Alouette Posted June 22, 2009 Report Share Posted June 22, 2009 (edited) Hallo allerseits, Angenommen man war bereits im Ausland freiberuflich tätig. Dann zieht man nach Deutschland und setzt die Tätigkeit fort. Handelt es sich in diesem Fall um eine Unternehmensgründung oder nicht? Kann somit bei einem erwarteten Umsatz von unter 17.500 Euro in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen, auch wenn man im Ausland (bei einer völlig anderen Wirtschafts- und Auftragslage) im Vorjahr mehr verdient hat? Danke Edited June 22, 2009 by Alouette Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Senestrey Posted June 22, 2009 Report Share Posted June 22, 2009 (edited) Hallo allerseits, Angenommen man war bereits im Ausland freiberuflich tätig. Dann zieht man nach Deutschland und setzt die Tätigkeit fort. Handelt es sich in diesem Fall um eine Unternehmensgründung oder nicht? Kann somit bei einem erwarteten Umsatz von unter 17.500 Euro in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommen, auch wenn man im Ausland (bei einer völlig anderen Wirtschafts- und Auftragslage) im Vorjahr mehr verdient hat? Danke Eine freiberufliche Tätigkeit mußt Du ja "nur" beim Finanzamt anmelden. Wenn Du bisher in Deutschland nicht steuerlich veranlagt warst, wird das wohl kein Problem sein, Dich als Kleinunternehmer anzumelden. Sowas solltest Du aber unbedingt vorher mit einem Steuerberater abklären. Gruß, Senestrey Edited June 22, 2009 by Senestrey Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alouette Posted June 22, 2009 Author Report Share Posted June 22, 2009 Danke für die schnelle Antwort! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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