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Wieviel verdient ein Priester?


Bananarama

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Grüß Gott allerseits!

 

Ich wollte hier mal eine Frage stellen, die ich schon länger hatte und zu der ich noch keine befriedigende Antwort gefunden habe.

 

Wieviel verdient man als Priester. Wieviel bekommt man dann nochmal für eine Pfarrstelle? Wie sieht es mit anderen "Jobs" aus? Werden z.B. Wohngelegenheiten (Pfarrhaus) davon abgezogen?

 

 

Einzige Funde von mir waren auf <Link unzulässig>:

Kaplan bekommt ~1000€ (brutto - netto???)

Priester nach 25 Jahren Arbeit ~1500 €

Französischer Pfarrer ~400 €

 

 

Hoffe ihr wisst ein paar fundiertere Quellen!

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www.fowid.de/fileadmin/datenarchiv/ Gehaelter_von_Klerikern,%202004.pdf

 

A13, A14, ggfs A15, selten A16.

Das ist schon gut mehr als 1500€ B)

bearbeitet von sophia
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Ganz konkretes Beispiel:

 

Unser Pfarrer verdient im Monat ca. 2100€, dafür bezahlt er aber incl. Steuer schon 1350 € für die Haushälterin, dann kommen noch 100 € für Handy und Zeitungsabonnement weg, so dass grundsätzlich einmal ca. 650 auf die Hand übrig hat zur freien Verfügung. Kost und Logis im Pfarrhof sind frei.

Da er Ordensmann ist, braucht er persönlich keine Kirchensteuer zahlen, Steuer und VErsicherung für das Auto bezahlt der Orden, nicht allerdings den Erwerb und den Betrieb (Diesel, Reparaturen) des FAhrzeuges.

 

Summa summarum kommt er einigermaßen über die Runden, kann aber keine großen Sprünge machen.

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Ganz konkretes Beispiel:

 

Unser Pfarrer verdient im Monat ca. 2100€, dafür bezahlt er aber incl. Steuer schon 1350 € für die Haushälterin, dann kommen noch 100 € für Handy und Zeitungsabonnement weg, so dass grundsätzlich einmal ca. 650 auf die Hand übrig hat zur freien Verfügung. Kost und Logis im Pfarrhof sind frei.

Da er Ordensmann ist, braucht er persönlich keine Kirchensteuer zahlen, Steuer und VErsicherung für das Auto bezahlt der Orden, nicht allerdings den Erwerb und den Betrieb (Diesel, Reparaturen) des FAhrzeuges.

 

Summa summarum kommt er einigermaßen über die Runden, kann aber keine großen Sprünge machen.

 

Klar, wenn ich mir 'ne Haushälterin oder einen Swimmingpool leisten würde, könnte ich auch keine großen Sprünge machen. Das ist doch absolut lächerlich, das dann "einigermaßen über die Runden kommen" zu nennen, eine Haushälterin ist m. E. absoluter Luxus.

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Ganz konkretes Beispiel:

 

Unser Pfarrer verdient im Monat ca. 2100€, dafür bezahlt er aber incl. Steuer schon 1350 € für die Haushälterin, dann kommen noch 100 € für Handy und Zeitungsabonnement weg, so dass grundsätzlich einmal ca. 650 auf die Hand übrig hat zur freien Verfügung. Kost und Logis im Pfarrhof sind frei.

Da er Ordensmann ist, braucht er persönlich keine Kirchensteuer zahlen, Steuer und VErsicherung für das Auto bezahlt der Orden, nicht allerdings den Erwerb und den Betrieb (Diesel, Reparaturen) des FAhrzeuges.

 

Summa summarum kommt er einigermaßen über die Runden, kann aber keine großen Sprünge machen.

 

Klar, wenn ich mir 'ne Haushälterin oder einen Swimmingpool leisten würde, könnte ich auch keine großen Sprünge machen. Das ist doch absolut lächerlich, das dann "einigermaßen über die Runden kommen" zu nennen, eine Haushälterin ist m. E. absoluter Luxus.

 

 

 

Ob der Pfarrer eine Haushälterin hat oder nicht, kann er selbst entscheiden (in der Vergangenheit kam oft eine Verwandte des Pfarrers auf diese Weise zu Lohn, Brot und Rente). Es ist nur wichtig zu sagen, dass er da selbst zahlen muss (und das nicht die Diözese zahlt, was imm er noch in den Köpfen der meisten Gläubigen so festgemauert ist).

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Ob der Pfarrer eine Haushälterin hat oder nicht, kann er selbst entscheiden (in der Vergangenheit kam oft eine Verwandte des Pfarrers auf diese Weise zu Lohn, Brot und Rente). Es ist nur wichtig zu sagen, dass er da selbst zahlen muss (und das nicht die Diözese zahlt, was imm er noch in den Köpfen der meisten Gläubigen so festgemauert ist).

 

Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

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Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

 

Ich dachte, für den Lebensunterhalt von Ordenspriestern kommen die Orden auf? Geht das Gehalt für einen vom Orden gestellten Pfarrer nicht an den Orden selbst?

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Wieviel verdient man als Priester.

 

Fürs Priestersein allein gibt es gar nichts.

 

Der Inkardinationsverband (die Diözese, der Orden) hat für seine Angehörigen durchaus immer Versorgungspflichten - sie korrespondieren mit der Gehorsamspflicht des einzelnen Priesters gegenüber seinem Ordinarius. Die Entlohnung selbst ist in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich geregelt. Zum Grundgehalt kommen in der Regel noch eine Reihe von Zulagen (Haushaltszulage, Mensa-comunis Zulage, etc.) sowie regelmäßige "Gehaltssprünge". Lohnsteuer zahlt der Priester ganz normal. Von der Versicherungspflicht ist er regelmäßig ausgenommen.

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Wieviel verdient man als Priester.

 

Fürs Priestersein allein gibt es gar nichts.

 

Der Inkardinationsverband (die Diözese, der Orden) hat für seine Angehörigen durchaus immer Versorgungspflichten - sie korrespondieren mit der Gehorsamspflicht des einzelnen Priesters gegenüber seinem Ordinarius. Die Entlohnung selbst ist in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich geregelt. Zum Grundgehalt kommen in der Regel noch eine Reihe von Zulagen (Haushaltszulage, Mensa-comunis Zulage, etc.) sowie regelmäßige "Gehaltssprünge". Lohnsteuer zahlt der Priester ganz normal. Von der Versicherungspflicht ist er regelmäßig ausgenommen.

 

 

 

Das gilt wohl für Österreich, ich kann mir nicht vorstellen, dass das überall gleich geregelt ist.

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Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

 

Ich dachte, für den Lebensunterhalt von Ordenspriestern kommen die Orden auf? Geht das Gehalt für einen vom Orden gestellten Pfarrer nicht an den Orden selbst?

 

Theoretisch schon. Daher auch kein Dienstvertrag und keine Lohnsteuer. Wer aber auf das (vom Orden angegebene) Konto Zugriff hat, ist aber wieder eine andere - und von Orden zu Orden wohl sehr unterschiedlich gehandhabte - Frage.

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Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

 

Ich dachte, für den Lebensunterhalt von Ordenspriestern kommen die Orden auf? Geht das Gehalt für einen vom Orden gestellten Pfarrer nicht an den Orden selbst?

 

Theoretisch schon. Daher auch kein Dienstvertrag und keine Lohnsteuer. Wer aber auf das (vom Orden angegebene) Konto Zugriff hat, ist aber wieder eine andere - und von Orden zu Orden wohl sehr unterschiedlich gehandhabte - Frage.

 

Wobei man drüber nachdenken könnte, die Regeln zum faktischen Dienstvertrag auf diese Verhältnisse anzuwenden.

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Wieviel verdient man als Priester.

 

Fürs Priestersein allein gibt es gar nichts.

 

Der Inkardinationsverband (die Diözese, der Orden) hat für seine Angehörigen durchaus immer Versorgungspflichten - sie korrespondieren mit der Gehorsamspflicht des einzelnen Priesters gegenüber seinem Ordinarius. Die Entlohnung selbst ist in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich geregelt. Zum Grundgehalt kommen in der Regel noch eine Reihe von Zulagen (Haushaltszulage, Mensa-comunis Zulage, etc.) sowie regelmäßige "Gehaltssprünge". Lohnsteuer zahlt der Priester ganz normal. Von der Versicherungspflicht ist er regelmäßig ausgenommen.

 

 

 

Das gilt wohl für Österreich, ich kann mir nicht vorstellen, dass das überall gleich geregelt ist.

 

Die Versorgungspflicht selbst ergibt sich aus can. 281 CIC

 

Can. 281 — § 1. Wenn die Kleriker sich dem kirchlichen Dienst widmen, verdienen sie eine Vergütung, die ihrer Stellung angemessen ist, dabei sind die Natur ihrer Aufgabe und die Umstände des Ortes und der Zeit zu berücksichtigen, damit sie mit ihr für die Erfordernisse ihres Lebens und auch für eine angemessene Entlohnung derer sorgen können, deren Dienste sie bedürfen.

 

§ 2. Ebenso ist Vorsorge zu treffen, daß sie jene soziale Hilfe erfahren, durch die für ihre Erfordernisse bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Alter angemessen gesorgt ist.

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Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

 

Ich dachte, für den Lebensunterhalt von Ordenspriestern kommen die Orden auf? Geht das Gehalt für einen vom Orden gestellten Pfarrer nicht an den Orden selbst?

 

Theoretisch schon. Daher auch kein Dienstvertrag und keine Lohnsteuer. Wer aber auf das (vom Orden angegebene) Konto Zugriff hat, ist aber wieder eine andere - und von Orden zu Orden wohl sehr unterschiedlich gehandhabte - Frage.

 

Wobei man drüber nachdenken könnte, die Regeln zum faktischen Dienstvertrag auf diese Verhältnisse anzuwenden.

 

In Österreich ist das Armutsgelübde staatlich als "innerkirchliche Rechtsmaterie" anerkannt - da wird nicht dran getastet. Daher werden - wenn der Ordensangehörige nicht im Dienst des eigenen Ordens steht - so genantne "Gestellungsverträge" geschlossen, einer Art Leasingsvertrag.

bearbeitet von Justin Cognito
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Ja, natürlich. Ich find es nur sehr albern, die Haushälterin als notwendige Ausgabe hinzustellen und vom Gehalt abzuziehen und dann zu sagen, dass der Pfarrer mit seinem Gehalt nur so eben über die Runden käme.

 

Ich dachte, für den Lebensunterhalt von Ordenspriestern kommen die Orden auf? Geht das Gehalt für einen vom Orden gestellten Pfarrer nicht an den Orden selbst?

 

Theoretisch schon. Daher auch kein Dienstvertrag und keine Lohnsteuer. Wer aber auf das (vom Orden angegebene) Konto Zugriff hat, ist aber wieder eine andere - und von Orden zu Orden wohl sehr unterschiedlich gehandhabte - Frage.

 

Wobei man drüber nachdenken könnte, die Regeln zum faktischen Dienstvertrag auf diese Verhältnisse anzuwenden.

 

In Österreich ist das Armutsgelübde staatlich als "innerkirchliche Rechtsmaterie" anerkannt - da wird nicht dran getastet. Daher werden - wenn der Ordensangehörige nicht im Dienst des eigenen Ordens steht - so genantne "Gestellungsverträge" geschlossen, einer Art Leasingsvertrag.

 

Ich hab dazu nur eine interessante Fundstelle gefunden, der ich morgen mit juris- und Bibliothekszugang nachgehen kann.

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Wieviel verdient man als Priester.

 

Fürs Priestersein allein gibt es gar nichts.

 

Der Inkardinationsverband (die Diözese, der Orden) hat für seine Angehörigen durchaus immer Versorgungspflichten - sie korrespondieren mit der Gehorsamspflicht des einzelnen Priesters gegenüber seinem Ordinarius. Die Entlohnung selbst ist in den einzelnen Diözesen sehr unterschiedlich geregelt. Zum Grundgehalt kommen in der Regel noch eine Reihe von Zulagen (Haushaltszulage, Mensa-comunis Zulage, etc.) sowie regelmäßige "Gehaltssprünge". Lohnsteuer zahlt der Priester ganz normal. Von der Versicherungspflicht ist er regelmäßig ausgenommen.

 

Wahrscheinlich hast Du mich falsch verstanden. Dass jemand zum Priester geweiht wurde, bedeutet nicht, dass er damit automatisch finanziell versorgt ist. Wer vom Priesteramt suspendiert ist und keinem Orden angehört, der ihn versorgt, muss seinen Unterhalt mit einer anderen Tätigkeit, vielleicht Buchhalter, verdienen oder kann stempeln gehen.

 

Nachtrag: Ich sehe gerade, Du hast es präzisiert.

 

Can. 281 — § 1. Wenn die Kleriker sich dem kirchlichen Dienst widmen, verdienen

 

Es gibt auch Priester, die sich nicht mehr dem kirchlichen Dienst widmen. Darauf wollte ich hinaus, weil der Fragesteller so schön zwischen Priestern und Pfarrern gewechselt hat.

bearbeitet von Julius
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Regeln zum faktischen Dienstvertrag

???

 

Korrekte Bezeichnung wäre wohl "faktischer Arbeitsvertrag", das ist m. W., aber ich bin alles andere als ein Arbeitsrechtler (mein Wissen beziehe ich aus den langsam verschütt gehenden Kenntnissen aus Schuldrecht BT), ein Rechtsinstitut, das immer dann vorliegt, wenn ein AN eine Beschäftigung aufnimmt, ohne dass ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt. In dem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des AN aus dem Arbeitsvertragsrecht erhalten und es muss nicht auf Bereicherungsrecht zurückgegriffen werden.

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???

 

Korrekte Bezeichnung wäre wohl "faktischer Arbeitsvertrag", das ist m. W., aber ich bin alles andere als ein Arbeitsrechtler (mein Wissen beziehe ich aus den langsam verschütt gehenden Kenntnissen aus Schuldrecht BT), ein Rechtsinstitut, das immer dann vorliegt, wenn ein AN eine Beschäftigung aufnimmt, ohne dass ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt. In dem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des AN aus dem Arbeitsvertragsrecht erhalten und es muss nicht auf Bereicherungsrecht zurückgegriffen werden.

 

In den Fällen, die Justin oben beschrieben hat, zieht der faktische Arbeitsvertrag aber nicht, weil alle Beteiligten anerkennen, dass der Orden den Arbeinehmer nur "ausleiht", also nur ein Vertrag zwischen Orden und Arbeitsstelle geschlossen wird, der "Arbeitnehmer" wegen des Armutsgelübdes aber im Verhältnis zu seinem "Arbeitgeber" (Orden)

leer ausgeht (materiell natürlich nur...)

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Regeln zum faktischen Dienstvertrag

???

 

Korrekte Bezeichnung wäre wohl "faktischer Arbeitsvertrag", das ist m. W., aber ich bin alles andere als ein Arbeitsrechtler (mein Wissen beziehe ich aus den langsam verschütt gehenden Kenntnissen aus Schuldrecht BT), ein Rechtsinstitut, das immer dann vorliegt, wenn ein AN eine Beschäftigung aufnimmt, ohne dass ein wirksamer Arbeitsvertrag vorliegt. In dem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des AN aus dem Arbeitsvertragsrecht erhalten und es muss nicht auf Bereicherungsrecht zurückgegriffen werden.

 

In den Fällen, die Justin oben beschrieben hat, zieht der faktische Arbeitsvertrag aber nicht, weil alle Beteiligten anerkennen, dass der Orden den Arbeinehmer nur "ausleiht", also nur ein Vertrag zwischen Orden und Arbeitsstelle geschlossen wird, der "Arbeitnehmer" wegen des Armutsgelübdes aber im Verhältnis zu seinem "Arbeitgeber" (Orden)

leer ausgeht (materiell natürlich nur...)

 

Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer im Endeffekt unentgeltlich arbeitet, könnte man durchaus für sittenwidrig und nichtig gem. § 138 I BGB ansehen. Wobei man natürlich auch die Religionsfreiheit in die Abwägung miteinbeziehen muss (was durchaus auch zu Lasten des Ordens gehen könnte).

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Ich denke der Link von Sophia ist realistisch. Allerdings muß man auch schauen, was die Pfarrer so mit dem Geld machen. Von einem früheren Gemeindepfarrer bei uns weiß ich, daß er für größere Anschaffungen immer richtig gespart hat (zB neuer Laptop). Vom Gehalt hat er Familien unterstützt, Pfarreiveranstaltungen u.ä. finanziert/unterstützt, Theologiestudenten unterstützt, Leute eingeladen, bescheiden gelebt und (fast?) der gesamte Rest wurde an Organisationen, Priesterseminare etc gespendet. Miete mußte er auch zahlen und so niedrig fanden wir die gar nicht. Reine Privatausgaben (zB Telefonate) hat er auch immer extra abgerechnet und von seinem Gehalt bezahlt.

 

Von einem Ordensmann weiß ich, daß er 80€ Taschengeld bekommt und sollten höhere Ausgaben anstehen, so muß er es beantragen oder es sich halt schenken lassen.

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Ich denke der Link von Sophia ist realistisch. Allerdings muß man auch schauen, was die Pfarrer so mit dem Geld machen. Von einem früheren Gemeindepfarrer bei uns weiß ich, daß er für größere Anschaffungen immer richtig gespart hat (zB neuer Laptop). Vom Gehalt hat er Familien unterstützt, Pfarreiveranstaltungen u.ä. finanziert/unterstützt, Theologiestudenten unterstützt, Leute eingeladen, bescheiden gelebt und (fast?) der gesamte Rest wurde an Organisationen, Priesterseminare etc gespendet. Miete mußte er auch zahlen und so niedrig fanden wir die gar nicht. Reine Privatausgaben (zB Telefonate) hat er auch immer extra abgerechnet und von seinem Gehalt bezahlt.

 

Von einem Ordensmann weiß ich, daß er 80€ Taschengeld bekommt und sollten höhere Ausgaben anstehen, so muß er es beantragen oder es sich halt schenken lassen.

 

Im Osten ist es anders, soweit ich weiß, da gibts keine "fetten" Konkordatsgehälter.

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Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer im Endeffekt unentgeltlich arbeitet, könnte man durchaus für sittenwidrig und nichtig gem. § 138 I BGB ansehen. Wobei man natürlich auch die Religionsfreiheit in die Abwägung miteinbeziehen muss (was durchaus auch zu Lasten des Ordens gehen könnte).

 

Nö; du müsstest ja das "Vertragsverhältnis" zwischen Ordensmitglied und Orden für sittenwidrig erklären; im Vertragsverhältnis Orden und Arbeitstselle des Ordensmiglieds werden Leistung (Arbeit) und Gegenleistung (Geld) wie üblich ausgetauscht.

 

Dass im Verhältnis Ordensmitglied und Orden eben kein Geld fließt, beruht auf einer freiwilligen Anerkennung des Armutsgelübdes durch das Ordensmitglied. Einen durch die "guten Sitten" begründeten Zwang, nur entgeltlich zu arbeiten, würde ich sicherlich nicht begründen. Dann käme ich bei jeder Art von unentgeltlichem Engagement in Teufels Küche.

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Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer im Endeffekt unentgeltlich arbeitet, könnte man durchaus für sittenwidrig und nichtig gem. § 138 I BGB ansehen. Wobei man natürlich auch die Religionsfreiheit in die Abwägung miteinbeziehen muss (was durchaus auch zu Lasten des Ordens gehen könnte).

 

Nö; du müsstest ja das "Vertragsverhältnis" zwischen Ordensmitglied und Orden für sittenwidrig erklären; im Vertragsverhältnis Orden und Arbeitstselle des Ordensmiglieds werden Leistung (Arbeit) und Gegenleistung (Geld) wie üblich ausgetauscht.

 

Dass im Verhältnis Ordensmitglied und Orden eben kein Geld fließt, beruht auf einer freiwilligen Anerkennung des Armutsgelübdes durch das Ordensmitglied. Einen durch die "guten Sitten" begründeten Zwang, nur entgeltlich zu arbeiten, würde ich sicherlich nicht begründen. Dann käme ich bei jeder Art von unentgeltlichem Engagement in Teufels Küche.

 

Nicht jedes unentgeltliche Engagement begründet aber eine dauerhafte Abhängigkeit. Wie ist das denn geregelt, wenn ein Ordensmitglied mit 50 den Orden verlassen will, etwa weil es am Glauben zweifelt? Sorgt dann der Orden für eine entsprechende soziale Absicherung? Ansonsten hielte ich die Abrede zwischen Orden und Ordensmitglied über das Arbeiten in Armut für den Orden schon aus Gründen Religionsfreiheit (Lüth) für sittenwidrig.

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Ein Vertragsverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer im Endeffekt unentgeltlich arbeitet, könnte man durchaus für sittenwidrig und nichtig gem. § 138 I BGB ansehen. Wobei man natürlich auch die Religionsfreiheit in die Abwägung miteinbeziehen muss (was durchaus auch zu Lasten des Ordens gehen könnte).

 

Nö; du müsstest ja das "Vertragsverhältnis" zwischen Ordensmitglied und Orden für sittenwidrig erklären; im Vertragsverhältnis Orden und Arbeitstselle des Ordensmiglieds werden Leistung (Arbeit) und Gegenleistung (Geld) wie üblich ausgetauscht.

 

Dass im Verhältnis Ordensmitglied und Orden eben kein Geld fließt, beruht auf einer freiwilligen Anerkennung des Armutsgelübdes durch das Ordensmitglied. Einen durch die "guten Sitten" begründeten Zwang, nur entgeltlich zu arbeiten, würde ich sicherlich nicht begründen. Dann käme ich bei jeder Art von unentgeltlichem Engagement in Teufels Küche.

 

Nicht jedes unentgeltliche Engagement begründet aber eine dauerhafte Abhängigkeit. Wie ist das denn geregelt, wenn ein Ordensmitglied mit 50 den Orden verlassen will, etwa weil es am Glauben zweifelt? Sorgt dann der Orden für eine entsprechende soziale Absicherung? Ansonsten hielte ich die Abrede zwischen Orden und Ordensmitglied über das Arbeiten in Armut für den Orden schon aus Gründen Religionsfreiheit (Lüth) für sittenwidrig.

 

In Österreich sind Zahlungen des Ordens an Sozial- und Pensionsversicherung vorgesehen, wenn ein/e Ordensangehörige aus dem Orden "austritt" und in die Allgemeine Sozialversicherung (inkl. Pensionsversicherung) "eintritt".

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