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Eintragungen im Taufbuch/beim Standesamt


Amandus

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Ich habe da einmal eine Frage:

 

Ich bin vor Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und einige Zeit später in die alt-katholische Kirche eingetreten.

 

Was ist jetzt im Taufbuch meiner römisch-katholischen Geburtsgemeinde vermerkt - nur mein Kirchenaustritt oder auch der neue Kircheneintritt in die alt-katholische Kirche?

 

Was wird darüber hinaus beim Standesamt festgehalten - nur die alt-katholische Kirchenzugehörigkeit oder auch meine frühere Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche?

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Ich habe da einmal eine Frage:

 

Ich bin vor Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und einige Zeit später in die alt-katholische Kirche eingetreten.

 

Was ist jetzt im Taufbuch meiner römisch-katholischen Geburtsgemeinde vermerkt - nur mein Kirchenaustritt oder auch der neue Kircheneintritt in die alt-katholische Kirche?

 

Was wird darüber hinaus beim Standesamt festgehalten - nur die alt-katholische Kirchenzugehörigkeit oder auch meine frühere Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche?

Wenn du in Österreich daheim bist: Im Taufbuch steht nur der Austritt vermerkt. Wo du danach eingetreten bist, erfährt die Kirche ja nicht.

Und in den Standesamtsregistern wird meines Wissens die Religion nicht vermerkt.

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Ich habe da einmal eine Frage:

 

Ich bin vor Jahren aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten und einige Zeit später in die alt-katholische Kirche eingetreten.

 

Was ist jetzt im Taufbuch meiner römisch-katholischen Geburtsgemeinde vermerkt - nur mein Kirchenaustritt oder auch der neue Kircheneintritt in die alt-katholische Kirche?

 

Was wird darüber hinaus beim Standesamt festgehalten - nur die alt-katholische Kirchenzugehörigkeit oder auch meine frühere Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche?

Wenn du in Österreich daheim bist: Im Taufbuch steht nur der Austritt vermerkt. Wo du danach eingetreten bist, erfährt die Kirche ja nicht.

Und in den Standesamtsregistern wird meines Wissens die Religion nicht vermerkt.

 

In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt, dafür weiß das Standesamt/Amtsgericht (je nach Bundesland) genau, vom wem und zu wem man gewechselt hat (sofern die Religion/Weltanschauung zu der man gewechselt hat, in Form einer Körperschaft als solche staatlich anerkannt ist, ansonsten wird nur der Austritt vermerkt .. )

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In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt,

 

Ich meine mich zu erinnner, das der Austritt sehr wohl im Taufbuch vermerkt wird, so er denn durch das Gericht bekannt gemacht wird.

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In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt,

 

Ich meine mich zu erinnner, das der Austritt sehr wohl im Taufbuch vermerkt wird, so er denn durch das Gericht bekannt gemacht wird.

 

 

Der Austritt wird vermerkt, wenn bekannt... :lol:

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Was ist jetzt im Taufbuch meiner römisch-katholischen Geburtsgemeinde vermerkt - nur mein Kirchenaustritt oder auch der neue Kircheneintritt in die alt-katholische Kirche?

 

Bei mir (getauft im Bistum Rottenburg-Stuttgart) steht im Taufbuch-Auszug, den ich mir habe ausstellen lassen, nur drin, dass ich am xx.xx.xxxx in xxxx ausgetreten bin. Sonst nichts.

 

Was wird darüber hinaus beim Standesamt festgehalten - nur die alt-katholische Kirchenzugehörigkeit oder auch meine frühere Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche?

 

Der Austritt ist dem Austritts-Standesamt und der Eintritt dem Wohnort-Standesamt bekannt. Letzteres hält nur die aktuelle Kirchenzugehörigkeit für den direkten Zugriff vor, weitere Informationen müssten durch Archivsuche ermittelt werden. Und das ist nicht so leicht, wie man denkt - wenn man - wie ich - bereits 1983 aus der RKK ausgetreten und erst 1994 (ebenfalls in die AKK) eingetreten ist, dann kann man aus dem vorgehaltenen Eintrittsdatum nicht so einfach das Austrittsdatum und das damals zuständige Standesamt ermitteln.

 

Hat der Austritt im Ausland stattgefunden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass im Taufbuch kein Eintrag erscheint.

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Hat der Austritt im Ausland stattgefunden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass im Taufbuch kein Eintrag erscheint.
Weltweit gibt es kaum Ausland, in dem man in der Art "austreten" könnte, wie das in Deutschland der Fall ist.

Man kann in übrigen nicht dadurch aus der Kirche austreten, daß man die Körperschaft Öffenlichen Rechts verläßt. Apostasie müßte man vor dem zuständigen Ortsordinarius erklären. Aber zugegebenermaßen liegen hier unterschiedliche Beurteilungen des Schverhalts seitens des Vatikan und der DBK vor.

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In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt,

 

Ich meine mich zu erinnner, das der Austritt sehr wohl im Taufbuch vermerkt wird, so er denn durch das Gericht bekannt gemacht wird.

 

 

Der Austritt wird vermerkt, wenn bekannt... :lol:

 

Nicht unbedingt ... mein Austritt ist bekannt und wurde trotzdem nicht vermerkt (und wird, nach Aussage des örtlichen Pfarrers, auch nicht vermerkt, habe mehrfach nachgefragt, schon um solchen Schweinereien vorzubeugen, wie sie die EKD im Osten abzieht )

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Hat der Austritt im Ausland stattgefunden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass im Taufbuch kein Eintrag erscheint.
Weltweit gibt es kaum Ausland, in dem man in der Art "austreten" könnte, wie das in Deutschland der Fall ist.

Man kann in übrigen nicht dadurch aus der Kirche austreten, daß man die Körperschaft Öffenlichen Rechts verläßt. Apostasie müßte man vor dem zuständigen Ortsordinarius erklären. Aber zugegebenermaßen liegen hier unterschiedliche Beurteilungen des Schverhalts seitens des Vatikan und der DBK vor.

 

 

Der Asutritt soll in D im Taufbuchg vermerkt werden, Eintritte woanders werden erst gar nicht mitgeteilt - warum auch?

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In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt,

 

Ich meine mich zu erinnner, das der Austritt sehr wohl im Taufbuch vermerkt wird, so er denn durch das Gericht bekannt gemacht wird.

 

 

Der Austritt wird vermerkt, wenn bekannt... :lol:

 

Nicht unbedingt ... mein Austritt ist bekannt und wurde trotzdem nicht vermerkt (und wird, nach Aussage des örtlichen Pfarrers, auch nicht vermerkt, habe mehrfach nachgefragt, schon um solchen Schweinereien vorzubeugen, wie sie die EKD im Osten abzieht )

 

Was denn für Schweinereien?

 

Ich bin im März aus der evangelischen Kirche ausgetreten, indem ich vor der Standesbeamtin meinen Austritt erklärte. Nach deren Auskunft wurde das dann "der Kirche" mitgeteilt. Aber welcher Stelle genau? Und hat diese Stelle das dann der Gemeinde, in der ich getauft wurde, bzw. deren Rechtsnachfolgerin, da sie mittlerweile so nicht mehr existiert, weitergeleitet? Müsste vielleicht wirklich mal nachfragen.

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Mir wurde das so erklärt, daß die Austrittsmitteilungen an das Ordinariat des Geburtsortes weitergeleitet werden die dann die in Frage kommenden Gemeinden anschreiben in der Hoffnung, daß eine davon einen entsprechenden Eintrag findet.

 

Ich hege den Verdacht, daß mein Austritt meine Taufgemeinde auf diesem Weg niemals erreichen würde.

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In Deutschland ist es dagegen genau umgekehrt ... der Austritt wird nicht im Taufbuch vermerkt,

 

Ich meine mich zu erinnner, das der Austritt sehr wohl im Taufbuch vermerkt wird, so er denn durch das Gericht bekannt gemacht wird.

 

 

Der Austritt wird vermerkt, wenn bekannt... :lol:

 

Nicht unbedingt ... mein Austritt ist bekannt und wurde trotzdem nicht vermerkt (und wird, nach Aussage des örtlichen Pfarrers, auch nicht vermerkt, habe mehrfach nachgefragt, schon um solchen Schweinereien vorzubeugen, wie sie die EKD im Osten abzieht )

 

Was denn für Schweinereien?

Es wurden mehrfach, m.W. hauptsächlich von der EKD, von Menschen, welche in der ehemaligen DDR aus der Kirche ausgetreten sind (und auch von solchen, die nie Mitglied waren), Kirchensteuernachzahlungen bis zu 6 Jahren gefordert, weil deren Kirchenaustritte nicht anerkannt wurden. Einträge in Taufbüchern gab es angeblich nicht (seltsamerweise aber gibt es Einträge von Personen, welche nie getauft wurden) und wenn man der Zahlung entgehen will, muß man nachweisen, daß man ausgetreten ist ... (was nach 20+ Jahren meist nicht mehr möglich ist)

Das gleiche kann einem aber auch im Westen passieren, z.B. wenn man umzieht ...

http://www.kirchensteuer.de/vermerk.html

Ich bin im März aus der evangelischen Kirche ausgetreten, indem ich vor der Standesbeamtin meinen Austritt erklärte. Nach deren Auskunft wurde das dann "der Kirche" mitgeteilt. Aber welcher Stelle genau? Und hat diese Stelle das dann der Gemeinde, in der ich getauft wurde, bzw. deren Rechtsnachfolgerin, da sie mittlerweile so nicht mehr existiert, weitergeleitet? Müsste vielleicht wirklich mal nachfragen.

 

1. Nachfragen und 2., viel wichtiger, die Quittung des Standesamtes aufheben, denn DU mußt im Zweifelsfalle nachweisen können, daß du ausgetreten bist ...

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2., viel wichtiger, die Quittung des Standesamtes aufheben, denn DU mußt im Zweifelsfalle nachweisen können, daß du ausgetreten bist ...

 

In der früheren DDR wurden oftmals keine Bescheinigungen ausgestellt, diesen Nachweis kann man also überhaupt nicht fordern.

In der Bundesrepublik gibt es im Standesamt für jeden Austritt eine Vorgangsnummer, das müsste also mit ein wenig Aufwand nachvollziehbar sein.

 

Ansonsten: Gibt es inzwischen einen Musterprozess um Kirchensteuernachforderungen, den die entsprechende Kirche gewonnen hätte?

 

Im übrigen halte ich die verlinkte Website für in dieser Frage voreingenommen, da sie die Kritik an den verwaltungsmäßigen Mängeln bei der Kirchensteuerveranlagung mit ihrem Ziel, eben die Abschaffung der Kirchensteuer zu fordern, etwas vermischt. Etwas zu oft kommt mir darin der Begriff "verfassungswidrig" oder "nicht verfassungskonform" vor.

 

Auch die Formulierung "in letzter Zeit erreichten uns Mitteilungen..." und dann die Fußnote, dass die Seite von 2000/2001 ist - also nun 8-9 Jahre zurück liegt, zeugt nicht von vollständiger Korrektheit...

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Dass meist automatisch davon ausgegangen wird, dass Kinder die Konfession ihrer Mutter haben, kann ich übrigens bestätigen. Vor zwei Jahren kam mein damals dreizehnjähriger Sohn in die achte Klasse und ich erhielt ganz überraschend einen Anruf von der evangelischen Pfarrerin, ob ich ihn zum Konfirmandenunterricht schicken wolle. Zum Zeitpunkt meiner Anmeldung hier gehörte mein Sohn keiner Kirche an, dass er inzwischen katholisch getauft worden war, muss dem Einwohnermeldeamt wohl entgangen sein. Ich habe mich schon kurz gefragt, ob es korrekt ist, dass die solche Daten (also von ungetauften Kindern von Kirchenmitgliedern) an die Kirchen weitergeben, aber solange es keine Nachteile für einen selbst hat, ist man ja doch immer zu faul, diesen Dingen nachzugehen.

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Ich habe mich schon kurz gefragt, ob es korrekt ist, dass die solche Daten (also von ungetauften Kindern von Kirchenmitgliedern) an die Kirchen weitergeben,

 

War da überhaupt das Einwohnermeldeamt beteiligt? Hat das nicht die Kirche intern gemacht? Du warst damals evangelisch, wenn ich Dich richtig verstanden habe, und die evangelische Kirche hat bei Dir nachgefragt, ob Du Dein Kind zum Konfi-Unterricht schicken willst. Wenn sich das innerhalb der Kirche abgespielt hat, ist es unproblematisch.

 

Das wäre auch eine Erklärung dafür, dass die Pfarrerin nicht gewusst hat, dass Dein Sohn schon katholisch getauft war - darüber bekommt die Kirche keine Mitteilung von den ökumenischen Mitbewerbern.

 

Aus der württtembergischen Landeskirche weiß ich, dass dies auch bewusst gemacht wird, weil man doch immer wieder Jugendliche findet, die sich dann doch entschließen, sich taufen und gleichzeitig konfirmieren zu lassen und in die Kirche einzutreten.

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Ich habe mich schon kurz gefragt, ob es korrekt ist, dass die solche Daten (also von ungetauften Kindern von Kirchenmitgliedern) an die Kirchen weitergeben,

 

War da überhaupt das Einwohnermeldeamt beteiligt? Hat das nicht die Kirche intern gemacht? Du warst damals evangelisch, wenn ich Dich richtig verstanden habe, und die evangelische Kirche hat bei Dir nachgefragt, ob Du Dein Kind zum Konfi-Unterricht schicken willst. Wenn sich das innerhalb der Kirche abgespielt hat, ist es unproblematisch.

 

 

Aber woher hätte die Kirche wissen sollen, dass ich überhaupt ein Kind habe und wie alt es ist? Das können sie nur vom Amt haben.

 

 

ökumenischen Mitbewerbern.

 

:lol:

 

 

Aus der württtembergischen Landeskirche weiß ich, dass dies auch bewusst gemacht wird, weil man doch immer wieder Jugendliche findet, die sich dann doch entschließen, sich taufen und gleichzeitig konfirmieren zu lassen und in die Kirche einzutreten.

 

Dagegen habe ich eigentlich auch nichts einzuwenden, die Frage ist halt, wer entscheidet, für welche Zwecke solche Daten weitergegeben werden. Im Zweifel sollten sie lieber, wie die "weltanschaulichen Mitbewerber", die immer für die Jugendweihe werben (und hier natürlich noch wesentlich mehr Resonanz finden), an die Schulen gehen.

 

Im Grunde meines Herzens hätte ich meinen Sohn sogar ganz gerne hingeschickt. Da hätte er wenigstens was gelernt. Was er jetzt als Firmvorbereitung erlebt ist ein Witz, verglichen mit solidem evangelischen Konfirmandenunterricht.

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Aber woher hätte die Kirche wissen sollen, dass ich überhaupt ein Kind habe und wie alt es ist? Das können sie nur vom Amt haben.

 

Da hast Du recht. Das kriegen die automatisch mitgeteilt, wenn ein Kirchenmitglied ein Kind bekommt. Samt Geburtsdatum. Soweit ich weiß, kann man das auch nicht unterbinden in DE, weil das steuerrelevant ist. Die Kirchensteuer kennt Kinderfreibeträge, die über die Freibeträge in der Einkommensteuer hinaus gehen. Insofern ist das eine relevante Information, die damit zusammenhängt, dass Du (zumindest damals) evangelisch warst.

 

Dagegen habe ich eigentlich auch nichts einzuwenden, die Frage ist halt, wer entscheidet, für welche Zwecke solche Daten weitergegeben werden.

 

Da gibt es gesetzliche Grundlagen: Informationen, die für die Steuererhebung der Kirchen relevant sind, werden immer den Kirchen mitgeteilt. Das kann man auch nicht unterdrücken, weil unterstellt wird, dass man, wenn man einer Kirche angehört, auch daran interessiert ist, dass diese die korrekten Informationen erhält.

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Aber woher hätte die Kirche wissen sollen, dass ich überhaupt ein Kind habe und wie alt es ist? Das können sie nur vom Amt haben.

 

Da hast Du recht. Das kriegen die automatisch mitgeteilt, wenn ein Kirchenmitglied ein Kind bekommt. Samt Geburtsdatum. Soweit ich weiß, kann man das auch nicht unterbinden in DE, weil das steuerrelevant ist. Die Kirchensteuer kennt Kinderfreibeträge, die über die Freibeträge in der Einkommensteuer hinaus gehen. Insofern ist das eine relevante Information, die damit zusammenhängt, dass Du (zumindest damals) evangelisch warst.

 

Dagegen habe ich eigentlich auch nichts einzuwenden, die Frage ist halt, wer entscheidet, für welche Zwecke solche Daten weitergegeben werden.

 

Da gibt es gesetzliche Grundlagen: Informationen, die für die Steuererhebung der Kirchen relevant sind, werden immer den Kirchen mitgeteilt. Das kann man auch nicht unterdrücken, weil unterstellt wird, dass man, wenn man einer Kirche angehört, auch daran interessiert ist, dass diese die korrekten Informationen erhält.

 

Vielen Dank für die Info. Dass die Kinderzahl für die Kirchensteuererhebung noch mal extra relevant ist, hätte ich nicht gewusst. Dann ist es natürlich völlig in Ordnung, dass sie diese Informationen haben und auch für so Zwecke wie Einladung zum kirchlichen Unterricht verwenden.

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