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Singen ist weiterhin erlaubt


tomlo

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AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung

 

Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07).

 

Da werden die Abmahnanwälte aber Trauer tragen. B)

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Schlimm, wenn ich an der "die Feierlichkeit des Geschehens" einige Zweifel habe?

Das hier ist gut:

 

Für den heimischen Gesang unter der Dusche besteht damit gleich zweifache Entwarnung. In Zweifel ist der wohl schon gar nicht öffentlich. Und falls doch Zuhörer vorhanden sind, ließe sich überlegen, ob diesen das Mitsingen nicht zumindest freigestellt ist.

O sole mio B)

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Schlimm, wenn ich an der "die Feierlichkeit des Geschehens" einige Zweifel habe?

Das hier ist gut:

 

Für den heimischen Gesang unter der Dusche besteht damit gleich zweifache Entwarnung. In Zweifel ist der wohl schon gar nicht öffentlich. Und falls doch Zuhörer vorhanden sind, ließe sich überlegen, ob diesen das Mitsingen nicht zumindest freigestellt ist.

O sole mio B)

:):):(:(:)

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Franciscus non papa

hab es ja schon mehrfach gesagt: das urheberrecht ist mittlerweile längst zu einer perversion verkommen.

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hab es ja schon mehrfach gesagt: das urheberrecht ist mittlerweile längst zu einer perversion verkommen.

Nein. Das hat mehrmals clown gesagt, ich wiederhole hier. Das Urheberrecht ist zu alt und man sollte es gründlich revidieren.

Übrigens: Der Urheber hat wenig zu tun und in der Regel bekommt kaum etwas. Diejenige, die Geld kassieren, sind eher die "Verteiler" der Produktion und ihre Rechtsverteidiger. Das wissen wir, daß der Mehrwert zwischen der Produktion und dem Konsumenten entsteht. Diejenige, die für den "Transport", die Verteilung der Mittel verantwortlich sind, verdienen am meisten. Sie haben Interesse daran, daß das Urheberrecht verschärft wird und auf alle seine Profiterscheinungen angewendet wird. Man soll sowieso das Gesetz unbenennen: von Urheberrecht zu Marketingrecht. Der arme Urheber (der wirklich etwas tut) hat in der Norm nichts davon, wenn er nicht so schlau gewesen ist, und Patent auf alles und jedes angemeldet hat. Hätte ich damals das Wort Internet patentieren lassen .... B)

bearbeitet von Jossi
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