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liturgische Rangfolge von Festen und Sonntagen


Rosario

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Kleine, ziemlich detaillierte Frage:

 

Am heutigen Tag (4.7.) wird im Bistum Mainz der Weihetag der Domkirche (vulgo: Mainzer Dom) gefeiert.

 

Laut Grundordnung des Kirchenjahres haben Sonntage vor einem solchen Fest Vorrang, aber im Mainzer Direktorium steht für heute Abend die Vesper vom Weihetag der Domkirche und nicht die 1. Vesper vom Sonntag.

 

Ist das ein Fehler im Direktorium oder gibt es einen anderen Grund?

bearbeitet von Rosario
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Für das ganze Bistum oder nur für den Dom?

 

Für die eigene Kirche (i.d.F. der Dom) hat der Jahrestag der Weihe Vorrang (vgl. oben verlinkte GO)

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Entschuldige, die Frage hätte ich mir sparen können:

 

Googeln bildet.

 

Das Direktorium gibt es hier: Direktorium Mainz

 

 

Auszug:

4 Sa WEIHEFEST DER MAINZER DOMKIRCHE

(Der g des hl Ulrich und der g der hl Elisabeth entfallen in der

Diözese Mainz [vgl. Grundordnung des Kalenders Nr. 60a])

H** im Dom:

Stg: vom Hochfest – Stb III S. 1000 ff u MES · Festpss · Lh:

Te Deum · MH: eig · Vp: vom Hochfest Domkirchweihe

F** In der Diözese:

Stg: wie im Dom · MH: Commune – Ant u Pss vom Wochentag

· Vp: vom Fest Domkirchweihe

weiß M: von der Kirchweihe (Eigenfeier des Bistums) Gl, im Dom:

Cr, Präf MB S. 880, Hg I–III eig Einschub, Schlusssegen (Vorschlag)

MB S. 562

 

 

 

Edit: Link repariert.

bearbeitet von cooperator
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Wusste ich gar nicht, dass unser Direktorium auch im Internet zu finden ist.

 

Aber da seht Ihr's ja:

 

F** In der Diözese:

Stg: wie im Dom · MH: Commune – Ant u Pss vom Wochentag

· Vp: vom Fest Domkirchweihe

 

Komisch, oder?

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Komisch, oder?

 

 

Eigentlich ja.

 

Laut der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet (AES) beginnen Sonntage mit einer Vesper (sofern sie eben nicht von einem ranghöheren Fest verdrängt wird). Demnach müßte es eigentlich heißen: Im Dom 2. Vesper von der Domweihe, in der übrigen Diözese: 1. Vesper vom 14. So im Jahreskreis.

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Komisch, oder?

 

 

Eigentlich ja.

 

Laut der Allgemeinen Einführung in das Stundengebet (AES) beginnen Sonntage mit einer Vesper (sofern sie eben nicht von einem ranghöheren Fest verdrängt wird). Demnach müßte es eigentlich heißen: Im Dom 2. Vesper von der Domweihe, in der übrigen Diözese: 1. Vesper vom 14. So im Jahreskreis.

 

Nein...

Gemäß er liturgischen Vorgaben stehen nicht nur sämtliche Hochfeste, sondern auch alle Herrenfeste über den Sonntagen per Annum!!!

Die Feier der Hohen Domkirche ist ein Herrenfest.

So entfällt dann im nächsten Jahr, wenn das Fest der Domweihe auf einen Sonntag fällt dieser Sonntag per annum und wird durch die Feier der Kirchweihe ersetzt.

 

Da die Herrenfeste über den Sonntagen per annum stehen hat ihre 2. Vesper somit auch Vorrang vor der ersten Vesper des Sonntages!

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@ thurifer

 

Aber in der o. g. Quelle steht doch in der Rangfolge der liturgischen Tage:

 

5. Die Herrenfeste, die im Generalkalender verzeichnet sind.

6. Die Sonntage der Weihnachtszeit und die Sonntage im Jahreskreis.

7. Die Feste der seligen Jungfrau Maria und der Heiligen des Generalkalenders.

8. Die Eigenfeste:

a) Das Fest des Hauptpatrons des Bistums.

:angry2: Das Fest des Jahrestages der Kirchweihe der Kathedrale.

 

Also müsste der Sonntag vorgehen, da das "Das Fest des Jahrestages der Kirchweihe der Kathedrale" extra erwähnt ist und eben kein "Herrenfest" ist.

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@rosario

 

Das hab ich auch gesehen...

Fakt ist aber auch, dass der Weihetag der Lateranbasilika und der Bistumskathedrale obgleich nur als Fest eingetragen, den regulären Sonntag verdrängen, wenn sie auf einen Sonntag fallen (Habe ich beides erlebt)!!!

Da sie den Sonntag per annum aber verdrängen muss auch ihre zweite Vesper gesungen werden.

 

Ich denke eher, dass der Fehler in der Grundordnung des KIrchenjahres zu finden ist. Dort steht ja auch das Fest des Diözesanpatrons hinter dem SOnntag per Annum, obgleich das Direktorium verlangt dieses Fest, sogar zum Hochfest erhoben im ganzen Bistum zu feiern.

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@ thurifer

 

Ich würde den "Fehler" nicht in der Grundordnung des Kirchenjahres suchen, da diese ja eben die Grundordnung ist, und an sie sollte man sich halten.

 

Der "Weihetag der Lateranbasilika" ist insofern ein Herrenfest (und damit dem Sonntag vorrangig), weil diese Kirche in Rom (neben den beiden Heiligen Johannes) ursprünglich Christus dem Erlöser geweiht ist.

 

Dass der Tag des Diözesanpatrons dem Sonntag vorrangig ist, liegt wohl einfach daran, dass in den meisten Bistumskalendern dieser Tag einfach als Hochfest bezeichnet und begangen wird. Wenn das von Rom genehmigt ist, geht dieser Tag als Hochfest natürlich dem Sonntag vor.

 

Deshalb glaube ich immer noch, dass da dieses Jahr im Mainzer Direktorium etwas falsch steht. Wir werden ja nächstes Jahr, wo der 4.7. auf einen Sonntag fällt, sehen, was Vorrang hat. Wenn wir da die Domweihe feiern "müssen" gibt's aber Ärger ... :angry2:

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Nur mal so am Rande: der rechtmäßige Herr über den Kalender seines Bistums ist der Bischof. Wenn +Karl vorschreibt Domweihe zu feiern kann es eigentlich keinen "Ärger" geben (außer ein paar überfleißige Hanseln meinen die bischöfliche Autorität in Frage stellen zu müssen)...

bearbeitet von Flo77
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Wir haben hier heute den Diözesan- und unseren Pfarrkirchen-Patron Kilian gefeiert (dessen Fest eigentlich auf den 8. Juli fällt). Meine eigentliche Gottesdienstpfarrei (wo ich seit 43 Jahre "daheim" bin) feiert die Steyler Heiligen immer am Sonntag zwischen den Festen. Ich habe weder in der einen noch in der anderen Kirche bei diesen Festen je ein Problem gesehen. Ist es nicht der Buchstabe, der tötet, und der Geist der lebendig macht.

bearbeitet von Elima
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So...

Der Jahrestag der Weihe des Domes steht zumindest im Erzbistum Paderborn über dem Sonntag im Jahreskreis!!!

Ich hab mal eben im alten Direktorium nachgesehen:

Im Jahr 2007 fiel der 22.07. (Jahrestag der Weihe des Hohen Domes) auf einen Sonntag.

Das Direktorium schreibt für den Tag folgendes vor:

 

22. So = JAHRESTAG DER WEIHE DES

HOHEN DOMES ZU PADERBORN (PP)

Der G der hl. Maria Magdalena entfällt.

Im Dom Hochfest, im Erzbistum Fest

 

H/F Off vom H/F, Te Deum (Com Kirchweih)

Im Dom: V vom H, Kompl. v. So. nach der 2. V.

Im Erzbistum: 1. V vom H des hl. Liborius,

Kompl. v. So. nach der 1. V.

 

W M im Hohen Dom und im Erzbistum: Gl, Cr,

eig Prf, in Hg I-III im Dom eig Einschub

L 1: 1 Kön 8,22-23,27-30 Ev: Joh 2, 13-22

L 2: 1 Petr 2,4-9

 

 

Also das gleiche Problem wie in Mainz. Im Erzbistum Fest, dennoch verdrängung des Sonntages....

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@ thurifer

 

O.K. Vielleicht so ein deutscher Sonderweg (wie auch mit den gebotenen 2. Feiertagen, und Peter&Paul, Maria Immaculata und St. Joseph nicht geboten). Danke für die Mühe ... Mal sehen, was nächstes Jahr in unserem Mainzer Direktorium steht ...

 

@ Elima

 

"Ist es nicht der Buchstabe, der tötet, und der Geist der lebendig macht."

 

O.K., O.K., steht ja schon im Eröffnungsposting: sehr nebensächliche Frage ...

 

@ Flo

 

"Nur mal so am Rande: der rechtmäßige Herr über den Kalender seines Bistums ist der Bischof. Wenn +Karl vorschreibt Domweihe zu feiern kann es eigentlich keinen "Ärger" geben (außer ein paar überfleißige Hanseln meinen die bischöfliche Autorität in Frage stellen zu müssen)..."

 

Hey, ich bin kein "Hansel"! :angry2:

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