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Verarsche bei der Laptop-Reparatur!


Alouette

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Hallo,

 

Mir ist was passiert... vielleicht weiss ja jemand von euch, wie man da vorgehen sollte.

Also, ich habe mir ein ziemlich teures Notebook gekauft (Toshiba Portege 500). Es ist extrem leicht und hat eine starke Batterie. Genau das, was ich für meine Arbeit und meine Reisen brauche. Es kostet etwa 2000-2500 Euro. Ich habe es letzten Dezember für 3500 CHF in der Schweiz gekauft.

 

Leider ist das Gehäuse extrem empfindlich. Durch einen leichten Stoss gegen das durch die Schutzhülle eigentlich geschützte Gerät ist ein kleiner Teil von einer unteren Gehäuseecke abgebrochen. In zwei Geschäften wurden die Reparaturkosten auf 200-250 Euro geschätzt. Ich habe mich für Saturn entschieden, weil sie versprachen das Gerät direkt an die Toshiba-Reparaturwerksatt in Stuttgart zu schicken. 90 Euro Anzahlung musste ich leisten.

 

So, nach 4 Wochen flatterte nun ein Brief ins Haus. Angeblich muss auch die Tastatur ersetzt werden. Dabei war sie einwandfrei. Kostenpunkt (für die angeblich kaputte Tastatur und die zwei Gehäuseteile, die ersetzt werden müssen): 900 Euro!!!

 

Das kann doch nicht sein. Zum einen war die Tastatur sicherlich nicht kaputt. Ich habe sie auch nicht damit beauftragt, sie zu reparieren. Zum anderen wurde die Reparatur an 2 Orten auf max. 250 Euro geschätzt und dann kann es doch nicht sein, dass Tastatur und ein Teil des Gehäuses die Häfte des Notebook-Preises ausmachen!!!

 

Was kann ich denn jetzt tun? Es kann doch nicht sein, dass man ein teueres Gerät an eine Werkstatt verschickt, die es dann kaputt macht und Geld für die Reparatur fordert!

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Was Du nicht verschuldet hast würde ich auch nicht zahlen, so einfach.

 

Nebenbei, zu Saturn, Media Markt & co. würde ich NIE gehen wegen soetwas. Habe auch ein Toshiba (Qosmio), und als von dem das Board abgeraucht war hab ich direkt bei Toshiba angerufen, die haben eine Werkstatt nebst Kurier beauftragt. Das Book wurde noch am gleichen Tag (!) abgeholt (an der Haustür) und kam 3 Tage später zur Haustür zurück.

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Hallo,

 

Mir ist was passiert... vielleicht weiss ja jemand von euch, wie man da vorgehen sollte.

Also, ich habe mir ein ziemlich teures Notebook gekauft (Toshiba Portege 500). Es ist extrem leicht und hat eine starke Batterie. Genau das, was ich für meine Arbeit und meine Reisen brauche. Es kostet etwa 2000-2500 Euro. Ich habe es letzten Dezember für 3500 CHF in der Schweiz gekauft.

 

Leider ist das Gehäuse extrem empfindlich. Durch einen leichten Stoss gegen das durch die Schutzhülle eigentlich geschützte Gerät ist ein kleiner Teil von einer unteren Gehäuseecke abgebrochen. In zwei Geschäften wurden die Reparaturkosten auf 200-250 Euro geschätzt. Ich habe mich für Saturn entschieden, weil sie versprachen das Gerät direkt an die Toshiba-Reparaturwerksatt in Stuttgart zu schicken. 90 Euro Anzahlung musste ich leisten.

 

So, nach 4 Wochen flatterte nun ein Brief ins Haus. Angeblich muss auch die Tastatur ersetzt werden. Dabei war sie einwandfrei. Kostenpunkt (für die angeblich kaputte Tastatur und die zwei Gehäuseteile, die ersetzt werden müssen): 900 Euro!!!

 

Das kann doch nicht sein. Zum einen war die Tastatur sicherlich nicht kaputt. Ich habe sie auch nicht damit beauftragt, sie zu reparieren. Zum anderen wurde die Reparatur an 2 Orten auf max. 250 Euro geschätzt und dann kann es doch nicht sein, dass Tastatur und ein Teil des Gehäuses die Häfte des Notebook-Preises ausmachen!!!

 

Was kann ich denn jetzt tun? Es kann doch nicht sein, dass man ein teueres Gerät an eine Werkstatt verschickt, die es dann kaputt macht und Geld für die Reparatur fordert!

 

Bei Saturn selbst wurde aber kein Kostenvoranschlag ausgemacht?

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Hier meine ersten Gedanken, die freilich völlig daneben liegen können.

Unstreitig hat Saturn einen Anspruch auf die Reparaturkosten für die Gehäuseteile, denn darüber wurde ja gerade der Werkverschaffungsvertrag geschlossen. Anders sieht es mE bei den Kosten für den Austausch der Tastatur. Da ein Reparaturauftrag (untechnisch gesprochen) eben nicht vorlag, kann sich das Zahlungsbegehren von S auch nicht auf den Werkverschaffungsvertrag stützen. In Betracht kommen nur bereicherungsrechtliche Ansprüche oder solche aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Die GoA wäre aber unberechtigt, sodass wir gem. § 683 BGB wieder beim Bereicherungsrecht landen.

In Fällen der Verwendungen eines gutgläubigen Fremdbesitzers (unterstellen wir mal die Gutgläubigkeit zugunsten von S und T), der meint, zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet zu sein, findet meiner schwachen Erinnerung nach nicht die Verwendungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB, sondern die allgemeine Leistungskondiktion Anwendung. Dieser Anspruch geht dem Grunde nach mE durch. Allerdings ist er nicht auf die 900 EUR gerichtet, sondern auf die zu Unrecht eingebaute Tastatur und die beim Schuldner verbleibende Vermögensmehrung als Folge der Zuvielleistung.

 

So, das war nicht einfach und hat mir deutlich meine Lücken im Bereicherungsrecht aufgezeigt. Und vieles ist sicher falsch. Vll. fühlt sich ja wer berufen, das zu korrigieren.

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