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Ist Behandlungsverweigerung Selbstmord?


Tammy_D

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

 

Wenn ich in einer solchen Situation wäre, dann würde mich die Meinung der RKK nicht interessieren, für mich zählt einzig und allein ob ich dann mit Gott "im Reinen" bin.

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

Das ist pauschal kaum zu sagen, ohne die genauen Umstände (und Heilungsaussichten) des Einzelfalles zu kennen. Grundsätzlich ist nach katholischer Lehre Euthanasie nicht zu akzeptieren, umgekehrt gibt aber auch keine Pflicht zur "Übertherapie".

 

Papst Johannes Paul II. hat dazu in der Enzyklika "Evangelium Vitae" etwas geschrieben, was Dir vielleicht einen Anhaltspunkt geben kann:

 

65. Für ein korrektes sittliches Urteil über die Euthanasie gilt es zunächst, diese klar zu definieren. Unter Euthanasie im eigentlichen Sinn versteht man eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden. »Bei Euthanasie dreht es sich also wesentlich um den Vorsatz des Willens und um die Vorgehensweisen, die angewandt werden«.

 

Von ihr zu unterscheiden ist die Entscheidung, auf »therapeutischen Übereifer« zu verzichten, das heißt auf bestimmte ärztliche Eingriffe, die der tatsächlichen Situation des Kranken nicht mehr angemessen sind, weil sie in keinem Verhältnis zu den erhofften Ergebnissen stehen, oder auch, weil sie für ihn und seine Familie zu beschwerlich sind. In diesen Situationen, wenn sich der Tod drohend und unvermeidlich ankündigt, kann man aus Gewissensgründen »auf (weitere) Heilversuche verzichten, die nur eine ungewisse und schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten, ohne daß man jedoch die normalen Bemühungen unterläßt, die in ähnlichen Fällen dem Kranken geschuldet werden«. Sicherlich besteht die moralische Verpflichtung sich pflegen und behandeln zu lassen, aber diese Verpflichtung muß an den konkreten Situationen gemessen werden; das heißt, es gilt abzuschätzen, ob die zur Verfügung stehenden therapeutischen Maßnahmen objektiv in einem angemessenen Verhältnis zur Aussicht auf Besserung stehen. Der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie; er ist vielmehr Ausdruck dafür, daß die menschliche Situation angesichts des Todes akzeptiert wird.

 

Quelle

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

 

Ich würdeauf die Schnelle sagen, wenn Du dir Behandlung verweigerst, weil Du in ihr Strapazen siehst, sie für fragwürdig hältst, sie Dir ersparen möchtest, dann ist es kein Selbstmord. Wenn Du sie verweigerst, weil Du das als Mittel zum Ziel des Ablebens siehst, dann wäre es Selbstmord.

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

Das ist pauschal kaum zu sagen, ohne die genauen Umstände (und Heilungsaussichten) des Einzelfalles zu kennen. Grundsätzlich ist nach katholischer Lehre Euthanasie nicht zu akzeptieren, umgekehrt gibt aber auch keine Pflicht zur "Übertherapie".

 

Papst Johannes Paul II. hat dazu in der Enzyklika "Evangelium Vitae" etwas geschrieben, was Dir vielleicht einen Anhaltspunkt geben kann:

 

65. Für ein korrektes sittliches Urteil über die Euthanasie gilt es zunächst, diese klar zu definieren. Unter Euthanasie im eigentlichen Sinn versteht man eine Handlung oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden. »Bei Euthanasie dreht es sich also wesentlich um den Vorsatz des Willens und um die Vorgehensweisen, die angewandt werden«.

 

Von ihr zu unterscheiden ist die Entscheidung, auf »therapeutischen Übereifer« zu verzichten, das heißt auf bestimmte ärztliche Eingriffe, die der tatsächlichen Situation des Kranken nicht mehr angemessen sind, weil sie in keinem Verhältnis zu den erhofften Ergebnissen stehen, oder auch, weil sie für ihn und seine Familie zu beschwerlich sind. In diesen Situationen, wenn sich der Tod drohend und unvermeidlich ankündigt, kann man aus Gewissensgründen »auf (weitere) Heilversuche verzichten, die nur eine ungewisse und schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten, ohne daß man jedoch die normalen Bemühungen unterläßt, die in ähnlichen Fällen dem Kranken geschuldet werden«. Sicherlich besteht die moralische Verpflichtung sich pflegen und behandeln zu lassen, aber diese Verpflichtung muß an den konkreten Situationen gemessen werden; das heißt, es gilt abzuschätzen, ob die zur Verfügung stehenden therapeutischen Maßnahmen objektiv in einem angemessenen Verhältnis zur Aussicht auf Besserung stehen. Der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie; er ist vielmehr Ausdruck dafür, daß die menschliche Situation angesichts des Todes akzeptiert wird.

 

Quelle

 

Also die Antibiotikatherapie bei der erwähnten Lungenentzündung dürfte mit ein wenig Glück zu der entsprechenden Besserung, sprich der Heilung der Lungenentzündung führen. An dem hypothetischen Schlaganfall würde ich nicht in absehbarer Zeit sterben. Ich würde "nur" ein Pflegefall mit schweren Einschränkungen sein.

 

Verstehe ich Dich richtig, daß in diesem Fall die Verweigerung der Behandlung der Lungenentzündung einem Selbstmord gleichkäme, wie vermutlich auch eine Verweigerung auf die Behandllung einer Lungenentzündung, weil ich gerade an Depressionen leide oder aus sonstigen Gründen gerne sterben würde?

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Eigentlich sollte man, wenn man künstliche Befruchtung als unmoralisch verwirft, nichts dagegen haben, wenn jemand auf künstliche Hilfe (sprich Arzneimittel oder Operationen) verzichten will und es lieber in Gottes Hand legt.

 

Werner

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Verstehe ich Dich richtig, daß in diesem Fall die Verweigerung der Behandlung der Lungenentzündung einem Selbstmord gleichkäme, wie vermutlich auch eine Verweigerung auf die Behandllung einer Lungenentzündung, weil ich gerade an Depressionen leide oder aus sonstigen Gründen gerne sterben würde?

Wenn Du die Lungenentzündung sozusagen als Werkzeug ansiehst, Deinen Tod herbeizuführen, wäre das unter diesen Umständen nach der Lehre der RKK vermutlich zumindest mal in der Nähe der Euthanasie (ich mag das Wort Selbst"mord" hier nicht besonders - es ist ja schon eine ziemlich verzweifelte Situation).

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Eigentlich sollte man, wenn man künstliche Befruchtung als unmoralisch verwirft, nichts dagegen haben, wenn jemand auf künstliche Hilfe (sprich Arzneimittel oder Operationen) verzichten will und es lieber in Gottes Hand legt.

Quatsch.

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Wenn Du die Lungenentzündung sozusagen als Werkzeug ansiehst, Deinen Tod herbeizuführen, wäre das unter diesen Umständen nach der Lehre der RKK vermutlich zumindest mal in der Nähe der Euthanasie (ich mag das Wort Selbst"mord" hier nicht besonders - es ist ja schon eine ziemlich verzweifelte Situation).

Ich mag's auch nicht. Man kann sich nicht selbst ermorden, genausowenig wie man sich selbst beklauen kann.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man sich selbst oder jemand anderes tötet.

 

Allerdings sollte man einen Freitod (auch ein doofes Wort) genausowenig in die Nähe von Euthansie rücken. Bei Euthanasie tötet die Gesellschaft für ein "höheres" Ziel, das hat mit individuellem Lebensunwillen (aus welchem Grund auch immer) nichts zu tun.

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Allerdings sollte man einen Freitod (auch ein doofes Wort) genausowenig in die Nähe von Euthansie rücken. Bei Euthanasie tötet die Gesellschaft für ein "höheres" Ziel, das hat mit individuellem Lebensunwillen (aus welchem Grund auch immer) nichts zu tun.

Zugestanden.

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Allerdings sollte man einen Freitod (auch ein doofes Wort) genausowenig in die Nähe von Euthansie rücken. Bei Euthanasie tötet die Gesellschaft für ein "höheres" Ziel, das hat mit individuellem Lebensunwillen (aus welchem Grund auch immer) nichts zu tun.

Zugestanden.

 

 

Meinetwegen nennen wir es Selbsttötung. - Allerdings ist es ja, wenn mich nicht alles täuscht, aus Sicht der Kirche, eine Sünde, ein Leben willkürlich zu beenden, auch wenn es das eigene ist (auch wenn dann die Sünde wohl weniger groß ist). - Jedenfalls kann ich mir schon vorstellen, daß die Kirche den Ausdruck "SelbstMORD" für angebracht hält. - Aber über Benennungen wollte ich eigentlich nicht diskutieren.

 

Also: Einverstanden mit "Selbsttötung"?

 

Und auch damit einverstanden, daß aus Sicht der Kirche Selbsttötung normalerweise eine Sünde ist?

 

Und einverstanden, daß die Ablehnung einer Antibiotikabehandlung bei einer Lungenentzündung mit der Absicht, das eigene Leben, das einem (beispielsweise auch aufgrund einer bleibenden schweren Behinderung nach einem Schlaganfall im hohen Alter) als nicht mehr lebenswert erscheint, zu beenden, als (aus Sicht der Kirche sündhafte) Selbsttötung zu werten ist?

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Angenommen, ich hatte einen schweren Schlaganfall, und es steht fest, daß ich ein Pflegefall bleiben werde. Nun bekomme ich, wie es ja häufig in solchen Situationen der Fall ist, eine Lungenentzündung. Würde ich mich aus Sicht der RKK versündigen, wenn ich eine Antibiotikabehandlung ablehnen würde, weil ich so nicht weiterleben möchte?

 

 

Ich bezweifel einmal, dass man durch eine Patientenverfügung die medizinische Behandlung einer Lungenentzündung ablehnen kann, ganz besonders dann, wenn der Patient an keiner weiteren Krankheit leidet die zum Tode führt.

 

Der Schlaganfall mit den Auswirkungen der intensiveren Pflege führt ja nicht automatisch zum Tod.

 

Anders würde es sich hingegen verhalten, wenn der Patient an einer unheilbaren Krankheit leidet, bei der absehbar und erkennbar ist, dass es um eine Sterbebegleitung geht. Hier gibt es ja bereits einige Palliativstationen und auch Hozpize die ein würdiges Sterben ermöglichen.

 

Sehr hilfreich zu diesem Thema ist das Heft "Christliche Patientenverfügung" die von der DBK herausgegeben wurde.

 

 

http://dbk.de/schriften/data/3625/index.html

 

 

gby

 

Bernd

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Eigentlich sollte man, wenn man künstliche Befruchtung als unmoralisch verwirft, nichts dagegen haben, wenn jemand auf künstliche Hilfe (sprich Arzneimittel oder Operationen) verzichten will und es lieber in Gottes Hand legt.

Quatsch.

Wieso?

Ich sehe keinen Unterschied.

 

Werner

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Was mir noch einfällt zu diesem Thema. Man könnte auch hier seinem Beispiel folgen:

 

 

Rom – Papst Johannes Paul II. hat kurz vor seinem Tod eine lebensverlängernde Krankenhausbehandlung verweigert. Der Papst habe nur drei Tage vor seinem Tod am 2. April 2005 selbst entschieden, nicht ins Krankenhaus zu gehen, sagte der vatikanische Gesundheitsminister, Kardinal Javier Lozano Barragán, der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ vom Donnerstag. Johannes Paul II. habe seine Ärzte gefragt, ob ein Krankenhausaufenthalt ihn heilen könne. Als die Mediziner die Frage verneinten, habe der Pontifex geantwortet: „Ich bleibe in meiner Wohnung. Ich vertraue mich Gott an.“

 

 

Quelle: http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?docId=106468

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Was mir noch einfällt zu diesem Thema. Man könnte auch hier seinem Beispiel folgen:

 

 

Rom – Papst Johannes Paul II. hat kurz vor seinem Tod eine lebensverlängernde Krankenhausbehandlung verweigert. Der Papst habe nur drei Tage vor seinem Tod am 2. April 2005 selbst entschieden, nicht ins Krankenhaus zu gehen, sagte der vatikanische Gesundheitsminister, Kardinal Javier Lozano Barragán, der italienischen Zeitung „Corriere della Sera“ vom Donnerstag. Johannes Paul II. habe seine Ärzte gefragt, ob ein Krankenhausaufenthalt ihn heilen könne. Als die Mediziner die Frage verneinten, habe der Pontifex geantwortet: „Ich bleibe in meiner Wohnung. Ich vertraue mich Gott an.“

Sag ich doch.

Aber das ist ja Quatsch, sagt man.

 

Werner

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Sag ich doch.

Aber das ist ja Quatsch, sagt man.

"Man" sagt gar nichts. Ich dagegen habe es in der Tat als Quatsch bezeichnet, dass Du Äofel und Birnen verglichen hast.

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Sag ich doch.

Aber das ist ja Quatsch, sagt man.

"Man" sagt gar nichts. Ich dagegen habe es in der Tat als Quatsch bezeichnet, dass Du Äofel und Birnen verglichen hast.

Hab ich das?

Na gut, wenn du es sagst

 

Werner

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Meinetwegen nennen wir es Selbsttötung. - Allerdings ist es ja, wenn mich nicht alles täuscht, aus Sicht der Kirche, eine Sünde, ein Leben willkürlich zu beenden, auch wenn es das eigene ist (auch wenn dann die Sünde wohl weniger groß ist). - Jedenfalls kann ich mir schon vorstellen, daß die Kirche den Ausdruck "SelbstMORD" für angebracht hält. - Aber über Benennungen wollte ich eigentlich nicht diskutieren.

 

Also: Einverstanden mit "Selbsttötung"?

 

Und auch damit einverstanden, daß aus Sicht der Kirche Selbsttötung normalerweise eine Sünde ist?

 

Und einverstanden, daß die Ablehnung einer Antibiotikabehandlung bei einer Lungenentzündung mit der Absicht, das eigene Leben, das einem (beispielsweise auch aufgrund einer bleibenden schweren Behinderung nach einem Schlaganfall im hohen Alter) als nicht mehr lebenswert erscheint, zu beenden, als (aus Sicht der Kirche sündhafte) Selbsttötung zu werten ist?

 

In dem von Dir konstruierten Fall(!) in allen Punkten ein ja, beim letzten etwas zögerlich (ist immer schwer so am grünen Tisch und noch schwerer, wenn man in Wirklichkeit vor so einer Entscheidung steht.

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Dann sollte man also als durch eine Patientenverfügung eingesetzter Betreuer einer solchen Person, von der man weiß, daß sie nichts mehr gefürchtet hat, als ein hilfloser Pflegefall zu werden, und die nun nach dem Schlaganfall momentan nicht entscheidungsfähig ist, aus christlicher Sicht nicht auf eine Magensonde verzichten und bei einer Lungenentzündung Antibiotika geben lassen, auch wenn man befürchtet, daß die Person, sollte sie vielleicht in einigen Tagen und Wochen wieder klarer denken können und sich ihres Zustands so richtig bewußt werden, einem die schlimmsten Vorwürfe macht, daß man sie nicht hat sterben lassen, als man die Gelegenheit dazu hatte?

Das ist zunächst mal ein völlig anderer Fall als der, den Du oben geschildert hast. Was soll das?

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Man sollte in so einem Fall das tun, was die betroffene Person tun würde, wenn sie willensfähig wäre. Nein, man sollte nicht nur, man muß sogar, wenn es Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen gibt.

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