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Scheidung und Exkommunizierung


krishan

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Hallo Leute!

 

Ich habe mal eine Frage an Euch: Wo wie ich weiß,und bitte korrigiert mich (was Ihr eh machen werdet, so wie ich das Forum kenne :angry2: ), werden Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, von der Kommunion ausgeschlossen!

Das kann ich nicht so ganz verstehen, denn der Scheidungsrichter hat doch nichts mit der Kirche zu tun!

Liegt das daran, dass sie evl. einen neuen Partner haben und damit aus kirchlicher Sicht in Sünde leben?

 

Vielen Dank für Eure Antworten

 

Krishan

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Hallo Leute!

 

Ich habe mal eine Frage an Euch: Wo wie ich weiß,und bitte korrigiert mich (was Ihr eh machen werdet, so wie ich das Forum kenne :angry2: ), werden Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, von der Kommunion ausgeschlossen!

Das kann ich nicht so ganz verstehen, denn der Scheidungsrichter hat doch nichts mit der Kirche zu tun!

Stimmt, deswegen wird auch keiner exkommuniziert (höchstens gekündigt, wenn er/sie in einer "kirchlichen Einrichtung" arbeitet)
Liegt das daran, dass sie evl. einen neuen Partner haben und damit aus kirchlicher Sicht in Sünde leben?

 

Genau das ...

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Leben wir denn icht alle mehr oder weniger in "Sünde"?

Müßten nicht alle, die vor der Ehe Sex und schon mehrere Partner gehabt haben, von einer Eheschließung und Kommunionsempfang ausgeschlossen werden?

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Leben wir denn icht alle mehr oder weniger in "Sünde"?

Müßten nicht alle, die vor der Ehe Sex und schon mehrere Partner gehabt haben, von einer Eheschließung und Kommunionsempfang ausgeschlossen werden?

Im Prinzip ja - aber man kann seine Sünden ja bereuen und beichten.

 

Wenn man aber nach einer (weltlichen) Scheidung eine neue Partnerschaft eingeht, lebt man fortgesetzt im Ehebruch - Reue will da nicht so wirklich einleuchten.

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Leben wir denn icht alle mehr oder weniger in "Sünde"?

Müßten nicht alle, die vor der Ehe Sex und schon mehrere Partner gehabt haben, von einer Eheschließung und Kommunionsempfang ausgeschlossen werden?

Jein.

 

Jemand der bewußt schwer sündigt (dazu gehören Einsicht, Einverständnis und die Gewichtigkeit der Sache) ist automatisch nicht zur Kommunion zugelassen (früher nannte man das "den Gnadenstand verlieren") und ist gehalten so schnell wie möglich zu beichten ("den Gnadenstand wiedererlangen").

 

Allerdings darf die Kommunion nur dann verweigert werden, wenn derjenige, der darum bittet ("sich anstellt") als "öffentlicher Sünder" bekannt ist und die Spendung der Kommunion Unruhe in der Gemeinde verursachen würde. Es ist also zunächst einmal Sache des Kommunikanten festzustellen, ob er kommunionfähig ist oder nicht ("Gewissenserforschung").

 

Wer also vor der Ehe einen oder mehrere Partner hatte mit denen er Sex hatte ist grundsätzlich da es sich um ein nach gängiger Hauptmeinung schwere Sache handelt (wobei etliche Theologen, Beicht- und Kirchenväter wie z.B. Thomas von Aquin da anderer Meinung sind) im Prinzip tatsächlich von der Kommunion ausgeschlossen.

ABER es ist (wie immer bei der Frage nach der persönlichen Schuld) zu klären, inwieweit tatsächlich die Einsicht vorhanden ist, daß es sich um eine Sünde handelt und inwiefern die pers. Reife überhaupt erlaubt hat sein Einverständnis zu geben.

 

Was die Ehe angeht, wird dem Brautpaar durchaus nahegelegt die Beichte abzulegen (wie vor Erstkommunion, Firmung und Weihe auch).

 

Unbeschadet dessen hat Johannes Paul II die schwere Sünde als das definiert, was uns von Gott trennt - und das festzustellen ist ziemlich individualisiert.

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Hallo Leute!

Ich habe mal eine Frage an Euch: Wo wie ich weiß,und bitte korrigiert mich (was Ihr eh machen werdet, so wie ich das Forum kenne :angry2: ), werden Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, von der Kommunion ausgeschlossen!

Das kann ich nicht so ganz verstehen, denn der Scheidungsrichter hat doch nichts mit der Kirche zu tun!

Liegt das daran, dass sie evl. einen neuen Partner haben und damit aus kirchlicher Sicht in Sünde leben?

Die Scheidung ist nicht so sehr das Problem. Es ist auch nach kirchlicher Lehre zulässig, dass Ehepartner "Bett und Tisch nicht mehr teilen", sprich: sich trennen.

Bei einer erneuten (staatlichen) Ehe geht die Kirche aber davon aus, dass nun tatsächlich Ehebruch vorliegt. Und das ist nach kirchlicher Lehre ganz schön sündhaft.

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Ich habe mal eine Frage an Euch: Wo wie ich weiß,und bitte korrigiert mich (was Ihr eh machen werdet, so wie ich das Forum kenne :angry2: ), werden Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, von der Kommunion ausgeschlossen!

Das kann ich nicht so ganz verstehen, denn der Scheidungsrichter hat doch nichts mit der Kirche zu tun!

Liegt das daran, dass sie evl. einen neuen Partner haben und damit aus kirchlicher Sicht in Sünde leben?

 

Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, sind deswegen nicht von der Kommunion ausgeschlossen. Der Scheidungsrichter hat damit also überhaupt nichts zu tun. Und es liegt auch nicht daran, dass jemand eventuell einen neuen Partner hat. Von der Kommunion wird er erst dann ausgeschlossen, wenn er nicht nur eventuell sondern tatsächlich einen neuen Partner hat und mit diesen vor dem Standesbeamten weltlich heiratet, solange der einst kirchlich angetraute Ehepartner noch lebt (kirchlich geht das nämlich dann nicht) - auch wenn der Standesbeamte mit der Kirche ebensowenig zu tun hat wie der Scheidungsrichter.

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Wer also vor der Ehe einen oder mehrere Partner hatte mit denen er Sex hatte ist grundsätzlich da es sich um ein nach gängiger Hauptmeinung schwere Sache handelt (wobei etliche Theologen, Beicht- und Kirchenväter wie z.B. Thomas von Aquin da anderer Meinung sind) im Prinzip tatsächlich von der Kommunion ausgeschlossen.

Meinst Du damit die allgemein von Thomas von Aquin vertretene Maßgeblichkeit des eigenen Gewissens oder gibt es spezielle Äußerungen von ihm zum Sex vor der Ehe? Um welche anderen Theologen, Beicht- und Kirchenväter handelt es sich?

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Von Thomas von Aquin soll der Satz stammen: "Die Sünden wider das sechste Gebot sind nicht die schwersten, aber die klebrigsten."

 

Unter heutigen Beichtvätern wird man nur noch selten auf Exemplare treffen, die vor- bzw. unehelichen Sex per se als "schwere Materie" betrachten (zumindest nicht nach außen) sondern vielmehr die jeweiligen Umstände als maßgeblich einbeziehen.

 

Zumindest ist mir noch nichts anderes begegnet.

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Natürlich, schließlich bricht er ja die Ehe mit dem, für die Kirche, weiterhin verheirateten Partner ...

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Schlicht und einfach grob rechtswidrig - der Betroffene sollte beim Ordinariat nachfragen.

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Natürlich, schließlich bricht er ja die Ehe mit dem, für die Kirche, weiterhin verheirateten Partner ...

 

Weißt du das? Ich weiß es nicht!

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......

Unbeschadet dessen hat Johannes Paul II die schwere Sünde als das definiert, was uns von Gott trennt - und das festzustellen ist ziemlich individualisiert.

eine schlechte ehe verbindet also mit gott?

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Von Thomas von Aquin soll der Satz stammen: "Die Sünden wider das sechste Gebot sind nicht die schwersten, aber die klebrigsten."

 

Unter heutigen Beichtvätern wird man nur noch selten auf Exemplare treffen, die vor- bzw. unehelichen Sex per se als "schwere Materie" betrachten (zumindest nicht nach außen) sondern vielmehr die jeweiligen Umstände als maßgeblich einbeziehen.

 

Zumindest ist mir noch nichts anderes begegnet.

wie lebst du denn? :angry2:

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Ich habe mal eine Frage an Euch: Wo wie ich weiß,und bitte korrigiert mich (was Ihr eh machen werdet, so wie ich das Forum kenne :angry2: ), werden Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, von der Kommunion ausgeschlossen!

Das kann ich nicht so ganz verstehen, denn der Scheidungsrichter hat doch nichts mit der Kirche zu tun!

Liegt das daran, dass sie evl. einen neuen Partner haben und damit aus kirchlicher Sicht in Sünde leben?

 

Menschen, die kirchlich verheiratet sind, sich aber weltlich scheiden lassen, sind deswegen nicht von der Kommunion ausgeschlossen. Der Scheidungsrichter hat damit also überhaupt nichts zu tun. Und es liegt auch nicht daran, dass jemand eventuell einen neuen Partner hat. Von der Kommunion wird er erst dann ausgeschlossen, wenn er nicht nur eventuell sondern tatsächlich einen neuen Partner hat und mit diesen vor dem Standesbeamten weltlich heiratet, solange der einst kirchlich angetraute Ehepartner noch lebt (kirchlich geht das nämlich dann nicht) - auch wenn der Standesbeamte mit der Kirche ebensowenig zu tun hat wie der Scheidungsrichter.

dann mußt du noch eine sünde dazulegen und schwupp ist die erste weg.

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Schlicht und einfach grob rechtswidrig - der Betroffene sollte beim Ordinariat nachfragen.

? An fremder Sünde schuldig zu werden ist so, als hätte man die Sünde selbst begangen.

 

Im Fall der Heirat mit einem/r Geschiedenen willigt man ein und ist auch noch daran beteiligt. Ich halte einen Ausschluss beider für logisch.

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Natürlich, schließlich bricht er ja die Ehe mit dem, für die Kirche, weiterhin verheirateten Partner ...

 

Weißt du das? Ich weiß es nicht!

Ach, du meinst also, die beiden haben geheiratet um eine Josefsehe zu führen ? :angry2:

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Franciscus non papa

wenn oder wenn nicht? geht es dich was an?

 

interesse für das, was andere in ihrem schlafzimmer machen gilt als unfein.

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wenn oder wenn nicht? geht es dich was an?

 

interesse für das, was andere in ihrem schlafzimmer machen gilt als unfein.

 

Bei NORMALEN Menschen ja, aber die Kirche interessiert sich SEHR für das, was die Leute im Schlafzimmer machen,

so sehr, daß sie davon u.a. abhängig machen, ob eine Ehe gültig ist, oder ob jemand die Kommunion empfangen darf ...

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wenn oder wenn nicht? geht es dich was an?

 

interesse für das, was andere in ihrem schlafzimmer machen gilt als unfein.

 

Bei NORMALEN Menschen ja, aber die Kirche interessiert sich SEHR für das, was die Leute im Schlafzimmer machen,

so sehr, daß sie davon u.a. abhängig machen, ob eine Ehe gültig ist, oder ob jemand die Kommunion empfangen darf ...

Bist Du denn kirchlicher Vertreter, daß Du Dir soviel Mühe gibst, dem nachzueifern, was Du zu sehen meinst?
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interesse für das, was andere in ihrem schlafzimmer machen gilt als unfein.

 

Bei NORMALEN Menschen ja, aber die Kirche interessiert sich SEHR für das, was die Leute im Schlafzimmer machen,

so sehr, daß sie davon u.a. abhängig machen, ob eine Ehe gültig ist, oder ob jemand die Kommunion empfangen darf ...

Bist Du denn kirchlicher Vertreter, daß Du Dir soviel Mühe gibst, dem nachzueifern, was Du zu sehen meinst?

 

Ich schildere nur das, was in der RKK nachweislich Fakt ist ....

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Ich schildere nur das, was in der RKK nachweislich Fakt ist ....

Also bitte, wir sind hier nicht in der Gladiatorenarena.

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Ich schildere nur das, was in der RKK nachweislich Fakt ist ....

Also bitte, wir sind hier nicht in der Gladiatorenarena.

Darf man seit neuestem Fakten nur noch in der GA schreiben ?

Dann ist aber der Titel dieses Forums falsch .. Fragen sind erlaubt, aber keine Antworten ...

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Wie sieht es mit dem neuen (Ehe-)partner des Geschiedenen aus. Ich kenne einen Fall, da wird dem neuen Ehepartner die Kommunion verweigert. Ist er auch "mitschuldig" am Ehebruch und somit "schwer sündig"?

 

Schlicht und einfach grob rechtswidrig - der Betroffene sollte beim Ordinariat nachfragen.

 

Du schreibst es sei "grob rechtswidrig". Begründet sich das auf eine "Unschuldsvermutung", solange keine "Beweis" vorliegt oder ist der neue (Ehe-)Partner prinzipiell nicht von dieser (Mit-)Schuld betroffen. In dem von mir beschriebenen Fall ist übrigens eindeutig, dass die neue Ehe vollzogen wurde. Das Ergebnis rennt quietschfidel durch die Gegend...

 

Unterscheidet die RKK übrigens, ob es eine "geschiedene" katholische oder evangelische Ehe war?

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