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Lebensschutz


Theodora

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Das Kreiskirchenreferat beruft sich immer gern auf den so genannten Lebensschutz. Kann mir jemand hier mal bitte eine Definition dazu geben? Lebensschutz bedeutet für mich so rein vom Wort her "Schutz des Lebens". Das finde ich ja nun sehr löblich, Leben schütze ich schließlich auch gern. Aber was versteht denn das katholische Lehramt darunter? Offensichtlich etwas völlig anderes als ich, daher hätte ich gern mal eine offizielle Definition. Wer den Tod eines 9jährigen Kindes in Kauf nimmt, kann aus meiner Sicht schwerlich behaupten, Leben zu schützen. Wie also ist das zu verstehen? Gibt es Leben 1., 2. oder 3. Klasse und bezieht sich der Lebensschutz nur auf eine dieser Klassen?

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Lebensschutz bedeutet für mich so rein vom Wort her "Schutz des Lebens".

Hätte ich jetzt auch so vermutet.

Wer den Tod eines 9jährigen Kindes in Kauf nimmt, kann aus meiner Sicht schwerlich behaupten, Leben zu schützen.

Was ist das für eine Geschichte?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

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Lebensschutz bedeutet für mich so rein vom Wort her "Schutz des Lebens".

Hätte ich jetzt auch so vermutet.

Wer den Tod eines 9jährigen Kindes in Kauf nimmt, kann aus meiner Sicht schwerlich behaupten, Leben zu schützen.

Was ist das für eine Geschichte?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Das bezieht sich auf den fall der 9jährigen Brasilianerin, die laut Kich enich thätte abtreiben dürfne, obwohl ihr Leben von der Schwangerschaft bedroht war. Ich möpchte hier nicht den Fall weiter diskutieren, ich wüsste einfach nur gern, was genau die Kirche eigentlich unter Lebensschutz versteht, weil sie in meinen Augen Leben in manchen Fällen willig vernichtet, als es zu schützen. Daher meine Frage nach einer präzisen Definition. Was ist Lebensschutz in den Augen des katholischen Lehramtes? Für mich impliziert diese Formulierung, dass das Leben allgemein umfasst ist. Das kann aber erwiesenermaßen nicht sein. Ergo muss es eine Spezifizierung geben, was genau unter zu schützendem Leben zu verstehen ist und was nicht. Darum geht es mir.

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Was ist das für eine Geschichte?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

 

Das bezieht sich auf das in diesem Thread diskutierte Geschehen.

Und diese konkrete Diskussion sollte auch dort und nicht hier weitergeführt werden. (Björn-Mod)

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Was ist das für eine Geschichte?

Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

 

Das bezieht sich auf das in diesem Thread diskutierte Geschehen.

Und diese konkrete Diskussion sollte auch dort und nicht hier weitergeführt werden. (Björn-Mod)

Ja, eben, Ich möchte hier auch nicht diese Diskussion weiter führen, ich hätte nur gern die offizielle Definition der katholischen Kirche zum Lebensschutz.

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Justin Cognito

Ich würde es kurz so ausdrücken, dass jedes menschliche Leben, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einen absoluten Wert in sich hat. Dieser Wert lässt sich nicht verrechnen. Das Leben eines fünfzigjährigen Behinderten mit schwarzer Hautfarbe ist nicht weniger wert als das Leben einer zwanzigjährigen Weißen, eines bettlägrigen Neunzigjährigen oder eines drei Monate alten Embryos. Natürlich kann es zu Situationen kommen, wo Leben gegen Leben steht - ein Beispiel ist z.B. der Unfall mit so vielen Verletzten, dass nicht allen geholfen werden kann. Hier muss auch abgewogen werden, wem geholfen wird. Die Abwegung kann aber nicht lauten: dieses Leben ist mehr wert als das andere. Es müssen deshalb Gründe gesucht werden, die bei gleichem Wert und Würde aller Menschen dennoch zu einer Entscheidung führen. Z.B. (um beim Unfall zu bleiben) dass die Mutter von sieben kleinen Kindern für ihre Famlie noch sehr wichtig ist, während ein todkranker Mensch vielleicht ohnehin nicht mehr lange zu leben hätte. Diese Überlegungen sind zulässig, ohne dabei den Wert der einzelnen Leben gegeneinander aufzurechnen. Das wäre der Fall wenn man z.B. sagen würde, dass Schwarze oder Embryos ohnehin weniger wert (und schützenswert), sind als weiße gesunde Menschen.

 

Lebensschutz wäre demnach der Einsatz für den Schutz menschlichen Lebens, besonders dort wo diesem aufgrund bestimmter Umstände (seines Alters, seines Geschlechts, der sozialen Bedürftigkeit etc.) Wert und Würde abgesprochen werden und es demnach besonders gefährdet ist.

bearbeitet von Justin Cognito
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Es müssen deshalb Gründe gesucht werden, die bei gleichem Wert und Würde aller Menschen dennoch zu einer Entscheidung führen.

Und genau das ist nicht möglich. Egal, wie sorgsam man die Kriterien aufzustellen versucht, es bleiben menschliche Entscheidungen, die kritisierbar sind. Man könnte der Kritik nur entgegenhalten, dass der einzige Ausweg aus diesem Entscheidungsdilemma Würfeln gewesen wäre.

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Es müssen deshalb Gründe gesucht werden, die bei gleichem Wert und Würde aller Menschen dennoch zu einer Entscheidung führen.

Und genau das ist nicht möglich. Egal, wie sorgsam man die Kriterien aufzustellen versucht, es bleiben menschliche Entscheidungen, die kritisierbar sind. Man könnte der Kritik nur entgegenhalten, dass der einzige Ausweg aus diesem Entscheidungsdilemma Würfeln gewesen wäre.

Wenn wir mal bei dem Unfallbeispiel bleiben: Mutter mit sieben Kindern und Todkranker. Wer entscheidet dann darüber, wer lebt und wer stirbt? Der Arzt, die Angehörigen? Der Staat?

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Es müssen deshalb Gründe gesucht werden, die bei gleichem Wert und Würde aller Menschen dennoch zu einer Entscheidung führen.

Und genau das ist nicht möglich. Egal, wie sorgsam man die Kriterien aufzustellen versucht, es bleiben menschliche Entscheidungen, die kritisierbar sind. Man könnte der Kritik nur entgegenhalten, dass der einzige Ausweg aus diesem Entscheidungsdilemma Würfeln gewesen wäre.

Wenn wir mal bei dem Unfallbeispiel bleiben: Mutter mit sieben Kindern und Todkranker. Wer entscheidet dann darüber, wer lebt und wer stirbt? Der Arzt, die Angehörigen? Der Staat?

Willst Du tatsächlich für solche Situationen gesetzliche Regeln aufstellen? :angry2:

Im Allgemeinen werden hier wohl durch die Erstretter/Ärzte die Triage-Richtlinien angewendet.

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Willst Du tatsächlich für solche Situationen gesetzliche Regeln aufstellen? :angry2:

Nein, will ich nicht. Wie kommst du darauf?

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"Lebensschutz" = Schutz des Lebens, wer wäre nicht dafür? Aber ist dieser "Lebensschutz" nicht Etikettenschwindel? Es soll doch nur das ungeborene Leben geschützt werden und das um jeden Preis. Ist das ungeborene Leben erst mal geboren, dann ist es mit dem "Lebensschutz" nicht mehr weit her. Unsere Zeitungen sind voll mit Berichten von Kindesmisshandlung, Kindstötungen, Kinderarmut, usw. Wo bleibt da der "Lebensschutz"?

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hallo

 

die Diskussion hier zeigt mir wieder einmal:

Lebensschutz ist nichts, was am Schreibtisch theoretisch abgehandelt werden kann, sondern was sich vor Ort im konkreten Fall, also praktisch eben als SChutz des Lebens erweisen muss.

 

alles Liebe

 

Angelika

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Ich würde es kurz so ausdrücken, dass jedes menschliche Leben, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einen absoluten Wert in sich hat.

 

(Grundsätzlich stimme ich natürlich deiner Definition zu.)

 

Nur hier stellt sich mir wieder mal die Frage: Was ist der natürliche Tod. Ist er in unserer Gesellschaft der 'normale'? Unter natürlichem Tod verstehe ich denjenigen, der eintritt, wenn sich das Leben von sich aus nicht mehr erhalten kann.

Doch wie oft wird es künstlich verlängert - künstlich verlängert auf Kosten alter Patienten. Ist es wirklich im Sinne von Lebensschutz, wenn die Leiden eines totkranken (alten) Menschen künstlich mit Medikamenten und Maschinen verlängert werden? Wäre es nicht humaner, sie begleitet (schmerzfrei) sterben zu lassen.

 

Schatir

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Ist es wirklich im Sinne von Lebensschutz, wenn die Leiden eines totkranken (alten) Menschen künstlich mit Medikamenten und Maschinen verlängert werden?

 

Verdammt guter Einwand. Allerdings auch sehr problematisch:

 

Ich brauche seit meinem 30. Lebensjahr auch Medikamente - ohne denen wäre es wahrscheinlich schon in der Vergangenheit bei mir Schicht im Schacht gewesen. Ich gehe mal davon aus, dass Du nicht mich damit meinst - aber wen meinst Du denn?

 

Und wenn Du diese Frage beantwortest - wie würdest Du denn dann "lebenswertes Leben" im Sinne des Lebensschutzes definieren?

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Das Kreiskirchenreferat beruft sich immer gern auf den so genannten Lebensschutz. Kann mir jemand hier mal bitte eine Definition dazu geben? Lebensschutz bedeutet für mich so rein vom Wort her "Schutz des Lebens". Das finde ich ja nun sehr löblich, Leben schütze ich schließlich auch gern. Aber was versteht denn das katholische Lehramt darunter? Offensichtlich etwas völlig anderes als ich, daher hätte ich gern mal eine offizielle Definition. Wer den Tod eines 9jährigen Kindes in Kauf nimmt, kann aus meiner Sicht schwerlich behaupten, Leben zu schützen. Wie also ist das zu verstehen? Gibt es Leben 1., 2. oder 3. Klasse und bezieht sich der Lebensschutz nur auf eine dieser Klassen?

Wen oder was verstehst du unter Kreiskirchenreferat?

 

"Lebensschutz" heißt zunächst, dass jedes Leben, von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, gleich viel wert ist - und daher jede bewusste Tötung abzulehnen ist.

 

Freilich gibt es Fälle, wo man unter Umständen nur eines von mehreren Leben schützen kann. So ist es wohl im Fall des Mädchens aus Brasilien, aber auch in der Frage der Notwehr, bei Organtransplantationen und einigen anderen Fragen.

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Wen oder was verstehst du unter Kreiskirchenreferat?

Das katholische Lehramt.

Dann schreib das bitte auch - oder noch besser "der Papst" oder "Bischof XX"!

 

Wenn jeder hier seine eigenen Begriffe verwendet, ist es schwierig, einander zu verstehen.

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Wen oder was verstehst du unter Kreiskirchenreferat?

Das katholische Lehramt.

Dann schreib das bitte auch - oder noch besser "der Papst" oder "Bischof XX"!

 

Wenn jeder hier seine eigenen Begriffe verwendet, ist es schwierig, einander zu verstehen.

Das stimmt!

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Ich habe jetzt mal im Kanon nachgeschlagen: anscheinend zieht als Verbrechen gegen Leib und Leben eines Menschen einzig die "Abtreibung" und ein physischer Angriff gegen den Papst die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich.

Also scheint es da doch schon erhebliche Abstufungen zu geben, welcher/wessen "Lebensschutz" wichtiger ist als ein anderer.

Aber ich bitte mich da mal als völligen Laien zu korrigieren, falls ich das falsch wiedergebe.

 

Wenn ich dann noch bedenke, wie die Kirche mit Wiederverheirateten umspringt, scheinen die Vorschriften zur Exkommunikation eher den Sexualneurosen irgendwelcher gynophoben Männer entsprungen zu sein als den Wertmaßstäben der Evangelien.

bearbeitet von Shubashi
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Ich habe jetzt mal im Kanon nachgeschlagen: anscheinend zieht als Verbrechen gegen Leib und Leben eines Menschen einzig die "Abtreibung" und ein physischer Angriff gegen den Papst die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich.

Also scheint es da doch schon erhebliche Abstufungen zu geben, welcher/wessen "Lebensschutz" wichtiger ist als ein anderer.

Aber ich bitte mich da mal als völligen Laien zu korrigieren, falls ich das falsch wiedergebe.

 

Wenn ich dann noch bedenke, wie die Kirche mit Wiederverheirateten umspringt, scheinen die Vorschriften zur Exkommunikation eher den Sexualneurosen irgendwelcher gynophoben Männer entsprungen zu sein als den Wertmaßstäben der Evangelien.

Du hättest zweifellos Recht, wenn das Kirchenrecht irgendwo auf der Welt das einzige Recht wäre, das man anwenden könnte.

Nun geht wohl die Kirche davon aus, dass in jedem Land der Welt Mord mit der höchsten gesetzlichen Strafe geahndet wird, während Abtreibung in vielen Ländern straffrei ist. Die gängige Argumentation ist, dass das Kirchenrecht das staatliche Recht ergänzt, nicht aber ersetzt.

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hallo

 

Die gängige Argumentation ist, dass das Kirchenrecht das staatliche Recht ergänzt, nicht aber ersetzt.

 

 

aha....na ja....

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Du hättest zweifellos Recht, wenn das Kirchenrecht irgendwo auf der Welt das einzige Recht wäre, das man anwenden könnte.

Nun geht wohl die Kirche davon aus, dass in jedem Land der Welt Mord mit der höchsten gesetzlichen Strafe geahndet wird, während Abtreibung in vielen Ländern straffrei ist. Die gängige Argumentation ist, dass das Kirchenrecht das staatliche Recht ergänzt, nicht aber ersetzt.

 

Das ist aber hoffentlich nicht Sinn und Zweck des Kirchenrechts. Das Kirchenrecht hat meiner Ansicht nach die internen Belange der Kirche zu regeln und nicht mehr.

Egal wie man es nimmt, ist der CIC hier auf 1,5 Augen blind, wenn er nur die Abtreibung unter Strafe stellt. In vielen Ländern ist nämlich auch die Todesstrafe nicht verboten und die Entsendung von Soldaten in Kriegsgebiete erst recht nicht. Das scheint für die Kirche aber alles Pillepalle zu sein. Darum bleibe ich dabei: Nur ungeborenes Leben genießt aus Sicht der Kirche den vollen Schutz.

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