, aber das wäre nur dann statthaft, wenn kein Priester zur Verfügung steht, der eine Messe feiern kann.

Was bei uns der Fall ist. Wir haben 5 Kirchen und einen älteren Pfarrer kurz vor der Pensionierung. Er kann einfach keine 5 Messen an einem Wochenende zelebrieren. Schon allein, weil er nicht rechtzeitig von einer Kirche zur nächsten kommt. Die Kirchen sind auf 3 Orte und mehrere Stadtteile des Hauptortes verteilt.

Was ich bedenklich finde ist die u.U. auftauchende Situation, daß zwar ein Priester zur Verfügung stünde, der aber nur den VU lesen will und die Gemeinde damit quasi erpresst: Entweder Messe nach VU oder Wortgottesfeier.
Kannst du dir vorstellen, wie in 90% der Gemeinden die Antwort ausfallen würde?
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Wortgottesdienst (meinst du "Wort-Gottes-Feier) im VU????? :angry:

Ja, ich stell mir das sehr stimmungsvoll vor. Ein Pastoralreferent oder eine beauftragte Kommunionhelferin in Talar und Rochett, flankiert von zwei Ministranten. Mit Stufengebet, doppeltem Schuldbekenntnis, Rücken zum Volk, lateinischen Lesungen usw. nur eben ohne Kanon. Ich muss das mal anregen, wenn wir wieder eine Pastoralausschusssitzung haben.

 

Ich bin vor Lachen fast geplatzt bei dieser Vorstellung. :D;):)

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Schon, aber das wäre nur dann statthaft, wenn kein Priester zur Verfügung steht, der eine Messe feiern kann.

Was bei uns der Fall ist. Wir haben 5 Kirchen und einen älteren Pfarrer kurz vor der Pensionierung. Er kann einfach keine 5 Messen an einem Wochenende zelebrieren. Schon allein, weil er nicht rechtzeitig von einer Kirche zur nächsten kommt. Die Kirchen sind auf 3 Orte und mehrere Stadtteile des Hauptortes verteilt.

Er darf nach dem Kirchenrecht auch gar nicht mehr als 3 lesen.

 

Was ich bedenklich finde ist die u.U. auftauchende Situation, daß zwar ein Priester zur Verfügung stünde, der aber nur den VU lesen will und die Gemeinde damit quasi erpresst: Entweder Messe nach VU oder Wortgottesfeier.
Kannst du dir vorstellen, wie in 90% der Gemeinden die Antwort ausfallen würde?
Ich bin mir nicht sicher. Ich pers. wäre glaube ich erpressbar und würde den VU der Wort-Gottes-Feier vorziehen - in den Gemeinden fürchte/hoffe ich, daß die Entscheidung zu Gunsten des Wortgottesdienstes ausfiele.
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Schon, aber das wäre nur dann statthaft, wenn kein Priester zur Verfügung steht, der eine Messe feiern kann.

Was bei uns der Fall ist. Wir haben 5 Kirchen und einen älteren Pfarrer kurz vor der Pensionierung. Er kann einfach keine 5 Messen an einem Wochenende zelebrieren. Schon allein, weil er nicht rechtzeitig von einer Kirche zur nächsten kommt. Die Kirchen sind auf 3 Orte und mehrere Stadtteile des Hauptortes verteilt.

Er darf nach dem Kirchenrecht auch gar nicht mehr als 3 lesen.

 

Was ich bedenklich finde ist die u.U. auftauchende Situation, daß zwar ein Priester zur Verfügung stünde, der aber nur den VU lesen will und die Gemeinde damit quasi erpresst: Entweder Messe nach VU oder Wortgottesfeier.
Kannst du dir vorstellen, wie in 90% der Gemeinden die Antwort ausfallen würde?
Ich bin mir nicht sicher. Ich pers. wäre glaube ich erpressbar und würde den VU der Wort-Gottes-Feier vorziehen - in den Gemeinden fürchte/hoffe ich, daß die Entscheidung zu Gunsten des Wortgottesdienstes ausfiele.

 

In meinen Augen wäre eine solche Erpressung (wie jede andere auch) etwas Furchtbares, was dem Ansehen des kirchlichen Amtes enormen Schaden zufügen würde. Aber die Verantwortung liegt letztlich bei dem Betreffenden.

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Ich bin vor Lachen fast geplatzt bei dieser Vorstellung. :D;):)
Ich mache das wirklich. Das ist mal ein lohnenswerter Aufwand. Dann kann auch keiner mehr behaupten, dass ein paar 50er-Jahre-Betonköpfe den VU für sich gepachtet hätten.

 

Ich möchte allerdings das Gesicht der Petrusbrüder sehen, wenn eine unserer bischöflich beauftragten Gottesdiensthelferinnen bei deren Zelebrationsseminaren aufkreuzt. :angry:

 

Eigentlich Offtopic aber trotzdem: Mir ist nach wie vor nicht klar, wieso gewisse römische und bischöfliche Entscheidungen an den NU gebunden sein sollen. Der Papst hat es den Bischofskonferenzen erlaubt, für ihr Land die Handkommunion zu gestatten. In dem Schreiben steht aber nichts davon, dass dies nur für den NU gilt. Meiner Meinung nach bleibt das auch im VU so, was aber von diversen Altrituellen bestritten wird. Ebenso mit den Kommunionhelfern. Der bischöfliche Auftrag ist nicht an einen Ritus gebunden, er gilt folglich auch im VU. Bei Ministrantinnen ebenso.

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In meinen Augen wäre eine solche Erpressung (wie jede andere auch) etwas Furchtbares, was dem Ansehen des kirchlichen Amtes enormen Schaden zufügen würde. Aber die Verantwortung liegt letztlich bei dem Betreffenden.
Da gibt es aber Mittel und Wege gegen. Eine Gemeinde ist nicht ohne weiteres durch den Pfarrer erpressbar.
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Eigentlich Offtopic aber trotzdem: Mir ist nach wie vor nicht klar, wieso gewisse römische und bischöfliche Entscheidungen an den NU gebunden sein sollen. Der Papst hat es den Bischofskonferenzen erlaubt, für ihr Land die Handkommunion zu gestatten. In dem Schreiben steht aber nichts davon, dass dies nur für den NU gilt. Meiner Meinung nach bleibt das auch im VU so, was aber von diversen Altrituellen bestritten wird. Ebenso mit den Kommunionhelfern. Der bischöfliche Auftrag ist nicht an einen Ritus gebunden, er gilt folglich auch im VU. Bei Ministrantinnen ebenso.
Soweit ich weiß argumentiert Siri mit den Rubriken der alten Bücher und dem Verweis, daß die Riten nicht gemischt werden dürfen.

 

Lass doch mal über euer Ordinariat bei Ecclesia Dei anfragen.

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Kirchenhistoriker
Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

 

Wo steht das im MP?

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Eigentlich Offtopic aber trotzdem: Mir ist nach wie vor nicht klar, wieso gewisse römische und bischöfliche Entscheidungen an den NU gebunden sein sollen. Der Papst hat es den Bischofskonferenzen erlaubt, für ihr Land die Handkommunion zu gestatten. In dem Schreiben steht aber nichts davon, dass dies nur für den NU gilt. Meiner Meinung nach bleibt das auch im VU so, was aber von diversen Altrituellen bestritten wird. Ebenso mit den Kommunionhelfern. Der bischöfliche Auftrag ist nicht an einen Ritus gebunden, er gilt folglich auch im VU. Bei Ministrantinnen ebenso.
Soweit ich weiß argumentiert Siri mit den Rubriken der alten Bücher und dem Verweis, daß die Riten nicht gemischt werden dürfen.

 

Lass doch mal über euer Ordinariat bei Ecclesia Dei anfragen.

Die Frage hatte ich ja schon mal gestellt hier irgendwo.

In den alten Büchern steht aber garantiert nichts über Handkommunion oder Ministrantinnen. Klar könnte man wegne des "stimmigeren Gesamteindruckes" auf Kniemundkommunion und männlichen Messdienern bestehen, aber damit macht man den VU zur Nostalgieveranstaltung, was nicht Sinn der Sache sein kann.

 

Werner

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Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

Wo steht das im MP?
Artikel 5.2 in Kombination mit CIC Can 905 §2, Can. 1246-1248 besonders Can. 1248 §2 sowie Can. 534

 

Dazu kommt die Sonntagspflicht und der Absatz, den ich jetzt nicht mehr wiederfinde über die Anerkennung des NU durch altrituelle Priester.

 

Ich geb's ja zu - es steht nicht ausdrücklich drin.

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Lass doch mal über euer Ordinariat bei Ecclesia Dei anfragen.
Der Brief an mein Ordinariat ist unterwegs. Mal sehen, was sie antworten.
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Das langt doch. Laut Motu Proprio soll der außerordentliche Ritus nicht zur ordentlichen Sonntagsmesse in Konkurrenz treten.

 

Und das bedeutet Deiner Ansicht nach, dass er an Sonntagen nicht stattfinden soll?

Er darf nur dann stattfinden, wenn dadurch nicht die Gemeindemesse im NU tangiert wird.

 

In einem Pfarrverbund mit 5 Kirchen in denen am Sonntag insgesamt nur 3 Messen stattfinden können wird man wohl kaum hingehen können und eine davon im VU lesen zu lassen - und sollte sich ein Priester finden, der die Zeit hätte, wäre es seine vordringliche Pflicht für die beiden leerausgehenden Kirchen erstmal den NU zu zelebrieren (unter diesem Gesichtspunkt habe ich SP noch gar nicht gelesen - eine Methode das altrituelle Priesterpotential für den NU zu mobilisieren - interessanter Gedanke ...)

geht natürlich nicht den die Priester der Petrusbruderschaft haben das privileg auschließlich nach den Büchern von 1962 zu zelebrieren diese priviklegien sind vom MP nicht betroffen es geht nur um die Frage wie weit es in einzelnen Pfarren möglichkeiten geben wird und ob bedarf da ist oder ob der diözesan bischof sich entschließt eine personalpfarrei zu gründen

Mgr Mixa hat gestern eine vernünftige Lösung für Augsburg angedeutet nähmlich pro Dekanat eine Sonnta<gsmesse nach dem Ritus von 1962 das ist ein guter und vernünftiger Ansatz

hier in Wien gibts jetzt 2 Priester in Ruhe deren Privatmesse immer alls zusätzliche "Pfarmessen" vor allem sonntags genützt wurden diese stellen jetzt mit 14.9 auf das Meßbuch von 1962 um und sagen sie haben nie gesagt in der pfarre aushilfen zu übernehmen wenn man ihre Messe nach >Art 2 des MP nicht möchte in den pfarreien zelebrieren sie eben woanders

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