pmn Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 (edited) Mit der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden: " ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt." http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=592 An Alle, ein Vorschlag zur Änderung unseres GG. Unterschreibenswert? gruss peter Edited December 24, 2007 by pmn Quote
Gallowglas Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Mit der Petition soll eine Ergänzung des Artikels 4 Abs. 2 Grundgesetz (GG) wie folgt erreicht werden: " ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt." http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=592 An Alle, ein Vorschlag zur Änderung unseres GG. Unterschreibenswert? gruss peter Theoretisch ja ein guter Vorschlag, aber selbst wenn es zu einer Änderung kommen würde, werden RKK und ev. Kirche sicher wieder davon ausgenommen, was die Änderung wieder aushebeln würde ... Quote
Clown Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Unterschreibenswert? Nein, der Versuch, die Schrankendogmatik des Art. 2 I GG auf den Art. 4 GG zu übertragen ist hirnrissig. Damit wäre der Gottesdienst und auch das Nicht-Hingehen zum Gottesdienst ebenso geschützt wie das Reiten im Walde, das Taubenfüttern, das Taubenvergiften, der Crackkonsum etc. Das wird der Bedeutung der Religionsfreiheit nicht im Ansatz gerecht. In der Lehre wurde ja mal diskutiert, die Schrankensystematik des Art. 2 I GG auf alle uneingeschränkt gewährleisteten Grundrechte zu übertragen, wegen des offenkundigen Wertungswiderspruch vertritt das heute aber niemand mehr. Quote
pmn Posted December 24, 2007 Author Report Posted December 24, 2007 (edited) Hallo Clown, jetzt wirds knifflig. Zwei Fragen: 1: Was ist "Schrankendogmatik"? 2: Ist der Zusatz von Art. 2 GG "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." hirnrissig? gruss peter Edited December 24, 2007 by pmn Quote
Clown Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Hallo Clown, jetzt wirds knifflig: Was ist "Schrankendogmatik"? gruss peter Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen. Quote
pmn Posted December 24, 2007 Author Report Posted December 24, 2007 (edited) Hallo Clown, jetzt wirds knifflig: Was ist "Schrankendogmatik"? gruss peter Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen. Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll, mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da gilt? gruss peter kein jurist, und Teil des "Deutschen Volk" (Art. 1, 2). Edited December 24, 2007 by pmn Quote
Clown Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Hallo Clown, jetzt wirds knifflig: Was ist "Schrankendogmatik"? gruss peter Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen. Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll, mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da gilt? Ich verstehe nicht, was du da willst. Quote
pmn Posted December 24, 2007 Author Report Posted December 24, 2007 (edited) Hallo Clown, jetzt wirds knifflig: Was ist "Schrankendogmatik"? gruss peter Die Lehre, wie stark sich unterschiedliche Grundrechte einschränken lassen. Und wäre es durch diese Petition nicht sinnvoll, mal durch diesen Zusatz zu sagen, das Artikel 1 GG eben auch da (da = "Art. 4, Abs 2; die Red.") gilt? Ich verstehe nicht, was du da willst. Und ich verstehe nicht, was an diesem Satz im GG dann so falsch sein soll. " ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt." Edited December 24, 2007 by pmn Quote
Caveman Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Ich sehe nicht, welche Lücke der Vorschlag füllen soll... Quote
Clown Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Und ich verstehe nicht,was an diesem Satz im GG dann so falsch sein soll. " ´Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet`, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt." Das habe ich oben geschrieben, es setzt die Religionsfreiheit der allgemeinen Handlungsfreiheit gleich, und damit wird die Schutzintensität drastisch reduziert. Mit einem solchen Art. 4 GG hätte es keine Kruzifix- und keine Sammlungsentscheidung gegeben. Quote
pmn Posted December 24, 2007 Author Report Posted December 24, 2007 (edited) Ich beginne zu verstehen, es liegt im Wort "gewährleistet". Edited December 24, 2007 by pmn Quote
Clown Posted December 24, 2007 Report Posted December 24, 2007 Ich beginne zu verstehen,es liegt im Wort "gewährleistet". Nein, es liegt darin, was danach kommt. Oder eben auch nicht. Quote
pmn Posted December 24, 2007 Author Report Posted December 24, 2007 Nein, es liegt darin, was danach kommt. Oder eben auch nicht. Jetzt versteh ich noch weniger. Quote
Caveman Posted December 25, 2007 Report Posted December 25, 2007 Nein, es liegt darin, was danach kommt. Oder eben auch nicht. Jetzt versteh ich noch weniger. Zur Zeit ist die Religionsfreiheit "größer" als die der allgemeinen Handlungsfreiheit. Art 4. GG kennt nicht die Einschränkungen des Art. 2 GG. Nach dem Wort "gewährleistet" kommt eben ein "soweit nicht". Da liegt der Hase im Pfeffer. Quote
Nursianer Posted December 26, 2007 Report Posted December 26, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. Quote
Clown Posted December 26, 2007 Report Posted December 26, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, Der Entwurf wird auch mit dem "symbolischen Erfolg" begründet. Da kann man eigentlich schon aufhören zu lesen. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. Wos des? Quote
Nursianer Posted December 26, 2007 Report Posted December 26, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, Der Entwurf wird auch mit dem "symbolischen Erfolg" begründet. Da kann man eigentlich schon aufhören zu lesen. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. Wos des? Naja, irgendeinen rechtverbindlichen Charakter könnte die Scharia ja nur durch Gesetz bekommen. Gesetze sind aber Sache der Legislative, nicht einer Religion. Der Satz war wohl ein wenig unglücklich formuliert, ich war schon unterwegs zum Essen . Quote
Gallowglas Posted December 27, 2007 Report Posted December 27, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ? Quote
Clown Posted December 28, 2007 Report Posted December 28, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ? So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Quote
Gallowglas Posted December 29, 2007 Report Posted December 29, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ? So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. ja, dieses Mal NOCH ... nach und nach werden ihnen doch immer mehr Sonderrechte nach der Scharia zugestanden, das kommt schleichend ... Quote
Clown Posted December 29, 2007 Report Posted December 29, 2007 In dem Link wird die Einreichung der Petition damit begründet, dass eine Einführung der Scharia in Deutschland verhindert werden soll. Offenbar ist der Einreichenden nicht bewusst, dass dies durch bestehende Grundrechte sowie der Legislative vorbehaltene Rechte schon ausgeschlossen ist. War da nicht schon vor ner gewissen Zeit eine Richterin anderer Ansicht ? So lässt sich das nicht sagen. Außerdem wurde sie daraufhin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. ja, dieses Mal NOCH ... nach und nach werden ihnen doch immer mehr Sonderrechte nach der Scharia zugestanden, das kommt schleichend ... Genau, schau auch besser jeden Abend vor dem Schlafengehen unter deinem Bett nach. Sicher ist sicher. Quote
Kival Posted December 29, 2007 Report Posted December 29, 2007 Also mir reicht Art. 140 GG i.V.m 136 WRV Abs. 1 schon. ;-) Quote
pmn Posted December 29, 2007 Author Report Posted December 29, 2007 Also mir reicht Art. 140 GG i.V.m 136 WRV Abs. 1 schon. ;-) Ich lerne immer wieder dazu. Quote
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