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wie dumm dürfen politiker sein


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Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals ... aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ...

 

Das ist Unfug. Doppelte Staatsbürgerschaften sind nicht verboten, die BRD versucht nur in ihrem Staatsbürgerschaftsrecht, den völkerrechtlichen Grundsatz, dass doppelte Staatsbürgerschaften die Ausnahme sein sollten, abzubilden. Das heißt aber nicht, dass sie verboten sind. Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug.

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Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug.

Manchmal??

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Der kleine Gallier würde sagen: "Die spinnen, die Polen!"

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Vereine, die den Schutz der Familie aus katholischer Sicht auf ihre Fahnen geschrieben haben, sind sowieso allesamt ziemlich obskure Grüppchen.

Egal ob sie sich nun "Liga polnischer Familien" nennen oder "katholischer Verein zum Schutz von Ehe und Familie" oder "katholische Familienliga", meistens geht es um religiös verbrämten Rechtspopulismus bis -extremismus.

 

Werner

Edited by Werner001
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Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals

Das ist sachlich falsch. Ich kenne mindestens 20 Leute, die doppelte Staatsangehörige sind, und von denen hat keiner Ärger am Hals. Ich mache jede Wette, dass Helmuts Kohls Sohn auch zwei hat. Ich selber hätte mir beinahe auch noch die türkische Staatsangehörigkeit zugelegt - als Altersvorsorge. Hat sich dann aber aus anderen Gründen zerschlagen.

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Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals ... aber da es sich hier um einen Promi handelt, wird das ganze wieder groß aufgeblasen ...

 

Das ist Unfug. Doppelte Staatsbürgerschaften sind nicht verboten, die BRD versucht nur in ihrem Staatsbürgerschaftsrecht, den völkerrechtlichen Grundsatz, dass doppelte Staatsbürgerschaften die Ausnahme sein sollten, abzubilden. Das heißt aber nicht, dass sie verboten sind. Du schwätzt manchmal schon arg viel Unfug.

 

 

Isch binn ain alber Franzosé!

 

Zu Podolski: Doppelpass alleine? Vergiss es! B)

Edited by ramhol
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Nunja, soo dumm ist die Angelegenheit garnicht, in D sind "doppelte Staatsbürgerschaften" ja auch verboten und so manch einer hat deswegen Ärger am Hals

Das ist sachlich falsch. Ich kenne mindestens 20 Leute, die doppelte Staatsangehörige sind, und von denen hat keiner Ärger am Hals. Ich mache jede Wette, dass Helmuts Kohls Sohn auch zwei hat. Ich selber hätte mir beinahe auch noch die türkische Staatsangehörigkeit zugelegt - als Altersvorsorge. Hat sich dann aber aus anderen Gründen zerschlagen.

Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben.

 

Werner

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Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

 

Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

GermanHeretic
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Schlechte Verlierer, die Polen. Egal wobei. :ph34r:

Edited by GermanHeretic
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Schlechte Verlierer, die Polen. Egal wobei. :ph34r:

Stimmt. Schon nach den polnischen Teilungen haben sie sich so angestellt. :ph34r: :ph34r:

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Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

 

Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

Ausnahmen bestätigen die Regel.

Sogar eine unauflösliche katholische Ehe kann man ja loswerden wenn es sein muss.

 

Werner

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Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben.

Das ist der Punkt. Und die Türkei nimmt Dich zum Beispiel mit Handkuss, wenn Dein Ehepartner Türke ist. Und (besonders pikant) die Türkei nimmt Dich auch mit Handkuss, wenn Du früher mal Türke warst, und die türkische Staatsangehörigkeit zurückgegeben hast (zum Beispiel, weil die Deutschen das verlangten). Seit 1999 gibt es wohl eine Klausel im Einbürgerungsdokument, das wes verbietet, die aufgegebene Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Vor 1999 eingebürgerte Türken können dagegen mühelos Doppelbürger werden. Ich als gebürtiger Deutscher sowieso.

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Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

Wenn man aber schon Deutscher ist, kann einen niemand hindern, noch eine oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften dazuzuerwerben.

Das ist der Punkt. Und die Türkei nimmt Dich zum Beispiel mit Handkuss, wenn Dein Ehepartner Türke ist. Und (besonders pikant) die Türkei nimmt Dich auch mit Handkuss, wenn Du früher mal Türke warst, und die türkische Staatsangehörigkeit zurückgegeben hast (zum Beispiel, weil die Deutschen das verlangten). Seit 1999 gibt es wohl eine Klausel im Einbürgerungsdokument, das wes verbietet, die aufgegebene Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Vor 1999 eingebürgerte Türken können dagegen mühelos Doppelbürger werden. Ich als gebürtiger Deutscher sowieso.

 

Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen.

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Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen.

Wenn ich sehe, wie der deutsche Staat im Fall Marco sein diplomatisches Schutzrecht ausgeübt hat, ist es vielleicht besser, man kommt nicht in den Genuss dieses Rechts.

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Vielleicht hat es seine Vorteile, dass du kein Türke wurdest. Ein Staat kann nämlich für seinen Staatsangehörigen nicht sein diplomatisches Schutzrecht gegen einen anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Betreffende besitzt, geltend machen.

Wenn ich sehe, wie der deutsche Staat im Fall Marco sein diplomatisches Schutzrecht ausgeübt hat, ist es vielleicht besser, man kommt nicht in den Genuss dieses Rechts.

 

M. W. hat die BRD im Fall Marco ihr diplomatisches Schutzrecht nicht ausgeübt. Konnte sie im Einklang mit der local-remedies-rule auch gar nicht.

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Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. :)

Wenn dieser Herr bei mir in der Dözese wohnen würde und ich wäre sein Priester oder sein Bischoff, würde er von mir für diesen unüberlegten S***** einiges zu hören bekommen und nicht unbedingt unter vier Augen. B)

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Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. B)

 

Ich sehe nicht so ganz, was dieses Thema nun mit dem Katholizismus zu tun haben soll - oder zumindest, das wäre auch möglich, weiß ich nicht, ob sich aus dem Katechismus irgendetwas ergeben könnte, was für die Frage nach der Staatsbürgerschaft von Podolsky relevant wäre. Ansonsten darf doch auch ein Katholik eine private Meinung äußern, auch, wenn man die für dumm hält, oder?

 

Immerhin hat sich Podolsky bei beiden Toren mit dem Jubeln auffällig zurückgehalten. Und er kann ja nun einmal nicht für beide Mannschaften spielen. Als Profi wäre es zudem dumm von ihm, nicht alles für die Mannschaft zu geben, für die er spielt, er würde dann nämlich schlicht nicht mehr in der deutschen Nationalmannschaft spielen können. Und wenn er damit ein Problem gehabt hätte, hätte er sich nicht aufstellen lassen müssen - er wusste ja schon seit geraumer Zeit, dass er gegen Polen spielen würde.

Assarhaddon
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Das ganze ist völliger Unfug. Podolski hat keinen polnischen Pass, er ist nur deutscher Staatsbürger.

 

Vielleicht hat da jemand eine Kommunalwahl zu gewinnen, was weiß ich.

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Wenn ich so etwas lese, in Verbindung mit katholisch, dann ist mir klar warum die Kirche immer schlechter dasteht. Aus solchen vermeintlich katholischen Gruppierungen kommt meist nur schädliches. Was nicht heißen soll, dass die Kirche selbst keine Fehler macht, nur um dem vor zu greifen. B)

 

Ich sehe nicht so ganz, was dieses Thema nun mit dem Katholizismus zu tun haben soll - oder zumindest, das wäre auch möglich, weiß ich nicht, ob sich aus dem Katechismus irgendetwas ergeben könnte, was für die Frage nach der Staatsbürgerschaft von Podolsky relevant wäre. Ansonsten darf doch auch ein Katholik eine private Meinung äußern, auch, wenn man die für dumm hält, oder?

 

Immerhin hat sich Podolsky bei beiden Toren mit dem Jubeln auffällig zurückgehalten. Und er kann ja nun einmal nicht für beide Mannschaften spielen. Als Profi wäre es zudem dumm von ihm, nicht alles für die Mannschaft zu geben, für die er spielt, er würde dann nämlich schlicht nicht mehr in der deutschen Nationalmannschaft spielen können. Und wenn er damit ein Problem gehabt hätte, hätte er sich nicht aufstellen lassen müssen - er wusste ja schon seit geraumer Zeit, dass er gegen Polen spielen würde.

 

Selbstverständlich darf jeder Katholik eine eigene Meinung haben, aber sieh dir an was dabei rausgekommen ist, kein Mensch redet über den "privaten" Menschen hinter dieser Äusserung sondern über den Vertreter der katholischen Partei...

Schlag doch mal die Zeitungen auf, dass ist mein Pronblem, nicht dass er eine eigene Meinung hat.

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Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird gefordert, dass man die frühere ablegt.

 

Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen.

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Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen.

 

Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist.

 

Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt. Was soll's, sind doch eh alles Kanaken. Jaja, die Welt ist einfach, wenn man sie einfach haben will.

Edited by Clown
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Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen.

 

Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist.

 

Korrekt zitierten, bitte. Soviel ich weiß, war von den Eltern die Rede, nicht entscheidend vom Vater.

 

Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

Die Türkei entläßt aber. Wenn sie nicht entließe, könnte sie niemanden wieder aufnehmen. Eine Bremse bei dieser Art Einbürgerungen wäre allerdings angebracht. Und vor allem die Möglichkeit, solchen Eingebürgerten, die in Täuschungsabsicht ihre türkische Staatsbürgerschaft nur vorübergehend abgelegt haben, die deutsche wieder zu entziehen.

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Das ist nur grob richtig. § 12 StAG führt Ausnahmen von der Pflicht zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft an.

Die typischen linken Hintertürchen. Man hätte auf den ganzen Krempel verzichten sollen.

 

Jau. Man hätte es beim RuStAG belassen sollen. Deutscher ist, wessen Vater Deutscher ist.

 

Korrekt zitierten, bitte. Soviel ich weiß, war von den Eltern die Rede, nicht entscheidend vom Vater.

 

§ 4 Abs. 1 Var. 1 RuStAG i. d. F. von 1914.

 

Dann hat halt der Pech gehabt, dessen Heimatland niemanden aus der Staatsangehörigkeit entlässt.

Die Türkei entläßt aber. Wenn sie nicht entließe, könnte sie niemanden wieder aufnehmen. Eine Bremse bei dieser Art Einbürgerungen wäre allerdings angebracht. Und vor allem die Möglichkeit, solchen Eingebürgerten, die in Täuschungsabsicht ihre türkische Staatsbürgerschaft nur vorübergehend abgelegt haben, die deutsche wieder zu entziehen.

 

Die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Art. 16 GG und der Rücknahme erschlichener Einbürgerungen hat den Weg dazu doch frei gemacht.

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