Jump to content

Kanal Telemedial


Udalricus

Recommended Posts

Ich schaue gerade "Kanal Telemedial", das NAchtprogramm des Kinderkanals KIKA ab 21:00 Uhr. Mir kommt das ganze Programm sehr obskur vor:

Ein specksträhniger Schwabe moderiert Meditationen, spricht mit Anrufern und lässt "Trommeln für Europa" klopfen. Und immer wieder wird über "Spiritualität" gesprochen. Steckt da eine Sekte dahinter oder worum geht es hier?

Link to comment
Share on other sites

Ich schaue gerade "Kanal Telemedial", das NAchtprogramm des Kinderkanals KIKA ab 21:00 Uhr. Mir kommt das ganze Programm sehr obskur vor:

Ein specksträhniger Schwabe moderiert Meditationen, spricht mit Anrufern und lässt "Trommeln für Europa" klopfen. Und immer wieder wird über "Spiritualität" gesprochen. Steckt da eine Sekte dahinter oder worum geht es hier?

Um etwas unglaubliches, ja unbeschreibliches. Aber mit etwas Hilfe will ich mein Glück versuchen. Die wikipedia schreibt: "Der eigene Anspruch „auf höchstem Niveau“ zu senden steht im Kontrast zur der oft unbeholfen wirkenden und ungelenken Gestaltung der TV-Produktionen, die sich im im Grenzbereich zur Esoterik-Satire bewegen." Weiter fand ich hier eine Besprechung des Senders, in dem aus der Eigendarstellung von "Kanal Telemedial" folgendes zitiert wird: "Er definiert klar und unmissverständlich sein Ziel: Der liebe Gott hat die Welt in 7 Tagen erschaffen. Er will Kanal Telemedial in eben dieser Zeitspanne unter Mitwirkung der Belegschaft, Berater und Zuschauer in ein neue Dimension, Qualität und Generation führen - der 5. Generation der Lebensberatung." Der "Kanal Telemedial" wird also in die 5. Generation der Lebensberatung geführt. Hört sich sehr psychedelisch an.

Zu guter Letzt fand ich auf der Homepage des Kanals eine Magie, die ich noch gar nicht kannte, die Federmagie, bei der es auf die Farbe der Federn ankommt (ehedem wäre es wenigstens auf den Vogel angekommen), jetzt ist der Damm gebrochen, als nächstes kommt wohl die Gemüsemagie, die sich dann auch prima mit Diäten verbinden lässt.

Als (ein allerdings hart am Rande der Genießbarkeit befindliches) Sahnehäubchen hier noch der "Telemedial-Song".

Die Kanalzuteilung auf den gleichen Kanal wie KiKa ist aber wohl nicht in deren Macht gelegen.

Link to comment
Share on other sites

Lieber Andreas!

Vielen Dank für diese ausführliche und hilfreiche Information!

Allerdings ist mir dadurch dieses Programm eigentlich noch obskurer geworden als beim einfachen Zusehen! B)

Link to comment
Share on other sites

Franciscus non papa

na das ist doch nicht verwunderlich, das programm ist OBSKUR

Link to comment
Share on other sites

aus der Homepage des Senders:

 

"0900 xxxxxx - EUR 3,63 pro Minute"

 

 

da geht's doch nicht um irgendwelche Inhalte, die verkaufen halt ihre "Beratung". Da sollst Du eine 0900-Nummer anrufen. Das ist halt auch ein Verkaufssender, so wie die mit den "Gewinnspielen" oder diesen "DSF-Sport-Clips" ...

Edited by Petrus
Link to comment
Share on other sites

Und fresh4you sind auch von der Partie!

 

Vor ein paar Jahren (während meiner Examsphase) habe ich mir den Schmus einen Monat lang, jeden Abend angeschaut (auf einem anderen Sender) - mit einem einzigen Ziel: Zu hören, dass jemand anruft und denen so richtig die Meinung sagt. Und dann kam es! Christel rief an.

 

Christel: Ich rufe an, um zu sagen, dass ich wegen Ihnen 1000 Euro verloren habe. Was machen sie für einen Scheiss im Fernsehen?

 

(Christel wird abgedreht)

 

"Lebensberater": Christel, Christel, wir können doch nichts dafür, dass Sie sich einen Fernseher für 1000 Euro gekauft haben. Wer sich einen Fernseher für 1000 Euro kauft, ist selber schuld.

Link to comment
Share on other sites

danke Dir! Du hast mir Vergnügen bereitet mit Deinem Beitrag. ich hab mich schon oft (bei all diesen Bezahl-Sendern, gefragt, wie die wohl die kritischen Anrufe ins Studio hinein abwürgen ..

 

B)

Link to comment
Share on other sites

Hinter Kanal Telemedial steht ein gewisser Thomas Hornauer, dem die LfK bereits für seinen ersten Sender "BTV" die Lizenz entzogen hatte. Die Lizenz für "Kanal Telemedial" hat er sich nun in Österreich geholt, wo man damit offenbar keine Probleme hatte.

Link to comment
Share on other sites

Von was für Auflagen sprichst du?

Link to comment
Share on other sites

Ich hab aus dem Wikipedia-Artikel entnommen, dass die LfK Lizenzauflagen wohl hinsichtlich des Anteils an Astro- und Eso-Shows gestellt hat, die verletzt wurden.

Link to comment
Share on other sites

danke Dir! Du hast mir Vergnügen bereitet mit Deinem Beitrag. ich hab mich schon oft (bei all diesen Bezahl-Sendern, gefragt, wie die wohl die kritischen Anrufe ins Studio hinein abwürgen ..

 

:)

Freut mich, dass meine Recherchen zu was gut waren B)

Link to comment
Share on other sites

Ich hab aus dem Wikipedia-Artikel entnommen, dass die LfK Lizenzauflagen wohl hinsichtlich des Anteils an Astro- und Eso-Shows gestellt hat, die verletzt wurden.

Ich hab da nichts dazu gefunden ... B)

Link to comment
Share on other sites

Ich hab aus dem Wikipedia-Artikel entnommen, dass die LfK Lizenzauflagen wohl hinsichtlich des Anteils an Astro- und Eso-Shows gestellt hat, die verletzt wurden.

Ich hab da nichts dazu gefunden ... B)

 

Als im Februar 2004 die Lizenz das erste Mal verlängert werden sollte, versprach Hornauer, umstrittene Sendungen abzusetzen. Um ein qualitativ höherwertiges Programm zu garantieren, wurden Nachrichten- und Sportredakteure eingestellt. Als die Verlängerung der Lizenz sicher war, baute Hornauer die Esoterik-Sendungen zu Lasten der Nachrichtenberichterstattung deutlich aus.

 

Umstrittene Sendungen lese ich hier als die im Artikel weiter oben genannten Sex- und Eso-Shows.

Link to comment
Share on other sites

Ich hab aus dem Wikipedia-Artikel entnommen, dass die LfK Lizenzauflagen wohl hinsichtlich des Anteils an Astro- und Eso-Shows gestellt hat, die verletzt wurden.

Ich hab da nichts dazu gefunden ... B)

 

Als im Februar 2004 die Lizenz das erste Mal verlängert werden sollte, versprach Hornauer, umstrittene Sendungen abzusetzen. Um ein qualitativ höherwertiges Programm zu garantieren, wurden Nachrichten- und Sportredakteure eingestellt. Als die Verlängerung der Lizenz sicher war, baute Hornauer die Esoterik-Sendungen zu Lasten der Nachrichtenberichterstattung deutlich aus.

 

Umstrittene Sendungen lese ich hier als die im Artikel weiter oben genannten Sex- und Eso-Shows.

Soso, liest du.

 

Entscheidung im Eilverfahren. Daraus:

 

Das Gericht führt zur Begründung im Wesentlichen aus, dass dem geltend gemachten Zulassungsanspruch die medienrechtliche Unzuverlässigkeit der Antragstellerin entgegenstehe. Die Zulassung privater Veranstalter von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen erfordere u.a., dass der Antragsteller die Gewähr dafür biete, dass er das Programm entsprechend der Zulassung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften veranstalten und verbreiten werde. Die von der LfK insoweit getroffene - negative - Prognose über die medienrechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin, die gerichtlich voll nachprüfbar sei, erweise sich als gerechtfertigt. Dabei komme es hinsichtlich der Beurteilung der Zuverlässigkeit nicht allein auf die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vertreter der Antragstellerin als juristischer Person an. Vielmehr müssten nach Sinn und Zweck des Gesetzes sämtliche Personen medienrechtlich zuverlässig sein, die maßgeblichen Einfluss auf die Antragstellerin ausübten. Dies sei im Falle der Antragstellerin der Alleingesellschafter der GmbH, ihrer Komplementärin, der in erheblichem Umfang Einfluss auf die Antragstellerin und ihre Beschäftigten ausgeübt habe.

 

Die medienrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich daraus, dass hinreichend konkrete, gewichtige Umstände vorlägen, die die Erwartung rechtfertigten, dass die Antragstellerin (auch) zukünftig gegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen ihrer beantragten Zulassung verstoßen werde. Die Antragstellerin und der Alleingesellschafter hätten während des Zeitraums der befristeten Zulassung mehrfach gegen medienrechtliche Normen und Auflagen in einer Weise verstoßen, die die Prognose künftiger Verstöße rechtfertige. Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein neuer Geschäftsführer bestellt worden sei und weitere personelle Veränderungen stattgefunden hätten. So habe der Alleingesellschafter entgegen einer von ihm abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung kontinuierlich unter Umgehung der Geschäftsführung direkten Einfluss auf einzelne Mitarbeiter ausgeübt. Darin liege zugleich ein Verstoß gegen das in Erfüllung einer Auflage verabschiedete Redaktionsstatut der Antragstellerin. Dieser Verstoß sei als besonders gravierend einzustufen. Die redaktionelle Unabhängigkeit habe insbesondere dann, wenn sie wie hier im Redaktionsstatut festgeschrieben sei, einen für die freie Meinungsbildung hohen Stellenwert inne, der nicht ohne weiteres disponibel sei. Indem sich der Gesellschafter mehrfach hierüber hinweggesetzt habe, habe er deutlich gemacht, dass er im Zweifelsfall eigene Ziele und Vorstellungen sowie seine eigenen weltanschaulichen Ansichten in den Vordergrund stelle und sich dadurch über rechtliche Verpflichtungen hinwegsetze. Abgesehen von der Einflussnahme auf Programminhalte sei auch das Verhalten des Alleingesellschafters gegenüber den Mitarbeitern insgesamt nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch medienrechtlich relevant und könne rechtsfehlerfrei ebenfalls zur Begründung der medienrechtlichen Unzuverlässigkeit herangezogen werden. Medienrechtliche Relevanz erlange sein Verhalten, weil er nicht in der Lage sei, seine private Überzeugungen von seinem Beruf und seiner Verantwortung als Rundfunkveranstalter zu trennen, er vielmehr seine Weltanschauung absolut setze und auch in seinem Unternehmen zur Geltung bringen wolle. Damit missbrauche er, was mit der Rundfunkordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sei, die medialen Möglichkeiten des Fernsehens für persönliche Zwecke. Indem die Antragstellerin zugelassen habe, dass der Alleingesellschafter Einfluss auf Inhalte und Gestaltung auch von Informationssendungen genommen habe, habe sie gegen das Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit der Berichterstattung verstoßen. Auch wenn man davon ausgehe, dass allenfalls offenkundig unsachliche Beiträge Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten der LfK sein könnten, sei diese Grenze jedenfalls mit der Sondersendung „Stunde der Wahrheit“ am 07.07.2004 überschritten.

 

Eilentscheidung bestätigt vom VGH Mannheim, daraus:

 

Der VGH schloss sich dabei der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts an, dass die Antragstellerin einen im Wege der einstweiligen Anordnung zu sichernden Anspruch auf vorläufige Verlängerung der Zulassung nach § 12 LMedienG nicht glaubhaft gemacht habe. Die Antragstellerin habe während des Zeitraums der befristeten Zulassung mehrfach gegen medienrechtliche Normen und Auflagen verstoßen. So habe der Alleingesellschafter entgegen einer von ihm abgegebenen Selbstverpflichtungserklärung kontinuierlich unter Umgehung der Geschäftsführung direkten Einfluss auf einzelne Mitarbeiter ausgeübt. Darin liege zugleich ein Verstoß gegen das in Erfüllung einer Auflage verabschiedete Redaktionsstatut der Antragstellerin. Zudem liege ein Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit der Berichterstattung vor. Denn die Antragstellerin habe die Einflussnahme des Alleingesellschafters auf Inhalte und Gestaltung auch von Informationssendungen nicht unterbunden. Schließlich habe sie zugelassen, dass der Alleingesellschafter in Verkennung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit die medialen Möglichkeiten des Fernsehens für persönliche Zwecke missbraucht habe. Bei einer Gesamtschau der festgestellten Verstöße in Bezug auf medienrechtliche Bestimmungen und der dabei zutage getretenen fehlenden Bereitschaft des Alleingesellschafters zur Rechtstreue, sei die Prognose der Antragsgegnerin, die Antragstellerin biete nicht die Gewähr dafür, dass sie das Programm in Zukunft entsprechend der Zulassung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften veranstalten und verbreiten werde, rechtlich nicht zu bestanden.

 

Hier die Hauptsacheentscheidung.

Edited by Inge
Link to comment
Share on other sites

na das ist doch nicht verwunderlich, das programm ist OBSKUR

 

Nix gegen Kanal Telemedial! Das is saugeil wenn man sich Abends mal gut beömmeln will und sich vor Augen halten das die Evolution auch mal blind sein kann!

Link to comment
Share on other sites

[...]

 

In der Randziffer 122 geht aber das VG Stuttgart darauf ein, dass der Kläger zu 2 in medienrechtlich unzulässiger Weise mit seiner Weltanschauung auf das Programm einwirke. Es ist also nicht nur die gewählte Gesellschaftsform.

Link to comment
Share on other sites

Als ich gestern Abend kurz hinein schnupperte, war ein Anrufer da, der mit Thomas über den Unterschied zwischen dem Gottesbild der Bibel und dem der Kirche diskutieren wollte.

Thomas aber wehrte ab, mit der Begründung, die Sendung sollte nicht zur Diskussionsrunde werden, zumal Kanal Telemedial weltanschaulich, politisch und religiös neutral bleiben wolle und keine Konflikt mit Religionsgemeinschaften, Parteien und Kirchen suche. Ich fragte mich, in wieweit das wirklich ernst gemeint ist? B)

Link to comment
Share on other sites

DAS habe ich mich auch gefragt als ich die Sendung das erste Mal sah, ich dachte das sei ne Verarsche von irgendwas, aber nein...solche kaputte Typen gibts wirklich B)

Link to comment
Share on other sites

[...]

 

In der Randziffer 122 geht aber das VG Stuttgart darauf ein, dass der Kläger zu 2 in medienrechtlich unzulässiger Weise mit seiner Weltanschauung auf das Programm einwirke. Es ist also nicht nur die gewählte Gesellschaftsform.

Es ging überhaupt nicht um die gewählte Gesellschaftsform.

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...